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Document 32012B0805

2012/805/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2012 betreffend den Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010

ABl. L 350 vom 20.12.2012, p. 95–96 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2010

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2012/805/oj

20.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 350/95


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 23. Oktober 2012

betreffend den Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010

(2012/805/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 10. Mai 2012 (2) betreffend den Aufschub des Entlastungsbeschlusses zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010 und seine begleitende Entschließung sowie in Kenntnis der Antworten des Verwaltungsdirektors der Agentur,

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (4), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (5), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6), insbesondere auf Artikel 94,

unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung zu den dezentralen Agenturen und den dieser Erklärung beigefügten Gemeinsamen Ansatz, die zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission im Juni 2012 im Anschluss an die Arbeiten der im März 2009 gegründeten interinstitutionellen Arbeitsgruppe zu den dezentralen Agenturen vereinbart wurden, und insbesondere die Abschnitte betreffend Verwaltung, Arbeitsweise, Programmplanung, Rechenschaftspflicht und Transparenz des Gemeinsamen Ansatzes,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des zweiten Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0300/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss der Verwaltungsdirektorin der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 57.

(2)  ABl. L 286 vom 17.10.2012, S. 356.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 120 vom 11.5.1990, S. 1.

(5)  ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 13.

(6)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


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