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Document 32011D0474

    2011/474/EU: Beschluss des Rates vom 12. Juli 2011 über den Abschluss des Protokolls über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen

    ABl. L 196 vom 28.7.2011, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/474/oj

    28.7.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 196/1


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 12. Juli 2011

    über den Abschluss des Protokolls über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen

    (2011/474/EU)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    nach Zustimmung des Europäischen Parlaments,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 5. Oktober 2006 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1562/2006 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen (1) (im Folgenden „Partnerschaftsabkommen“) erlassen. Ein Protokoll zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Partnerschaftsabkommen war diesem Abkommen beigefügt. Das genannte Protokoll läuft am 17. Januar 2011 ab.

    (2)

    Die Union hat mit der Republik Seychellen (im Folgenden „Seychellen“) ein neues Protokoll zu dem Partnerschaftsabkommen ausgehandelt, mit dem den EU-Schiffen in den Gewässern, die in Fischereifragen der Hoheit und Gerichtsbarkeit der Seychellen unterstehen, Fangmöglichkeiten eingeräumt werden (im Folgenden „Protokoll“).

    (3)

    Nach Abschluss dieser Verhandlungen wurde das Protokoll am 3. Juni 2010 paraphiert und wurde am 29. Oktober 2010 durch einen Briefwechsel abgeändert.

    (4)

    Gemäß dem Beschluss 2010/814/EU des Rates (2) wurde das Protokoll am 20. Dezember 2010 im Namen der Union unterzeichnet und wird vorläufig angewandt.

    (5)

    Das Protokoll sollte abgeschlossen werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Das Protokoll über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen wird im Namen der Europäischen Union genehmigt (3).

    Artikel 2

    Der Präsident des Rates nimmt die Notifizierung gemäß Artikel 14 des Protokolls im Namen der Union vor (4).

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 12. Juli 2011.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. VINCENT-ROSTOWSKI


    (1)  ABl. L 290 vom 20.10.2006, S. 1.

    (2)  ABl. L 345 vom 30.12.2010, S. 1.

    (3)  Der Wortlaut des Protokolls wurde zusammen mit dem Beschluss über die Unterzeichnung im ABl. L 345 vom 30.12.2010, S. 4, veröffentlicht.

    (4)  Das Datum des Inkrafttretens des Protokolls wird vom Generalsekretariat des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.


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