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Document 32011D0200

2011/200/EU: Beschluss des Rates vom 27. September 2010 über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kamerun über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT)

ABl. L 92 vom 6.4.2011, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/200/oj

6.4.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 92/1


BESCHLUSS DES RATES

vom 27. September 2010

über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kamerun über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT)

(2011/200/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Im Mai 2003 nahm die Europäische Kommission eine Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) — Vorschlag für einen EU-Aktionsplan“ an, in der Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags durch Abschluss von freiwilligen Partnerschaftsabkommen mit Holzerzeugerländern gefordert wurden. Im Oktober 2003 wurden Schlussfolgerungen des Rates zu diesem Aktionsplan angenommen (1) und das Europäische Parlament nahm am 11. Juli 2005 eine Entschließung (2) zu dem Aktionsplan an.

(2)

Am 5. Dezember 2005 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über Partnerschaftsabkommen zur Umsetzung des FLEGT-Aktionsplans der Union.

(3)

Am 20. Dezember 2005 nahm der Rat die Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 (3) zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Union aus Ländern an, die mit der Union ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen geschlossen haben.

(4)

Die Verhandlungen mit der Republik Kamerun wurden abgeschlossen und das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kamerun über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (nachstehend „Abkommen“ genannt) wurde am 6. Mai 2010 paraphiert.

(5)

Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses — unterzeichnet werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Unterzeichnung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kamerun über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) wird — vorbehaltlich seines Abschlusses — im Namen der Union genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt. (4)

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen — vorbehaltlich seines Abschlusses — im Namen der Union zu unterzeichnen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 27. September 2010.

Im Namen des Rates

Der Präsident

K. PEETERS


(1)  ABl. C 268 vom 7.11.2003, S. 1.

(2)  ABl. C 157 E vom 6.7.2006, S. 482.

(3)  ABl. L 347 vom 30.12.2005, S. 1.

(4)  Der Wortlaut des Abkommens wird zusammen mit dem Beschluss über seinen Abschluss veröffentlicht.


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