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Document 32010R0054

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 54/2010 des Rates vom 19. Januar 2010 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ethanolamin mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika

    ABl. L 17 vom 22.1.2010, p. 1–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 23/01/2012

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2010/54/oj

    22.1.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 17/1


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 54/2010 DES RATES

    vom 19. Januar 2010

    zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ethanolamin mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (1) zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (2) („Grundverordnung“), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 4 und Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission nach Anhörung des Beratenden Ausschusses,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    A.   VERFAHREN

    1.   Geltende Maßnahmen

    (1)

    Im Februar 1994 führte der Rat mit der Verordnung (EG) Nr. 229/94 (3) endgültige Antidumpingzölle auf Einfuhren von Ethanolamin („betroffene Ware“) mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) ein.

    (2)

    Auf Antrag des „Conseil européen des fédérations de l’industrie chimique“ (CEFIC) wurde im Juli 2005 eine Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen nach Artikel 11 Absatz 2 der Grundverordnung („Auslaufüberprüfung“) eingeleitet. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1583/2006 (4) beendete der Rat diese Überprüfung und führte endgültige Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Ethanolamin mit Ursprung in den USA ein. Dabei handelte es sich um einen spezifischen festen Zoll.

    2.   Antrag auf Auslaufüberprüfung

    (3)

    Nach der Veröffentlichung (März 2008) einer Bekanntmachung über das bevorstehende Außerkrafttreten der geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Ethanolamin mit Ursprung in den USA (5) erhielt die Kommission am 25. Juli 2008 einen Antrag auf Überprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Grundverordnung.

    (4)

    Der Überprüfungsantrag wurde von den Unternehmen BASF SE/AG, INEOS Oxide Ltd, Sasol Germany GmbH und Akzo Nobel Functional Chemicals AB („antragstellende Unionshersteller“) im Namen von Herstellern eingereicht, auf die mit über 50 % ein erheblicher Teil der gesamten Unionsproduktion von Ethanolamin entfällt.

    (5)

    Der Antrag wurde damit begründet, dass das Dumping und die Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union bei einem Außerkrafttreten der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würden.

    (6)

    Nachdem die Kommission, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses, zu dem Schluss gelangt war, dass hinreichende Beweise für die Einleitung einer Überprüfung vorlagen, leitete sie im Wege einer entsprechenden Bekanntmachung (6) eine Untersuchung nach Artikel 11 Absatz 2 der Grundverordnung ein.

    3.   Untersuchung

    (7)

    Die Kommission unterrichtete die Unionshersteller, die ausführenden Hersteller in den USA, die Einführer/Händler, die bekanntermaßen betroffenen Verwender in der Union sowie die Behörden der USA offiziell von der Einleitung der Überprüfung. Die interessierten Parteien erhielten Gelegenheit, innerhalb der in der Einleitungsbekanntmachung gesetzten Frist ihren Standpunkt schriftlich darzulegen und eine Anhörung zu beantragen.

    (8)

    Die Kommission sandte Fragebogen an alle bekanntermaßen betroffenen Parteien sowie an alle, die innerhalb der in der Einleitungsbekanntmachung gesetzten Frist einen Fragebogen anforderten.

    (9)

    Die Kommission gab den unmittelbar betroffenen Parteien Gelegenheit, innerhalb der in der Einleitungsbekanntmachung gesetzten Frist ihren Standpunkt schriftlich darzulegen und eine Anhörung zu beantragen.

    (10)

    Den Fragebogen beantworteten zwei ausführende Hersteller in den USA, ein verbundener Einführer in der Union, ein verbundener Einführer in der Schweiz, antragstellende Unionshersteller sowie ein industrieller Verwender in der Union. Ein weiterer ausführender Hersteller in den USA (Huntsman Petrochemical Corporation) legte zwar ein „Positionspapier“ vor, in dem er forderte, die Maßnahmen aufzuheben, er beantwortete aber den Fragebogen nicht.

    (11)

    Die Kommission holte alle Informationen ein, die sie benötigte um festzustellen, ob ein Anhalten oder ein erneutes Auftreten des schädigenden Dumpings wahrscheinlich wäre, und um das Unionsinteresse festzustellen. In den Betrieben der folgenden Unternehmen wurden Kontrollbesuche durchgeführt:

    a)

    Antragstellende Unionshersteller

    BASF SE/AG, Ludwigshafen, Deutschland

    INEOS Oxide Ltd, Southampton, Vereinigtes Königreich

    Sasol Germany GmbH, Hamburg, Deutschland

    Akzo Nobel Functional Chemicals AB, Stenungsund, Schweden

    b)

    Ausführende Hersteller in den USA

    The Dow Chemical Company, Midland, Michigan und Seadrift, Texas, USA

    INEOS Oxide LLC, Houston, Texas und Plaquemine, Louisiana, USA

    c)

    Verbundener Einführer in der Union

    INEOS Oxide Ltd, Zwijndrecht, Belgien

    d)

    Verbundener Einführer in der Schweiz

    Dow Europe GmbH, Horgen, Schweiz

    e)

    Industrieller Verwender in der Union

    Evonik Degussa GmbH, Essen, Deutschland

    4.   Untersuchungszeitraum der Überprüfung

    (12)

    Die Untersuchung hinsichtlich des Anhaltens oder Wiederauftretens des schädigenden Dumpings betraf den Zeitraum vom 1. Oktober 2007 bis zum 30. September 2008 („UZÜ“).

    (13)

    Die Untersuchung der Entwicklungen, die für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit eines Anhaltens oder Wiederauftretens der Schädigung relevant sind, betraf den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum Ende des UZÜ („Bezugszeitraum“). Außerdem wurden die Entwicklungen, die für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit eines Anhaltens oder Wiederauftretens der Schädigung relevant sind, unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise auf den Ethanolamin-Markt in der Zeit nach dem UZÜ bewertet.

    B.   BETROFFENE WARE UND GLEICHARTIGE WARE

    1.   Betroffene Ware

    (14)

    Die betroffene Ware bleibt gegenüber den früheren Untersuchungen unverändert, nämlich Ethanolamin mit Ursprung in den USA, das derzeit unter den KN-Codes ex 2922 11 00, ex 2922 12 00 und 2922 13 10 eingereiht wird. Ethanolamin wird bei der Reaktion von Ethylenoxid (EO), das seinerseits durch die Oxidation von Ethylen entsteht, mit Salmiakgeist gewonnen. Die Synthese führt zu drei konkurrierenden Reaktionen und drei Arten von Ethanolamin: Monoethanolamin (MEA), Diethanolamin (DEA) und Triethanolamin (TEA), je nachdem, wie viel EO gebunden wird. Die maximale Zahl der Kombinationen hängt von der Zahl der Wasserstoffatome im Ammoniak ab, in diesem Fall sind es drei. Der jeweilige Anteil der einzelnen Ethanolamin-Arten an der Gesamtproduktion ist von der Konzeption der Produktionsanlagen abhängig, kann aber in gewissem Umfang durch das Molverhältnis Ammoniak/EO gesteuert werden.

    (15)

    Die betroffene Ware wird als Zwischenprodukt und/oder als Zusatzstoff für grenzflächenaktive Substanzen in Reinigungsmitteln, Körperpflegemitteln, Kosmetika, Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln (Glyphosat), Rostschutzmitteln, Schmierstoffen, Textilhilfsmitteln und Weichmachern (Esterquats), Photochemikalien, in der Papier- und Metallverarbeitung und zum Holzschutz, als Zementhilfsmittel sowie als Prozesschemikalie für die Gaswäsche (Entfernen von Säuren) verwendet. Ferner kann die betroffene Ware von den Herstellern selbst oder ihren verbundenen Herstellern bei der Herstellung von Ethylenamin eingesetzt werden. Neuerdings kommt MEA auch bei der Taurinproduktion und in der Elektronik zur Anwendung, insbesondere bei Produkten der LCD-Technik.

    2.   Gleichartige Ware

    (16)

    Wie schon die Ausgangsuntersuchung und die vorausgegangene Auslaufuntersuchung ergaben, ist die in den USA hergestellte und in der Union verkaufte betroffene Ware in ihren materiellen und technischen Eigenschaften mit der von den Unionsherstellern hergestellten und in der Union verkauften Ware identisch und wird denselben Verwendungszwecken zugeführt. Die in den USA hergestellte und in die Union verkaufte Ware ist ferner identisch mit der auf dem US-Markt verkauften Ware. Diese Waren sind somit als gleichartig im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 der Grundverordnung anzusehen.

    C.   WAHRSCHEINLICHKEIT EINES ANHALTENS ODER ERNEUTEN AUFTRETENS DES DUMPINGS

    (17)

    Nach Artikel 11 Absatz 2 der Grundverordnung wurde geprüft, ob Dumping vorlag und, falls ja, ob das Dumping im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahmen anhalten oder erneut auftreten würde.

    1.   Vorbemerkungen

    (18)

    Zwei der vier im Antrag genannten ausführenden Hersteller in den USA arbeiteten mit, ein weiterer Hersteller war nicht zur Mitarbeit bereit und legte lediglich ein Positionspapier vor, der vierte beantwortete den Fragebogen nicht und legte auch keine anderen Informationen vor.

    (19)

    Auf die beiden mitarbeitenden ausführenden Hersteller entfiel mit 37 583 Tonnen der überwiegende Teil der Einfuhren in die Union im UZÜ (über 90 %, genaue Angaben sind aus Vertraulichkeitsgründen nicht möglich), das sind 8,5 % weniger als die Einfuhren im vorigen Untersuchungszeitraum (1. Juli 2004 bis 30. Juni 2005). Die Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in den USA in die Union entsprachen 14 % des Unionsverbrauchs im UZÜ.

    2.   Dumping der Einfuhren im UZ

    (20)

    Für die beiden mitarbeitenden ausführenden Hersteller in den USA wurde der Normalwert für alle Typen der betroffenen Ware nach Artikel 2 Absatz 1 der Grundverordnung anhand des Preises ermittelt, der auf dem US-amerikanischen Inlandsmarkt von unabhängigen Abnehmern gezahlt wurde oder zu zahlen war, da diese Verkäufe in hinreichender Menge und im normalen Handelsverkehr erfolgten.

    (21)

    Wie die ursprüngliche Untersuchung und die vorangegangene Auslaufüberprüfung ergab auch die jetzige Überprüfung, dass die beiden mitarbeitenden ausführenden Hersteller in den USA die betroffene Ware über verbundene Unternehmen in die Union ausführten. Dementsprechend wurde der Ausfuhrpreis nach Artikel 2 Absatz 9 der Grundverordnung anhand des Preises ermittelt, zu dem die eingeführte Ware erstmals an einen unabhängigen Abnehmer in der Union verkauft wurde. Für alle Kosten, die zwischen der Einfuhr und dem Weiterverkauf anfielen, einschließlich der Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten und der von den einführenden Unternehmen im UZÜ in der Union erzielten Gewinne, wurden Berichtigungen vorgenommen. Für die Ermittlung der Gewinnspanne konnte nicht der tatsächliche Gewinn der verbundenen Händler zugrunde gelegt werden, da die Verrechnungspreise aufgrund der Beziehungen zwischen den ausführenden Herstellern und den verbundenen Händlern nicht verlässlich waren. Ihre Gewinnspannen wurden daher auf einer angemessenen Höhe festgesetzt, die die tatsächlichen Gewinnspannen der verbundenen Händler nicht überstieg und mit den Gewinnspannen vereinbar war, die aus ähnlichen Gründen in der vorausgegangenen Auslaufüberprüfung verwendet wurden.

    (22)

    Für jeden Typ der betroffenen Ware wurden der Normalwert und der durchschnittliche Ausfuhrpreis auf der Stufe ab Werk und auf der gleichen Handelsstufe miteinander verglichen. Um einen fairen Vergleich zu gewährleisten, wurden nach Artikel 2 Absatz 10 der Grundverordnung Unterschiede, die die Preise und die Vergleichbarkeit der Preise nachweislich beeinflussten, gebührend berücksichtigt. Berichtigungen wurden vorgenommen für Inlands- und Seefrachtkosten, für nachträglich gewährte Rabatte, für Bereitstellungs- und Verpackungskosten, für Kreditkosten und Einfuhrzölle, die alle vom Weiterverkaufspreis abgezogen wurden, um den Preis ab Werk zu ermitteln.

    (23)

    Die Dumpingspanne wurde nach Artikel 2 Absatz 11 der Grundverordnung je Warentyp anhand eines Vergleichs des gewogenen durchschnittlichen Normalwerts mit dem gewogenen durchschnittlichen Ausfuhrpreis auf derselben Handelsstufe bestimmt. Der Vergleich ergab ein Vorliegen von Dumping im UZÜ, wenngleich auf einem niedrigeren Niveau als in der vorangegangenen Auslaufüberprüfung. Die gewogene durchschnittliche Dumpingspanne, ausgedrückt in Prozent des cif-Wertes frei Grenze der Union, betrug 11,9 % für INEOS Oxide LLC und 0 % für Dow Chemical. Bei den anderen US-Herstellern, die an der Untersuchung nicht mitarbeiteten und im UZÜ weniger als 5 % der US-Einfuhren der betroffenen Ware in die Union tätigten (genauere Angaben können aus Vertraulichkeitsgründen nicht gemacht werden), musste die Dumpingspanne nach Artikel 18 der Grundverordnung anhand der verfügbaren Daten ermittelt werden.

    Dieser Vergleich ergab, wie bereits festgestellt, dass Dumping vorlag. Nach Artikel 18 Absatz 6 der Grundverordnung wird die für INEOS Oxide LLC ermittelte Dumpingspanne, nämlich 11,9 %, schließlich auch für diejenigen Ausführer angesetzt, die bei der Untersuchung nicht mitarbeiteten. Es gibt nämlich keinen Grund zur Annahme, dass eine Partei, die bei der Untersuchung nicht mitarbeitete, ihre Ware auf einem geringeren Niveau dumpte als die mitarbeitenden Parteien, und es gibt auch keine Veranlassung, einer solchen Partei günstigere Bedingungen einzuräumen als den anderen. Es sei noch darauf hingewiesen, dass keine überprüfbaren Informationen über die nicht mitarbeitenden US-Hersteller zugänglich waren, während die geprüften Fragebogenantworten der mitarbeitenden ausführenden US-Hersteller nach Abgleich mit den Eurostat-Statistiken die Möglichkeit ausschließen, dass die fehlenden Mengen von den mitarbeitenden ausführenden US-Herstellern ausgeführt wurden.

    3.   Einfuhrentwicklung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahmen

    (24)

    Im Anschluss an die Untersuchung des Vorliegens von Dumping im UZÜ wurde geprüft, ob ein Anhalten des Dumpings wahrscheinlich ist.

    (25)

    Bei einem Außerkrafttreten der Maßnahmen könnten die Ausführer ihre Ausfuhrpreise senken. Ein Rückgang der Ausfuhrpreise würde die Attraktivität der US-Ware auf dem Unionsmarkt erhöhen. Würden die Ausfuhrpreise proportional zur Höhe der Antidumpingzölle reduziert, dann würden die Dumpingspannen im UZÜ für INEOS 12 % betragen, ebenso für die nicht mitarbeitenden Parteien (im Einklang mit Artikel 18 der Grundverordnung), während Dow Chemical den Dumping-Tatbestand weiterhin nicht erfüllen würde. Der geringe Unterschied zwischen der Dumpingspanne mit und ohne Zoll ist darauf zurückzuführen, dass das allgemeine Preisniveau für Ethanolamin im UZÜ recht hoch war, weshalb der in Form fester Beträge verhängte spezifische Antidumpingzoll nur geringfügige Auswirkungen zeigte. Nach dem UZÜ kam es zu einem allgemeinen Preisverfall bei Ethanolamin, worauf im Folgenden noch eingegangen wird.

    (26)

    Die Kapazitätsreserven in den USA im UZÜ waren nicht unbeträchtlich. Sie betrugen in den USA im UZÜ schätzungsweise 60 000 Tonnen. Diese Zahl beruht auf den Produktionsmengen der beiden mitarbeitenden ausführenden Hersteller, auf der Tatsache, dass der normal zu erwartende Produktionsausstoß bei etwa 90 % der nominalen Kapazität liegt, auf der Annahme, dass die tatsächlichen Produktionserträge der nicht mitarbeitenden US-Hersteller 80 % der nominalen Kapazität nicht unterschritten haben dürften, sowie auf Informationen führender Fachzeitschriften. Die angegebene Zahl kann bis auf etwa 85 000 Tonnen steigen, wenn ehrgeizigere Produktionsraten erreicht werden. Gemessen an der geschätzten nominalen Gesamtkapazität der USA von 732 000 Tonnen lag die geschätzte Nachfrage einschließlich Eigenverbrauch bei insgesamt 588 000 Tonnen. Die recht geringe Kapazitätsauslastung war die Folge bestimmter Ereignisse der letzten Jahre, nämlich der selektiven Stilllegungen, die die US-Hersteller zwecks Minimierung ihrer Lagerbestände vornahmen, ihrer Kapazitätsausweitungen (Dow Chemical weitete seine Kapazitäten zuletzt um 45 000 Tonnen aus, einer der nicht mitarbeitenden ausführenden Hersteller in den USA um 32 000 Tonnen) sowie der Auswirkungen der Hurrikane Gustav und Ike auf einige Fertigungsstätten bzw. Produktionsanlagen für Rohstoffe. Die Folgen der Hurrikane Ike und Gustav waren noch bis in den UZÜ zu verspüren, in der Folgezeit jedoch nicht mehr.

    Schätzungen der PCI Consulting Group (PCI) aus dem Jahr 2008 zufolge betrugen die Produktionsausfälle 39 000 Tonnen (7). Das Vorhandensein ungenutzter Produktionskapazitäten in den USA in den Jahren 2007 und 2008, also einem Zeitraum, der in den UZÜ fällt, wurde auch in einer führenden jährlichen Veröffentlichung bestätigt, die sich mit dem Ethanolamin-Markt befasst (8). In dieser Veröffentlichung wurde das Überangebot auf dem US-Markt im Jahr 2007 auf 65 000 Tonnen veranschlagt. Die Kapazitätsreserven von rund 60 000 Tonnen sollten ins Verhältnis gesetzt werden zum Volumen der Ausfuhren aus den USA in die Union im UZÜ (37 583 Tonnen) und dem Gesamtverbrauch in der Union (268 000 Tonnen). Die USA verfügen somit über das Potenzial, die Ausfuhren zu erhöhen und einen Teil des Unionsmarktes zu übernehmen.

    (27)

    Die Untersuchung einiger wichtiger US-Ausfuhrmärkte hat ergeben, dass es für US-Hersteller zunehmend schwierig werden wird, diese Märkte zu beliefern, weil diese Märkte in letzter Zeit autark wurden oder die Autarkieschwelle demnächst erreichen werden. Einige Drittländer, die von den USA beliefert werden, haben ihre Kapazitätsausweitungen nämlich vor kurzem abgeschlossen oder stehen kurz davor. In diesem Zusammenhang sind zu nennen:

    i)

    die jüngste Kapazitätsausweitung in Brasilien, einem wichtigen Ausfuhrmarkt für die US-Hersteller (55 000-65 000 Tonnen, je nach Quelle);

    ii)

    die aggregierte Ausweitung um 180 000 Tonnen in China, das von einigen US-Herstellern über Jointventures in anderen asiatischen Ländern beliefert wird; und

    iii)

    die Ausweitung in Taiwan und Thailand (zusammen 90 000 Tonnen), womit auf dem asiatischen Markt Überkapazitäten entstehen, die nicht asiatischen Unternehmen wenig Spielraum für Ausfuhren in diesen Markt lassen. Die Ausfuhren der USA auf Märkte außerhalb der Union beliefen sich im Jahr 2008 auf 137 600 Tonnen, davon flossen 61 600 Tonnen (9) auf den asiatischen Markt. Somit wird eine erhebliche Menge auf neue Märkte umgeleitet werden müssen.

    (28)

    Wie unter Erwägungsgrund 26 dargelegt wurde, ergibt sich als Fazit, dass noch erhebliche Kapazitätsreserven genutzt werden könnten, um mehr Ethanolamin herzustellen und auf dem Unionsmarkt zu verkaufen, falls die Maßnahmen aufgehoben werden sollten. Außerdem dürften wichtige Exportmärkte für US-Hersteller durch die Erhöhung der inländischen Produktion gesättigt sein, womit der Unionsmarkt zu einer sehr attraktiven Alternative für US-Ausfuhren wird.

    (29)

    Das mögliche Geschäftsgebaren der unter Erwägungsgrund 10 genannten nicht mitarbeitenden US-Partei wurde ebenfalls untersucht. Es sei daran erinnert, dass diese Partei lediglich ein Positionspapier vorlegte, in dem sie folgerte, dass die Einfuhren von Ethanolamin aus den USA keine Schädigung verursachten und ein erneutes Auftreten schädigenden Dumpings nicht wahrscheinlich sei. Im UZÜ habe sie nur geringfügige Mengen der betroffenen Ware an zwei unabhängige und ein verbundenes Unternehmen in der Union verkauft. Im Übrigen sei ihr an regelmäßigen, fairen Verkäufen in die Union gelegen; allerdings legte die Partei keine konkreten Daten oder nachprüfbare Informationen vor, weder über ihre Lieferleistung bei der betroffenen Ware im UZÜ noch über ihre Zukunftsabsichten im Ethanolamin-Geschäft hinsichtlich des Unionsmarktes. Folglich mussten die Feststellungen bezüglich dieses nicht mitarbeitenden US-Herstellers nach Artikel 18 der Grundverordnung anhand der verfügbaren Informationen getroffen werden. Öffentlich zugänglich waren Informationen auf der Website des Unternehmens sowie einschlägiges Datenmaterial aus dem Chemical Economics Handbook, Produktübersicht ‚Ethanolamines‘, die von SRI Consulting veröffentlicht wurde. Diesen Quellen zufolge entfielen auf diesen nicht mitarbeitenden US-Hersteller 29 % der US-Produktionskapazität im UZÜ, wobei die betroffene Ware den erfolgreichsten Produktsparten des Unternehmens zuzurechnen war.

    Die übergeordnete Bedeutung des Unionsmarktes wurde noch dadurch unterstrichen, dass die Verkäufe in die Unionrund 33 % des Gesamtumsatzes dieses Unternehmens ausmachten. Angesichts des Gewichts dieses Herstellers auf dem US-Markt, seiner Produktionskapazität, der übergeordneten Bedeutung der Union für seine Geschäftstätigkeit sowie der Bedeutung des Unionsmarktes für den Welt-Ethanolaminmarkt darf mit Recht davon ausgegangen werden, dass dieser nicht mitarbeitende US-Hersteller seine Ausfuhren in die Union weiter steigern würde, falls die Maßnahmen außer Kraft gesetzt würden. Vor dem Hintergrund der im UZÜ vorherrschenden Datenlage bestünde dafür ein Anreiz, vor allem wegen der hohen Preisniveaus bei der betroffenen Ware auf dem Unionsmarkt.

    (30)

    Seit November 2004 erhebt China Antidumpingzölle auf MEA und DEA mit Ursprung in Japan, den USA, Iran, Malaysia, Taiwan und Mexiko. Ethanolamin mit Ursprung in den USA unterliegt Zöllen zwischen 20 % und 74 %. 2008 gingen 11 % der gesamten US-Ausfuhren nach China (10); dieser Markt, der 2007 annähernd 24 % des von ihm verbrauchten Ethanolamins herstellte, verzeichnet eine steigende Nachfrage nach der betroffenen Ware. Es sei angemerkt, dass Dow Chemical mit Petronas unter dem Namen Optimal ein Jointventure gründete und in Malaysia eine Anlage mit einer Produktionskapazität von 75 000 Tonnen errichtete, die seit 2002 den asiatischen Ethanolamin-Markt bedienen soll. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die eigentlichen US-Ausfuhren nach China Maßnahmen unterliegen, was praktisch gesehen die Möglichkeiten einschränkt, ungenutzte Kapazitäten in nennenswertem Maße zu absorbieren.

    (31)

    Darüber hinaus wird das Potenzial für US-amerikanische Ethanolamin-Ausfuhren nach China auch dadurch eingeschränkt, dass das chinesische Zollsystem für Ethanolamin-Einfuhren aus ASEAN-Ländern geändert wurde (Senkung der Einfuhrzölle von 5 % auf 0 %), was den Ethanolamin-Herstellern in den ASEAN-Ländern, die nach China ausführen (11), einen zusätzlichen Vorteil verschafft.

    (32)

    Der Ethanolamin-Markt verzeichnete einen starken Nachfrageanstieg bei DEA aufgrund des Einsatzes von DEA bei der Herstellung glyphosathaltiger Herbizide. Die erhöhte Nachfrage nach TEA lässt sich vor allem durch seine Verwendung bei der Zementproduktion und der Herstellung von Weichmacher für Textilien erklären. Der Hauptabsatzmarkt für MEA ist die Synthese organischer Verbindungen (vorrangig Ethylenaminen). Eine US-amerikanische Verordnung, die am 1. Januar 2005 in Kraft trat und die Verwendung von metallhaltigen Holzschutzmitteln verbot, führte zu einem Nachfrageanstieg bei MEA. Informationen führender Zeitschriften zufolge wird der Nachfrageschub durch die US-amerikanische Gesetzgebungsmaßnahme aus dem Jahr 2005 jedoch künftig nicht mehr zu einem Verbrauchsanstieg um höhere Prozentsätze führen. Öffentlich zugängliche Informationen bestätigen tatsächlich, dass der Verbrauch von MEA für den Holzschutz von 3 000 Tonnen im Jahr 2001 auf 107 000 Tonnen im Jahr 2007 anstieg. Seit 2006 sind die jährlichen Zuwachsraten jedoch bescheiden (3 %), woran sich in der Zukunft nichts Wesentliches ändern dürfte. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich dieses Marktsegment stabilisiert hat und Konkurrenzprodukte auf dem Holzschutzmarkt angeboten werden, für die kein MEA benötigt wird (z. B. Holzschutzmittel auf Boratbasis, von Natur aus schädlingsresistente Holzarten und Recyclingstahl). Alles in allem entwickelte sich die Nachfrage bis zum UZÜ positiv, sie dürfte jedoch abflachen.

    (33)

    Die verfügbaren Informationen zur möglichen Nachfrageentwicklung in den USA und der übrigen Welt bis 2013 wurden ebenfalls ausgewertet. Die Zahlen unter den nachstehenden Erwägungsgründen stützen sich auf Daten der Antragsteller, von Dow Chemical und INEOS Oxide LLC sowie Daten aus den führenden Veröffentlichungen für die chemische Industrie, die von SRI Consulting, PCI und Tecnon OrbiChem Ltd herausgegeben werden. Die Daten spiegeln die Auswirkungen der derzeitigen Wirtschaftskrise noch nicht wider.

    (34)

    Diesen Daten zufolge dürfte die jährliche durchschnittliche Wachstumsrate in den USA 3,1 % erreichen. Die Wachstumsraten in anderen Märkten sind höher. Die prognostizierte durchschnittliche jährliche Wachstumsrate in der Union wird unter 4 % bleiben, in China wird sie im Vergleich dazu 4,6 % erreichen, in Mittel- und Südamerika 5 % und im Nahen Osten 13,4 %. Diese Situation bestätigt, dass die US-Hersteller nicht umhin können, neue Ausfuhrmärkte zu erschließen, und dass sie bestrebt sein müssen, ihre Präsenz und ihre Zugewinne in Weltgegenden zu maximieren, in denen sie größere Wachstumsaussichten haben und die Möglichkeit, ihre Marktanteile zu erhöhen.

    (35)

    Wenn man die Nachfrageentwicklung mit der verfügbaren Produktionskapazität vergleicht, ergibt sich folgendes Bild, wiederum gestützt auf Daten aus der Vorkrisenzeit: In den USA lag die tatsächliche Produktion im UZÜ rund 65 000 Tonnen über dem tatsächlichen Verbrauch zuzüglich der Reservekapazität; es wird also eine gewisse Zeit dauern, bis die zusätzlichen, jüngst in Betrieb genommenen Produktionskapazitäten absorbiert sind. Öffentlich zugängliche Informationen legen den Schluss nahe, dass der Kapazitätsüberschuss in den USA nicht vor 2013 verschwinden dürfte. Deshalb ist nicht zu erwarten, dass sich der Ausfuhranreiz für US-Hersteller in absehbarer Zukunft verringern wird.

    (36)

    Demgegenüber war die Nachfrage auf dem europäischen Markt 2007 etwas größer (12) als die Produktionskapazität in der Union. Die Daten aus der Vorkrisenzeit lassen jedoch nicht erwarten, dass diese Situation anhalten wird. Wenn man nämlich die prognostizierten Wachstumsraten und die angekündigten Kapazitätsausweitungen miteinander vergleicht, dann ist ein gewisser Kapazitätsüberschuss wahrscheinlich, falls INEOS Oxide Ltd seine Investitionsvorhaben in der Union verwirklicht. Eine derartige Kapazitätsausweitung dürfte aber nicht vor Ende 2010 zum Tragen kommen. Folglich wäre der Unionsmarkt sehr gefährdet, weil die US-Hersteller Absatzmärkte für ihre Produktionsüberschüsse erschließen müssen.

    (37)

    Generell dürfte die weltweite (nominale) Produktionskapazität bis 2013 von rund 1 764 000 Tonnen auf 2 423 000 Tonnen steigen. Dies schließt neue Kapazitäten in der Union (+ 119 000), in Russland (+50 000), in Saudi-Arabien (+ 100 000) und in Asien (+ 394 000) ein (13). In China sind bei Ethanolamin im Zeitraum 2009-2011 Kapazitätsausweitungen von 344 000 Tonnen geplant. Wenn man berücksichtigt, dass ein US-Hersteller die betroffene Ware in China über ein Jointventure in Malaysia absetzt, dann wird offensichtlich, dass jeder Schritt in China in Richtung Selbstversorgung die Ausfuhrmöglichkeiten des US-Herstellers gravierend einschränken wird. Der übrige asiatische Markt wird den verfügbaren Informationen zufolge ebenfalls die Autarkieschwelle erreichen, was den Druck auf die US-Hersteller, neue Märkte zu erschließen, zusätzlich erhöhen wird.

    (38)

    Die weltweite Nachfrage wird bis 2013 bei einer prognostizierten Wachstumsrate von 3,5-4 % auf 1 836 000 Tonnen ansteigen. Wenn man berücksichtigt, dass stets ein gewisser Anteil des Kapazitätsüberschusses durch instandhaltungsbedingte Produktionsunterbrechungen absorbiert wird und dafür ein gewisser Puffer erforderlich ist, ergeben die Prognosen für 2013 lediglich in den USA ein Gleichgewicht und überall sonst Kapazitätsüberschüsse. Alles in allem deuten die einzelnen Kapazitätsausweitungen und Prognosen der Marktlage bis 2013 auf die Wahrscheinlichkeit hin, dass die ausführenden Hersteller in den USA die betroffene Ware auf dem Unionsmarkt dumpen werden, weil das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auf dem US-Markt wahrscheinlich nicht vor 2013 erreicht wird.

    (39)

    Es sei angemerkt, dass Ethanolamin zum Marktsegment Ethylenoxid-Derivate gehört. Zu diesem Segment zählt auch Monoethylenglycol (MEG). Einiges deutet darauf hin, dass die meisten Hersteller von EO-Derivaten in Asien derzeit versuchen, ihren Geschäftsschwerpunkt aufgrund des gedrückten Glycol-Marktes von MEG auf EO-Derivate zu verlagern, und deshalb mehr Ethanolamin auf den Markt bringen. Aufgrund der sehr niedrigen MEG-Preise im Jahr 2008 favorisierten nämlich die asiatischen Hersteller, die sowohl MEG als auch Ethanolamin herstellen können, die Ethanolamin-Produktion, um ihre Gesamtrentabilität zu verbessern (14). Dies dürfte den Etanolamin-Markt in Asien verengen, der 2008 18 % (15) der gesamten US-Ausfuhren aufnahm. Informationen aus der Anfangsphase der derzeitigen Wirtschaftskrise nährten die Voraussage, dass in Asien zwar sehr kurzfristig erhebliche Engpässe weiterbestehen würden (16), dass diese Situation aber mittelfristig von der deutlichen Zunahme der Ethanolamin-Kapazitäten in Asien überholt werden dürfte, auf die unter Erwägungsgrund 27 bereits eingegangen wurde.

    (40)

    Informationen aus der UZÜ-Folgezeit bekräftigen, dass die asiatischen Hersteller, die sowohl MEG als auch Ethanolamin herstellen, aufgrund der sehr niedrigen MEG-Preise die Ethanolamin-Produktion favorisieren werden, um ihre Gesamtrentabilität zu verbessern. Den vorliegende Informationen (17) zur Entwicklung der weltweiten MEG-Kapazitäten zufolge sind die MEG-Kapazitäten im Bezugszeitraum um annähernd 19 % gestiegen. Wenn man von Asien absieht, war dies vornehmlich auf Kapazitätsausweitungen in den Ländern des Nahen Ostens zurückzuführen (Iran, Kuwait und Saudi-Arabien), wo sich der Kapazitätsausbau bis 2015 noch fortsetzen wird. In Mexiko wurde die Kapazität für die Ethanolamin-Produktion im Bezugszeitraum um 40 000 Tonnen ausgeweitet, wobei verfügbare Informationen darauf hindeuten, dass mit einer Produktionsumstellung von MEG auf Ethanolamin zu rechnen ist. Dies bestätigt, dass der Weltmarkt mit dem ernsthaften Problem eines Produktionsüberschusses bei MEG zu kämpfen hat, was auch erklärt, warum die MEG-Preise weltweit fallen.

    (41)

    Da die USA den wichtigsten Ethanolamin-Markt der Welt darstellen, dürfte das Land als erstes die Folgen der MEG-Überkapazität zu spüren bekommen, d.h. Einbruch der MEG-Preise und Verlagerung des erforderlichen Rohstoffs (EO) von der MEG- zur Ethanolamin-Produktion. Es versteht sich von selbst, dass die Überkapazitäten bei MEG und ihre Folgen sowie die bereits angesprochenen Ethanolamin-Überschüsse auf dem US-Markt auf die Ethanolamin-Preise drücken werden.

    (42)

    In der Regel werden Verkäufe auf dem Unionsmarkt zwar seltener über Verträge mit fester Laufzeit getätigt als auf dem US-amerikanischen Markt, alle geprüften Verträge enthielten aber Klauseln, die relativ rasche Preisanpassungen (normalerweise binnen weniger Wochen) bei etwaigen Preisschwankungen ermöglichen. Folglich bedeutet die Existenz eines Kaufvertrags noch nicht, dass die Verkaufspreise für einen längeren Zeitraum festgesetzt sind und somit stabil bleiben. Die Stückpreise werden sehr stark von den Weltmarktpreisen bestimmt.

    (43)

    Den industriellen Verwendern in den USA und in der Union werden auf beiden Märkten in der Regel ähnliche Konditionen eingeräumt, da es sich häufig um multinationale Konzerne handelt, die weltweit einkaufen und Zulieferer mit entsprechenden Lieferkapazitäten wählen. Die Verkäufe der beiden mitarbeitenden ausführenden Hersteller an Händler und Vertriebsgesellschaften machen lediglich 10 % bis 20 % der auf dem US-Inlandsmarkt verkauften Mengen aus und 25 % bis 35 % der Verkäufe auf dem Unionsmarkt. Überprüften Daten zufolge lagen die US-Inlandspreise für Händler im Schnitt 7 % unter den Unionspreisen, während die US-Preise für den Verkauf an inländische industrielle Verwender im Schnitt etwa 30 % unter den Preisen für die Verwender in der Union lagen. Diese Daten bestätigen, dass sich die beiden Märkte im UZÜ recht deutlich voneinander unterschieden, wobei die Preise auf dem Unionsmarkt über den US-Preisen lagen. Berücksichtigt man die Sättigung anderer Ausfuhrmärkte der USA und das Preisniveau in der EU, dann würde das Außerkrafttreten der Maßnahmen somit einen erheblichen Anreiz zur Steigerung der Ausfuhren in die EU bieten, falls es in naher Zukunft bei diesen Preisunterschieden bleiben würde.

    In diesem Zusammenhang sei auf Erwägungsgrund 48 verwiesen, wonach einschlägige Daten aus der UZÜ-Folgezeit den Schluss nahelegen, dass die US-Preise die Preise in der Union nach dem UZÜ als Folge der weltweiten Wirtschaftskrise überholt haben.

    (44)

    Aus den Daten zum UZÜ und dem nicht unerheblichen Unterschied zwischen den US- und den EU-Preisen für industrielle Verwender, die den Großteil der Abnehmer stellen, ergibt sich, dass das Außerkrafttreten der Maßnahmen einen erheblichen Anreiz zur Verlagerung der Verkäufe aus den USA in die EU bieten würde. Auf jeden Fall hat sich dieses Bild nach dem UZÜ gewandelt, so dass die US-Ausfuhren bei den meisten Warentypen nur wettbewerbsfähig wären, wenn ihre Preise gedumpt würden (siehe Erwägungsgrund 48).

    (45)

    Die Untersuchung ergab, dass Kanada, Mexiko, Brasilien und die Union die Hauptausfuhrmärkte der USA im UZÜ waren. Die Verkaufspreise sind für US-Ausfuhren in Drittländer im Allgemeinen höher als die Preise auf dem US-Inlandsmarkt, wobei die Preise für die Ausfuhren in die EU in der Regel über den Preisen für Ausfuhren in die übrige Welt liegen. Dies könnte zwar teilweise durch die niedrigeren Ausfuhrmengen bedingt sein (geringere Mengen ziehen normalerweise höhere Preise nach sich), es unterstreicht aber auch die Bedeutung der Ausfuhrmärkte für US-Hersteller, die permanent höhere Preise erwarten dürfen und diese Märkte daher sehr attraktiv finden könnten, falls es zu einem Überangebot/Kapazitätsüberhang oder einem Nachfrageeinbruch auf dem US-Inlandsmarkt kommt.

    (46)

    Das allgemeine Preisniveau bei Ethanolamin war gegen Ende 2008 rückläufig, nachdem es den bisherigen Höchststand im dritten Quartal und in der Anfangsphase des vierten Quartals 2008 erreicht hatte. In der Folge gaben die Preise aufgrund schwacher Nachfrage und deutlich geringerer Kosten für Ethylen (18) nach. Offensichtlich verfielen die Preise auch in traditionellen US-Ausfuhrmärkten wie Kanada, Mexiko und Brasilien (19), folglich sind die Preise in traditionellen US-Ausfuhrmärkten in der UZÜ-Folgezeit niedriger als in der EU.

    (47)

    Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der US-Markt für beide mitarbeitenden ausführenden Hersteller im Prinzip weiterhin der wichtigste Absatzmarkt ist. Die Union und Kanada (in Kanada wird kein Ethanolamin hergestellt) nehmen den Großteil der US-Ausfuhren der betroffenen Ware auf, gefolgt von Brasilien und Mexiko. Im UZÜ wurden annähernd 20 % der US-Produktion zu Preisen ausgeführt, die in der Regel über den Preisen lagen, die auf dem US-Inlandsmarkt in Rechnung gestellt wurden. Somit waren die Verkäufe in die Union und in die übrige Welt im UZÜ von großer Bedeutung für die Gesamtauslastung und die Rentabilität der vorhandenen Produktionskapazitäten. Zwar hat sich das Preisniveau nach dem UZÜ beträchtlich verschoben, es kann aber keinen Zweifel an der anhaltenden Bedeutung der Ausfuhrmärkte für die Rentabilität und die Kapazitätsauslastung geben. Es deutet nichts darauf hin, dass sich der Sachverhalt für die nicht mitarbeitenden US-Hersteller anders darstellen würde.

    (48)

    Die aktuelle Weltwirtschaftskrise dürfte eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der weltweiten Produktionskapazität und Nachfrage in der nahen Zukunft spielen. DOW Chemical vertrat die Auffassung, dass die Krise keinen entscheidenden Einfluss auf die Ethanolamin-Wirtschaft haben werde, dass die aktuelle Krise ihren Tiefpunkt erreicht habe und die Preise in der zweiten Jahreshälfte 2009 wieder anziehen würden. Dem Wirtschaftszweig der Union zufolge ist die Nachfrage indessen um 30 % zurückgegangen; die Verkaufspreise seien massiv eingebrochen, wobei dieser Einbruch stärker gewesen sei als der Preisrückgang bei den für die Ethanolamin-Herstellung erforderlichen Rohstoffen EO und Ammoniak.

    Die Vorbringen von DOW Chemical konnten nicht überzeugen. Rückblickend wurde die Nachfrage nach der betroffenen Ware für bestimmte Endverwendungen, z.B. Körperpflegemittel, von der negativen Wirtschaftsentwicklung erfasst. Wie schon erläutert, dürften zwar die Auswirkungen der Holzschutz-Gesetzgebung in den USA auf die US-Nachfrage in Kürze abflachen, die bekannte Schwäche des Baugewerbes und des Automobilsektors in Europa wie in den USA dürfte aber weder die Nachfrage der Zementhersteller noch die Nachfrage der Hersteller von Kraftfahrzeug-Betriebsflüssigkeiten nach der betroffenen Ware ankurbeln, zumindest nicht in absehbarer Zukunft. Außerdem ging auch die Anwendung im Textilgewerbe in den USA tendenziell zurück, bevor sie sich 2007 einpendelte. Insgesamt konnten die Vorbringen von DOW Chemical zur Wirtschaftskrise und zur künftigen Preisentwicklung durch keine öffentlich zugänglichen Informationen bestätigt werden, die in die jetzige Untersuchung eingebracht worden waren. Die verfügbaren Informationen führender Fachzeitschriften untermauerten vielmehr die Stellungnahme des Wirtschaftszweigs der Union, wonach die Nachfrage beträchtlich eingebrochen war, in einigen Sparten sogar um 40 %.

    Die verfügbaren Daten aus der UZÜ-Folgezeit deuten darauf hin, dass das Dumping gegenüber dem UZÜ zugenommen hat. Wie bereits dargelegt wurde, unterschied sich die Lage auf dem EU-Markt im UZÜ recht deutlich von der Lage auf dem US-Markt, wobei die Preise auf dem EU-Markt häufig über den US-Preisen lagen. So wurde bei zwei US-Ausführern Dumping festgestellt, nicht jedoch bei dem dritten. Gegen Ende des UZÜ und im Oktober 2008 war der Markt eindeutig überhitzt. Vor allem zogen die US-Preise beträchtlich an und überholten die Preise in der EU bei zwei der drei Warentypen (MEA und DEA, die 41 % der US-Ausfuhren ausmachten), während sich der Unterschied bei TEA erheblich verringerte. Auch wenn die Preise seit Oktober 2008 erheblich gefallen sind, deuten die jüngsten verfügbaren Daten doch darauf hin, dass die Preise in den USA noch immer über den Preisen in Europa liegen, besonders bei MEA und DEA. Mit anderen Worten: alle US-Ausfuhren nach Europa müssen gedumpt werden, wenn sie über den Preis mit den europäischen Waren konkurrieren wollen.

    (49)

    Es sei noch einmal erwähnt, dass bei einem der beiden mitarbeitenden ausführenden Hersteller im UZÜ Dumping festgestellt wurde, wenngleich auf einem niedrigeren Niveau als in der vorangegangenen Überprüfung. Auch bei den nicht an der Untersuchung mitarbeitenden ausführenden Hersteller wurde Dumping festgestellt.

    (50)

    Verglichen mit der vorausgegangenen Überprüfung ging der Marktanteil der Einfuhren aus den USA von 16,7 % auf 14 % zurück. Es gibt noch immer beträchtliche Kapazitätsreserven von annähernd 60 000 Tonnen in den USA, auch wenn sie sich gegenüber der vorausgegangenen Überprüfung verringert haben. Es sei angemerkt, dass die geringe Auslastung im UZÜ auf zeitlich begrenzte Ereignisse zurückzuführen war und dass die Nutzung von schätzungsweise 29 % der vorhandenen US-Kapazität aufgrund mangelnder Mitarbeit nicht untersucht werden konnte. Gleichzeitig dürfte die Nachfrage auf dem US-Markt etwas weniger stark anziehen als auf dem Unionsmarkt; ferner dürften die Überkapazitäten in den USA frühestens 2013 absorbiert sein. Darüber hinaus besteht für die US-Hersteller bei einem Außerkrafttreten der Maßnahmen der Anreiz, ihre Verkäufe in die Union zu steigern, denn die Preise in der Union lagen im UZÜ in einigen Fällen über den Preisen auf dem Inlandsmarkt der USA oder auf anderen Ausfuhrmärkten, die von den US-Herstellern bedient wurden. Die aufgeführten Punkte verdeutlichen, dass ein Anreiz für US-Unternehmen besteht, ihre Präsenz auf dem Unionsmarkt zu verstärken. Dies würde zu einem Überangebot führen, das in eine negative Preisspirale münden würde, d. h. einem gegenüber dem UZÜ noch höheren Volumen an gedumpten Einfuhren. Trägt man den Entwicklungen in der UZÜ-Folgezeit Rechnung, so nimmt — gestützt auf UZÜ-Daten — die Wahrscheinlichkeit weiterhin gedumpter oder sogar verstärkt gedumpter Einfuhren noch zu. Nach dem UZÜ überholten die US-Preise als Folge der Weltwirtschaftskrise die Preise in der EU bei einem Großteil der betroffenen Ware, wohingegen die Preisniveaus in der übrigen Welt in der Regel darunter blieben. Die Entwicklung in der UZÜ-Folgezeit macht deutlich, dass die US-Hersteller ihre Produkte gegenüber dem UZÜ noch stärker dumpen müssten, wenn sie mit dem Wirtschaftszweig der Union konkurrieren wollten.

    (51)

    Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bei einem Außerkrafttreten der Maßnahmen ein Anhalten des Dumpings wahrscheinlich ist und die Gefahr besteht, dass die Einfuhrmengen steigen, was zumindest bis 2013 auf die Preise in der Union drücken würde.

    D.   DEFINITION DES WIRTSCHAFTSZWEIGS DER UNION

    (52)

    Der Antrag wurde im Namen von vier bekannten Ethanolamin-Herstellern in der EU eingereicht, auf die mit mehr als 95 % ein wesentlicher Teil der gesamten bekannten Unionsproduktion der gleichartigen Ware entfällt.

    (53)

    Die vier antragstellenden Unionshersteller arbeiteten an der Untersuchung uneingeschränkt mit. Ein weiterer Unionshersteller, LUKOIL Neftochim Bourgas AD, unterstützte zwar den Antrag als Unionshersteller, beantwortete aber weder den Fragebogen noch legte er andere Informationen oder Daten vor. Die antragstellenden Unionshersteller unterhalten Produktionsstätten in Frankreich, Deutschland, Schweden und Belgien.

    (54)

    Es sei angemerkt, dass ein Unionshersteller, INEOS Oxide Ltd, auch Produktinteressen in den USA hat. Während der Untersuchung gab dieser spezielle Hersteller an, er verstehe sich als erklärter Unionshersteller. Zwar führte das Unternehmen die betroffene Ware im UZÜ von seinem verbundenen US-Hersteller ein, der Anteil seiner Einfuhren lag im Vergleich zu seiner Unionsproduktion aber unter 10 %. Darüber hinaus plant dieser Hersteller den verfügbaren Informationen zufolge, seine Kapazität in der Union bis Ende 2010 auszuweiten. Somit kann dieses Unternehmen tatsächlich als Unionshersteller angesehen werden, da seine Einfuhren nicht den Kernbestandteil seiner Geschäftstätigkeit ausmachen. Aus diesem Grund wäre es unangemessen, diesen Hersteller nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Grundverordnung nicht dem Wirtschaftszweig der Union zuzurechnen.

    (55)

    Aufgrund dieses Sachverhalts sind die vier Unternehmen BASF SE/AG, INEOS Oxide Ltd, Sasol Germany GmbH und Akzo Nobel Functional Chemicals AB als Unionshersteller anzusehen und bilden nach Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 4 der Grundverordnung den Wirtschaftszweig der Union. Sie werden nachstehend als „Wirtschaftszweig der Union“ bezeichnet.

    (56)

    Wie die vorangegangene Überprüfung ergab auch diese Untersuchung, dass ein Teil der Ethanolamin-Produktion in der Union für den internen, d. h. den Eigenverbrauch bestimmt ist. Drei der vier Unternehmen des Wirtschaftszweigs der Union produzieren auch für den Eigenverbrauch. Die Untersuchung bestätigte, dass der Wirtschaftszweig der Union die zum Eigenverbrauch bestimmte betroffene Ware nicht von unabhängigen, innerhalb oder außerhalb der Union ansässigen Parteien bezog und dass die zum Eigenverbrauch bestimmte Produktion zur Herstellung nachgelagerter Produkte verwendet wurde. Das zur Deckung des Eigenbedarfs bestimmte Ethanolamin steht somit nicht in Konkurrenz zu dem übrigen am Unionsmarkt (am „freien Markt“) angebotenen Ethanolamin.

    E.   LAGE AUF DEM UNIONSMARKT

    1.   Unionsverbrauch

    (57)

    Der Unionsverbrauch wurde anhand der für den freien Verkauf auf dem Unionsmarkt und für den Eigenverbrauch bestimmten Produktionsmengen der Unionshersteller sowie der Einfuhren aus Drittländern auf den Unionsmarkt abzüglich der Ausfuhren der Unionshersteller ermittelt. Außerdem wurden Schätzwerte für den nicht mitarbeitenden Hersteller, auf den ein sehr geringer Teil der Unionsproduktion entfällt, hinzugerechnet.

    (58)

    Auf dieser Grundlage entwickelte sich der Unionsverbrauch wie folgt:

    Verbrauch

    (in Tonnen)

    2005

    2006

    2007

    UZÜ

    Insgesamt

    439 521

    438 872

    479 361

    475 269

    Index

    100

    100

    109

    108

    Eigenverbrauch

    248 994

    246 857

    243 995

    206 982

    Index

    100

    99

    98

    83

    Freier Markt

    190 505

    192 010

    235 461

    268 386

    Index

    100

    101

    124

    141

    Quelle: Fragebogenantworten und Eurostat.

    (59)

    Der Verbrauch auf dem freien Markt stieg im Bezugszeitraum um 41 %, wobei der größte Teil dieses Anstiegs zwischen 2007 und dem UZÜ zu verzeichnen war. Der Eigenverbrauch ging um 17 % zurück.

    2.   Einfuhren aus den USA

    (60)

    Die Menge der Einfuhren der betroffenen Ware aus den USA in die Union ging im Bezugszeitraum um 16 % zurück. Von 2007 bis zum UZÜ war allerdings eine geringfügige Zunahme der Einfuhren zu beobachten. Die Gründe, warum die US-Hersteller ihre Ausfuhren in die EU insgesamt nicht erhöhten, waren i) operative Probleme (erhebliche Auswirkungen der Hurrikane auf Produktion und Ausfuhren der USA) und die daraus resultierende Notwendigkeit, die Nachfrage auf dem US-Inlandsmarkt zu befriedigen, und ii) die sich verschärfende Angebots-Nachfrage-Situation auf dem Weltmarkt, bedingt durch Produktionsausfälle in anderen Teilen der Welt sowie bessere Möglichkeiten, die für die Ethanolamin-Produktion benötigten Rohstoffe stattdessen für die Produktion von MEG einzusetzen. Zudem hat ein US-Hersteller seine Ausfuhren in die EU im Bezugszeitraum nahezu völlig eingestellt und so zu dem festgestellten Rückgang beigetragen. Hierzu ist ferner zu bemerken, dass ein beträchtlicher Teil der Einfuhren aus den USA im UZÜ nicht gedumpt war.

    Einfuhren

    (in Tonnen)

    2005

    2006

    2007

    UZÜ

    Betroffene Ware

    44 912

    39 641

    35 892

    37 583

    Index

    100

    88

    80

    84

    Quelle: Fragebogenantworten und Eurostat.

    (61)

    Der durchschnittliche Einfuhrpreis stieg während des gesamten Bezugszeitraums stetig an. Insgesamt lag der Durchschnittspreis der Einfuhren aus den USA durchweg unter den Durchschnittpreisen des Wirtschaftszweigs der Union.

    Durchschnittlicher Einfuhrpreis je Tonne

    (in EUR)

    2005

    2006

    2007

    UZÜ

    Betroffene Ware

    825

    974

    1 000

    1 114

    Index

    100

    118

    121

    135

    Quelle: Fragebogenantworten und Eurostat.

    (62)

    Der Marktanteil der Einfuhren aus den USA verringerte sich im Bezugszeitraum um 9,6 Prozentpunkte. Auch dies ist den unter Erwägungsgrund 60 beschriebenen Problemen zuzuschreiben.

    Marktanteil der USA

    2005

    2006

    2007

    UZÜ

    Betroffene Ware

    23,6 %

    20,6 %

    15,2 %

    14 %

    Index

    100

    88

    65

    59

    Quelle: Fragebogenantworten und Eurostat.

    (63)

    Für die Zwecke der Preisunterbietungsanalyse wurden die unabhängigen Abnehmern in Rechnung gestellten Einfuhrpreise der beiden mitarbeitenden ausführenden Hersteller mit den Preisen des Wirtschaftszweigs der Union verglichen, und zwar anhand der gewogenen Durchschnittspreise für vergleichbare Warentypen im UZÜ. Die Preise des Wirtschaftszweigs der Union wurden auf die Stufe ab Werk berichtigt und mit den cif-Einfuhrpreisen frei Grenze der Union, einschließlich Zöllen jeglicher Art, verglichen. Dieser Preisvergleich wurde für Geschäfte auf derselben Handelsstufe nach gegebenenfalls erforderlichen Berichtigungen und unter Abzug von Rabatten und Preisnachlässen vorgenommen.

    (64)

    Auf der Grundlage dieser Methode wurde keine Unterbietung der Verkaufspreise des Wirtschaftszweigs der Union festgestellt.

    3.   Einfuhren aus anderen Drittländern

    (65)

    Die Einfuhren aus anderen Drittländern stiegen im Bezugszeitraum stetig an, erreichten dabei 2007 einen Spitzenwert und waren zwischen 2007 und dem UZÜ wieder rückläufig. Sie lagen jedoch während des ganzen Bezugszeitraums deutlich unter den Einfuhren aus den USA. Die wichtigsten anderen Ausfuhrländer sind Russland, Mexiko, Iran und Taiwan. Abgesehen von Russland, dessen Ausfuhren kontinuierlich wuchsen, war die Entwicklung in allen übrigen Ländern uneinheitlich, und ihre Ausfuhrmengen stiegen und sanken von Jahr zu Jahr.

    Einfuhren aus anderen Ländern

    2005

    2006

    2007

    UZÜ

    Tonnen

    7 862

    16 021

    23 086

    19 644

    Index

    100

    204

    294

    250

    Marktanteil

    4,1 %

    8,3 %

    9,8 %

    7,3 %

    Index

    100

    202

    238

    177

    Einfuhrpreis EUR/Tonne

    1 215

    1 177

    1 402

    1 459

    Index

    100

    97

    115

    120

    Quelle: Eurostat.

    4.   Wirtschaftliche Lage des Wirtschaftszweigs der Union

    (66)

    Es sei daran erinnert, dass der Wirtschaftszweig auch für den Eigenverbrauch produziert. Die folgenden Indikatoren wurden auf der Grundlage sowohl der Verkäufe auf dem freien Markt als auch des Eigenverbrauchs untersucht: Lagerbestände, Produktion, Produktionskapazität, Kapazitätsauslastung, Investitionen, Kapitalrendite (RoI), Cashflow, Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten, Beschäftigung, Produktivität und Löhne. Die übrigen Indikatoren, insbesondere Verkäufe und Gewinne, beziehen sich auf Verkäufe auf dem freien Markt. Da die Entwicklung des Eigenverbrauchs weitgehend der Entwicklung der Verkäufe auf dem freien Markt entspricht, können die Feststellungen zum Eigenverbrauch extrapoliert werden.

    (67)

    Im Bezugszeitraum erhöhten sich Produktion und Produktionskapazität des Wirtschaftszweigs der Union nach und nach um 13 %. Die Kapazitätsauslastung des Wirtschaftszweigs der Union blieb konstant auf einem hohen Niveau von knapp 90 %. Den verfügbaren Informationen zufolge liegt diese Kapazitätsauslastung nahe an der Obergrenze für den betreffenden Wirtschaftszweig. Der gleichzeitige Anstieg von Produktion und Produktionskapazität, der in jedem Fall geringer ausfiel als die Zunahme des Unionsverbrauchs, bestätigt, dass der Wirtschaftszweig der Union von den geltenden Maßnahmen profitieren und die gestiegene Nachfrage nach der betroffenen Ware (bedingt durch den Anstieg der Nachfrage in verschiedenen nachgelagerten Branchen, die Ethanolamin verwenden) für sich nutzen konnte.

     

    2005

    2006

    2007

    UZÜ

    Produktion (Tonnen)

    375 119

    371 688

    407 744

    424 526

    Index

    100

    99

    109

    113

    Kapazität (in Tonnen)

    424 000

    432 000

    458 000

    477 000

    Index

    100

    102

    108

    113

    Kapazitätsauslastung

    88 %

    86 %

    89 %

    89 %

    Index

    100

    97

    101

    101

    Quelle: Fragebogenantworten.

    (68)

    Analog zum Unionsverbrauch insgesamt stiegen auch die Lagerbestände des Wirtschaftszweigs der Union an. Dies ist allerdings kein sehr aussagekräftiger Indikator, da die Ethanolamin-Produktion kundenspezifisch ist und überwiegend auf der Grundlage langfristiger Verträge erfolgt, die normalerweise gegen Ende des Kalenderjahres geschlossen werden.

     

    2005

    2006

    2007

    UZÜ

    Lagerbestände (in Tonnen)

    8 906

    10 113

    9 250

    11 097

    Index

    100

    114

    104

    125

    Quelle: Fragebogenantworten.

    (69)

    Die Verkäufe des Wirtschaftszweigs der Union nahmen im gesamten Bezugszeitraum beträchtlich zu (um 54 %). Aufgrund des gleichzeitigen deutlichen Anstiegs des Unionsverbrauchs auf dem freien Markt weitete sich der Marktanteil des Wirtschaftszweigs der Union im Bezugszeitraum jedoch nur vergleichsweise geringfügig aus (um 6,4 Prozentpunkte). Diese Entwicklungen bestätigen, dass der Wirtschaftszweig der Union in der Lage war, von den geltenden Maßnahmen zu profitieren. Der durchschnittliche Stückpreis der vom Wirtschaftszweig der Union hergestellten Ware stieg im Bezugszeitraum um 31 %. Hierin spiegelt sich der starke Preisanstieg bei den für die Ethanolamin-Herstellung eingesetzten Rohstoffen wider, aber auch eine erhöhte Rentabilität, vor allem im UZÜ.

    (70)

    Der festgestellte Anstieg bei den Verkaufspreisen des Wirtschaftszweigs der Union steht auch im Einklang mit dem Preisanstieg auf dem Weltmarkt für Ethanolamin. Diese Entwicklung ist einer Reihe außerordentlicher, zeitlich begrenzter Ereignisse zuzuschreiben, die im Bezugszeitraum und insbesondere zwischen 2007 und dem UZÜ eintraten. Zum einen stiegen die Kosten für Rohstoffe (EO, im Wesentlichen ein Mineralölderivat, und Ammoniak) in diesem Zeitraum erheblich an. Zum anderen wurde die Spanne zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Weltmarkt im gleichen Zeitraum deutlich enger. Hierfür waren mehrere Faktoren verantwortlich, unter anderem: durch Hurrikane verursachte Probleme bei Produktion und Ausfuhren der USA, Produktionsschwierigkeiten in Asien, ein starker Anstieg der Nachfrage bei nachgelagerten Produkten (Agrochemikalien, insbesondere Glyphosat), für die Ethanolamin als Rohstoff eingesetzt wird, sowie Probleme bei der Herstellung von Waren (vor allem MEG), für die dieselben Rohstoffe verwendet werden wie für Ethanolamin; diese Probleme führten nämlich dazu, dass Hersteller, die sowohl MEG als auch Ethanolamin herstellten, vorübergehend ihren Schwerpunkt auf MEG verlagerten.

    Verkäufe der gleichartigen Ware zum Verbrauch auf dem freien Markt in der Union

    2005

    2006

    2007

    UZÜ

    Menge (in Tonnen)

    132 003

    130 575

    169 403

    203 090

    Index

    100

    99

    128

    154

    Durchschnittlicher Verkaufspreis (EUR/Tonne)

    1 044

    1 141

    1 189

    1 366

    Index

    100

    109

    114

    131

    Marktanteil

    69 %

    68 %

    72,9 %

    76,6 %

    Index

    100

    98

    106

    111

    Quelle: Fragebogenantworten.

    (71)

    Im Bezugszeitraum konnte der Wirtschaftszweig der Union seine Rentabilität deutlich steigern. Bei dieser Verbesserung spielte Folgendes eine Rolle: der weltweite Anstieg der Ethanolamin-Preise, die Entscheidung eines US-Herstellers, seine Ausfuhren in die EU fast gänzlich einzustellen, was zur Abnahme der Einfuhren aus den USA beitrug, und die steigende Nachfrage nach Ethanolamin sowohl in der Union als auch weltweit. Der letztgenannte Faktor hatte nicht nur eine Zunahme der Verkaufsmengen zur Folge, sondern auch einen Anstieg der Verkaufspreise, der am Ende des UZÜ stärker ausfiel als der entsprechende Anstieg der Produktionskosten.

     

    2005

    2006

    2007

    UZÜ

    Rentabilität des Wirtschaftszweigs der Union

    10,1 %

    16 %

    15,8 %

    21,9 %

    Index

    100

    159

    157

    217

    Quelle: Fragebogenantworten.

    (72)

    Die Investitionen entwickelten sich im Bezugszeitraum nicht linear. Sie waren für die Unternehmen zum einen notwendig, damit sie ihre Pläne für Fertigungsanlagen aufrechterhalten konnten, zum anderen, damit sie bescheidene Kapazitätsausweitungen vornehmen konnten, um vom gestiegenen Verbrauch zu profitieren und den Exportbedarf zu befriedigen. Die RoI, ausgedrückt als Verhältnis der Nettogewinne des Wirtschaftszweigs der Union zum Nettobuchwert seiner Investitionen, verzeichnete im Bezugszeitraum eine spürbare Verbesserung. Auch der Cashflow des Wirtschaftszweigs der Union verbesserte sich im Bezugszeitraum beträchtlich.

     

    2005

    2006

    2007

    UZÜ

    Investitionen (EUR)

    980 213

    6 396 684

    1 505 707

    2 454 173

    Index

    100

    654

    154

    250

    Nettokapitalrendite

    45 %

    54 %

    55 %

    87 %

    Index

    100

    121

    123

    195

    Cashflow (EUR)

    22 831 675

    34 807 468

    36 971 471

    55 859 958

    Index

    100

    152

    162

    245

    Quelle: Fragebogenantworten.

    (73)

    Die Zahl der Beschäftigten, die im Wirtschaftszweig der Union im Bereich der Herstellung der gleichartigen Ware tätig waren, erhöhte sich im Bezugszeitraum geringfügig. Dem Wirtschaftszweig der Union gelang es im Bezugszeitraum, die Entwicklung der durchschnittlichen Arbeitskosten je Beschäftigten einzudämmen. Die Produktivität, ausgedrückt als Output je Beschäftigten, verbesserte sich im gleichen Zeitraum geringfügig. Die Entwicklung der Arbeitskosten und der Produktivität wirkte sich positiv aus, denn sie ermöglichte es, die Produktionskosten konsequent unter Kontrolle zu halten und die Gewinne zu steigern.

     

    2005

    2006

    2007

    UZÜ

    Beschäftigung

    100

    104

    104

    110

    Index

    100

    103

    104

    110

    Produktivität (in Tonnen je Beschäftigten)

    3 749

    3 591

    3 916

    3 858

    Index

    100

    96

    104

    103

    Durchschnittliche Arbeitskosten je Beschäftigen (in EUR)

    2 389

    2 629

    2 449

    2 262

    Index

    100

    110

    103

    95

    Quelle: Fragebogenantworten.

    (74)

    Das Dumping hielt während des UZÜ an, wenn auch auf einem niedrigeren Niveau als in der vorangegangenen Überprüfung.

    (75)

    Wie oben beschrieben hatte der Wirtschaftszweig der Union die Möglichkeit, sich vom früheren Dumping zu erholen, vor allem im Hinblick auf Rentabilität, Verkäufe und Marktanteil.

    (76)

    Das Volumen der Ausfuhren des Wirtschaftszweigs der Union in Drittländer nahm im Bezugszeitraum um 21 % zu. Diese deutliche Verbesserung, die 2007 einsetzte und bis zum UZÜ anhielt, war in erster Linie der gestiegenen Nachfrage nach Ethanolamin auf den asiatischen Märkten zu verdanken, die durch Produktionsschwierigkeiten auf diesen Märkten im gleichen Zeitraum bedingt war. Die Preise der Ausfuhrverkäufe entwickelten sich ähnlich wie die Unionspreise. Auch dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die Angebots-Nachfrage-Situation auf dem Weltmarkt zwischen 2007 und dem UZÜ verschärfte.

     

    2005

    2006

    2007

    UZÜ

    Ausfuhrvolumen des Wirtschaftszweigs der Union (in Tonnen)

    18 308

    14 055

    22 746

    22 228

    Index

    100

    77

    124

    121

    Ausfuhrpreis

    1 223

    1 293

    1 241

    1 689

    Index

    100

    106

    101

    138

    Quelle: Fragebogenantworten.

    5.   Schlussfolgerung zur Lage auf dem Unionsmarkt

    (77)

    Der Verbrauch von Ethanolamin auf dem Unionsmarkt erhöhte sich im Bezugszeitraum um 41 %, während die Einfuhren aus den USA um 16 % zurückgingen. Gleichzeitig steigerte der Wirtschaftszweig der Union seine Verkaufsmengen und weitete seinen entsprechenden Marktanteil aus.

    (78)

    Die wirtschaftliche Lage des Wirtschaftszweigs der Union verbesserte sich im Bezugszeitraum. Den relevanten Schadensindikatoren zufolge waren die Geschäftsergebnisse als gut zu bezeichnen. Der Wirtschaftszweig der Union arbeitete mit hoher Kapazitätsauslastung, erzielte erhebliche Gewinnspannen, stabilisierte seinen Cashflow, erhöhte die Investitionen und hielt die Arbeitskosten unter Kontrolle. Darüber hinaus konnte der Wirtschaftszweig der Union von einer Reihe außerordentlicher Ereignisse zwischen 2007 und dem UZÜ profitieren, die zu einem Anstieg der Preise führten und seine Geschäftsergebnisse positiv beeinflussten.

    (79)

    Es wird der Schluss gezogen, dass angesichts der positiven Entwicklung der Indikatoren für den Wirtschaftszweig der Union kein Anhalten der bedeutenden Schädigung festgestellt werden konnte. Daher wurde geprüft, ob bei einem Außerkrafttreten der Maßnahmen ein erneutes Auftreten der Schädigung wahrscheinlich wäre.

    F.   WAHRSCHEINLICHKEIT EINES ERNEUTEN AUFTRETENS DER SCHÄDIGUNG

    (80)

    Es wird daran erinnert, dass im Falle zweier ausführender US-Hersteller ein Anhalten des Dumpings im UZÜ festgestellt wurde. Einer der beiden dumpenden Ausführer arbeitete nicht an der Untersuchung mit. In Anbetracht der Tatsache, dass für ihn die höchsten Antidumpingzölle gelten und er gleichzeitig ein bedeutender Hersteller auf dem US-Markt ist, dürfte er im Falle eines Außerkrafttretens der Maßnahmen das allergrößte Interesse an einer Rückkehr auf den Unionsmarkt haben.

    (81)

    Wie in Abschnitt C ausführlicher dargelegt, ergab die Untersuchung eine Reihe von Faktoren, die einen beträchtlichen Anstieg der gedumpten Einfuhren aus den USA im Falle eines Außerkrafttretens der Maßnahmen wahrscheinlich machen. Es handelt sich insbesondere um folgende Faktoren:

    die Kapazitätsreserven der US-Hersteller in Höhe von 60 000 Tonnen, die in naher Zukunft nicht absorbiert werden dürften;

    die zu erwartende Selbstversorgung traditioneller Märkte für US-Ausfuhren, die die US-Hersteller zwingen wird, ihre Ausfuhren in die Union umzulenken. Dies betrifft insbesondere die Ausfuhrmärkte in Lateinamerika und Asien (20). Es sei daran erinnert, dass die asiatischen Märkte für die US-Hersteller eine wichtige Rolle beim Absatz ihrer Ethanolamin-Überschüsse spielen;

    die chinesischen Antidumpingzölle auf zwei von drei Warentypen, die gegen mehrere Länder, darunter die USA, verhängt wurden;

    der Druck durch die Produktionssteigerung infolge der Umstellung der Produktion von MEG auf Ethanolamin. Überkapazität und niedrige Preise im MEG-Geschäft werden die Hersteller veranlassen, anstelle von MEG Ethanolamin zu produzieren, wodurch neue Produktionskapazitäten für Ethanolamin entstehen und die Preise unter Druck geraten werden;

    die Entwicklung der Nachfrage nach Ethanolamin in den USA, die voraussichtlich schwächer sein wird als in anderen Teilen der Welt einschließlich der Union;

    das durchschnittliche Wachstum der Nachfrage in der Union, das höher ausfallen dürfte als in den USA, wodurch die ausführenden US-Hersteller einen weiteren Anreiz erhalten werden, ihre Ausfuhren in die Union zu lenken;

    die über einen nicht mitarbeitenden US-Hersteller vorliegenden Informationen, die darauf schließen lassen, dass sogar Unternehmen, die nicht an der Untersuchung mitarbeiteten und ihre Ausfuhren in die EU auf ein Mindestmaß reduziert haben, nach wie vor stark daran interessiert sind, auf dem EU-Markt präsent zu bleiben und ihre Ausfuhrtätigkeiten zu intensivieren.

    (82)

    Aus den dargelegten Gründen werden die US-Hersteller nach neuen Kunden suchen müssen, und hier käme für sie am ehesten der Unionsmarkt in Frage.

    (83)

    Im UZÜ ging es dem Wirtschaftszweig der Union gut. Der Grund hierfür ist die starke Nachfrage nach der betroffenen Ware, die das Angebot überstieg. Dennoch würde jegliche Zunahme der bereits gedumpten Einfuhren von Ethanolamin mit Ursprung in den USA den Wirtschaftszweig der Union erheblich unter Druck setzen und seine Leistungsfähigkeit untergraben.

    (84)

    Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass Ethanolamin ein Rohstoff ist, d. h., die verschiedenen Warentypen werden unter Einhaltung bestimmter technischer Normen hergestellt; außerdem können Waren aus einer Bezugsquelle ohne weiteres durch Waren aus einer anderen Quelle ersetzt werden. Auf einem durch ein Überangebot gekennzeichneten Markt wird daher der Wettbewerb in erster Linie ein Preiswettbewerb sein.

    (85)

    Vor diesem Hintergrund kann die Kombination aus den vorstehend beschriebenen Faktoren in relativ kurzer Zeit zu einer Gefährdung der starken Nachfrage nach Ethanolamin und einer Situation des Überangebots auf dem Unionsmarkt führen. Eine Zunahme der gedumpten Einfuhren würde die Verkaufspreise nach unten drücken, was wiederum die leistungsbezogenen Indikatoren des Wirtschaftszweigs der Union, insbesondere die Rentabilität, negativ beeinflussen würde. Im Falle eines verstärkten Dumpings würde es zu einer Preisunterbietung kommen.

    (86)

    Die im vorangegangenen Abschnitt beschriebene Wahrscheinlichkeit eines erneuten Auftretens der Schädigung wird dadurch verstärkt, dass sich der Ethanolamin-Markt seit dem Beginn der Wirtschaftskrise im Herbst 2008 gewandelt hat. Viele Schlüsselparameter im Zusammenhang sowohl mit den Ausfuhren als auch mit der Lage des Wirtschaftszweigs der Union haben sich erheblich verändert. Wie weiter oben dargelegt, zeigen die verfügbaren Informationen, dass es in der UZÜ-Folgezeit zu einer starken Zunahme der gedumpten Einfuhren kam, da die US-Preisniveaus bei zwei Warentypen über den europäischen Preisniveaus liegen, während die Preisdifferenz beim dritten Warentyp rapide gegen Null geht. Dementsprechend waren den Eurostat-Daten zufolge im zweiten Quartal 2009 die Einfuhren (15 052 Tonnen) aus den USA in die Union um 20 % billiger als im UZÜ.

    (87)

    Ohne Einführung von Maßnahmen wäre ein erheblich geschwächter Wirtschaftszweig der Union mit dieser wachsenden Menge gedumpter Einfuhren konfrontiert. Tatsächlich deuten öffentlich zugängliche Informationen, die im Laufe der Untersuchung eingeholt wurden, auf eine Verringerung der Nachfrage, der Verkäufe und der Größenvorteile, auf ungenutzte Produktionskapazitäten, eine Verschlechterung der Geschäftsergebnisse usw. (21) hin. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise war die Nachfrage auf dem Ethanolamin-Markt der Union schwach. Die Hersteller des Wirtschaftszweigs der Union sahen sich daher gezwungen, ihre Produktion zu kürzen.

    (88)

    Der Wirtschaftszweig der Union arbeitet gegenwärtig mit einer Kapazitätsauslastung von 70 %, also weit unter dem Niveau im UZÜ, als die Kapazitäten nahezu voll ausgelastet waren. Zudem ging das Verkaufsvolumen des Wirtschaftszweigs der Union um annähernd 30 % zurück, während gleichzeitig die Verkaufspreise in der UZÜ-Folgezeit um 35-40 % einbrachen. Gleichzeitig zeigt die Entwicklung bei den Produktionskosten und der Rentabilität in der UZÜ-Folgezeit, dass offenbar ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den Rohstoffkosten und den Ethanolamin-Preisen besteht, was die finanziellen Ergebnisse des Wirtschaftszweigs der Union noch weiter verschlechtert. So sind die Kosten der beiden wichtigsten Rohstoffe für die Ethanolamin-Produktion (Ethylen und Ammoniak) in der UZÜ-Folgezeit deutlich weniger stark gesunken als die Ethanolamin-Preise. Dies hatte einen ernsthaften Rückgang der Gewinnspannen des Wirtschaftszweigs der Union zur Folge, der derzeit entweder Verluste oder Gewinnspannen im einstelligen Bereich verzeichnet.

    (89)

    Mit anderen Worten, der Wirtschaftszweig der Union befindet sich anscheinend nicht mehr in einer soliden Lage, sondern ist dem Druck durch die gedumpten Einfuhren ausgesetzt, der höchstwahrscheinlich eine gefährliche Abwärtsspirale in Gang setzen wird, die weitaus schlimmer sein wird als die Entwicklung, die nach den UZÜ-Daten zu erwarten war.

    (90)

    Durch die vorstehend beschriebene Wirtschaftslage wurden die Geschäftsmöglichkeiten des Wirtschaftszweigs der Union eingeschränkt. Zum einen wäre der Wirtschaftszweig der Union nicht in der Lage, seinen Kundenstamm in der EU auszubauen, denn es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass seine wichtigsten Wettbewerber auf dem Gemeinschaftsmarkt (d. h. die US-Hersteller) ihre Ausfuhren in die EU eingestellt hätten. Zum anderen erscheint es auch nicht möglich, den Druck auf den Wirtschaftszweig der Union durch eine Steigerung der Produktion für den Eigenverbrauch zu mildern, da nichts darauf hindeutet, dass die wirtschaftlichen Aussichten von Waren der nachgelagerten Fertigungsstufen (wie Ethylenamin, Herbizide und Katalysatoren) den Druck auf den Ethanolamin-Markt ausgleichen könnten.

    (91)

    Sollten die Maßnahmen außer Kraft treten, bestünde eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die gedumpten Einfuhren aus den USA in die Union erheblich ansteigen, was zwangsläufig zu einem erneuten Auftreten der Schädigung führen würde. Während den US-Herstellern traditionelle Märkte verlorengehen, würde das Überangebot an MEG gleichzeitig zu einem Anstieg der Produktion von Ethanolamin führen, das außerhalb der USA verkauft werden müsste. Darüber hinaus leidet der Wirtschaftszweig der Union unter der Wirtschaftskrise; er ist dem Druck durch die gedumpten Einfuhren aus den USA ausgesetzt, ohne dass es für ihn eine andere tragfähige Alternativlösung für das Problem des schädigenden Dumpings gäbe als die Aufrechterhaltung der Antidumpingzölle. Es wurden keinerlei Anhaltspunkte gefunden, die den Schluss zulassen würden, dass sich diese Situation im Falle eines Außerkrafttretens der Maßnahmen nicht noch verschärfen würde.

    G.   UNIONSINTERESSE

    1.   Vorbemerkung

    (92)

    Nach Artikel 21 der Grundverordnung wurde geprüft, ob die Aufrechterhaltung der geltenden Antidumpingmaßnahmen dem Interesse der Union insgesamt zuwiderliefe. Dabei wurden alle Belange berücksichtigt, d.h. die Interessen des Wirtschaftszweigs der Union, der Einführer, der Händler, der Großhändler und der industriellen Verwender der betroffenen Ware.

    (93)

    Die vorangegangenen Untersuchungen hatten bekanntlich ergeben, dass die Einführung von Maßnahmen dem Unionsinteresse nicht zuwiderlief. Darüber hinaus handelt es sich bei dieser Untersuchung um eine Auslaufüberprüfung, d. h., es wird ein Sachverhalt analysiert, bei dem die Maßnahmen bereits in Kraft sind.

    (94)

    Auf dieser Grundlage wurde geprüft, ob trotz der Schlussfolgerungen zur Wahrscheinlichkeit eines Anhaltens des Dumpings und eines erneuten Auftretens der Schädigung zwingende Gründe vorliegen, die in diesem besonderen Fall zur Schlussfolgerung führen würden, dass die Aufrechterhaltung der Maßnahmen dem Unionsinteresse zuwiderliefe.

    2.   Interesse des Wirtschaftszweigs der Union

    (95)

    Bekanntlich lag während des UZÜ weiterhin Dumping vor; außerdem ist es wahrscheinlich, dass die betroffene Ware mit Ursprung in den USA weiterhin zu gedumpten Preisen eingeführt und der Wirtschaftszweig der Union erneut geschädigt wird.

    (96)

    Der Wirtschaftszweig der Union hat bewiesen, dass er existenz- und konkurrenzfähig ist, was an der positiven Entwicklung der meisten Wirtschaftsindikatoren abzulesen war. Die zuvor eingeführten Antidumpingmaßnahmen trugen dazu bei, dass die Rentabilität wiederhergestellt und eine hinreichende Kapitalrendite erreicht werden konnte. Dies könnte neuen Investitionen im Jahr 2010 zugute kommen. Somit liegt es im Interesse des Wirtschaftszweigs der Union, die Maßnahmen gegenüber den gedumpten Einfuhren aus den USA aufrechtzuerhalten.

    3.   Interesse der Einführer und Händler/Großhändler

    (97)

    Da weder Händler noch Großhändler mitarbeiteten, wurde der Schluss gezogen, dass ein Außerkrafttreten bzw. eine Fortsetzung der Maßnahmen keine wesentlichen Auswirkungen auf diese Parteien hat. Darüber hinaus wurden bei der Untersuchung keine unabhängigen Einführer ermittelt; vielmehr wurden alle Einfuhren der betroffenen Waren mit Ursprung in den USA in die Union über Einführer getätigt, die mit den ausführenden US-Herstellern verbunden waren.

    (98)

    Die Fortsetzung der Maßnahmen wird keine Auswirkungen auf die derzeitige Lage der verbundenen Einführer haben, die der Untersuchung zufolge im UZÜ Gewinne in dem den Marktbedingungen entsprechenden Rahmen erzielten. Auf jeden Fall decken sich die Interessen der verbundenen Einführer, zumindest im vorliegenden Fall, mit den Interessen der ausführenden Hersteller, da Letztere die Politik der verbundenen Einführer bestimmen können. Es sei daran erinnert, dass die Interessen der ausführenden Hersteller nicht Gegenstand der Analyse des Unionsinteresses sind.

    4.   Interesse der industriellen Verwender

    (99)

    Da die Antidumpingmaßnahmen im Falle ihrer Aufrechterhaltung bereits ein drittes Mal verlängert würden, wurde das Interesse der industriellen Verwender besonders sorgfältig geprüft.

    (100)

    Lediglich ein Verwender aus der Esterquat-Sparte für Weichmacher meldete sich bei dieser Untersuchung. Esterquats werden auf der Basis von TEA hergestellt und dienen als Weichmacher, die von Unternehmen wie Unilever, Henkel, Colgate Palmolive, Procter & Gamble und Benckiser/Reckitt vertrieben werden. Der betreffende industrielle Verwender bezog im UZÜ Ethanolamin sowohl aus den USA als auch vom Wirtschaftzweig der Union. Die Einfuhren dieses industriellen Verwenders machten nur einen geringen Teil der Gesamteinfuhren aus den USA aus (zwischen 15 % und 25 % — der genaue Wert kann aus Vertraulichkeitsgründen nicht angegeben werden).

    (101)

    Der einzige mitarbeitende industrielle Verwender machte geltend, auf die Verwender in der Union wirkten sich die Antidumpingmaßnahmen nachteilig aus, seien sie doch von Ethanolamin-Einfuhren als einer zusätzlichen Bezugsquelle zur Deckung der EU-Nachfrage abhängig. Die Verwender in der Union seien zudem auf stark wettbewerbsorientierten und preisempfindlichen Märkten tätig, die dem Druck nachgelagerter Hersteller ausgesetzt wären. Überdies müssten sie Rohstoffe zu einem möglichst niedrigen Preis einkaufen, um ihre Kosten zu minimieren. Daher bedrohe, so dieser industrielle Verwender, ein etwaiger Anstieg des Ethanolamin-Preises seine Geschäftstätigkeit und unterminiere seine Rentabilität. Folglich vertrat diese Partei die Auffassung, dass die Aufrechterhaltung der Maßnahmen nicht im Interesse der Union sei, denn die zuvor beschriebene Situation würde sich bei einem Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen entschärfen.

    (102)

    Die Untersuchung ergab, dass auf TEA im UZÜ ein erheblicher Teil (zwischen 20 % und 30 %) der Gesamtkosten der Esterquat-Produktion des einzigen mitarbeitenden industriellen Verwenders entfiel. Ein Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen würde unbestritten zumindest kurzfristig die Folgen des hohen Preises des Rohstoffs TEA für dieses Unternehmen abmildern. Da das betreffende Unternehmen indessen ganz erhebliche Mengen von TEA vom Wirtschaftszweig der Union bezieht, dürfte sich eine Änderung der Antidumpingmaßnahmen letzten Endes nicht wesentlich auf diesen besonderen industriellen Verwender auswirken. In diesem Zusammenhang prüfte die Kommission die Auswirkungen der geltenden Antidumpingmaßnahmen auf den Umsatz des Unternehmens mit Esterquat-Produkten, bei denen aus den USA eingeführtes Ethanolamin verwendet wurde. Aus den verfügbaren Daten geht hervor, dass die Auswirkungen des Antidumpingzolls auf den Umsatz des betreffenden Unternehmens insgesamt moderat sind (zwischen 1 % und 5 %, die genaue Angabe ist aus Vertraulichkeitsgründen nicht möglich). Dies erklärt, warum das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit in dieser Sparte trotz eines erheblichen Anstiegs der Preise für Ethanolamin bis zum UZÜ und trotz der geltenden Antidumpingmaßnahmen fortsetzen konnte. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass auf Esterquats nur ein vergleichsweise geringer Teil der Gesamttätigkeit dieses industriellen Verwenders entfällt.

    (103)

    Die Entwicklung der TEA-Preise und ihre Auswirkungen auf die Produktionskosten des einzigen mitarbeitenden industriellen Verwenders in der UZÜ-Folgezeit wurden ebenfalls analysiert. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Preise für Ethanolamin nach dem UZÜ erheblich sanken. Angesichts der für TEA beobachteten Preisentwicklung und der Kostenstruktur der Esterquat-Geschäftssparte wird der Schluss gezogen, dass sich die TEA-Kosten seit dem Ende des UZÜ weniger stark auf die Gesamtkosten des Endprodukts niederschlagen. Die zur Verfügung stehenden Daten lassen erkennen, dass die Verringerung der TEA-Preise für diesen besonderen industriellen Verwender zu einer Senkung der TEA-Kosten in einer Größenordnung von 20 % bis 25 % führen könnte. Die Gesamtproduktionskosten für die Endprodukte würden dementsprechend um 15 % bis 20 % sinken.

    (104)

    Die Auswirkungen einer Aufrechterhaltung der Antidumpingmaßnahmen auf den einzigen mitarbeitenden industriellen Verwender wurden auch mit Blick auf seine frühere wirtschaftliche Leistung, insbesondere seine Rentabilität und seine Verkäufe, analysiert. Was die Rentabilität betrifft, so ergab die Analyse, dass der einzige mitarbeitende industrielle Verwender im Bezugszeitraum trotz der geltenden Maßnahmen eine geringe Rentabilität bei ethanolaminhaltigen Produkten erzielte. Hinsichtlich der Verkäufe wurde festgestellt, dass der einzige mitarbeitende industrielle Verwender seine Ausfuhrverkäufe von ethanolaminhaltigen Produkten beträchtlich steigerte, während seine Verkäufe in der Union leicht rückläufig waren. Diese Entwicklungen waren gleichermaßen bei Produkten festzustellen, die mit Ethanolamin mit Ursprung in den USA und mit Ursprung in der EU hergestellt wurden. Diese Situation verdeutlicht, dass die Antidumpingmaßnahmen keinerlei Auswirkungen auf den Entscheidungsprozess des Unternehmens im Zusammenhang mit seinen Verkäufen hatte, denn das Unternehmen war in der Lage, weiterhin erfolgreich Geschäfte zu tätigen, ohne dass es zu nennenswerten größeren Problemen bei Verkäufen und Rentabilität gekommen wäre. Es ließen sich keine stichhaltigen Fakten finden, die darauf hingedeutet hätten, dass sich die vorstehend beschriebene Situation im Falle einer Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen ändern würde.

    (105)

    Schließlich wurden auch keine stichhaltigen Beweise gefunden, die das Vorbringen untermauert hätten, die angespannte Marktlage für industrielle Verwender könne unmittelbar der Verknappung des vom Wirtschaftszweig der Union angebotenen Ethanolamins zugeschrieben werden.

    (106)

    Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Auswirkungen des Antidumpingzolls auf die Produktionskosten der Endprodukte des mitarbeitenden industriellen Verwenders im UZÜ recht begrenzt waren und ein Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen nur marginale Verbesserungen bringen würde. Darüber hinaus hat die Entwicklung der TEA-Preise in der UZÜ-Folgezeit bereits positive Auswirkungen auf die Kostenstruktur des Unternehmens gezeitigt. Es wurde daher der Schluss gezogen, dass ein Aufrechterhalten der Maßnahmen den einzigen mitarbeitenden industriellen Verwender nur unwesentlich beeinträchtigen würde. Da kein anderer Verwender an der Untersuchung mitarbeitete und von keiner Partei weitere sachdienliche Informationen zu dieser besonderen Frage vorgelegt wurden, wird der Schluss gezogen, dass die vorstehende Analyse gleichermaßen für alle industriellen Verwender gelten dürfte, die vom Ethanolamin-Markt betroffen sein könnten.

    5.   Schlussfolgerung zum Unionsinteresse

    (107)

    Die Untersuchung ergab, dass die geltenden Antidumpingmaßnahmen zur Erholung des Wirtschaftszweigs der Union beitrugen. Der Wirtschaftszweig der Union würde von einer Aufrechterhaltung der Maßnahmen profitieren, da so die derzeitigen gewinnbringenden Preise gehalten und zusätzliche Investitionen getätigt werden könnten. Ein Außerkrafttreten der Maßnahmen würde diesen Erholungsprozess gefährden, wie in Abschnitt F ausführlich dargelegt wurde. Daher liegt die Aufrechterhaltung der Maßnahmen im Interesse des Wirtschaftszweigs der Union.

    (108)

    Unabhängige Einführer scheint es nicht zu geben; unabhängige Händler/Großhändler meldeten sich nicht. Alle Einfuhren mit Ursprung in den USA erfolgen über verbundene Händler, die im UZÜ ungeachtet der geltenden Maßnahmen Gewinne erzielten, welche den marktüblichen Gewinnspannen entsprachen.

    (109)

    Die geltenden Maßnahmen scheinen in der Vergangenheit auch die wirtschaftliche Lage der Verwender nicht entscheidend beeinträchtigt zu haben. Aus den bei dieser Untersuchung erhobenen Informationen geht hervor, dass ein etwaiger, wenn überhaupt den Antidumpingmaßnahmen zuzurechnender Preisanstieg nicht unverhältnismäßig sein dürfte, wenn man die Vorteile berücksichtigt, die der Wirtschaftszweig der Union aus der Beseitigung der Handelsverzerrung durch die gedumpten Einfuhren zog.

    (110)

    Im Hinblick auf das Unionsinteresse wird daher der Schluss gezogen, dass keine zwingenden Gründe vorliegen, die gegen eine Aufrechterhaltung der derzeit geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Ethanolamin mit Ursprung in den USA sprechen.

    (111)

    Eine Aufrechterhaltung der geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Ethanolamin mit Ursprung in den USA wird mithin als angemessen betrachtet.

    H.   ANTIDUMPINGMASSNAHMEN

    (112)

    Alle Parteien wurden über die wesentlichen Tatsachen und Erwägungen unterrichtet, auf deren Grundlage beabsichtigt war, die Aufrechterhaltung der geltenden Maßnahmen zu empfehlen. Nach dieser Unterrichtung wurde allen Parteien eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Einschlägige Stellungnahmen wurden analysiert, führten jedoch nicht zu einer Änderung der wesentlichen Tatsachen und Erwägungen, auf deren Grundlage die Aufrechterhaltung der geltenden Antidumpingmaßnahmen beschlossen wurde.

    (113)

    Die Untersuchung ergab, dass ein Anhalten des Dumpings (mit einer absehbaren Zunahme der Menge der gedumpten Ausfuhren) sowie ein erneutes Auftreten der Schädigung wahrscheinlich waren.

    (114)

    Selbst wenn man berücksichtigt, dass einer der beiden mitarbeitenden ausführenden Hersteller nicht dumpte, und (daher) davon auszugehen ist, dass er den auf ihn entfallenden Teil der Einfuhren aus den USA weiterhin nicht dumpen wird, sind die Voraussetzungen für eine Aufrechterhaltung der Zölle auf der Grundlage des Artikels 11 Absatz 2 der Grundverordnung erfüllt.

    (115)

    Aus den dargelegten Gründen sollten nach Artikel 11 Absatz 2 der Grundverordnung die Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Ethanolamin mit Ursprung in den USA, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1583/2006 eingeführt wurden, beibehalten werden.

    (116)

    Die Maßnahmen sollten für lediglich zwei weitere Jahre in Kraft bleiben. Hierfür gibt es mehrere Gründe, wie etwa die Möglichkeit eines erneuten Auftretens des schädigenden Dumpings, da i) die ausführenden Hersteller in den USA trotz der geltenden Antidumpingmaßnahmen weiterhin gedumpte Ware in die Union ausgeführt haben und ii) die Einfuhren in die Union zunehmen dürften, da es in den USA überschüssige Produktionskapazitäten von 60 000 Tonnen gibt und auf dem US-Inlandsmarkt keine entsprechende Nachfrage besteht, die diese Überkapazitäten absorbieren könnte. Hinzu kommt, dass einer der nicht mitarbeitenden US-Hersteller gegenwärtig den höchsten Antidumpingzöllen unterliegt und für ihn daher bei einem Außerkrafttreten der Maßnahmen die Rückkehr auf den Unionsmarkt am interessantesten sein dürfte. Er verfügt zudem über das notwendige Vertriebsnetz, da er andere chemische Erzeugnisse auf dem Unionsmarkt verkauft und angedeutet hat, dass er die EU als einen wichtigen Ausfuhrmarkt betrachtet.

    (117)

    Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass der Kapazitätsüberschuss in den USA bis 2013 allmählich abgebaut wird; ferner sind in der Union bis Ende 2010 Kapazitätsausweitungen geplant. Diese Erwägungen und die Unsicherheit hinsichtlich der Auswirkungen der derzeitigen weltweiten Wirtschaftskrise auf den Ethanolamin-Markt (sowohl weltweit als auch, was noch wichtiger ist, auf Unionsebene) rechtfertigen die Begrenzung der Maßnahmen auf weitere zwei Jahre —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    (1)   Auf die Einfuhren von Ethanolamin, die derzeit unter den KN-Codes ex 2922 11 00 (Monoethanolamin) (TARIC-Code 2922110010), ex 2922 12 00 (Diethanolamin) (TARIC-Code 2922120010) und 2922 13 10 (Triethanolamin) eingereiht werden, mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika, wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.

    (2)   Für die in Absatz 1 beschriebenen und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze:

    Unternehmen

    Antidumpingzoll

    (EUR/Tonne)

    TARIC-Zusatzcode

    The Dow Chemical

    Corporation

    2030 Dow Center

    Midland, Michigan 48674

    USA

    59,25

    A115

    INEOS Americas LLC

    7770 Rangeline Road

    Theodore, Alabama 36582

    USA

    69,40

    A145

    Huntsman Chemical

    Corporation

    3040 Post Oak Boulevard

    PO Box 27707

    Houston, Texas 77056

    111,25

    A116

    Alle übrigen Unternehmen

    111,25

    A999

    (3)   Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

    (4)   Werden die Waren vor ihrer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr beschädigt, so dass der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis nach Artikel 145 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (22) bei der Ermittlung des Zollwertes verhältnismäßig aufgeteilt wird, so wird der anhand der vorgenannten Beträge berechnete Antidumpingzoll um einen Prozentsatz herabgesetzt, der der verhältnismäßigen Aufteilung des tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preises entspricht.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und bleibt für einen Zeitraum von zwei Jahren in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu Brüssel am 19. Januar 2010.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    E. SALGADO


    (1)  ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 51.

    (2)  ABl. L 56 vom 6.3.1996, S. 1.

    (3)  ABl. L 28 vom 2.2.1994, S. 40.

    (4)  ABl. L 294 vom 25.10.2006, S. 2.

    (5)  ABl. C 71 vom 18.3.2008, S. 13.

    (6)  ABl. C 270 vom 25.10.2008, S. 26.

    (7)  PCI Xylenes & Polyesters Ltd („PCI“): Ethylene Oxide & Glycol Market Outlook, Ausgabe Oktober 2008.

    (8)  SRI Consulting: Chemical Economics Handbook, Produktübersicht ‚Ethanolamines‘, Januar 2009, 642.5000 A, S. 14-15.

    (9)  PCI, Ausgabe Januar 2009.

    (10)  PCI, Ausgabe April 2009.

    (11)  Tecnon-OrbiChem-Veröffentlichung vom 17. März 2009.

    (12)  SRI, Ausgabe Januar 2009.

    (13)  Tecnon-OrbiChem-Veröffentlichung vom 17. März 2009.

    (14)  Tecnon-OrbiChem-Veröffentlichung vom 17. Dezember 2008.

    (15)  PCI, Ausgabe April 2009.

    (16)  SRI-Daten über den Verbrauch und über Erweiterungspläne, Januar 2009.

    (17)  PCI, Ausgabe April 2009; Tecnon-OrbiChem-Veröffentlichung vom 17. Dezember 2008 und vom 17. März 2009.

    (18)  PCI, Ausgabe April 2009.

    (19)  Tecnon-OrbiChem-Veröffentlichung vom 14. August und vom 17. März 2009.

    (20)  Tecnon-OrbiChem-Veröffentlichung vom 17. März 2009.

    (21)  Tecnon-OrbiChem-Veröffentlichung vom 14. August 2009; ICIS-Veröffentlichung vom 15. April und 19. April 2009; PCI, Ausgaben November 2008 bis Juli 2009.

    (22)  ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1.


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