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Document 32010D0694

    Beschluss 2010/694/GASP des Rates vom 17. November 2010 über die vorübergehende Aufnahme bestimmter Palästinenser in Mitgliedstaaten der Europäischen Union

    ABl. L 303 vom 19.11.2010, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/694/oj

    19.11.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 303/13


    BESCHLUSS 2010/694/GASP DES RATES

    vom 17. November 2010

    über die vorübergehende Aufnahme bestimmter Palästinenser in Mitgliedstaaten der Europäischen Union

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 27. Oktober 2009 den Gemeinsamen Standpunkt 2009/787/GASP über die vorübergehende Aufnahme bestimmter Palästinenser in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (1) angenommen, mit dem die Gültigkeit ihrer nationalen Genehmigungen für die Einreise in das und für den Aufenthalt im Hoheitsgebiet der im Gemeinsamen Standpunkt 2002/400/GASP vom 21. Mai 2002 betreffend die vorübergehende Aufnahme bestimmter Palästinenser in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (2) genannten Mitgliedstaaten um einen weiteren Zeitraum von zwölf Monaten verlängert wurde.

    (2)

    Aufgrund einer Beurteilung der Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/400/GASP hält es der Rat für angebracht, dass die Gültigkeit dieser Genehmigungen um einen weiteren Zeitraum von zwölf Monaten verlängert wird —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die in Artikel 2 des Gemeinsamen Standpunkts 2002/400/GASP genannten Mitgliedstaaten verlängern die Gültigkeit der nationalen Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen, die gemäß Artikel 3 des genannten Gemeinsamen Standpunkts gewährt wurden, um einen weiteren Zeitraum von zwölf Monaten.

    Artikel 2

    Der Rat unterzieht die Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/400/GASP innerhalb von sechs Monaten nach Annahme des vorliegenden Beschlusses einer Bewertung.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 17. November 2010.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    D. REYNDERS


    (1)  ABl. L 281 vom 28.10.2009, S. 6.

    (2)  ABl. L 138 vom 28.5.2002, S. 33.


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