EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32009R0279
Commission Regulation (EC) No 279/2009 of 6 April 2009 amending Annex II to Directive 2005/36/EC of the European Parliament and of the Council on the recognition of professional qualifications (Text with EEA relevance )
Verordnung (EG) Nr. 279/2009 der Kommission vom 6. April 2009 zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Text von Bedeutung für den EWR )
Verordnung (EG) Nr. 279/2009 der Kommission vom 6. April 2009 zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Text von Bedeutung für den EWR )
ABl. L 93 vom 7.4.2009, p. 11–12
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
In force
7.4.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 93/11 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 279/2009 DER KOMMISSION
vom 6. April 2009
zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (1), insbesondere auf Artikel 11 Buchstabe c Ziffer ii,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Slowakei hat einen begründeten Antrag auf Änderung von Anhang II der Richtlinie 2005/36/EG gestellt. Sie hat die Aufnahme des Beruf des Zahntechnikers („zubný technik“) beantragt, der die Bedingungen von Artikel 11 Buchstabe c Ziffer ii der Richtlinie 2005/36/EG erfüllt, wie aus der Regierungsverordnung No742/2004 Coll. über die berufliche Qualifikation medizinischer Fachkräfte hervorgeht. |
(2) |
Dänemark hat einen begründeten Antrag auf Änderung von Anhang II der Richtlinie 2005/36/EG gestellt. Dänemark hat die Streichung des Berufs des Optikers („optometrist“) aus Anhang II der Richtlinie 2005/36/EG beantragt, da für diesen Beruf nunmehr ein Diplom im Sinne von Artikel 11 Buchstabe d der Richtlinie 2005/36/EG erteilt wird, so dass die Anforderungen von Artikel 11 Buchstabe c Ziffer ii der Richtlinie nicht mehr erfüllt werden müssen. Dänemark hat ferner die Streichung der freien Berufe des Orthopädiemechanikers („ortopædimekaniker“) und des Orthopädieschuhmachers („ortopædiskomager“) aus Anhang II der Richtlinie 2005/36/EG beantragt, da diese Berufe in Dänemark nicht länger geregelt sind. |
(3) |
Die Richtlinie 2005/36/EG sollte daher entsprechend geändert werden. |
(4) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Anerkennung von Berufsqualifikationen — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II der Richtlinie 2005/36/EG wird entsprechend dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 6. April 2009
Für die Kommission
Charlie McCREEVY
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.
ANHANG
Anhang II der Richtlinie 2005/36/EG wird wie folgt geändert:
1. |
Unter Punkt 1 wird unter der Überschrift „in der Slowakei“ folgender Eintrag angefügt:
Erforderlich ist eine Schul- und Ausbildungszeit von mindestens 14 Jahren, einschließlich einer acht-/neunjährigen allgemeinen Schulbildung und einer vierjährigen Ausbildung in der Sekundarstufe, gefolgt von einer zweijährigen postsekundären Ausbildung an einer weiterbildenden Fachschule für Gesundheitsberufe mit Abschlussprüfung in Theorie und Praxis (‚maturitné vysvedčenie‘).“; |
2. |
Unter Punkt 2 werden die Überschrift „in Dänemark“ und die Einträge für Dänemark gestrichen. |