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Document 32009D1007
Decision of the European Parliament and of the Council of 17 December 2009 on the mobilisation of the Flexibility Instrument in accordance with point 27 of the Interinstitutional Agreement of 17 May 2006 between the European Parliament, the Council and the Commission on budgetary discipline and sound financial management
Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2009 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments gemäß Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2009 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments gemäß Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
ABl. L 347 vom 24.12.2009, p. 29–29
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
24.12.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 347/29 |
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 17. Dezember 2009
über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments gemäß Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
(2009/1007/EU)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1), insbesondere auf Nummer 27 Absatz 5,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung dessen, dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Teilrubrik 1a im Zuge der Konzertierung vom 18. November 2009 übereingekommen sind, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um die im Haushaltsplan 2010 veranschlagten Mittel über die Obergrenze der Teilrubrik 1a hinaus aufzustocken, und zwar um
— |
120 Mio. EUR für die Finanzierung von Energieprojekten im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms; |
— |
75 Mio. EUR für die Stilllegung des Kernkraftwerks Kosloduj — |
BESCHLIESSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um den Betrag von 195 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen in Teilrubrik 1a bereitzustellen.
Dieser Betrag wird bereitgestellt, um die veranschlagten Mittel aufzustocken, und zwar um
— |
120 Mio. EUR für die Finanzierung von Energieprojekten im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms; |
— |
75 Mio. EUR für die Stilllegung des Kernkraftwerks Kosloduj. |
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Straßburg am 17. Dezember 2009.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
J. BUZEK
Im Namen des Rates
Der Präsident
H. LINDBLAD
(1) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.