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Document 32009D1007

    Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2009 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments gemäß Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

    ABl. L 347 vom 24.12.2009, p. 29–29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/1007/oj

    24.12.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 347/29


    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    vom 17. Dezember 2009

    über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments gemäß Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

    (2009/1007/EU)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1), insbesondere auf Nummer 27 Absatz 5,

    auf Vorschlag der Kommission,

    in Erwägung dessen, dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Teilrubrik 1a im Zuge der Konzertierung vom 18. November 2009 übereingekommen sind, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um die im Haushaltsplan 2010 veranschlagten Mittel über die Obergrenze der Teilrubrik 1a hinaus aufzustocken, und zwar um

    120 Mio. EUR für die Finanzierung von Energieprojekten im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms;

    75 Mio. EUR für die Stilllegung des Kernkraftwerks Kosloduj —

    BESCHLIESSEN:

    Artikel 1

    Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um den Betrag von 195 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen in Teilrubrik 1a bereitzustellen.

    Dieser Betrag wird bereitgestellt, um die veranschlagten Mittel aufzustocken, und zwar um

    120 Mio. EUR für die Finanzierung von Energieprojekten im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms;

    75 Mio. EUR für die Stilllegung des Kernkraftwerks Kosloduj.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Straßburg am 17. Dezember 2009.

    Im Namen des Europäischen Parlaments

    Der Präsident

    J. BUZEK

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    H. LINDBLAD


    (1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.


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