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Document 32009D0949
Council Decision 2009/949/JHA of 30 November 2009 adjusting the basic salaries and allowances applicable to Europol staff
Beschluss 2009/949/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Anpassung der Grundgehälter und Zulagen der Europol-Bediensteten
Beschluss 2009/949/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Anpassung der Grundgehälter und Zulagen der Europol-Bediensteten
ABl. L 328 vom 15.12.2009, p. 48–49
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2009; Stillschweigend aufgehoben durch 32009D0371
15.12.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 328/48 |
BESCHLUSS 2009/949/JI DES RATES
vom 30. November 2009
zur Anpassung der Grundgehälter und Zulagen der Europol-Bediensteten
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Rechtsakt des Rates vom 3. Dezember 1998 zur Festlegung des Statuts der Bediensteten von Europol (1) (nachstehend „Statut“ genannt), insbesondere Artikel 44,
auf Initiative der Tschechischen Republik,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),
nach Kenntnisnahme der Überprüfung des Besoldungsniveaus der Europol-Bediensteten durch den Verwaltungsrat von Europol,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Verwaltungsrat hat bei der genannten Überprüfung die Änderungen bei den Lebenshaltungskosten in den Niederlanden sowie die Änderungen bei den Gehältern im öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten berücksichtigt. |
(2) |
Der Überprüfungszeitraum vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2008 rechtfertigt eine Erhöhung der Bezüge um 1,2 % für den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum 30. Juni 2009. |
(3) |
Es ist Aufgabe des Rates, durch einstimmigen Beschluss die Grundgehälter und Zulagen der Europol-Bediensteten auf der Grundlage der Überprüfung anzupassen — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Das Statut wird wie folgt geändert:
Mit Wirkung vom 1. Juli 2008
a) |
erhält die Tabelle der monatlichen Grundgehälter in Artikel 45 folgende Fassung:
|
b) |
wird in Artikel 59 Absatz 3 der Betrag „1 036,76 EUR“ ersetzt durch „1 049,20 EUR“; |
c) |
wird in Artikel 59 Absatz 3 der Betrag „2 073,51 EUR“ ersetzt durch „2 098,39 EUR“; |
d) |
wird in Artikel 60 Absatz 1 der Betrag „276,48 EUR“ ersetzt durch „279,80 EUR“; |
e) |
wird in Artikel 2 Absatz 1 von Anhang 5 der Betrag „289,03 EUR“ ersetzt durch „292,50 EUR“; |
f) |
wird in Artikel 3 Absatz 1 von Anhang 5 der Betrag „12 566,73 EUR“ ersetzt durch „12 717,53 EUR“; |
g) |
wird in Artikel 3 Absatz 1 von Anhang 5 der Betrag „2 827,52 EUR“ ersetzt durch „2 861,45 EUR“; |
h) |
wird in Artikel 3 Absatz 2 von Anhang 5 der Betrag „16 965,09 EUR“ ersetzt durch „17 168,67 EUR“; |
i) |
wird in Artikel 4 Absatz 1 von Anhang 5 der Betrag „1 256,68 EUR“ ersetzt durch „1 271,76 EUR“; |
j) |
wird in Artikel 4 Absatz 1 von Anhang 5 der Betrag „942,53 EUR“ ersetzt durch „953,84 EUR“; |
k) |
wird in Artikel 4 Absatz 1 von Anhang 5 der Betrag „628,33 EUR“ ersetzt durch „635,87 EUR“; |
l) |
wird in Artikel 4 Absatz 1 von Anhang 5 der Betrag „502,66 EUR“ ersetzt durch „508,69 EUR“; |
m) |
wird in Artikel 5 Absatz 3 von Anhang 5 der Betrag „1 773,42 EUR“ ersetzt durch „1 794,70 EUR“; |
n) |
wird in Artikel 5 Absatz 3 von Anhang 5 der Betrag „2 364,57 EUR“ ersetzt durch „2 392,94 EUR“; |
o) |
wird in Artikel 5 Absatz 3 von Anhang 5 der Betrag „2 955,70 EUR“ ersetzt durch „2 991,17 EUR“. |
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Artikel 3
Der vorliegende Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 30. November 2009.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
B. ASK
(1) ABl. C 26 vom 30.1.1999, S. 23.
(2) Stellungnahme vom 22. Oktober 2009 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).