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Document 32009D0933

Beschluss 2009/933/GASP des Rates vom 30. November 2009 über die Ausweitung — seitens der Europäischen Union — des räumlichen Geltungsbereichs des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung

ABl. L 325 vom 11.12.2009, p. 4–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/933/oj

11.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 325/4


BESCHLUSS 2009/933/GASP DES RATES

vom 30. November 2009

über die Ausweitung — seitens der Europäischen Union — des räumlichen Geltungsbereichs des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere die Artikel 24 und 38,

gestützt auf Artikel 3 des Beschlusses 2003/516/EG des Rates vom 6. Juni 2003 über die Unterzeichnung der Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nachdem der Rat den Vorsitz am 26. April 2002 ermächtigt hatte, mit Unterstützung der Kommission Abkommensverhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika aufzunehmen, wurden in der Folge zwei Abkommen über internationale Zusammenarbeit in Strafsachen — ein Auslieferungs- und ein Rechtshilfeabkommen — mit den Vereinigten Staaten von Amerika ausgehandelt.

(2)

Gemäß dem Beschluss 2003/516/EG des Rates vom 6. Juni 2003 (1) wurden das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung (2) und das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Rechtshilfe (3) am 25. Juni 2003 im Namen der Europäischen Union unterzeichnet.

(3)

Gemäß dem Beschluss 2009/820/GASP des Rates vom 23. Oktober 2009 (4) wurden das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung und das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Rechtshilfe geschlossen. Gemäß demselben Beschluss hat der Vorsitz des Rates am 28. Oktober 2009 in Washington DC die Genehmigungsurkunden mit dem US-Justizminister ausgetauscht.

(4)

Beide Abkommen werden am 1. Februar 2010 in Kraft treten.

(5)

Die Niederlande haben dem Vorsitz mitgeteilt, dass sie den räumlichen Geltungsbereich des Abkommens über Auslieferung gemäß dessen Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b auf die Niederländischen Antillen und Aruba ausweiten möchten. Diese Ausweitung erfolgte am 9. Juni 2009 im Wege des Austauschs einer diplomatischen Note des Generalsekretariats des Rates mit der Mission der Vereinigten Staaten von Amerika bei der Europäischen Union, die in der diplomatischen Note der Mission der Vereinigten Staaten von Amerika bei der Europäischen Union vom 16. Juni 2009 bestätigt wurde.

(6)

Da das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung unmittelbar bevorsteht, sollte diese Ausweitung des räumlichen Geltungsbereichs vom Rat genehmigt werden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Gemäß Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung wird die Ausweitung des räumlichen Geltungsbereichs dieses Abkommens auf die Niederländischen Antillen und Aruba im Namen der Europäischen Union genehmigt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 30. November 2009.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

B. ASK


(1)  ABl. L 181 vom 19.7.2003, S. 25.

(2)  ABl. L 181 vom 19.7.2003, S. 27.

(3)  ABl. L 181 vom 19.7.2003, S. 34.

(4)  ABl. L 291 vom 7.11.2009, S. 40.


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