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Document 32009D0903

Beschluss des Rates — im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission — vom 4. Dezember 2009 zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt

ABl. L 321 vom 8.12.2009, p. 51–52 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 21/01/2010; Aufgehoben durch 32010D0041

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/903/oj

8.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 321/51


BESCHLUSS DES RATES

— im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission —

vom 4. Dezember 2009

zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt

(2009/903/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 3, Absatz 4 und Absatz 7 Unterabsatz 2,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Aufgrund der Umstände im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon ist die am 22. November 2004 ernannte Kommission nach dem 31. Oktober 2009 im Amt geblieben, bis das Verfahren zur Ernennung der neuen Kommission gemäß den Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union in der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Fassung abgeschlossen ist.

(2)

Für die Zeit bis zum 31. Oktober 2014 muss eine neue Kommission, die – einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik – aus je einem Staatsangehörigen jeden Mitgliedstaats besteht, ernannt werden.

(3)

Der Europäische Rat hat Herrn José Manuel DURÃO BARROSO als die Persönlichkeit benannt, die er dem Europäischen Parlament für das Amt des Präsidenten der Kommission vorschlägt, und das Europäische Parlament hat den auf diese Weise benannten Kandidaten gewählt.

(4)

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union ist es Sache des Europäischen Rates, mit Zustimmung des Präsidenten der Kommission den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu ernennen.

(5)

Der Rat muss im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission die Liste der anderen Persönlichkeiten annehmen, die er als Mitglieder der Kommission für die Zeit bis zum 31. Oktober 2014 vorschlägt.

(6)

Gemäß Artikel 17 Absatz 7 Unterabsatz 3 des Vertrags über die Europäische Union stellen sich der Präsident, der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die übrigen Mitglieder der Kommission als Kollegium einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission, Herrn José Manuel DURÃO BARROSO, schlägt der Rat folgende Persönlichkeiten für die Zeit bis zum 31. Oktober 2014 als Mitglieder der Kommission vor:

 

Herrn Joaquín ALMUNIA AMANN

 

Herrn László ANDOR

 

Herrn Michel BARNIER

 

Herrn Dacian CIOLOȘ

 

Herrn John DALLI

 

Frau Maria DAMANAKI

 

Herrn Karel DE GUCHT

 

Herrn Štefan FÜLE

 

Frau Máire GEOGHEGAN-QUINN

 

Herrn Johannes HAHN

 

Frau Connie HEDEGAARD

 

Frau Rumiana JELEVA

 

Herrn Siim KALLAS

 

Frau Neelie KROES

 

Herrn Janusz LEWANDOWSKI

 

Frau Cecilia MALMSTRÖM

 

Herrn Günther H. OETTINGER

 

Herrn Andris PIEBALGS

 

Herrn Janez POTOČNIK

 

Frau Viviane REDING

 

Herrn Olli REHN

 

Herrn Maroš ŠEFČOVIČ

 

Herrn Algirdas Gediminas ŠEMETA

 

Herrn Antonio TAJANI

 

Frau Androulla VASSILIOU

Artikel 2

Dieser Beschluss wird dem Europäischen Parlament übermittelt.

Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 4. Dezember 2009.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

E. BJÖRLING


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