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Document 32008D1065

    Entscheidung Nr. 1065/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Aufhebung der Entscheidung 85/368/EWG des Rates über die Entsprechungen der beruflichen Befähigungsnachweise zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften

    ABl. L 288 vom 30.10.2008, p. 4–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/1065/oj

    30.10.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 288/4


    ENTSCHEIDUNG Nr. 1065/2008/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    vom 22. Oktober 2008

    zur Aufhebung der Entscheidung 85/368/EWG des Rates über die Entsprechungen der beruflichen Befähigungsnachweise zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 150 Absatz 4,

    auf Vorschlag der Kommission,

    nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1),

    nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

    gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags (2),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    In den Gemeinschaftsstrategien für eine bessere Rechtsetzung wird die Bedeutung der Vereinfachung einzelstaatlicher und gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften als Schlüsselfaktor für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und die Erreichung der Lissabon-Ziele hervorgehoben.

    (2)

    Bei der Durchführung der Entscheidung 85/368/EWG des Rates (3) hat sich gezeigt, dass die Entscheidung nicht für die Vergleichbarkeit beruflicher Qualifikationen von Arbeitnehmern, die in einem anderen Mitgliedstaat eine Beschäftigung suchen, sorgen kann.

    (3)

    Die in der Entscheidung 85/368/EWG vorgesehenen Methoden und Konzepte zur Beschreibung und zum Vergleich von Qualifikationen entsprechen nicht den heute in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung angewandten Methoden und Konzepten.

    (4)

    Durch die Annahme der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (4) wird die Entscheidung 85/368/EWG überflüssig.

    (5)

    Die Entscheidung 85/368/EWG sollte daher aufgehoben werden —

    HABEN FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Entscheidung 85/368/EWG wird aufgehoben.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Artikel 3

    Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

    Geschehen zu Straßburg am 22. Oktober 2008.

    Im Namen des Europäischen Parlaments

    Der Präsident

    H.-G. PÖTTERING

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J.-P. JOUYET


    (1)  ABl. C 162 vom 25.6.2008, S. 90.

    (2)  Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 25. September 2008.

    (3)  ABl. L 199 vom 31.7.1985, S. 56.

    (4)  ABl. C 111 vom 6.5.2008, S. 1.


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