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Document 32007D0888
Political and Security Committee Decision EUPT/2/2007 of 18 December 2007 concerning the appointment of the Head of the European Union Planning Team (EUPT Kosovo)
Beschluss EUPT/2/2007 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 18. Dezember 2007 zur Ernennung des Leiters des Planungsteams der Europäischen Union (EUPT Kosovo)
Beschluss EUPT/2/2007 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 18. Dezember 2007 zur Ernennung des Leiters des Planungsteams der Europäischen Union (EUPT Kosovo)
ABl. L 346 vom 29.12.2007, p. 29–29
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force: This act has been changed. Current consolidated version: 06/06/2008
29.12.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 346/29 |
BESCHLUSS EUPT/2/2007 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 18. Dezember 2007
zur Ernennung des Leiters des Planungsteams der Europäischen Union (EUPT Kosovo)
(2007/888/GASP)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2006/304/GASP des Rates vom 10. April 2006 zur Einsetzung eines EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bezüglich einer möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo (1), insbesondere auf Artikel 6,
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2007/778/GASP des Rates vom 29. November 2007 zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2006/304/GASP zur Einsetzung eines EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bezüglich einer möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo (2),
in Erwägung nachstehender Gründe:
Nach Artikel 6 der Gemeinsamen Aktion 2006/304/GASP ermächtigt der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, geeignete Beschlüsse nach Artikel 25 des Vertrags zu fassen; diese Ermächtigung schließt die Befugnis zur Ernennung eines Leiters des EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) auf Vorschlag des Generalsekretärs/Hohen Vertreters ein.
Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat die Ernennung von Herrn Roy REEVE vorgeschlagen —
BESCHLIESST:
Artikel 1
Herr Roy REEVE wird zum Leiter des EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bezüglich einer möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am 1. Januar 2008 wirksam.
Er gilt bis zum 31. März 2008.
Geschehen zu Brüssel am 18. Dezember 2007.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Der Vorsitzende
C. DURRANT PAIS
(1) ABl. L 112 vom 26.4.2006, S. 19.
(2) ABl. L 312 vom 30.11.2007, S. 68.