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Document 32007D0666

    2007/666/EG: Beschluss der Kommission vom 9. Oktober 2007 zur Ernennung eines Mitglieds der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien betreffend das dritte Mandat der Gruppe

    ABl. L 271 vom 16.10.2007, p. 15–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/666/oj

    16.10.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 271/15


    BESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 9. Oktober 2007

    zur Ernennung eines Mitglieds der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien betreffend das dritte Mandat der Gruppe

    (2007/666/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf den Beschluss 2005/383/EG der Kommission vom 11. Mai 2005 zur Erneuerung des Mandats der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien (EGE) (1),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Nach seiner Ernennung zum Mitglied des Europäischen Parlaments ist Herr Dr. Carlo CASINI mit Schreiben vom 12. Juli 2006 als Mitglied der EGE ausgeschieden.

    (2)

    Die Kommission hat daraufhin am 15. März 2007 eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für die Auswahl eines neuen Mitglieds der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien veröffentlicht, und eine aus hohen Kommissionsbediensteten bestehende Jury hat die eingegangenen Bewerbungen geprüft und für den Kommissionsbeschluss eine Liste der Bewerber erstellt —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Herr Francesco D. BUSNELLI wird für den unter das laufende EGE-Mandat fallenden Zeitraum (2005—2009) zum Nachfolger des ausscheidenden EGE-Mitglieds Herrn Carlo CASINI ernannt.

    Artikel 2

    Das Mandat des neuen EGE-Mitglieds tritt am Tag der Annahme dieses Beschlusses in Kraft.

    Brüssel, den 9. Oktober 2007

    Für die Kommission

    Der Präsident

    José Manuel BARROSO


    (1)  ABl. L 127 vom 20.5.2005, S. 17.


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