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Document 32007D0537

Beschluss DARFUR/6/2007 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 18. Juli 2007 zur Ernennung eines Militärberaters des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Sudan

ABl. L 196 vom 28.7.2007, p. 48–48 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/537/oj

28.7.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 196/48


BESCHLUSS DARFUR/6/2007 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 18. Juli 2007

zur Ernennung eines Militärberaters des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Sudan

(2007/537/GASP)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2005/557/GASP des Rates vom 18. Juli 2005 über die zivil-militärische Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan und in Somalia (1), insbesondere auf Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 19. April 2007 den Beschluss 2007/238/GASP (2) zur Ernennung von Torben BRYLLE als Sonderbeauftragten der Europäischen Union (EUSR) für Sudan angenommen.

(2)

Der EUSR für Sudan stellt unter anderem die Koordinierung und Kohärenz der Beiträge der Union zur Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan (AMIS) sicher. Nach Artikel 5 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP sorgt eine EU-Koordinierungszelle in Addis Abeba unter Aufsicht des EUSR, die einen Politikberater, einen Militärberater und einen Polizeiberater umfasst, für die laufende Koordinierung mit allen einschlägigen EU-Akteuren und mit dem Administrative Control and Management Centre in der Befehlskette der Afrikanischen Union in Addis Abeba, um eine kohärente und rechtzeitige EU-Unterstützung für AMIS zu gewährleisten.

(3)

Mit Artikel 4 der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, den Militärberater des EUSR auf Vorschlag des Generalsekretärs/Hohen Vertreters, der sich auf eine Empfehlung des EUSR stützt, zu ernennen.

(4)

Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat auf Empfehlung des EUSR vorgeschlagen, Oberst Michel BILLARD zum neuen Militärberater des EUSR zu ernennen.

(5)

Nach Artikel 6 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Europäischen Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Oberst Michel BILLARD wird zum Militärberater des EUSR für Sudan ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am 24. Juli 2007 wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 18. Juli 2007.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

C. DURRANT PAIS


(1)  ABl. L 188 vom 20.7.2005, S. 46. Gemeinsame Aktion geändert durch die Gemeinsame Aktion 2007/245/GASP (ABl. L 106 vom 24.4.2007, S. 65).

(2)  ABl. L 103 vom 20.4.2007, S. 52.


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