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Document 32007D0412
Council Decision 2007/412/JHA of 12 June 2007 amending Decision 2002/348/JHA concerning security in connection with football matches with an international dimension
Beschluss 2007/412/JI des Rates vom 12. Juni 2007 zur Änderung des Beschlusses 2002/348/JI über die Sicherheit bei Fußballspielen von internationaler Bedeutung
Beschluss 2007/412/JI des Rates vom 12. Juni 2007 zur Änderung des Beschlusses 2002/348/JI über die Sicherheit bei Fußballspielen von internationaler Bedeutung
ABl. L 155 vom 15.6.2007, p. 76–77
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
In force
15.6.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 155/76 |
BESCHLUSS 2007/412/JI DES RATES
vom 12. Juni 2007
zur Änderung des Beschlusses 2002/348/JI über die Sicherheit bei Fußballspielen von internationaler Bedeutung
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1 Buchstaben a und b und auf Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe c,
auf Initiative der Republik Österreich (1),
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Europäische Union verfolgt unter anderem das Ziel, den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten, indem sie ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit entwickelt. |
(2) |
Der Rat hat am 25. April 2002 den Beschluss 2002/348/JI (3) angenommen, dem zufolge in jedem Mitgliedstaat eine Fußballinformationsstelle einzurichten ist, die als Kontaktstelle für den Austausch von Polizeiinformationen im Zusammenhang mit solchen Fußballspielen fungiert. In jenem Beschluss wurden die Aufgaben dieser nationalen Fußballinformationsstellen und die von ihnen anzuwendenden Verfahren festgelegt. |
(3) |
Angesichts der Erfahrungen der letzten Jahre, etwa mit der Fußballeuropameisterschaft 2004, und der Ergebnisse, zu denen die Sachverständigen bei der Beurteilung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit während dieser Meisterschaft und der breiten polizeilichen Zusammenarbeit bei internationalen Fußballspielen und bei Vereinsspielen in Europa im Allgemeinen gelangt sind, sollte der Beschluss 2002/348/JI überarbeitet und aktualisiert werden. In den letzten Jahren hat die Zahl der Fans, die zu Fußballspielen ins Ausland reisen, ständig zugenommen. Daher ist es notwendig, dass die zuständigen Stellen ihre Zusammenarbeit ausweiten und den Informationsaustausch professioneller gestalten, um Störungen der öffentlichen Ordnung vorzubeugen und jedem Mitgliedstaat eine effiziente Risikobeurteilung zu ermöglichen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind das Ergebnis der Auswertung der Erfahrungen, die verschiedene nationale Fußballinformationsstellen bei ihrer täglichen Arbeit gesammelt haben, und sollten diesen eine strukturiertere und professionellere Zusammenarbeit ermöglichen, die einen qualitativ hochwertigen Austausch von Informationen gewährleistet. |
(4) |
Die Änderungen berühren weder die geltenden nationalen Bestimmungen, insbesondere was die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Behörden und Dienststellen der betroffenen Mitgliedstaaten angeht, noch die Befugnisse, die die Kommission gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ausübt — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Der Beschluss 2002/348/JI wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
|
2. |
Artikel 3 wird wie folgt geändert:
|
Artikel 2
Der Rat unterzieht die Durchführung dieses Beschlusses bis 12. Juni 2010 einer Bewertung.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.
Geschehen zu Luxemburg am 12. Juni 2007.
Im Namen des Rates
Der Präsident
W. SCHÄUBLE
(1) ABl. C 164 vom 15.7.2006, S. 30.
(2) Stellungnahme vom 22. März 2007 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(3) ABl. L 121 vom 8.5.2002, S. 1.