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Document 32007D0316
2007/316/EC: Council Decision of 16 April 2007 establishing the position to be adopted on behalf of the Community within the International Sugar Council as regards the extension of the International Sugar Agreement 1992
2007/316/EG: Beschluss des Rates vom 16. April 2007 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Gemeinschaft im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf die Verlängerung des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 zu vertreten ist
2007/316/EG: Beschluss des Rates vom 16. April 2007 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Gemeinschaft im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf die Verlängerung des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 zu vertreten ist
ABl. L 119 vom 9.5.2007, p. 29–29
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
In force
9.5.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 119/29 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 16. April 2007
zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Gemeinschaft im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf die Verlängerung des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 zu vertreten ist
(2007/316/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 2,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung des nachstehenden Grundes:
Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992 wurde von der Gemeinschaft mit dem Beschluss 92/580/EWG (1) abgeschlossen und trat am 1. Januar 1993 für einen Zeitraum von drei Jahren bis 31. Dezember 1995 in Kraft. Es ist seitdem regelmäßig für weitere Zeiträume von jeweils zwei Jahren verlängert worden. Zuletzt wurde es mit Beschluss des Internationalen Zuckerrates vom Mai 2005 verlängert und gilt nun bis 31. Dezember 2007. Eine weitere Verlängerung ist im Interesse der Gemeinschaft. Daher sollte die Kommission, die die Gemeinschaft im Internationalen Zuckerrat vertritt, ermächtigt werden, einer solchen Verlängerung zuzustimmen —
BESCHLIESST:
Einziger Artikel
Der Standpunkt der Gemeinschaft im Internationalen Zuckerrat besteht darin, dass sie einer Verlängerung des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 um einen weiteren Zeitraum von bis zu zwei Jahren zustimmt.
Die Kommission wird ermächtigt, diesen Standpunkt im Internationalen Zuckerrat zum Ausdruck zu bringen.
Geschehen zu Luxemburg am 16. April 2007.
Im Namen des Rates
Der Präsident
H. SEEHOFER
(1) ABl. L 379 vom 23.12.1992, S. 15.