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Document 32006D0980
2006/980/CFSP Political and Security Committee Decision EUPT/2/2006 of 12 December 2006 extending the mandate of the Head of the EU Planning Team (EUPT Kosovo) regarding a possible EU crisis management operation in the field of rule of law and possible other areas in Kosovo
2006/980/GASP Beschluss EUPT/2/2006 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 12. Dezember 2006 zur Verlängerung des Mandats des Leiters des EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bezüglich einer möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo
2006/980/GASP Beschluss EUPT/2/2006 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 12. Dezember 2006 zur Verlängerung des Mandats des Leiters des EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bezüglich einer möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo
ABl. L 365 vom 21.12.2006, p. 88–88
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 200M vom 1.8.2007, p. 496–496
(MT)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2007
21.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 365/88 |
BESCHLUSS EUPT/2/2006 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 12. Dezember 2006
zur Verlängerung des Mandats des Leiters des EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bezüglich einer möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo
(2006/980/GASP)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2006/304/GASP des Rates vom 10. April 2006 zur Einsetzung eines EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bezüglich einer möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 6 der Gemeinsamen Aktion 2006/304/GASP ermächtigt der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, geeignete Beschlüsse nach Artikel 25 des Vertrags zu fassen; diese Ermächtigung schließt die Befugnis zur Ernennung eines Leiters des EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) auf Vorschlag des Generalsekretärs/Hohen Vertreters ein. |
(2) |
Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee hat am 2. Mai 2006 den Beschluss EUPT/1/2006 (2) betreffend die Ernennung von Herrn Casper KLYNGE zum Leiter des EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) angenommen. |
(3) |
Die Gültigkeit des genannten Beschlusses endet am 31. Dezember 2006. |
(4) |
Der Rat hat am 11. Dezember 2006 die Gemeinsame Aktion 2006/918/GASP zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2006/304/GASP bis zum 31. Mai 2007 angenommen. |
(5) |
Der Generalsekretär/Hohe Vertreter hat die Verlängerung des Mandats von Herrn Casper KLYNGE als Leiter des EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bis zum 31. Mai 2007 vorgeschlagen. |
(6) |
Das Mandat des Leiters des EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) sollte daher bis zum 31. Mai 2007 verlängert werden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Das Mandat von Herrn Casper KLYNGE als Leiter des EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bezüglich einer möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo wird bis zum 31. Mai 2007 verlängert.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Er gilt bis zum 31. Mai 2007.
Geschehen zu Brüssel am 12. Dezember 2006.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Der Präsident
T. TANNER
(1) ABl. L 112 vom 26.4.2006, S. 19. Geändert durch die Gemeinsame Aktion 2006/918/GASP (ABl. L 349 vom 12.12.2006, S. 57).
(2) ABl. L 130 vom 18.5.2006, S. 42.