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Document 32006D0675
Council Decision 2006/675/CFSP of 10 August 2006 concerning a contribution by the Swiss Confederation to the European Union military operation in support of the United Nations Organisation Mission in the Democratic Republic of the Congo (MONUC) during the election process (Operation EUFOR RD Congo)
Beschluss 2006/675/GASP des Rates vom 10. August 2006 über einen Beitrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur militärischen Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (Operation EUFOR RD Congo)
Beschluss 2006/675/GASP des Rates vom 10. August 2006 über einen Beitrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur militärischen Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (Operation EUFOR RD Congo)
ABl. L 276 vom 7.10.2006, p. 109–109
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(BG, RO, HR)
ABl. L 200M vom 1.8.2007, p. 14–14
(MT)
In force
7.10.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 276/109 |
BESCHLUSS 2006/675/GASP DES RATES
vom 10. August 2006
über einen Beitrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur militärischen Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (Operation EUFOR RD Congo)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Im Einklang mit Artikel 25 Absatz 3 des Vertrags und mit Artikel 10 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2006/319/GASP des Rates vom 27. April 2006 über die militärische Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (1) hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee am 30. Mai 2006 den Beschluss MONUC SPT/1/2006 (2) und den Beschluss MONUC SPT/2/2006 (3) angenommen. |
(2) |
Aufgrund der Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Operation (EU-Operation Commander) und des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC) zu einem Beitrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft sollte der Beitrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft angenommen werden. |
(3) |
Gemäß Artikel 6 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Europäischen Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
(1) Das Angebot der Schweizerischen Eidgenossenschaft, einen Beitrag zu der Operation EUFOR RD Congo zu leisten, wird angenommen.
(2) Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist im Ausschuss der beitragenden Länder, der durch den Beschluss MONUC SPT/2/2006 eingesetzt wurde, vertreten.
Artikel 2
Dieser Beschluss gilt ab dem Tag seiner Annahme.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 10. August 2006.
Im Namen des Rates
Der Präsident
E. TUOMIOJA
(1) ABl. L 116 vom 29.4.2006, S. 98.
(2) ABl. L 197 vom 19.7.2006, S. 14.
(3) ABl. L 194 vom 14.7.2006, S. 31.