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Document 32005D2113

    Entscheidung Nr. 2113/2005/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 zur Änderung der Entscheidung Nr. 2256/2003/EG im Hinblick auf eine Verlängerung des Programms bis 2006 zur Verbreitung empfehlenswerter Verfahren und Beobachtung der Einführung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. L 344 vom 27.12.2005, p. 34–37 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2005/2113/oj

    27.12.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 344/34


    ENTSCHEIDUNG Nr. 2113/2005/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    vom 14. Dezember 2005

    zur Änderung der Entscheidung Nr. 2256/2003/EG im Hinblick auf eine Verlängerung des Programms bis 2006 zur Verbreitung empfehlenswerter Verfahren und Beobachtung der Einführung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 157 Absatz 3,

    gestützt auf den Vorschlag der Kommission,

    nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1),

    nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

    gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags (2),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit der Entscheidung Nr. 2256/2003/EG (3) wurde das Programm MODINIS zur Verfolgung der Umsetzung des Aktionsplans eEurope 2005, zur Verbreitung empfehlenswerter Verfahren und zur Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2005 geschaffen.

    (2)

    Die Entscheidung Nr. 2256/2003/EG wurde durch die Entscheidung Nr. 787/2004/EG geändert, um die Referenzbeträge zur Berücksichtigung der Erweiterung der Europäischen Union anzupassen.

    (3)

    In seiner Entschließung vom 9. Dezember 2004 zur Zukunft der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) (4) ersuchte der Rat die Kommission, mit den vorbereitenden Arbeiten für Maßnahmen im Anschluss an den Aktionsplan eEurope 2005 als einem wichtigen Bestandteil der neuen Agenda für die Informationsgesellschaft über das Jahr 2005 hinaus zu beginnen.

    (4)

    In ihrer Mitteilung vom 19. November 2004 mit dem Titel: „Herausforderungen für die europäische Informationsgesellschaft ab 2005“ analysiert die Kommission die Herausforderungen, die eine europäische Strategie für die Informationsgesellschaft bis 2010 bewältigen muss. Sie spricht sich darin für einen umfassenderen Einsatz der IKT und eine Fortführung der Beobachtung damit in Zusammenhang stehender Themen aus, woraus sich die Notwendigkeit einer Überwachung und des Austauschs empfehlenswerter Verfahren ergibt. Die Mitteilung war der Ausgangspunkt eines Reflexionsprozesses, der 2005 zu einer neuen Initiative für die Informationsgesellschaft führte, die 2006 anlaufen soll.

    (5)

    Die neue Initiative „i2010 — Europäische Informationsgesellschaft“ wurde in der Mitteilung der Kommission vom 2. Februar 2005 für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates „Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze — Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon“, die auf die Förderung der Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien abzielt, angekündigt.

    (6)

    In der Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2005 mit dem Titel: „i2010 — Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“ werden die wichtigsten politischen Prioritäten einer Fünfjahresstrategie zur Förderung einer offenen und wettbewerbsfähigen digitalen Wirtschaft skizziert. Die Unterstützung des Austauschs empfehlenswerter Verfahren und die Beobachtung der Verbreitung auf IKT abgestimmter Dienste wird weiterhin dafür sorgen, dass der Dialog mit den interessierten Kreisen und den Mitgliedstaaten — insbesondere im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode — weitergeht.

    (7)

    Der Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) gilt einem Rahmenprogramm für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im Zeitraum 2007-2013, das spezielle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Förderung des Unternehmergeistes, der KMU, der industriellen Wettbewerbsfähigkeit, der Innovation, der Informations- und Kommunikationstechnologien, der Umwelttechnologien und einer intelligenten Energie zusammenführt, einschließlich der in der Entscheidung Nr. 2256/2003/EG genannten Maßnahmen.

    (8)

    Die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (5) legt einen gemeinsamen Rahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft fest. Zu diesen Statistiken gehören Informationen, die für den eEurope-Leistungsvergleich erforderlich, für die strukturellen Indikatoren zur Unterstützung der Überwachung der Leistung der Mitgliedstaaten relevant und als einheitliche Grundlage, auf der die Informationsgesellschaft analysiert werden kann, notwendig sind.

    (9)

    In den zwölf Monaten zwischen dem Auslaufen des Aktionsplans eEurope 2005 und dem geplanten Start des Rahmenprogramms im Jahr 2007 muss die Einführung der IKT branchenübergreifend beobachtet und durch eine Fortführung der Leistungsvergleiche und der statistischen Analyse auf der Grundlage struktureller Indikatoren sowie des Austauschs empfehlenswerter Verfahren begleitet werden. Die Maßnahmen des Programms zu den Themen Leistungsvergleiche, empfehlenswerte Verfahren und Koordinierung der Politik im Jahre 2006 werden bei der Erreichung der Ziele helfen, die in den genannten Mitteilungen der Kommission vom 2. Februar 2005 und vom 1. Juni 2005 erwähnt sind.

    (10)

    Die Mechanismen für die Beobachtung und den Erfahrungsaustausch, für Leistungsvergleiche, die Verbreitung empfehlenswerter Verfahren und die Analyse der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Informationsgesellschaft sollten 2006 fortgeführt werden, um die Ziele zu erreichen, die in der genannten Mitteilung der Kommission vom 2. Februar 2005 zwecks Förderung der IKT-Einführung als Weiterführung des Programms eEurope und in der Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2005 genannt sind.

    (11)

    Die Entscheidung Nr. 2256/2003/EG sollte daher geändert werden —

    HABEN FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Entscheidung Nr. 2256/2003/EG wird wie folgt geändert:

    1.

    Folgender Artikel wird eingefügt:

    „Artikel 1a

    (1)   Das Programm für 2006 führt die Beobachtung der branchenübergreifenden Einführung und Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und die Verbreitung empfehlenswerter Verfahren mit folgenden Zielen fort:

    a)

    Beobachtung der Leistungen von und in den Mitgliedstaaten sowie Vergleich dieser Leistungen mit der Weltspitze, nach Möglichkeit unter Verwendung offizieller Statistiken;

    b)

    Unterstützung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Förderung der Nutzung der IKT auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durch Analyse empfehlenswerter Verfahren und durch komplementäres Zusammenwirken der Entwicklung von Mechanismen für den Erfahrungsaustausch;

    c)

    Untersuchung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Informationsgesellschaft, um die politischen Diskussionen, insbesondere über Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung sowie soziale Integration, zu erleichtern.

    (2)   Die Maßnahmen im Rahmen des Programms sind branchenübergreifender Art und ergänzen die Maßnahmen der Gemeinschaft in anderen Bereichen. Bei keiner dieser Maßnahmen darf es Überschneidungen mit Arbeiten geben, die in diesen Bereichen im Rahmen anderer Gemeinschaftsprogramme durchgeführt werden. Die Maßnahmen im Rahmen des Programms zu Leistungsvergleichen, empfehlenswerten Verfahren und politischer Koordinierung leisten einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Mitteilung der Kommission vom 2. Februar 2005 für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates ‚Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze — Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon‘ (Förderung der IKT-Einführung als Weiterführung des Programms eEurope), insbesondere zur Förderung der Breitbandtechnik, elektronischer Behördendienste, des elektronischen Geschäftsverkehrs, elektronischer Gesundheitsdienste und des elektronischen Lernens, sowie der Ziele der Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2005‚i2010 — Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung‘ zur Förderung einer offenen und wettbewerbsfähigen digitalen Wirtschaft.

    (3)   Das Programm bietet außerdem einen gemeinsamen Rahmen für ein komplementäres Zusammenwirken der einzelnen nationalen, regionalen und lokalen Ebenen auf europäischer Ebene.“

    2.

    Folgender Artikel wird eingefügt:

    „Artikel 2a

    Zur Erreichung der in Artikel 1a genannten Ziele werden folgende Arten von Maßnahmen durchgeführt:

    a)

    Maßnahme 1

    Beobachtung und Vergleich der Leistungen:

    Sammlung und Analyse von Daten auf der Grundlage der Vergleichsindikatoren, die in der Entschließung des Rates vom 18. Februar 2003 über die Umsetzung des Aktionsplans eEurope 2005 festgelegt sind, gegebenenfalls unter Einschluss regionaler Indikatoren, und entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (6);

    b)

    Maßnahme 2

    Verbreitung empfehlenswerter Verfahren:

    Studien zur Bestimmung empfehlenswerter Verfahren auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, die zur erfolgreichen branchenübergreifenden Einführung der IKT beitragen;

    Unterstützung spezieller Konferenzen, Seminare und Workshops, Verbreitungs-, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Mitteilung der Kommission vom 2. Februar 2005 für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates ‚Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze — Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon‘ (Förderung der IKT-Einführung als Weiterführung des Programms eEurope) und der Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2005‚i2010 — Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung‘ zur Förderung einer offenen und wettbewerbsfähigen digitalen Wirtschaft, um so die Zusammenarbeit und den Austausch von Erfahrungen und empfehlenswerten Verfahren gemäß Artikel 1a Absatz 1 Buchstabe b zu fördern;

    c)

    Maßnahme 3

    Analyse und strategische Erörterung:

    Unterstützung der Arbeit von Sozial- und Wirtschaftsexperten, um für die Kommission Beiträge für die zukunftsorientierte politische Analyse zu leisten.

    3.

    Artikel 4 Absatz 1 wird durch folgende Absätze ersetzt:

    „Dieses Programm läuft vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2006.

    Der Finanzrahmen für die Durchführung dieses Programms wird auf 30 160 000 EUR festgesetzt.“

    4.

    Der Anhang wird durch den Anhang der vorliegenden Entscheidung ersetzt.

    Artikel 2

    Diese Entscheidung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Artikel 3

    Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

    Geschehen zu Straßburg am 14. Dezember 2005.

    Im Namen des Europäischen Parlaments

    Der Präsident

    J. BORRELL FONTELLES

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    C. CLARKE


    (1)  Stellungnahme vom 27. Oktober 2005 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

    (2)  Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 15. November 2005 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 1. Dezember 2005.

    (3)  ABl. L 336 vom 23.12.2003, S. 1. Geändert durch die Entscheidung Nr. 787/2004/EG(ABl. L 138 vom 30.4.2004, S. 12).

    (4)  ABl. C 62 vom 12.3.2005, S. 1.

    (5)  ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 49.

    (6)  ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 49.“


    ANHANG

    „ANHANG

    Mehrjahresprogramm zur Verfolgung der Umsetzung von eEurope, zur Verbreitung empfehlenswerter Verfahren und zur Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit (MODINIS)

    Vorläufige Aufschlüsselung der Ausgaben 2003-2005

    Anteil (in Prozent) am Gesamthaushalt nach Kategorie und Jahr

     

    2003

    2004

    2005

    2003-2005 Insgesamt

    Maßnahme 1 — Beobachtung und Vergleich der Leistungen

    12 %

    14 %

    14 %

    40 %

    Maßnahme 2 — Verbreitung empfehlenswerter Verfahren

    8 %

    10 %

    12 %

    30 %

    Maßnahme 3 — Analyse und strategische Erörterung

    2 %

    3 %

    3 %

    8 %

    Maßnahme 4 — Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit

    17 %

    5 %

    0 %

    22 %

    Anteil am Gesamthaushalt

    39 %

    32 %

    29 %

    100 %


    Vorläufige Aufschlüsselung der Ausgaben 2006

    Anteil (in Prozent) am Gesamthaushalt nach Kategorie und Jahr

     

    2006

    Maßnahme 1 — Beobachtung und Vergleich der Leistungen

    55 %

    Maßnahme 2 — Verbreitung empfehlenswerter Verfahren

    30 %

    Maßnahme 3 — Analyse und strategische Erörterung

    15 %

    Maßnahme 4 — Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit

    0 %

    Anteil am Gesamthaushalt

    100 %“


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