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Document 32005D0729

2005/729/EG: Entscheidung des Rates vom 7. Juni 2005 zur Aufhebung der Entscheidung 2005/136/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in den Niederlanden

ABl. L 274 vom 20.10.2005, p. 89–90 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 173M vom 27.6.2006, p. 26–27 (MT)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2005/729/oj

20.10.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 274/89


ENTSCHEIDUNG DES RATES

vom 7. Juni 2005

zur Aufhebung der Entscheidung 2005/136/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in den Niederlanden

(2005/729/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 104 Absatz 12,

auf Empfehlung der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Entscheidung 2005/136/EG (1) hat der Rat auf Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags festgestellt, dass in den Niederlanden ein übermäßiges Defizit bestand.

(2)

Gemäß Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags richtete der Rat am 2. Juni 2004 eine Empfehlung an die Niederlande mit dem Ziel, das übermäßige Defizit zu beenden. In dieser Empfehlung wurde in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (2) eine Frist bis zum Jahr 2005 für die Korrektur des übermäßigen Defizits gesetzt.

(3)

Nach Artikel 104 Absatz 12 des Vertrags ist eine Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits aufzuheben, wenn das übermäßige Defizit in dem betreffenden Mitgliedstaat nach Ansicht des Rates korrigiert worden ist.

(4)

Die Begriffe „öffentlich“ und „Defizit“ sind im Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit unter Verweis auf das Europäische System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, zweite Auflage, definiert. Die Daten für das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit werden von der Kommission zur Verfügung gestellt.

(5)

Die Daten, die von der Kommission zur Verfügung gestellt wurden, nachdem die Niederlande — im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 des Rates vom 22. November 1993 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (3) — vor dem 1. März 2005 Daten mitgeteilt hatten, sowie die anschließende Meldung revidierter gesamtstaatlicher Daten an Eurostat vom 31. März 2005 und die Frühjahrsprognose 2005 der Kommissionsdienststellen lassen folgende Schlussfolgerungen zu:

Das gesamtstaatliche Defizit belief sich 2004 auf schätzungsweise 2,3 % des BIP, gegenüber 3,2 % im Jahr 2003. Das Ergebnis für 2004 entspricht der Empfehlung des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags, insbesondere in Bezug auf die Rückführung des öffentlichen Defizits unter den Referenzwert von 3 % des BIP spätestens im Jahr 2005. Die Finanzanpassung wurde 2004 mit erheblichen Sparmaßnahmen fortgesetzt, die teils im Haushalt 2004 enthalten waren und teils in einem zusätzlichen Konsolidierungspaket am 14. April 2004 beschlossen wurden. Außerdem trugen ein unerwartet kräftiges Steueraufkommen und Mehreinnahmen aus dem Erdgasverkauf infolge der hohen Ölpreise dazu bei, das Defizit zu senken.

Die getroffenen haushaltspolitischen Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, eine dauerhafte Verbesserung des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos sicherzustellen. Für das Jahr 2005 rechnen die Kommissionsdienststellen in ihrer Frühjahrsprognose 2005 mit einem weiteren Rückgang des gesamtstaatlichen Defizits auf 2,0 % des BIP, großteils infolge von Sparmaßnahmen vorwiegend struktureller Art im Umfang von insgesamt 0,5 % des BIP. Dies steht im Einklang mit dem offiziellen Defizitziel von 2,1 % des BIP. Für 2006 projizieren die Kommissionsdienststellen in ihrer Frühjahrsprognose 2005 — ausgehend von der derzeit bekannten Politik — einen weiteren Rückgang des Defizits auf 1,6 % des BIP, was auf die dauerhafte Korrektur des Haushaltsdefizits hinweist.

Die Haushaltskonsolidierung wird durch eine Senkung des konjunkturbereinigten Defizits unterstützt, das im Anschluss an die Korrektur des übermäßigen Defizits annähernd ausgeglichen werden dürfte. Im Jahr 2004 ging das konjunkturbereinigte Defizit von 2,0 % des BIP 2003 deutlich auf 1,2 % des BIP zurück. Die Kommissionsdienststellen rechnen in ihrer Frühjahrsprognose 2005 mit einem weiteren Rückgang des konjunkturbereinigten Defizits um abermals 0,8 % des BIP auf 0,4 % des BIP im Jahr 2005, womit der Ausgleich in etwa erreicht ist, und auf 0,0 % des BIP im Jahr 2006.

Nach der Meldung eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit vom März 2005 wurde die öffentliche Schuldenquote 2004 unter dem Referenzwert von 60 % des BIP gehalten. Laut Frühjahrsprognose 2005 der Kommissionsdienststellen wird sie auch 2005 und 2006 unter dieser Marke bleiben.

(6)

Die Entscheidung 2005/136/EG sollte daher aufgehoben werden —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass die Korrektur des übermäßigen Defizits in den Niederlanden gemäß der am 2. Juni 2004 nach Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags an die Niederlande gerichteten Empfehlung im Jahr 2004 abgeschlossen wurde.

Artikel 2

Die Entscheidung 2005/136/EG wird aufgehoben.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.

Geschehen zu Luxemburg am 7. Juni 2005.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J.-C. JUNCKER


(1)  ABl. L 47 vom 18.2.2005, S. 26.

(2)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.

(3)  ABl. L 332 vom 31.12.1993, S. 7. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 351/2002 der Kommission (ABl. L 55 vom 26.2.2002, S. 23).


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