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Document 32005D0729
2005/729/EC: Council Decision of 7 June 2005 abrogating Decision 2005/136/EC on the existence of an excessive deficit in the Netherlands
2005/729/EG: Entscheidung des Rates vom 7. Juni 2005 zur Aufhebung der Entscheidung 2005/136/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in den Niederlanden
2005/729/EG: Entscheidung des Rates vom 7. Juni 2005 zur Aufhebung der Entscheidung 2005/136/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in den Niederlanden
ABl. L 274 vom 20.10.2005, p. 89–90
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 173M vom 27.6.2006, p. 26–27
(MT)
In force
20.10.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 274/89 |
ENTSCHEIDUNG DES RATES
vom 7. Juni 2005
zur Aufhebung der Entscheidung 2005/136/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in den Niederlanden
(2005/729/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 104 Absatz 12,
auf Empfehlung der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Entscheidung 2005/136/EG (1) hat der Rat auf Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags festgestellt, dass in den Niederlanden ein übermäßiges Defizit bestand. |
(2) |
Gemäß Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags richtete der Rat am 2. Juni 2004 eine Empfehlung an die Niederlande mit dem Ziel, das übermäßige Defizit zu beenden. In dieser Empfehlung wurde in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (2) eine Frist bis zum Jahr 2005 für die Korrektur des übermäßigen Defizits gesetzt. |
(3) |
Nach Artikel 104 Absatz 12 des Vertrags ist eine Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits aufzuheben, wenn das übermäßige Defizit in dem betreffenden Mitgliedstaat nach Ansicht des Rates korrigiert worden ist. |
(4) |
Die Begriffe „öffentlich“ und „Defizit“ sind im Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit unter Verweis auf das Europäische System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, zweite Auflage, definiert. Die Daten für das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit werden von der Kommission zur Verfügung gestellt. |
(5) |
Die Daten, die von der Kommission zur Verfügung gestellt wurden, nachdem die Niederlande — im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 des Rates vom 22. November 1993 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (3) — vor dem 1. März 2005 Daten mitgeteilt hatten, sowie die anschließende Meldung revidierter gesamtstaatlicher Daten an Eurostat vom 31. März 2005 und die Frühjahrsprognose 2005 der Kommissionsdienststellen lassen folgende Schlussfolgerungen zu:
|
(6) |
Die Entscheidung 2005/136/EG sollte daher aufgehoben werden — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass die Korrektur des übermäßigen Defizits in den Niederlanden gemäß der am 2. Juni 2004 nach Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags an die Niederlande gerichteten Empfehlung im Jahr 2004 abgeschlossen wurde.
Artikel 2
Die Entscheidung 2005/136/EG wird aufgehoben.
Artikel 3
Diese Entscheidung ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
Geschehen zu Luxemburg am 7. Juni 2005.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.-C. JUNCKER
(1) ABl. L 47 vom 18.2.2005, S. 26.
(2) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.
(3) ABl. L 332 vom 31.12.1993, S. 7. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 351/2002 der Kommission (ABl. L 55 vom 26.2.2002, S. 23).