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Document 32004D0680

    2004/680/EG: Beschluss des Rates vom 24. September 2004 über den Abschluss der Konsultationen mit Guinea-Bissau gemäß Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens

    ABl. L 311 vom 8.10.2004, p. 27–29 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 11/10/2005

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2004/680/oj

    8.10.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 311/27


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 24. September 2004

    über den Abschluss der Konsultationen mit Guinea-Bissau gemäß Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens

    (2004/680/EG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (1) (nachstehend „AKP-EG-Partnerschaftsabkommen“ genannt), insbesondere auf Artikel 96,

    gestützt auf das Interne Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren (2), insbesondere auf Artikel 3,

    auf Vorschlag der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Militärputsch vom 14. September 2003, der von der Europäischen Union in ihrer Erklärung vom 18. September 2003 verurteilt wurde, stellt einen Verstoß gegen die in Artikel 9 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens definierten wesentlichen Elemente dar.

    (2)

    Gemäß Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens fanden am 19. Januar 2004 mit den AKP-Ländern und der Republik Guinea-Bissau Konsultationen statt, bei denen die Behörden Guinea-Bissaus bestimmte Verpflichtungen eingingen, um die von der Europäischen Union aufgezeigten Probleme binnen drei Monaten, in denen ein intensiver Dialog geführt werden sollte, zu lösen.

    (3)

    Am Ende dieses Zeitraums ist festzustellen, dass die vorgenannten Verpflichtungen zu einer Reihe praktischer Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Elemente des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens geführt haben; einige wichtige besonders die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen betreffende Maßnahmen sind aber noch immer unzureichend in die Praxis umgesetzt worden —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Die mit der Republik Guinea-Bissau gemäß Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens geführten Konsultationen sind abgeschlossen.

    Artikel 2

    Die in dem beigefügten Entwurf eines Schreibens genannten Maßnahmen werden als geeignete Maßnahmen im Sinne des Artikels 96 Absatz 2 Buchstabe c) des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens angenommen.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Er gilt bis zum 11. Oktober 2005.

    Geschehen zu Brüssel am 24. September 2004.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    L. J. BRINKHORST


    (1)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

    (2)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 376.


    ANHANG

    Sehr geehrter Herr,

    die Europäische Union misst den Bestimmungen des Artikels 9 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens große Bedeutung bei. Die Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und des Rechtsstaatsprinzips, auf die sich die AKP-EG-Partnerschaft gründet, bilden wesentliche Elemente des genannten Abkommens und somit die Grundlage unserer Beziehungen.

    Die Europäische Union hat daher in ihrer Erklärung vom 18. September 2003 den Militärputsch vom 14. September 2003 entschieden verurteilt.

    Deshalb beschloss der Rat der Europäischen Union am 19. Dezember 2003, die Behörden der Republik Guinea-Bissau zu Konsultationen einzuladen, um die Lage und mögliche Lösungen eingehend zu prüfen.

    Diese Konsultationen fanden am 19. Januar 2004 in einer positiven Atmosphäre in Brüssel statt. Verschiedene grundlegende Fragen wurden erörtert, und der Ministerpräsident der Übergangsregierung hatte Gelegenheit, den Standpunkt der Regierung von Guinea-Bissau und ihre Beurteilung der Lage darzulegen. Die Europäische Union hat zur Kenntnis genommen, dass der Ministerpräsident die Verpflichtung eingegangen ist:

    das Programm der Regierung von Guinea-Bissau für den Übergang und insbesondere ihre Pläne für die Abhaltung von Parlamentswahlen zu bestätigen,

    Maßnahmen zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen zu ergreifen,

    die Rückkehr zu einer unabhängigen Justiz und die Wiederherstellung der zivilen Kontrolle über die Streitkräfte zu bestätigen.

    Außerdem wurde vereinbart, in Guinea-Bissau drei Monate lang einen vertieften Dialog über die verschiedenen aufgeworfenen Fragen zu führen und am Ende dieses Zeitraums Bilanz zu ziehen.

    Dieser intensive und regelmäßige Dialog hat in Guinea-Bissau stattgefunden. Grundlage war eine Liste von Maßnahmen, die zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen ergriffen werden sollten.

    Eine Reihe bedeutender Maßnahmen wurde von den guinea-bissauischen Behörden getroffen. Besondere Beachtung verdienten:

    die Abhaltung fairer, freier und transparenter Parlamentswahlen am 28. und 30. März 2004,

    die Fortschritte hinsichtlich der Rückkehr zu einer unabhängigen Justiz durch die Ernennung eines Generalstaatsanwalts und die Wahl des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs,

    die Verabschiedung eines Sofortprogramms für die Wirtschaft,

    die Durchführung einer Zählung der Staatsbediensteten.

    Diese Initiativen sind deutliche Zeichen einer politischen und sozialen Stabilisierung des Landes. Es bestehen jedoch weiterhin Gründe zur Sorge, insbesondere hinsichtlich der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen, und vor allem dem öffentlichen Rechnungswesen, der Verwaltung der Zolleinnahmen und der Bezahlung der meisten Staatsbediensteten.

    Der Europäischen Union sind folgende Maßnahmen zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen besonders wichtig:

    die Weiterführung des von der Übergangsregierung verabschiedeten Sofortprogramms für die Wirtschaft;

    die Fortsetzung der bereits begonnenen Zählung der Staatsbediensteten;

    die Durchführung von Korrekturmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Finanzen wie dem Audit des Finanzkontrollsystems, der öffentlichen Aufträge und Einnahmen;

    die Rückzahlung der Mittel aus dem Budgethilfeprogramm der Gemeinschaft im Anschluss an den 2003 durchgeführten Audit des Mitteleinsatzes;

    die Vorlage der Schlussfolgerungen des Berichts über den von den Obersten Finanzaufsichtsbehörden 2003 durchgeführten Audit der öffentlichen Einnahmen;

    die Fortführung administrativer und gerichtlicher Schritte gegen Beamte der der Übergangszeit vorhergehenden Regierung, die sich Unregelmäßigkeiten zuschulde kommen ließen oder Betrug begingen.

    Im Anschluss an diese Konsultationen wurde im Rahmen geeigneter Maßnahmen im Sinne des Artikels 96 Absatz 2 Buchstabe c) des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens beschlossen, die Beziehungen zu normalisieren und die Zusammenarbeit fortzusetzen und gleichzeitig die Fortschritte in den Bereichen der öffentlichen Finanzen, der Rückkehr zu einer unabhängigen Justiz, der Wiederherstellung der zivilen Kontrolle über die Streitkräfte und der Fortsetzung des Zeitplans für die Präsidentenwahl zu beobachten. Die Bedingungen sollten geschaffen werden, die die Durchführung wahrhaftig demokratischer und transparenter Präsidentschaftswahlen sicherstellen. Die Europäische Union wird die Fortschritte in den genannten Bereichen regelmäßig prüfen.

    Die Europäische Union ist bereit, einen engen politischen Dialog mit Ihrer demokratisch gewählten Regierung zu fördern und zur Stärkung der Demokratie in Ihrem Land beizutragen.

    Genehmigen Sie, Herr …, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

    Für die Kommission

    Für den Rat


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