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Document 32004D0576

    2004/576/EG: Beschluss des Rates vom 29. April 2004 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel

    ABl. L 261 vom 6.8.2004, p. 47–47 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2006

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2004/576/oj

    6.8.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 261/47


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 29. April 2004

    über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel

    (2004/576/EG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 170 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1,

    auf Vorschlag der Kommission,

    nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft mit dem Staat Israel das Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ausgehandelt.

    (2)

    Dieses Abkommen wurde in Brüssel am 10. Juni 2003 im Namen der Gemeinschaft vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet.

    (3)

    Das Abkommen sollte genehmigt werden —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Das Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

    Der Wortlaut des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (2).

    Artikel 2

    Der Präsident des Rates macht im Namen der Gemeinschaft die in Artikel 5 des Abkommens genannte Mitteilung.

    Geschehen zu Luxemburg am 29. April 2004.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    M. McDOWELL


    (1)  Stellungnahme vom 11. März 2004 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

    (2)  ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 80.


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