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Document 32003D0662
2003/662/CFSP: Council Decision 2003/662/CFSP of 26 May 2003 concerning the conclusion of the Agreement between the European Union and the Republic of Turkey on the participation of the Republic of Turkey in the European Union-led forces in the Former Yugoslav Republic of Macedonia
2003/662/GASP: Beschluss 2003/662/GASP des Rates vom 26. Mai 2003 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei über die Beteiligung der Republik Türkei an den EU-geführten Einsatzkräften in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
2003/662/GASP: Beschluss 2003/662/GASP des Rates vom 26. Mai 2003 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei über die Beteiligung der Republik Türkei an den EU-geführten Einsatzkräften in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
ABl. L 234 vom 20.9.2003, p. 22–22
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2003/662/oj
2003/662/GASP: Beschluss 2003/662/GASP des Rates vom 26. Mai 2003 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei über die Beteiligung der Republik Türkei an den EU-geführten Einsatzkräften in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Amtsblatt Nr. L 234 vom 20/09/2003 S. 0022 - 0022
Beschluss 2003/662/GASP des Rates vom 26. Mai 2003 betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei über die Beteiligung der Republik Türkei an den EU-geführten Einsatzkräften in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 24, auf Empfehlung des Vorsitzes, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 27. Januar 2003 die Gemeinsame Aktion 2003/92/GASP über die militärische Operation der Europäischen Union in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien(1) angenommen. (2) In Artikel 8 dieser Gemeinsamen Aktion ist vorgesehen, dass die Einzelheiten der Beteiligung von Drittstaaten in einer Übereinkunft nach Artikel 24 des Vertrags über die Europäische Union geregelt werden. (3) Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 18. März 2003 zur Ermächtigung des Generalsekretärs/Hohen Vertreters, Verhandlungen zu eröffnen, hat der Generalsekretär/Hohe Vertreter ein Abkommen mit der Republik Türkei über die Beteiligung der Republik Türkei an den EU-geführten Einsatzkräften in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ausgehandelt. (4) Dieses Abkommen soll genehmigt werden - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei über die Beteiligung der Republik Türkei an den EU-geführten Einsatzkräften in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wird im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen. Artikel 3 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Artikel 4 Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam. Geschehen zu Brüssel am 26. Mai 2003. Im Namen des Rates Der Präsident G. Drys (1) ABl. L 34 vom 11.2.2003, S. 26.