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Document 32002D0314

2002/314/EG: Entscheidung der Kommission vom 25. April 2002 zur Anwendung der Entscheidung Nr. 507/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Maßnahmenpaket betreffend das transeuropäische Netz für die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistik des inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehrs (Edicom) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1282)

ABl. L 113 vom 30.4.2002, p. 23–30 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2002/314/oj

32002D0314

2002/314/EG: Entscheidung der Kommission vom 25. April 2002 zur Anwendung der Entscheidung Nr. 507/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Maßnahmenpaket betreffend das transeuropäische Netz für die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistik des inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehrs (Edicom) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1282)

Amtsblatt Nr. L 113 vom 30/04/2002 S. 0023 - 0030


Entscheidung der Kommission

vom 25. April 2002

zur Anwendung der Entscheidung Nr. 507/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Maßnahmenpaket betreffend das transeuropäische Netz für die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistik des inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehrs (Edicom)

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1282)

(2002/314/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Entscheidung Nr. 507/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über ein Maßnahmenpaket betreffend das transeuropäische Netz für die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistik des inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehrs (Edicom)(1), insbesondere auf Artikel 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im der Entscheidung Nr. 507/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird der Bezugsrahmen eines Informationsnetzes für die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistik des inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehrs festgelegt und die Kommission mit der Umsetzung beauftragt.

(2) Die in der vorliegenden Entscheidung angeführten Maßnahmen entsprechen den in der Entscheidung Nr. 507/2001/EG festgelegten Zielen und Bedingungen; sie können daher in den Genuss einer Finanzierung durch die Gemeinschaft kommen.

(3) Die Kommission billigt daher das jährliche Arbeitsprogramm einschließlich der Aufteilung der jährlichen Ausgaben.

(4) Die in der vorliegenden Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Statistik des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und des Ausschusses für die Statistik des Warenverkehrs mit den Drittländern, die aufgrund der Verordnungen (EWG) Nr. 3330/91 des Rates(2) und Nr. 1172/95 des Rates(3) eingesetzt wurden -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Gemäß dem Arbeitsprogramm für das Jahr 2002 sind die Maßnahmen, die bis zur Höhe der im Anhang II dieser Entscheidung angegebenen Beträge in den Genuss einer Finanzierung durch die Gemeinschaft kommen können, in Anhang I angeführt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 25. April 2002

Für die Kommission

Pedro Solbes Mira

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 76 vom 16.3.2001, S. 1.

(2) ABl. L 316 vom 16.11.1991, S. 1.

(3) ABl. L 118 vom 25.5.1995, S. 10.

ANHANG I

EDICOM MASSNAHMEN - ALLGEMEINES ARBEITSPROGRAMM

Maßnahmen betreffend den Aufbau eines qualitativ höherwertigen, kostengünstigeren und rascher verfügbaren Informationsnetzes entsprechend den Erfordernissen der Gemeinschaftspolitiken

DAS ARBEITSPROGRAMM FÜR 2002 VERFOLGT NACHSTEHENDE ZIELE:

1. Erstellung fortschrittlicher Schätzfunktionen

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, erste Ergebnisse auf europäischer Ebene (EU und Eurozone) vorzulegen, die den minimalen Qualitätsanforderungen auf ihrer Aggregationsebene gerecht werden. Bei einem Vergleich der (ursprünglich veröffentlichten und nach späteren Überprüfungen erstellten) monatlichen Statistiken können die endgültigen Werte der regelmäßig überprüften Daten mittels einer aussagefähigen ökonometrischen Modellierung oder anderer geeigneter Verfahren projiziert werden.

2. Verbesserung der Qualität der Basisstatistiken des Außenhandels

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Qualität der statistischen Daten zu verbessern und die Verfahren zu analysieren und zu verbessern, die die Mitgliedstaaten zwecks Kontrolle der von den Unternehmen mitgeteilten Daten ausgearbeitet haben. Außerdem sollen die Verfahren analysiert und verbessert werden, die von den Mitgliedstaaten und der Kommission (Eurostat) entwickelt wurden, um die Daten auf einer niedrigeren Gliederungsstufe zu kontrollieren. Davon erhofft man sich eine genaue Bewertung der zurzeit angewandten Verfahren sowie eine Antwort auf die Frage, inwieweit eine gemeinsame Plattform auf EU-Ebene realisierbar ist.

3. Verbesserung von Messung und Kontrolle der Qualität der Außenhandelsstatistik

Von jeher fällt die Messung der Außenhandelsströme in den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung, die über entsprechendes Know-how verfügt. Da sie Teil der Finanzverwaltung ist, nimmt sie buchungstechnisch grundsätzlich eine offensichtlich klare Trennung zwischen den tatsächlichen Werten und den Fehlern vor. Etliche Mitgliedstaaten können nämlich bezüglich Qualitätskontrolle, Fehlermessung und Erteilung von Auskünften über die Verlässlichkeit statistischer Daten über den Außenhandel keine Erfahrung vorweisen.

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen soll die eingangs beschriebene unbefriedigende Situation durch Verbesserungen bezüglich Qualitätsmessung, Qualitätskontrolle und Gewährleistung von Qualität bereinigt werden.

4. Verbesserung des Prozesses der Aktualisierung statistischer Ergebnisse

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dazu dienen, ein harmonisiertes Aktualisierungsverfahren zu definieren, mit dessen Hilfe die Auswirkungen von Faktoren abgefedert werden sollen, die die Qualität der statistischen Daten mindern. Da bei der Aktualisierung der monatlichen Daten ganz unterschiedliche Verfahren angewandt werden, lässt die Kohärenz der Außenhandelsstatistik zu wünschen übrig. Nach vorheriger Prüfung des von jedem Mitgliedstaat angewandten Aktualisierungsverfahrens unter methodischen Gesichtspunkten und unter dem Aspekt der Veröffentlichungspolitik (Häufigkeit, Zeitraum, ...) muss man deshalb herausfinden, welches die am besten geeigneten Verfahren sind. Sodann wird ein auf EU-Ebene in stärkerem Maße harmonisiertes Verfahren/Vorgehen (entweder die von einem oder mehreren Mitgliedstaaten angewandte "beste Praxis" oder ein völlig neuer Ansatz) vorgeschlagen.

5. Verbesserung der Verfahren für die Anpassung der statistischen Ergebnisse

Sowohl im Rahmen von Intrastat als auch von Extrastat setzen die Mitgliedstaaten Schwellen für die Erhebung der Daten fest, um die Belastung der Wirtschaftsteilnehmer möglichst gering zu halten. Bisher sind weder die Verfahren noch die Instrumente harmonisiert worden, die bei den durch die Anwendung der Schwellen notwendig gewordenen Anpassungen angewandt werden. Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist es, die besten Anpassungsverfahren und eine benutzerfreundliche und übertragbare Anwendung zu entwickeln, mit der die alternativen Verfahren in den Mitgliedstaaten geprüft werden können.

6. Behandlung der Asymmetrien in Intrastat

Das statistische Erhebungssystem des Intra-EU-Handels - Intrastat - erzeugt inkohärente statistische Gesamtheiten. Die Hauptgründe sind bekannt. Die Asymmetrien stellen ein äußerst gravierendes Problem dar, da sie Auswirkungen auf die Verlässlichkeit der Handelsbilanz der Eurozone, der Zahlungsbilanz und der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung haben. Die Asymmetrien treten nicht nur im Intra-EU-Handel, sondern möglicherweise auch im Extra-EU-Handels auf.

Um das vorstehende Problem in den Griff zu bekommen und die Nutzer auf europäischer Ebene (EU, Eurozone) besser bedienen zu können, zielen die vorgeschlagenen Maßnahmen darauf ab, spezielle Modelle zu vergleichen und anzuwenden. Dadurch sollen die abweichenden Daten auf der Grundlage mehrerer Methoden einander angenähert werden. Gleichzeitig werden von einigen Mitgliedstaaten Spiegelvergleichsprüfungen, auf einer niedrigen Gliederungsstufe, fortgeführt, um mögliche Anomalien zu korrigieren.

7. Abstimmung der Außenhandelsstatistik

Die Außenhandelsstatistik weist insofern eine Besonderheit auf, als zwei Handelspartner einander entsprechende Datensätze aufbauen. Bei einem Vergleich zwischen den Export- und Importströmen lassen sich zunächst einmal die Unterschiede feststellen. Im Folgenden werden Erklärungen für die beobachteten Unterschiede gesucht und diese soweit wie möglich bereinigt.

Eine Abstimmung zwischen Partnerländern ist also ein effizientes Mittel, die Qualität der Handelsstatistik zu überprüfen und zu verbessern. Die einschlägigen Maßnahmen zielen darauf ab, eine statistische Methodik und ein DV-Werkzeug zu entwickeln, die bei der Abstimmung von Handelsdaten zwischen zwei oder mehreren Partnern angewendet werden können. Das Instrumentarium wird bei einer Abstimmung zwischen der EU und zwei seiner wichtigsten Handelspartner geprüft werden.

Maßnahmen betreffend den Aufbau eines Netzes von sachdienlichen, den Entwicklungen des Bedarfs der Verbraucher angepassten Informationen im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion und des internationalen wirtschaftlichen Umfeldes

DAS ARBEITSPROGRAMM FÜR 2002 VERFOLGT NACHSTEHENDE ZIELE:

1. Kompetenterer Umgang mit der Verhinderung einer Offenlegung der Außenhandelsstatistik

Die Daten der Außenhandelsstatistik werden auf einer hohen Untergliederungsebene erhoben und verbreitet. In zahlreichen Fällen ist eine solche Untergliederungstiefe mit den Vertraulichkeitsregeln, die die von den Unternehmen gelieferten Einzeldaten schützen, nicht zu vereinbaren. Falls erforderlich, wenden die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene ihre eigenen Verschleierungsregeln an und übermitteln der Kommission (Eurostat) die ursprünglichen Daten sowie die für diese Daten zugelassenen Veröffentlichungsniveaus. Die derzeitigen Verschleierungstechniken werden auf der Ebene der Mitgliedstaaten definiert und direkt auf die Gesamtgrößen der Europäischen Union und der Währungsunion angewandt.

Neben den von Eurostat vorgeschlagenen Maßnahmen, mit denen die von den Mitgliedstaaten und der Kommission (Eurostat) angewandten Methoden harmonisiert werden sollen, sind Maßnahmen zur Verbesserung der einzelstaatlichen Praktiken vorgesehen.

2. Analyse der Qualität der Saisonbereinigung

Eurostat erstellt monatliche, saisonbereinigte und arbeitstäglich bereinigte Indikatoren des Außenhandels und veröffentlicht sie.

Allerdings bestehen verschiedene Verfahren zur Saisonbereinigung und zur Bereinigung der Arbeitstage sowie zahlreiche Möglichkeiten, die Modelle zu spezifizieren. Die Qualität der erstellten Indikatoren muss in Abhängigkeit der wichtigsten, die Qualität betreffenden Parameter bemessen werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen verfolgen daher gemeinsam die Ziele:

- Definition und Bewertung von Qualitätsindikatoren für saisonbereinigte Daten, wobei zwischen allgemeinen Indikatoren und Indikatoren, die spezifisch für die Außenhandelsdaten sein können, unterschieden wird;

- Testen und Bewerten der Auswirkung der wichtigsten, bei der Berechnung der Saisonbereinigung verwendeten Hypothesen auf die vorgenannten Qualitätsindikatoren anhand echter Daten;

- Ausarbeitung eines ausführlichen Berichts und von Empfehlungen.

3. Bessere Angaben über die Außenhandelsindikatoren

Eurostat und die meisten Mitgliedstaaten veröffentlichen Durchschnittswertindizes. Eurostat hat eine Anwendung für die "Neuen Außenhandelsindikatoren" (NICE) entwickelt, mit der sich jeden Monat die Durchschnittswertindizes berechnen lassen. Mit dieser Anwendung können Durchschnittswertindizes so berechnet werden, dass gleichzeitig die Änderungen in der Zusammensetzung der Eurozone und der Europäischen Union und die neuen Anforderungen der Nutzer berücksichtigt werden können.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab,

- die DV-technische Entwicklung der NICE-Anwendung zu gewährleisten;

- die verfügbaren Werte durch die Aufnahme rückgerechneter und saisonbereinigter Daten zu verbessern;

- in einigen Mitgliedstaaten die Vergleichsanalyse der Durchschnittswertindizes und der Preisindizes weiterzutreiben.

4. Bessere Angaben über die Handelswerte

Die Statistik des Warenverkehrs wird für die Ausfuhren/Versendungen auf fob-Basis und für die Einfuhren/Eingänge auf cif-Basis bewertet. Die Veröffentlichung von Statistiken auf fob-Basis für die Eingänge und Einfuhren, zumindest für die aggregierten Ergebnisse, würde den Nutzern wertvolle Angaben liefern. Dieses Konzept wird im Übrigen im Bereich der Zahlungsbilanz verwendet und die Erstellung von Daten auf der Grundlage beider Angaben, fob und cif, wird von den Vereinten Nationen empfohlen. In einigen Mitgliedstaaten werden 2002 Pilotversuche durchgeführt mit dem Ziel, diese Angaben verfügbar zu machen.

Maßnahmen betreffend den Aufbau eines Netzes von Informationen, die besser in das allgemeine statistische System integriert und an die Entwicklungen ihres administrativen Umfeldes angepasst sind

DAS ARBEITSPROGRAMM FÜR 2002 VERFOLGT NACHSTEHENDE ZIELE:

1. Aufbau der Handelsregister und Berücksichtigung der Globalisierung des Handels

Für die freien Marktwirtschaften in der EU stellt die Außenhandelsstatistik eine wertvolle Informationsquelle dar, von der Volkswirtschafter, politische Entscheidungsträger und Unternehmensverbände ausgiebig Gebrauch machen. Damit diese Daten optimal genutzt werden können, müssen sie für den Bedarf der meisten Nutzer mit der Unternehmensstatistik vernetzt sein, für die es auf Gemeinschaftsebene bereits eine vollständige Gesamtheit von Variablen gibt. Zudem ist es wichtig, dass den Nutzern ergänzende Daten zur Verfügung gestellt werden, die die Auswirkungen der internationalen Konzerne auf die Handelsstatistik messen. Um diese Ziele zu erreichen, wurde ein Maßnahmenkatalog mit den beiden Schwerpunktthemen Handelsregister und Globalisierung des Handels vorgeschlagen.

- Handelsregister

Das Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen, die Handelsregister und die Unternehmensregister zu vernetzten, würde es möglich machen, eine Reihe neuer Analysen der Statistik des Außenhandels durchzuführen. Auf diese Weise könnte der Anteil des Handels jedes Wirtschaftsbereichs gemessen werden; die Verbindungen zwischen den Daten der Handels- und der Strukturstatistik über die Unternehmen, u. a. die Auswirkungen des Handels auf die Beschäftigung, ließen sich ebenfalls analysieren.

- Globalisierung des Handels

Die Globalisierung des Handels bringt es zwangsläufig mit sich, dass die Tätigkeiten der Unternehmen sowohl im nationalen als auch im weltweiten Kontext analysiert und gemessen werden müssen. Die statistischen Daten haben seit jeher schwerpunktmäßig den internationalen Handel zum Gegenstand gehabt, während anderen wichtigen grenzüberschreitenden Beziehungen wie z. B. den Tätigkeiten der multinationalen Unternehmen und den konzerninternen Warenströmen weniger Bedeutung beigemessen wird. Dies führt dazu, dass die einschlägigen statistischen Daten u. U. nicht alle grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeiten abdecken.

Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist es zu prüfen, inwieweit die vorhandenen Daten der Außenhandelsstatistik für die Erhebung dieser Informationen herangezogen werden können und welche diese Erhebung erleichternden technischen Änderungen an den derzeitigen Systemen möglich sind.

2. Verbesserter Zugang der Nutzer zu den Zollstatistiken

Die neuentwickelte Anwendung Taristat von Eurostat gibt Zugang zu bestimmten Daten der Zolldatenbank TARIC. Diese Anwendung kann bereits für das Anzeigen spezifischer Einzelangaben benutzt werden. Vorstellbar ist eine Verknüpfung der Außenhandelsdaten mit den Zolldaten sowie die Nutzung der Zolldaten als Referenz für die Bearbeitung der Außenhandelsdaten. Diese Angaben sind für diejenigen, die die Statistiken zu Analysezwecken heranziehen, insbesondere im Rahmen von Handelsgesprächen, sehr relevant.

Diese Maßnahme zielt daher darauf ab, den Nutzern der Comext-Datenbank leichten Zugang zu den Basisdaten über zolltarifliche Maßnahmen und Zollabgaben zu geben.

3. Analysen im Rahmen der Anpassung des Intrastatsystems

In Ergänzung der in den letzten Jahren angenommenen Vereinfachungsmaßnahmen hat Eurostat ein Projekt zur Anpassung des Intrastat-Systems (Statistik des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten) vorgeschlagen, um die Regeln transparenter und verständlicher zu machen, um die Entwicklung der einzelstaatlichen Praktiken in bestimmten Bereichen (Anpassung, Fristen, Qualität usw.) stärker berücksichtigen und um Systemparameter ausarbeiten zu können, um so Ergebnisse liefern zu können, die den gemeinschaftlichen Qualitätsanforderungen hinsichtlich Erfassung, Verlässlichkeit und Verfügbarkeit entsprechen.

In diesem Rahmen werden zwei Aktionen vorgeschlagen:

- Zum einem soll die Umfrage bei den Auskunftspflichtigen ergänzt werden, die im 1. Jahr des Programms gestartet wurde, um die Belastung, die die Lieferung der Intrastat-Daten zur Zeit bedeutet, zu bewerten.

- Zum anderen soll der Bedarf an Daten über den Handel zwischen den Mitgliedstaaten neu ermittelt werden.

4. Bessere Angaben über den Güterverkehr

Zurzeit werden mehrere Werte erfasst, um eine Statistik des Güterverkehrs im Rahmen des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten und mit Drittländern zu erstellen. Um die Dienstleistung, die den Nutzern dieser Statistiken geboten werden, zu verbessern, wird vorgeschlagen, die vorhandenen Angaben durch Kreuzung mit anderen verfügbaren Quellen (Verkehrsstatistik usw.) zu bewerten und ergänzen. Dadurch sollte sich auch die Qualität der zurzeit erfassten Daten bewerten lassen; möglicherweise kann dies auch zu neuen statistischen Produkten bzw. Vorschlägen zur Optimierung der Erfassung detaillierter Angaben führen.

Maßnahmen betreffend den Aufbau eines Netzes, das den Verwaltungen sowie den Datennutzern und -lieferanten einen besseren statistischen Dienst bietet

DAS ARBEITSPROGRAMM FÜR 2002 VERFOLGT NACHSTEHENDE ZIELE:

1. Erweiterung der Informationsangebots

Die Nutzer von Außenhandelsstatistiken fordern einen raschen Zugriff auf arbeitsrelevante Daten. Die rasche Verbreitung der an den Bedarf verschiedener Nutzer angepassten und möglichst aktuellen Daten wird bewirken, dass sich das europäische statistische System zum bevorzugten Lieferanten von Daten über den Extra- und Intra-Handel der EU und der Eurozone entwickelt. Im Hinblick auf dieses Ziel werden mehrere Projekte weiterverfolgt bzw. aufgenommen, insbesondere:

- eine Umfrage über den Informationsbedarf privater und amtlicher Nutzer der von Eurostat veröffentlichten Statistiken;

- Ausarbeitung und Konvergenz eines Instrumentariums bei Eurostat.

2. Entwickeln spezieller Hilfsmittel für die Warenklassifikation

Da die statistischen Erklärungen auf der Grundlage kodifizierter Informationen erstellt werden und die Warennomenklatur sicherlich die komplexeste Information ist, die zu liefern ist, ist geplant, den am Außenhandel beteiligten Marktteilnehmern ein Hilfsmittel für die Klassifizierung der Waren an die Hand zu geben.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Aktionen zur Entwicklung einer gemeinsamen Software, die die automatische Klassifizierung der Waren ermöglicht, weiterzuführen.

Dieses DV-Produkt soll als geschlossene Einheit funktionsfähig und auf Gemeinschaftsebene interoperabel sein, damit es sich an die vorhandenen Instrumente für die Datenerhebung anpassen lässt. Die Online-Nutzung eines solchen Instruments mit Hilfe eines Internet-Servers soll auf längere Sicht ebenfalls ins Auge gefasst werden.

3. Verbreitung von Metadaten

Um die statistische Dienstleistung, die Verwaltungen, Lieferanten und Nutzern von statistischen Daten geboten wird, zu verbessern, soll Zugriff auf alle Grunddaten zur Außenhandelsstatistik, insbesondere auf die Metadaten, wie die Systematiken, sowie die davon abgeleiteten Produkte (Erläuterungen, Schlüsselwörter, alphabethische Indizes, Umschlüsselungs- oder Entsprechungstabellen usw.) gewährt werden.

Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist es, Maßnahmen fortzuführen, mit denen sich der Zugang zu den Informationen über Systematiken des Warenverkehrs verbessern lassen.

Maßnahmen betreffend den Aufbau eines auf Datenerfassungsinstrumenten basierenden Netzes unter Berücksichtigung des aktuellen technologischen Fortschritts zwecks Verbesserung der den Datenlieferanten angebotenen Funktionalitäten

MIT DEM ARBEITSPROGRAMM 2002 SOLLEN DIE INSTRUMENTE FÜR DIE ERHEBUNG STATISTISCHER DATEN WEITERENTWICKELT WERDEN.

Die Erhebung der Daten bei den Unternehmen und ihre Verarbeitung ist ein wichtiger Baustein des statistischen Systems für den Außenhandel. Einer der Erfolge des Programms Edicom I waren Entwicklung und Einsatz von Erhebungsinstrumenten für das von einer großen Zahl von Unternehmen verwendete Intrastat-System (elektronische Formulare IDEP/CN8 und IRIS, Web-Formular). In Anbetracht der Änderungen des technologischen und methodischen Umfeldes und im Licht der gemachten Erfahrungen werden mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nachstehende Ziele verfolgt:

- Gewährleistung der Kontinuität und Entwicklung dieser Instrumente durch die notwendigen technologischen und funktionellen Anpassungen;

- Berücksichtigung der neuen methodischen Erfordernisse;

- Berücksichtigung der Entwicklungen bei der Normung der Nachrichten;

- Förderung des Einsatzes der modernen Erhebungsinstrumente, insbesondere die Internet-Formulare.

Maßnahmen betreffend den Aufbau eines integrierten und interoperablen Netzes

DAS ARBEITSPROGRAMM FÜR 2002 VERFOLGT NACHSTEHENDE ZIELE:

Das Programm Edicom umfasst methodische, organisatorische, gesetzliche und DV-Aspekte, die eines kohärenten, integrierten und synergetischen Vorgehens bedürfen. In diesem Rahmen werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

1. Modernisierung des Netzes

Mit den Maßnahmen sollen die verschiedenen Elemente des transeuropäischen Netzes für die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistik des inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehrs modernisiert werden. Diese Maßnahmen betreffen vor allem Instrumente und Methoden für:

- Verarbeitung und Validierung von Daten;

- die Mittel für die Kommunikation zwischen den einzelstaatlichen Verwaltungen und Eurostat;

- den Zugriff durch die Nutzer auf statistische Daten und Metadaten, einschließlich einer stärkeren Nutzung des Internets und die funktionale Verbesserung der Software für die Verbreitung der Statistik des Warenverkehrs (Comext)

2. Entwickeln eines Informationssystems über die Methodik

Sämtlich vorgeschlagenen methodischen Maßnahmen bedürfen der Koordinierung, damit deren Kohärenz gewährleistet ist und eine bessere Integration der statistischen Daten über den Warenverkehr in das europäische statistische System erreicht werden kann. Diese Maßnahmen müssen auch mit der vorhandenen Methodik (einschließlich des gemeinschaftlichen Besitzstandes) verbunden und durch didaktische Leitfäden ergänzt werden.

In diesem allgemeinen Rahmen wird vorgeschlagen, die Entwicklung einer vollständigen und kohärenten Dokumentationsdatenbank weiterzuführen, auf die sich das gesamte Vorhaben stützen soll und die es in der Folge ermöglichen wird, die methodischen Informationen mit modernsten Mitteln auf eine benutzerfreundliche, interaktive Art und Weise zu verbreiten.

ANHANG II

MASSNAHMEN IM RAHMEN VON EDICOM - INDIKATIVE KOSTENAUFTEILUNG

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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