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Document 31999D0439
1999/439/EC: Council Decision of 17 May 1999 on the conclusion of the Agreement with the Republic of Iceland and the Kingdom of Norway concerning the latters' association with the implementation, application and development of the Schengen acquis
1999/439/EG: Beschluß des Rates vom 17. Mai 1999 über den Abschluß des Übereinkommens mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands
1999/439/EG: Beschluß des Rates vom 17. Mai 1999 über den Abschluß des Übereinkommens mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands
ABl. L 176 vom 10.7.1999, p. 35–35
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)
ABl. L 176 vom 10.7.1999, p. 1–1
(GA)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1999/439/oj
1999/439/EG: Beschluß des Rates vom 17. Mai 1999 über den Abschluß des Übereinkommens mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands
Amtsblatt Nr. L 176 vom 10/07/1999 S. 0035 - 0035
BESCHLUSS DES RATES vom 17. Mai 1999 über den Abschluß des Übereinkommens mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (1999/439/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 des Protokolls zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union, das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durch den Vertrag von Amsterdam als Anhang hinzugefügt wurde - BESCHLIESST: Einziger Artikel Das Übereinkommen mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands wird einschließlich seiner Anhänge, Erklärungen und Schlußakte sowie des dem Übereinkommen beigefügten Briefwechsels genehmigt. Der Wortlaut der in Absatz 1 genannten Rechtsakte ist diesem Beschluß beigefügt. Geschehen zu Brüssel am 17. Mai 1999. Im Namen des Rates Der Präsident J. FISCHER