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Document 31996D0296

    96/296/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. April 1996 zur Änderung der Entscheidung 92/486/EWG betreffend die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen dem Server- Zentrum "Animo" und den Mitgliedstaaten (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. L 113 vom 7.5.1996, p. 25–25 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 13/12/2019; Stillschweigend aufgehoben durch 32019R1715

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1996/296/oj

    31996D0296

    96/296/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. April 1996 zur Änderung der Entscheidung 92/486/EWG betreffend die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen dem Server- Zentrum "Animo" und den Mitgliedstaaten (Text von Bedeutung für den EWR)

    Amtsblatt Nr. L 113 vom 07/05/1996 S. 0025 - 0025


    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 18. April 1996 zur Änderung der Entscheidung 92/486/EWG betreffend die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen dem Server-Zentrum "Animo" und den Mitgliedstaaten (Text von Bedeutung für den EWR) (96/296/EG)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Richtlinie 90/425/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen im Hinblick auf den Binnenmarkt (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 92/118/EWG (2), insbesondere auf Artikel 20 Absatz 3,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Um eine gründliche Prüfung der unterschiedlichen Möglichkeiten der Architektur des Netzwerks "Animo" zu ermöglichen, sollte die Verlängerung der bestehenden Regelung um ein Jahr mit einer etwaigen Verlängerung um ein weiteres Jahr vorgesehen werden. Zu diesem Zweck muß die Entscheidung 92/486/EWG der Kommission vom 25. September 1992 zur Festlegung der Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen dem Server-Zentrum "Animo" und den Mitgliedstaaten (3), zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens, geändert werden.

    Die ab dem 1. April 1996 gültige Preisfestsetzung muß der Anzahl der angeschlossenen Einheiten Rechnung tragen.

    Es ist angebracht, die Anzahl der am 1. April 1996 an das Netz angeschlossenen Einheiten zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck kann die Liste der "Animo"-Einheiten gemäß der Entscheidung 96/295/EG der Kommission (4) herangezogen werden.

    Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    In die Entscheidung 92/486/EWG wird folgender Artikel eingefügt:

    "Artikel 2a

    (1) Die in Artikel 1 genannten Koordinierungsbehörden sorgen dafür, daß die in diesem Artikel aufgeführten Verträge

    - um ein Jahr verlängert werden,

    - die Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr beinhalten.

    (2) Im Rahmen von Artikel 1 ist folgender Preisfestsetzung Rechnung zu tragen:

    386 ECU je Einheit (Zentraleinheit, lokale Einheit, Grenzkontrollstelle) gemäß der Liste der Entscheidung 96/295/EG (*).

    (*) ABl. Nr. L 113 vom 7. 5. 1996, S. 1.".

    Artikel 2

    Diese Entscheidung tritt am 1. April 1996 in Kraft.

    Artikel 3

    Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

    Brüssel, den 18. April 1996

    Für die Kommission

    Franz FISCHLER

    Mitglied der Kommission

    (1) ABl. Nr. L 224 vom 18. 8. 1990, S. 29.

    (2) ABl. Nr. L 62 vom 15. 3. 1993, S. 49.

    (3) ABl. Nr. L 291 vom 7. 10. 1992, S. 20.

    (4) Siehe Seite 1 dieses Amtsblatts.

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