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Document 31996D0147

    96/147/EG: Beschluß des Rates vom 22. Januar 1996 über den Abschluß des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island infolge des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union

    ABl. L 34 vom 13.2.1996, p. 33–33 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1996/147/oj

    Related international agreement

    31996D0147

    96/147/EG: Beschluß des Rates vom 22. Januar 1996 über den Abschluß des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island infolge des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union

    Amtsblatt Nr. L 034 vom 13/02/1996 S. 0033 - 0033


    BESCHLUSS DES RATES vom 22. Januar 1996 über den Abschluß des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island infolge des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union (96/147/EG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113 in Verbindung mit Artikel 228 Absatz 2 Satz 1,

    auf Vorschlag der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft ein Zusatzprotokoll zu dem am 22. Juli 1972 in Brüssel unterzeichneten Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island (1) ausgehandelt, um dem Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union Rechnung zu tragen.

    Das Zusatzprotokoll sollte genehmigt werden -

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island infolge des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

    Der Wortlaut des Zusatzprotokolls ist diesem Beschluß beigefügt.

    Artikel 2

    Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen.

    Geschehen zu Brüssel am 22. Januar 1996.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    L. DINI

    (1) ABl. Nr. L 301 vom 31. 12. 1972, S. 3.

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