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Document 31996D0147
96/147/EC: Council Decision of 22 January 1996 on the conclusion of the Additional Protocol to the Agreement between the European Economic Community and the Republic of Iceland consequent on the accession of the Republic of Austria, the Republic of Finland and the Kingdom of Sweden to the European Union
96/147/EG: Beschluß des Rates vom 22. Januar 1996 über den Abschluß des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island infolge des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union
96/147/EG: Beschluß des Rates vom 22. Januar 1996 über den Abschluß des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island infolge des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union
ABl. L 34 vom 13.2.1996, p. 33–33
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
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In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1996/147/oj
96/147/EG: Beschluß des Rates vom 22. Januar 1996 über den Abschluß des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island infolge des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union
Amtsblatt Nr. L 034 vom 13/02/1996 S. 0033 - 0033
BESCHLUSS DES RATES vom 22. Januar 1996 über den Abschluß des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island infolge des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union (96/147/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113 in Verbindung mit Artikel 228 Absatz 2 Satz 1, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft ein Zusatzprotokoll zu dem am 22. Juli 1972 in Brüssel unterzeichneten Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island (1) ausgehandelt, um dem Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union Rechnung zu tragen. Das Zusatzprotokoll sollte genehmigt werden - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island infolge des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Zusatzprotokolls ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen. Geschehen zu Brüssel am 22. Januar 1996. Im Namen des Rates Der Präsident L. DINI (1) ABl. Nr. L 301 vom 31. 12. 1972, S. 3.