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Document 31993R0631

    Verordnung (EWG) Nr. 631/93 der Kommission vom 17. März 1993 zur Wiedereinführung der Erhebung der Zölle für die Waren der KN-Codes 6401 und 6402 mit Ursprung in Thailand und Indonesien, denen die in der Verordnung (EWG) Nr. 3831/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden

    ABl. L 67 vom 19.3.1993, p. 14–14 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1993

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1993/631/oj

    31993R0631

    Verordnung (EWG) Nr. 631/93 der Kommission vom 17. März 1993 zur Wiedereinführung der Erhebung der Zölle für die Waren der KN-Codes 6401 und 6402 mit Ursprung in Thailand und Indonesien, denen die in der Verordnung (EWG) Nr. 3831/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden

    Amtsblatt Nr. L 067 vom 19/03/1993 S. 0014 - 0014


    VERORDNUNG (EWG) Nr. 631/93 DER KOMMISSION vom 17. März 1993 zur Wiedereinführung der Erhebung der Zölle für die Waren der KN-Codes 6401 und 6402 mit Ursprung in Thailand und Indonesien, denen die in der Verordnung (EWG) Nr. 3831/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3831/90 des Rates vom 20. Dezember 1990 zur Anwendung allgemeiner Zollpräferenzen auf bestimmte gewerbliche Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern im Jahr 1991 (1), verlängert für 1993 durch die Verordnung (EWG) Nr. 3917/92 (2), insbesondere auf Artikel 9,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Nach den Artikeln 1 und 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3831/90 wird die Zollaussetzung für 1993 jedem der in Anhang III aufgeführten Länder und Gebiete mit Ausnahme derjenigen, die in Spalte 4 des Anhangs I genannt sind, im Rahmen der in Spalte 6 des Anhangs I festgesetzten Präferenzzollplafonds gewährt. Sobald die individuellen Plafonds auf Gemeinschaftsebene erreicht sind, kann nach Artikel 7 der genannten Verordnung die Erhebung der Zölle bei der Einfuhr der betreffenden Waren mit Ursprung in jedem der betreffenden Länder und Gebiete zu jedem Zeitpunkt wiedereingeführt werden.

    Für die Waren der KN-Codes 6401 und 6402 mit Ursprung in Thailand und Indonesien beträgt der individuelle Plafond 1 213 000 ECU. Am 13. Januar 1993 haben die in der Gemeinschaft angerechneten Einfuhren der genannten Waren mit Ursprung in Thailand und Indonesien den Plafond erreicht.

    Es ist angezeigt, die Erhebung der Zölle für die betreffenden Waren gegenüber Thailand und Indonesien wiedereinzuführen -

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Ab 22. März 1993 wird die Erhebung der Zölle, die aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 3831/90 für 1993 ausgesetzt ist, für Einfuhren der folgenden Waren mit Ursprung in Thailand und Indonesien in die Gemeinschaft wiedereingeführt:

    /* Tabellen: S. ABl. */

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 17. März 1993

    Für die Kommission

    Christiane SCRIVENER

    Mitglied der Kommission

    (1) ABl. Nr. L 370 vom 31. 12. 1990, S. 1.

    (2) ABl. Nr. L 396 vom 31. 12. 1992, S. 1.

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