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Document 31991R1958
Commission Regulation (EEC) No 1958/91 of 21 June 1991 amending Regulation (EEC) No 1871/87 laying down detailed rules for implementing Council Regulation (EEC) No 4028/86 as regards schemes to encourage exploratory fishing
VERORDNUNG (EWG) Nr. 1958/91 DER KOMMISSION vom 21. Juni 1991 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1871/87 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 4028/86 des Rates hinsichtlich Maßnahmen zur Förderung der Versuchsfischerei
VERORDNUNG (EWG) Nr. 1958/91 DER KOMMISSION vom 21. Juni 1991 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1871/87 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 4028/86 des Rates hinsichtlich Maßnahmen zur Förderung der Versuchsfischerei
ABl. L 181 vom 8.7.1991, p. 53–82
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
No longer in force, Date of end of validity: 01/01/1994
VERORDNUNG (EWG) Nr. 1958/91 DER KOMMISSION vom 21. Juni 1991 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1871/87 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 4028/86 des Rates hinsichtlich Maßnahmen zur Förderung der Versuchsfischerei -
Amtsblatt Nr. L 181 vom 08/07/1991 S. 0053 - 0082
VERORDNUNG ( EWG ) Nr . 1958/91 DER KOMMISSION vom 21 . Juni 1991 zur Änderung der Verordnung ( EWG ) Nr . 1871/87 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 des Rates hinsichtlich Maßnahmen zur Förderung der Versuchsfischerei DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 des Rates vom 18 . Dezember 1986 über Gemeinschaftsmaßnahmen zur Verbesserung und Anpassung der Strukturen im Bereich der Fischerei und Aquakultur ( 1 ), geändert durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 3944/90 (2 ), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2 und Artikel 16 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe : Die Verordnung ( EWG ) Nr . 1871/87 ( 3 ) enthält die Durchführungsbestimmungen zu Titel V der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 über die Versuchsfischerei . Die Förderung der Versuchsfischerei soll neue Informationen über Fangmethoden und Geräte, Fischereizonen oder Fischarten zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer regelmässigen langfristigen Befischung der Fischbestände ermöglichen . Die teilweise Neufassung des besagten Titels V durch die jüngste Änderung der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 macht ihrerseits eine Änderung der Verordnung ( EWG ) Nr . 1871/87 erforderlich . Die Anträge auf einen Gemeinschaftszuschuß sind über die zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats einzureichen; diese Behörden prüfen die Anträge für ihre Stellungnahme, die der Kommission mitgeteilt wird . Die Kommission muß zu ausreichenden Informationen Zugang haben, um über den sachlichen Inhalt befinden zu können . Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Strukturausschusses für die Fischwirtschaft - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN : Artikel 1 Die Verordnung ( EWG ) Nr . 1871/87 wird wie folgt geändert : 1 . In Artikel 2 werden die Absätze 2 und 3 durch folgende Absätze ersetzt : "( 2 ) Anhang II Teil A ist bei der Kommission in doppelter Ausfertigung einzureichen . Teil B wird von den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats einbehalten . ( 3 ) Der betreffende Mitgliedstaat prüft die Angaben in Anhang II Teil B und teilt der Kommission das Ergebnis dieser Prüfung gemäß Nummer 1 von Anhang II Teil A mit . Gleichzeitig sind die Kriterien für die Auswahl der Vorhaben und die Gewährung der einzelstaatlichen finanziellen Beteiligung, wie unter Nummer 13 Anhang II Teil A vorgesehen, anzuführen . ( 4 ) Die in Absatz 1 genannten Anträge werden am Tag ihres Eingangs bei der Kommission registriert ." 2.Die Anhänge II, III und IV werden durch die Anhänge zu dieser Verordnung ersetzt . Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft . Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat . Brüssel, den 21 . Juni 1991 Für die Kommission Manuel MARÍN Vizepräsident ( 1 ) ABl . Nr . L 376 vom 31 . 12 . 1986, S . 7 . ( 2 ) ABl . Nr . L 380 vom 31 . 12 . 1990, S . 1 . ( 3 ) ABl . Nr . L 180 vom 3 . 7 . 1987, S . 1 . ANHANG I ANHANG II TEIL A ( Vorlage des Mitgliedstaats an die Kommission ) VERSUCHSFISCHEREIKAMPAGNE Mitgliedstaat : Datum des Eingangs bei der Kommission : Vorhaben Nr . ( Wird von der Kommission ausgefuellt ) VORHABEN EINER VERSUCHSFISCHEREIKAMPAGNE ( In doppelter Ausfertigung vom Mitgliedstaat auszufuellen ) Für das Vorhaben einer Versuchsfischereikampagne von ( 1 ) mit Sitz in : bescheinigt die Behörde : 1 . Der Mitgliedstaat befürwortet das Vorhaben . 2.Das Vorhaben betrifft gewerbsmässige Fischereitätigkeiten im Gebiet ( 2 ): durch . . . Schiffe mit einer Länge zwischen den Loten von über 18 m mit ( 3 ) . . . . ( aufeinanderfolgenden ) Kampagne(n ) zur Befischung der Bestände in dieser Zone, zur Erprobung neuartiger Fangmethoden bzw . Fanggeräte oder bisher in der Gemeinschaft nicht genutzter Zonen oder Fischarten . 3.Das Vorhaben betrifft Fischereitätigkeiten, die mindestens 60 und höchstens 220 Fangtage pro Jahr und Schiff in einer oder mehreren Fangreisen umfassen . 4.Vorgesehenes Datum der Ausfahrt aus : . . / . . /. . . . ( 4 ) Vorgesehenes Datum für das Ende der Fangreise : . . / . . / . . . . ( 4 ) Voraussichtliche Dauer der Fangreise : . . . . Tage ( 4 ) Die Schiffe sind in der Kartei für Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft gemäß der Verordnung ( EWG ) Nr . 163/89 ( 5 ) eingetragen . 5.Das Vorhaben sieht vor ( 6 ): - die Anwesenheit an Bord von ( 7 ) . . . anerkannten wissenschaftlichen Beobachtern - die Mitwirkung von ( 8 ) . . . . bei der Vorbereitung der Kampagne und der Auswertung der Ergebnisse : 6.Die vorgeschriebenen Fanggenehmigungen und amtlichen Bescheide wurden erteilt . 7.Die Zielsetzung des Vorhabens entspricht den Leitlinien, die von der Kommission in regelmässigen Zeitabständen festgelegt werden, zuletzt am 21 . Juni 1991 . 8.Das Vorhaben wird bei der Kommission eingereicht im Hinblick auf die Gewährung einer Förderungsprämie : ( Landeswährung)(ohne MwSt ., wenn rückerstattungsfähig ) -in Höhe von insgesamt ( d . h . 40 % der zuschußfähigen Gesamtausgaben ): -für eine oder mehrere Kampagnen mit Aufwendungen von insgesamt : 9.Der einzelstaatliche Kostenzuschuß ( 5 ) wird gewährt durch die zuständigen Behörden in Höhe von insgesamt : oder . . . . . . % der zuschußfähigen Gesamtkosten und teilt ferner folgendes mit : 10.Der einzelstaatliche Zuschuß ( 6 ) wird bei der Zahlung gegebenenfalls so angepasst, daß er den im Rahmen des in Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86, geändert durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 3944/90, festgelegten Anteils an den zuschußfähigen Ausgaben der bei der Gewährung der Förderungsprämie zugrunde gelegten Kampagne(n ) bleibt, nicht übersteigt . 11.Die Kampagne(n ) wird ( werden ) durchgeführt ( 9 ) - durch einen einzelnen Reeder JA ANEIN A - durch mehrere zusammengeschlossene Reeder JA ANEIN A -durch einen oder mehrere Reeder, zusammengeschlossen mit einem oder mehreren Verarbeitungs - oder Vermarktungsunternehmen JA ANEIN A im Rahmen eines schriftlichen Vertrags zwischen den Parteien . JA ANEIN A 12.Für das Vorhaben gilt folgende MwSt.-Regelung : - MwSt. voll rückerstattungsfähig JA ANEIN A - MwSt . teilweise rückerstattungsfähig JA ANEIN A - MwSt . nicht rückerstattungsfähig JA ANEIN A - MwSt.-Befreiung JA ANEIN A Bemerkungen ( 10 ): 13.Für die Auswahl dieses Vorhabens und den einzelstaatlichen Zuschuß wurden die nachstehenden Kriterien zugrunde gelegt ( 11 ): 14.Eine kurze allgemeine Beschreibung des Vorhabens ist im Anhang beigefügt ( 12 ). 15.Mit der Übermittlung der Belege beauftragte Behörde oder Stelle : Dienststelle : Telefon : Zuständiger Sachbearbeiter : Fernschreiber Nr .: Datum : Unterschrift : Dienstsiegel der Behörde TEIL B VORHABEN EINER VERSUCHSFISCHEREIKAMPAGNE ( Vorlage des Antragstellers an den Mitgliedstaat) ZUSCHUSSANTRAG ( Für jedes Vorhaben in doppelter Ausfertigung mit Schreibmaschine oder Druckschrift auszufuellen ) Vorhaben zur Durchführung von : . . . . . . Versuchsfischereikampagne(n ) ( 1 ) in der Fischereizone ( 2 ) durch : Schiff(e ); Ausfahrt aus : vorgesehen für : . . / . . / . . . . ( 3 ) ( 4 ) Beendigung der Kampagne : vorgesehen für : . . / . . / . . . . ( 4 ) voraussichtliche Dauer der Kampagne . . . Tage ( 4 ) - Der/die Unterzeichnete(n ) teilen dem Mitgliedstaat die beigefügten Angaben mit und verpflichten sich zur Übermittlung aller für die Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf die Gewährung einer Förderungsprämie erforderlichen zusätzlichen Informationen auf Anforderung des Mitgliedstaats. -Der/die Unterzeichnete(n ) haben von den Verordnungen ( EWG ) Nr . 4028/86 ( 5 ) und ( EWG ) Nr . 3944/90 ( 6 ) des Rates und ( EWG ) Nr . 1958/91 der Kommission ( 7 ) Kenntnis genommen und verpflichten sich zur Einhaltung deren einschlägiger Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich des Abschlußberichts über die Kampagne . , den Unterschrift(en ) des/der wissenschaftlichen Beobachter(s ): Unterschrift(en ) des/der Antragsteller(s ): 1 . ANGABEN ÜBER DEN/DIE ANTRAGSTELLER ( 1 ) 1.1 Antragsteller ( 2 ) - Name oder Firmenbezeichnung : - Strasse und Hausnummer oder Postfach ( 3 ): - Postleitzahl und Ort : - Telefonnummer : Fernschreiber : - Haupttätigkeit des Antragstellers : - Rechtsform : - Gründungsdatum ( nur bei Gesellschaften ): 1.2 Erzeugerorganisation, Genossenschaft oder andere den Antragsteller vertretende Stelle ( 4 ) - Firmenbezeichnung : - Strasse und Hausnummer oder Postfach : - Postleitzahl und Ort : - Telefonnummer : Fernschreiber : - Sachbearbeiter : - Rechtsform : 1.3 Kreditinstitut des Antragstellers - Firmenbezeichnung : - Zweigstelle : - Strasse und Hausnummer oder Postfach : - Postleitzahl und Ort : - Kontonummer des Antragstellers ( 5 ): 1.4 Hat der Antragsteller bereits einen Gemeinschaftszuschuß für die Durchführung einer Versuchsfischereikampagne erhalten? JA A NEIN A Wenn ja, bitte Name des Antragstellers, Nummer und Jahr des Vorhabens aus der Entscheidung über die Zuschußgewährung angeben . Vorhaben Nr .: Vorhaben Nr .: 1.5 Reederei ( für jeden am Vorhaben beteiligten Reeder auszufuellen ) - Name oder Firmenbezeichnung : -Vollständige Anschrift einschließlich Telefon und Fernschreiber : -Rechtsform : -Frühere Tätigkeiten : 1.6 Andere Wirtschaftsunternehmen ( für jedes am Vorhaben beteiligte Unternehmen auszufuellen ) - Name oder Firmenbezeichnung : -Vollständige Anschrift einschließlich Telefon und Fernschreiber : -Rechtsform : -Frühere Tätigkeiten : 1 .7 Vertragliche Vereinbarungen - Kurze Aufstellung über die jeweiligen Beteiligungen, Aufgaben und Risiken der einzelnen Parteien . -Entsprechende(n ) Belge(n ) ( schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien ) gegebenenfalls als Anlage beifügen . 1.8 Wissenschaftliche(r ) Beobachter ( 6 ) An Land O An Bord O - Name des begleitenden Instituts : -Name und Dienstbezeichnung des beauftragten Sachverständigen : -Anschrift : -Status : -Spezialisierung : 2 . ANGABEN ZUM SCHIFF ( Für jedes Schiff auszufuellen ) 2.1 Administrative Angaben Name ( in Großbuchstaben ): Rufzeichen : Registriernummer : Registrierhafen : Gewöhnlicher Einsatzhafen : Schiffstyp ( ISSCFV-Kode ): 2.2 Technische Daten Länge ( zwischen den Loten ): m Tonnage : BRT Motorleistung : ( kW ) Ladevermögen : m3 Besatzungsunterkünfte : Personen Tag der ersten Indienststellung : Elektronische Einrichtungen Beschreibung Radargerät Positionsgerät Navigationsgerät Meteorologische Instrumente Sender/Empfänger Echolot Sonar Andere 2.3 Eigentumsverhältnisse Gechartertes Schiff : JA O NEIN O - Name des Charterers : -Eigentümer : 2.4 Angabe, ob das Schiff besonders für die Versuchsfischerei angepasst werden muß : 3 . FRÜHERE TÄTIGKEIT DES SCHIFFES 3.1 Frühere Tätigkeit des Schiffes ( Für jedes Schiff auszufuellen ): - Name des Schiffes : - Überwiegendes Tätigkeitsgebiet ( 1 ): - Letztes Tätigkeitsgebiet ( 1 ): vom . . / . . / . . . . bis . . / . . / . . . . - Gewöhnliche Fangtätigkeit ( 2 ): - Übliche(s ) Fanggerät(e ) ( 3 ): 3.2 Hauptfangarten und durchschnittliche Anlandungen im Jahr vor der Antragstellung : Fischart Menge Fänge Anlandung Aufmachung der Anlandungen ( a ) Erstverkauf ( Anlandehafen ) ( a ) Angaben über etwaige Verarbeitung an Bord ( gefroren, tiefgekühlt, verpackt, zugerichtet, . . . . . .) oder Frischanlandung . - Bemerkungen ( Tätigkeitsbilanz ): 4 . ANGABEN ÜBER DIE ZIELE DER VERSUCHSFISCHEREIKAMPAGNE 4.1 Angaben über die Fischereizone(n ) 4.1.1 Geographische Abgrenzung Kennzahl der Haupttätigkeitszone ( 1 ) eintragen und Kopie einer Seekarte dieses Gebietes beifügen, gegebenenfalls mit entsprechender Ausweisung durch den Antragsteller : Hinweis : Die Kommission gewährt einen Gemeinschaftszuschuß nur für Vorhaben in Gewässern, die : - unter die Hoheit oder Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaates fallen, bzw . an die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten angrenzen, in denen keine Fischereivorschriften der Gemeinschaft Anwendung finden, oder -unter die Hoheit oder Gerichtsbarkeit eines Drittlands fallen, mit dem die Gemeinschaft kein Fischereiabkommen geschlossen hat, mit dem sie jedoch Beziehungen unterhält, oder -unter die Hoheit oder Gerichtsbarkeit eines Drittlands fallen, mit dem die Gemeinschaft ein Fischereiabkommen geschlossen hat, sofern für das Vorhaben im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik eine Beihilfe mit derselben Zweckbestimmung gewährt werden kann, oder -nicht unter die Hoheit oder Gerichtsbarkeit eines Staats fallen, sofern die Versuchsfischereikampagnen nicht auf den Fang von Arten abstellen, die einer der Gemeinschaft zugeteilten Quote unterliegen 4.1.2 Bedingungen für den Zugang zu der/den Fischereizone(n ) Gegebenenfalls Beschreibung der Situation bezueglich des Zugangs zu der/den Fischereizone(n ). Sehr wichtig : Falls die Durchführung der Fischereitätigkeiten der Erteilung gesetzlicher Fanggenehmigungen unterliegt, so müssen der/die Antragsteller - schriftlich erklären, daß die gesetzlichen Genehmigungen erteilt wurden, -dem Antrag eine Zweitschrift der entsprechenden Belege beifügen . 4.1.3 Meteorologische Situation Angabe(n ) über die vorherrschenden meteorologischen Bedingungen in der Fangzone . 4.2 Bestandslage 4.2.1 Derzeitige Bestandslage Bitte angeben : Quelle ( a ) Bewirtschaftungsfähige Arten Bestandsschätzung ( MSY in Tonnen ) Mögliche und /oder zugelassene Fangzeiten ( a ) Angabe der Informationsquellen . Bemerkungen gegebenenfalls als Anlage beifügen . 4.2.2 Derzeitige Befischung ( 2)BEFISCHT A NICHT BEFISCHT A Wenn befischt . . . . . . Flagge des/der in der Zone tätigen Schiffe Schiffstyp ( a ) Tätigkeitszeitraum Fischart(en ) Derzeitige Befischung ( b ) ( a ) Kode der internationalen statistischen Standardklassifizierung der Fischereischiffe ( ISSCFV ). ( b)Bitte angeben, ob die Arten nicht, wenig, mässig, stark oder übermässig befischt werden . 4.2.3 Besondere Fangbedingungen JA O NEIN O Wenn ja, bitte genaue Angaben ( Maschengrösse, Fangzeiten, . . . .) 4.2.4 Logistik a ) Hafeneinrichtungen ( Beschreibung und Beurteilung der vorhandenen Anlagen ); b )Sonstige Infrastrukturen ( Flug - und Nachrichtenverbindungen, . . .). 4.3 Angaben über die technischen, wissenschaftlichen und gewerblichen Ziele sowie über den Fangplan 4.3.1 Technische und wissenschaftliche Ziele Voraussichtliche Fänge In nachstehender Tabelle sind für jede Kampagne die durchschnittlich zu erwartenden Fänge der Zielarten einzutragen : KAMPAGNE Nr . . . . ( 3 ) VOM . . /. . /. . . . BIS . . /. . /. . . . Name des Schiffes Anzahl der Fangreisen Zielarten zur gewerbsmässigen Nutzung Fangmengen/Tag ( in Tonnen ) Anzahl der Fangtage Fanggerät/-methode Bemerkungen gegebenenfalls als Anlage beifügen . 4.3.2 Gewerbliche Ziele Voraussichtliche Anlandungen/Umladungen und Verkäufe Folgende Tabelle ist nach Möglichkeit für jede Kampagne und für die ganze Flotte auszufuellen : KAMPAGNE Nr . . . . ( 3 ) VOM . ./. ./. . . . BIS . ./. ./. . . . Voraussichtliche Fänge von Anlandung/Umladung Menge ( Tonnen ) Aufmachung ( a ) Verkauf Verarbeitung ( b ) Verbrauchermarkt ( Land ) Mitgliedstaaten Drittländer ( a ) Angaben über Frischanlandung oder Verarbeitung an Bord ( gefroren, tiefgefroren, zugerichtet, verpackt . . .) sowie Zurichtung ( ausgenommen, geköpft, filetiert oder ganz ) der Fänge .. ( b)Gegebenenfalls Art der vorgesehenen Verarbeitung an Land angeben . Bemerkungen ( Marktstudie falls verfügbar als Anlage beifügen ). 4.3.3 Beschreibung des Fangplans Angabe der geplanten Tätigkeiten des/der Schiffe(s ) für jede Kampagne und Fahrt in folgender Aufstellung : KAMPAGNE Nr . . . . VOM . . /. . /. . . . BIS . . /. . /. . . . Name des Schiffes Nummer der Fangreise Ausfahrt ( a ) Hafen Tag Rückkehr ( a ) Hafen Tag Fangzone Anzahl Fangtage Zwischenaufenthalt Hafen Dauer ( a ) Im Sinne von Artikel 3 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1871/87 der Kommission ( ABl . Nr . L 180 vom 3 . 7 . 1987, S . 1 ). 5 . KOSTENVORANSCHLAG FÜR DIE KAMPAGNE(N ) 5.1 Voraussichtliche Betriebskosten Folgende Tabelle für jedes Schiff und jede Kampagne ausfuellen : Name des Schiffes : KAMPAGNE Nr . . . . . . . VOM . ./. ./ . . . . BIS . ./ . ./ . . . . GESAMTTAGE AUF SEE : . . . . . . . Betrag einschließlich Steuern und Abgaben ohne Mwst ., wenn rückerstattungsfähig 1 . Laufende Betriebskosten - Schiffsbedarf - Wartung/Instandhaltung 2.Entlohnung der Besatzung - Heuern - Sozialabgaben - Zulagen/Prämien 3.Betriebsaufwendungen - Fangmaterial - Verbrauchbares Fanggerät - Verpackungen - Hafengebühren und -abgaben - Anlandungskosten - Fracht - Lagerung 4.Wissenschaftliche Aufwendungen - Dienstbezuege - andere 5.1.Lizenzgebühren ( 1 ) 6.1.Versicherung ( 1 ) 7.1.Kreditkosten ( 1 ) 8.1.Abschreibungen ( 1 ) 9.1.Sonstige Kosten ( 1 ) Zuschußfähige Kosten insgesamt Nicht zuschußfähige Kosten insgesamt, davon : 5.2.Lizenzgebühren ( 1 ) 7.2.Kreditkosten ( 1 ) 8.2.Abschreibungen ( 1 ) 9.2.Verschiedene GESAMTKOSTEN Einkünfte : 1.Verkauf 2.Beihilfen GESAMTEINNAHMEN ERGEBNIS Bemerkungen zu den einzelnen Posten gegebenenfalls als Anlage beifügen, um die angegebenen Beträge zu begründen . 5.2 Übersicht über die Ausgaben für die Kampagne(n ) Zusammenfassung der Angaben aus Ziffer 5.1 nach folgender Aufstellung ( eine Zeile pro Schiff und Kampagne ): Name des Schiffes (1 ) Numer der Kampagne ( 2 ) Anzahl Tage auf See ( 3 ) Zuschußfähige Aufwendungen ( in Landeswährung ) ( ohne MwSt ., wenn rückerstattungsfähig ) insgesamt ( 4 ) je Tag auf See ( 5 ) = ( 4 ) : ( 3 ) 6 . ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES VORHABENS ( Für jedes Schiff anzufertigen ) Eine kurze Beschreibung ( auch handschriftlich nicht länger als zwei Seiten ) mit den nachstehenden Angaben ist beizulegen : 1 . Kommentare des Antragstellers zur strukturellen Lage der Fangflotte in der Fischereizone, in der sein Schiff während der letzten zwei Jahre tätig war; dabei ist vor allem anzugeben, ob eine Verlagerung der Tätigkeit des Schiffes erforderlich ist . 2.Die erwarteten positiven Ergebnisse der geplanten Versuchsfischereikampagne, wobei vor allem neuartige Fangmethoden bzw . Fanggeräte oder bisher in der Gemeinschaft nicht genutzte Zonen oder Fischarten hervorzuheben sind . 3.In den beschreibenden Bericht sollten insbesondere Angaben unter Ziffer 3 ( frühere Tätigkeit des Schiffes ) und Ziffer 4 ( Angaben über die Ziele der Versuchsfischereikampagne ) eingearbeitet werden . ( 1 ) Name des Hauptantragstellers, der als natürliche oder juristische Person die Finanzierung des Vorhabens trägt . ( 2 ) Angabe des ICES - bzw . NAFO-Bereichs; bei anderen Seegebieten Bezeichnung der zuständigen nationalen und/oder internationalen Behörden . Bei mehreren Zonen ist das geographische Gesamtgebiet auf einer Seekarte in der Anlage zum Zuschussantrag auszuweisen . ( 3 ) Betreffende Zahl eintragen . ( 4 ) Für jede Kampagne . ( 5 ) ABl . Nr . L 20 vom 25 . 1 . 1989, S . 5 . ( 6 ) Unzutreffendes streichen . ( 7 ) Anzahl der wissenschaftlichen Beobachter an Bord angeben . ( 8 ) Name oder Firmenbezeichnung des begleitenden wissenschaftlichen Instituts . ( 1 ) Als einzelstaatlicher Zuschuß gilt jede finanzielle Beteiligung aus staatlichen oder anderen öffentlichen Mitteln . ( 2 ) ABl . Nr . L 380 vom 31 . 12 . 1990, S . 1 . ( 9 ) Zutreffendes ankreuzen . ( 10 ) Auszufuellen, falls für die einzelnen Investitionen unterschiedliche Mehrwertsteuerregelungen gelten . ( 11) ( Wichtig ) Kriterien einzeln anführen und bewerten, ob der Antragsteller bereits eine Gemeinschaftshilfe für die Versuchsfischerei erhalten hat . ( 12 ) Angabe der früheren Tätigkeit des Schiffes mit Namen und Registriernummer, der Gründe für die erforderliche Verlagerung, der neuartigen Fangmethoden oder -geräte oder der bisher für die Gemeinschaft nicht genutzten Zonen oder Arten.(1 ) Anzahl der vorgesehenen Kampagnen eintragen . ( 2 ) Angabe des ICES - bzw . NAFO-Bereichs; bei anderen Seegebieten Bezeichnung der zuständigen nationalen oder internationalen Behörden . Bei mehreren Zonen ist das geographische Gesamtgebiet auf einer Seekarte als Anlage auszuweisen . ( 3 ) Sehr wichtig: Das Datum des Eingangs des Vorhabens bei der Kommission, das in der Empfangsbestätigung für den Antragsteller und den Mitgliedstaat vermerkt ist, gilt als Bezugszeitpunkt für die Zuschußfähigkeit des Vorhabens; gemäß Artikel 3 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1871/87 dürfen die vorgesehenen Kampagnen erst nach dem Eingangsdatum beginnen . ( 4 ) Für jede Kampagne im Sinne von Artikel 3 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1871/87 . ( 5 ) ABl . Nr . L 376 vom 31 . 12 . 1986, S . 7 . ( 6 ) ABl . Nr . L 380 vom 31 . 12 . 1990, S . 1 . ( 7 ) ABl . Nr . L 181 vom 8 . 7 . 1991, S . 53.(1 ) Bei ergänzenden Unterlagen oder Belegen in der Anlage sind die betreffenden Felder auf diesem Formblatt anzukreuzen und die Anlagen entsprechend zu numerieren und zu ordnen . ( 2 ) Als Antragsteller gilt die natürliche oder juristische Person, die die Finanzierung des Vorhabens trägt . Bei mehreren Antragstellern sind deren Namen und Vornamen aufzuführen, beginnend mit dem Hauptantragsteller . ( 3 ) ( Sehr wichtig ): Auch bei mehreren Antragstellern nur eine Anschrift angeben . ( 4 ) Hält der Antragsteller die Benennung seines Vertreters für angezeigt, so gilt dieser als bevollmächtigt für den Empfang und die Weiterleitung des Schriftverkehrs im Zusammenhang mit der Prüfung des Vorhabens . ( 5 ) ( Sehr wichtig ): Auch bei mehreren Antragstellern nur eine Kontonummer auf ihren Namen angeben . ( 6 ) Zutreffendes ankreuzen.(1 ) Angabe des ICES - bzw . NAFO-Bereichs, bei anderen Seegebieten Bezeichnung der zuständigen nationalen oder internationalen Behörden . ( 2 ) Kode für die Haupttätigkeit des Schiffes nach der internationalen statistischen Standardklassifizierung der Fischereischiffe ( ISSCFV ). ( 3 ) Kode nach der internationalen statistischen Standardklassifizierung der Fischfanggeräte ( ISSCFG).(1) Angabe des ICES - bzw . NAFO-Bereichs; bei anderen Seegebieten Bezeichnung der zuständigen nationalen und/oder internationalen Behörden . ( 2 ) Zutreffendes ankreuzen . ( 3 ) Umfasst das Vorhaben mehrere Versuchsfischereikampagnen, so sind diese mit entsprechender Ordnungsnummer zu versehen und die gleiche Reihenfolge während des ganzen Vorhabens beizubehalten . Im Falle einer einzigen Versuchsfischereikampagne ist die Ziffer 0 einzutragen.(1 ) Gemäß Anhang I der Verordnung ( EWG ) Nr . 1871/87 der Kommission ( ABl . Nr . L 180 vom 3 . 7 . 1987, S . 1 ). ANHANG II ANHANG III VERSUCHSFISCHEREIKAMPAGNE ABSCHLUSSBERICHT Mitgliedstaat : Datum des Eingangs bei der Kommission : Vorhaben Nr .: ( Wird von der Kommission ausgefuellt ) ABSCHLUSSBERICHT ÜBER DIE VERSUCHSFISCHEREIKAMPAGNE ( zu richten an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Generaldirektion Fischerei, 200, rü de la Loi, B-1049 Brüssel ) ( Alle Berichte sind vom Antragsteller in doppelter Ausfertigung mit Schreibmaschine oder in Druckschrift auszufuellen ) Vorhaben Nr .: ( 1 ) Die Kampagne Nr . ................................................................ (2 ) wurde mit ................................................................ Schiffen in dem/den folgenden Gebiet(en ) ( 3 ) durchgeführt : Ausfahrt von ( 4 ): am Rückkehr nach (4 ): am ( 5 ) im Rahmen des Versuchsfischereivorhabens, das bei der Kommission eingereicht worden ist am ( 6 ): - Dieser Bericht dient zur Unterrichtung der Kommission über sämtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Durchführung der obengenannten Kampagne und zur Begründung etwaiger Abweichungen vom ursprünglichen Vorhaben . -Der/die Unterzeichnete(n ) haben von der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 des Rates ( 7 ), insbesondere Artikel 17, der Verordnung ( EWG ) Nr . 1871/87 ( 8 ) sowie der Verordnung ( EWG ) Nr . 1958/91 ( 9 ) Kenntnis genommen . -Sie bescheinigen auf Ehre und Gewissen, daß die Angaben in diesem Dokument und seinen Anlagen zutreffend sind . , den ( Ort ) Unterschrift(en ) des/der wirtschaftlichen Beobachter(s ): Unterschrift(en ) des/der Antragsteller(s ): 1 . ANGABEN ÜBER DEN/DIE ANTRAGSTELLER ( 1 ) 1.1 Antragsteller ( 2 ) - Name oder Firmenbezeichnung : - Strasse und Hausnummer oder Postfach ( 3 ): - Postleitzahl und Ort : - Telefonnummer : Fernschreiber Nr .: - Haupttätigkeit des Antragstellers : - Rechtsform : - Gründungsdatum ( nur bei Gesellschaften ): 1.2 Erzeugerorganisation, Genossenschaft oder andere den Antragsteller vertretende Stelle ( 4 ) - Firmenbezeichnung : - Strasse und Hausnummer oder Postfach : - Postleitzahl und Ort : - Telefonnummer : Fernschreiber Nr .: - Sachbearbeiter : - Rechtsform : 1.3 Kreditinstitut des Antragstellers - Firmenbezeichnung : - Zweigstelle : - Strasse und Hausnummer oder Postfach : - Postleitzahl und Ort : - Kontonummer des Antragstellers ( 5 ): 2 . ALLGEMEINE ANGABEN ZU DER/DEN FISCHEREIZONE(N ) 0 2.1 Geographische Lage Die befischten Zonen nennen und beschreiben, und die Bewirtschaftungslage angeben . 0 2.2 Zugangsbedingungen In Kurzform die Bedingungen für den Zugang zu den Fischbeständen, insbesondere die von den zuständigen Behörden auferlegten Bestimmungen angeben . 3 . ANGABEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER KAMPAGNE Für jeden Tag ist eine Aufstellung über die Fischereitätigkeit nach dem Muster auf Seite 77 sowie eine Kopie der Anlande/Umladungserklärung(en ) der Europäischen Gemeinschaften ( Verordnung ( EWG ) Nr . 2807/83 der Kommission ) ( 1 ) beizufügen . Die Fischereitätigkeit während der obengenannten Kampagne lässt sich wie folgt zusammenfassen : 0 3.1 Befischung a ) Die beigefügte Tabelle 3.1A ausfuellen . b)Sämtliche wissenschaftlichen und technischen Beobachtungen zur obengenannten Kampagne aufführen, insbesondere über - die gefangenen, an Bord behaltenen oder gegebenenfalls als Probe entnommenen und die ins Meer zurückgeworfenen Arten ( qualitative und quantitative Schätzungen ); -die verwendeten Fanggeräte und -techniken; -das/die eingesetzte(n ) Schiff(e ); -die Logistik ( Beschreibung der Versorgung des Schiffes und der Infrastruktur an Land : Entladung, Lagerung, Verkehrs - und Nachrichtenverbindungen ). 0 3 .2 Verarbeitung/Vermarktung - Die beigefügte Tabelle 3.2A ausfuellen; - Bemerkungen . 3.1A Übersicht über die Fangtätigkeit Übliche Bezeichnung der gefangenen Arten ( a ) Wissenschaftliche Bezeichnung Fanggebiet ( b ) Fangzeit (in Stunden ) ( 1 ) Verwendete(s ) Fanggerät(e ) ( c ) Fänge ( in Tonnen ) an Bord behalten ( 2 ) zurückgeworfen ( 3 ) Insgesamt ( 4 ) = ( 2 ) + ( 3 ) Stundenerträge ( 5 ) = ( 4 ) : ( 1 ) Arten zur gewerbsmässigen Nutzung Arten mit untergeordneter Bedeutung FANGMENGE INSGESAMT ( a ) Die Zielart(en ) unterstreichen . ( b)Auf der beigefügten Seekarte angegebenes geographisches Gesamtgebiet . ( c)Die entsprechenden Kennbuchstaben der internationalen statistischen Klassifizierung der Fanggeräte ( ISSCFG ) eintragen . 0 3.2A Übersicht über die Art der Anlandungen/Umladungen Anlandungen /Umladungen Verkauf Bezeichnung der Arten Aufmachung der Produkte ( a ) Tatsächliches Gewicht ( kg ) ( 1 ) Umrechnungs - köffizient ( 2 ) Fanggewicht ( in kg ) ( 3 ) = ( 2 ) × ( 1 ) Preis/kg ( Landeswährung ) ( 4 ) Gesamtwert der Anlandungen ( Landeswährung ) ( 5 ) = ( 4 ) × ( 1 ) Bestimmung der Anlandungen Art der Endverarbeitung ( b ) Verbrauchermarkt /-märkte ( Land ) ( a ) Gemäß den Angaben in der Anlande -/Umladungserklärung der Europäischen Gemeinschaften : AUS für Ausnehmen, GEK für Entfernen des Kopfes, FILET für Filetieren, GANZ für ganzen Fisch . ( b)Angeben, ob die Produkte frisch oder verarbeitet und in welcher Form vermarktet werden ( gefroren, tiefgefroren, in Konserven oder Zubereitungen, geräuchert, gesalzen, getrocknet, Öl, Mehl, sonstiges ). TAGESÜBERSICHT ÜBER DIE FANGTÄTIGKEIT BEI VERSUCHSFISCHEREIKAMPAGNEN Name des Fischerei - fahrzeugs : Rufzeichen : Datum : . ./. ./. . . . Tätigkeitsbereich : Beginn der Fangtätigkeit ( GMT ) Ende der Fangtätigkeit ( GMT ) Dauer der Fangtätigkeit ( i.Std .) Position b . Beg . d . Fangtätigk . Breiten- grad Längen - grad Statist . Einteilg . Art des Fanggeräts ( a ) Zahl der verwend . Fangnetze / -leinen Maschen - öffnung Fänge nach Arten ( kg Fanggewicht ) behalten zurückgew . behalten zurückgew . behalten zurückgew . behalten zurückgew . behalten zurückgew . Zwischensumme pro Tag behalten zurückgew . Gesamtsumme für die Fahrt behalten zurückgew . Menge ( kg Fanggewicht ) der heute für den menschlichen Verzehr verarbeiteten Fische Menge ( kg Fanggewicht ) der heute für die Fischmehlherstellung verarbeiteten Fische INSGESAMT Bemerkungen ( b ) ( a ) Die entsprechenden Kennbuchstaben gemäß der internationalen statistischen Klassifizierung eintragen . ( b ) Gegebenenfalls angeben, ob während des Tages wissenschaftliche und technische Arbeiten durchgeführt worden sind . ( 1 ) Nummer des Vorhabens, die auf der von der Kommission beim Eingang des obengenannten Kampagnevorhabens ausgestellten Empfangsbestätigung vermerkt ist . ( 2 ) Kampagnenummer, die das an die Kommission gerichtete Versuchsfischereivorhaben ursprünglich trug . Im Falle einer einzigen Versuchsfischereikampagne ist die Ziffer 0 einzutragen . ( 3 ) Angabe des ICES - bzw . NAFO-Bereichs; bei anderen Seegebieten Bezeichnung der zuständigen nationalen und/oder internationalen Behörden . Bei mehreren Zonen ist das geographische Gesamtgebiet auf einer Seekarte als Anlage auszuweisen . ( 4 ) Im Sinne von Artikel 3 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1871/87 der Kommission ( ABl . Nr . L 180 vom 3 . 7 . 1987, S . 1 ). ( 5 ) Wichtig : Dieser Bericht muß binnen fünf Monaten nach Abschluß der Kampagne eingegangen sein . ( 6 ) Datum der Registrierung des obengenannten Vorhabens bei der Kommission . ( 7 ) ABl . Nr . L 376 vom 31 . 12 . 1986, S . 7 . ( 8 ) ABl . Nr . L 180 vom 3 . 7 . 1987, S . 1 . ( 9 ) ABl . Nr . L 181 vom 8 . 7 . 1991, S . 53.(1 ) Bei ergänzenden Unterlagen oder Belegen in der Anlage sind die betreffenden Felder auf diesem Formblatt anzukreuzen und die Anlagen entsprechend zu numerieren und zu ordnen . ( 2 ) Als Antragsteller gilt die natürliche oder juristische Person, die die Finanzierung des Vorhabens trägt . Bei mehreren Antragstellern sind deren Namen und Vornamen aufzuführen, beginnend mit dem Hauptantragsteller . ( 3 ) ( Sehr wichtig ): Auch bei mehreren Antragstellern nur eine Anschrift angeben . ( 4 ) Hält der Antragsteller die Nennung seines Vertreters für angezeigt, so gilt dieser als bevollmächtigt für den Empfang und die Weiterleitung des Schriftverkehrs . ( 5 ) ( Sehr wichtig ): Auch bei mehreren Antragstellern nur eine Kontonummer auf ihren Namen angeben.(1 ) ABl . Nr . L 276 vom 10 . 10 . 1983, S . 1 . ANHANG III ANHANG IV ZAHLUNGSANTRAG FÜR EINE VERSUCHSFISCHEREIKAMPAGNE Vorhaben Nr.:(1 ) Für das Vorhaben einer Versuchsfischereikampagne von ( 2 ): mit Sitz in : bescheinigt die Behörde : 1 . Die obengenannte Kampagne ist entsprechend den Angaben in der beigefügten Übersicht I verlaufen . Im Falle der Verneinung Angaben über Art der Abweichungen : 2.Der von den zuständigen Behörden bewilligte einzelstaatliche Zuschuß zu den zuschußfähigen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der obengenannten Kampagne stehen und in der beigefügten Übersicht II aufgeführt sind, - in einer Höhe von insgesamt : -d . h . . . . % der tatsächlichen zuschußfähigen Gesamtaufwendungen in Höhe von : -wurde am . . / . . / . . . . auf das Konto Nr . überwiesen : Der beantragte Gemeinschaftszuschuß beträgt : d . h . 40 % der tatsächlichen zuschußfähigen Gesamtaufwendungen . 3.Die folgenden Kontrollen wurden in Übereinstimmung mit den vorgehenden mitgeteilten Verfahren durchgeführt : -Rechnungsprüfung über Ausgaben -Kontrolle der Zuschußfähigkeit Datum, Ort, Ziele und Ergebnisse : und erklärt : 1.Der/die Antragsteller hat/haben den ordnungsgemäß erstellten Abschlußbericht über die Kampagne vorgelegt und jede grössere Abweichung vom ursprünglichen Vorhaben gesondert begründet . Der obengenannte einzelstaatliche Zuschuß wird gegebenenfalls so angepasst, daß er bei der Zahlung innerhalb des in Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 des Rates ( 3 ), geändert durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 3944/90 ( 4 ), festgelegten Anteils an den zuschußfähigen Ausgaben der bei der Gewährung der Förderungsprämie zugrunde gelegten Kampagne bleibt . 2.Mit der Übermittlung der Belege beauftragte Behörde oder Stelle : Dienststelle : Telefon : Zuständiger Sachbearbeiter : Fernschreiber Nr .: Datum : Unterschrift : Dienstsiegel der Behörde ÜBERSICHT I Name des Fischereifahrzeugs/Kennzeich . Ausfahrt von ( 1 ) Rückkehr nach ( 1 ) Hauptfanggebiet Zahl der Tage auf See Zuschußfähige Ausgaben Gesamtausgaben geplant tatsächlich geplant tatsächlich geplant tatsächlich ÜBERSICHT II Wichtig : Die Beträge sind in Landeswährung und ohne MwSt . anzugeben, wenn diese rückerstattungsfähig ist . Name des Schiffes : KAMPAGNE Nr .: . . . . . . . VOM . ./. ./. . . . BIS . ./. ./. . . . Ausgaben geplant tatsächlich 1 . Laufende Betriebskosten : - Schiffsbedarf - Wartung/Instandhaltung 2.Entlohnung der Besatzung : - Heuern - Sozialabgaben - Zulagen/Prämien 3.Betriebsaufwendungen : - Fangmaterial - Verbrauchbare Fanggeräte - Verpackungen - Hafengebühren und -abgaben - Anlandungskosten - Fracht - Lagerung 4.Wissenschaftliche Aufwendungen : - Dienstbezuege - andere 5.1 . Lizenzgebühren ( 1 ) 6.1 . Versicherung ( 1 ) 7.1 . Kreditkosten ( 1 ) 8.1 . Abschreibungen ( 1 ) 9.1 . Sonstige Kosten ( 1 ) Zuschußfähige Kosten insgesamt : Nicht zuschußfähige Kosten insgesamt, davon : 5.2 . Lizenzgebühren ( 1 ) 7.2 . Kreditkosten ( 1 ) 8.3 . Abschreibungen ( 1 ) 9.2 . Verschiedene GESAMTKOSTEN Einkünfte : 1.Verkauf 2.Beihilfen GESAMTEINNAHMEN ERGEBNIS Bemerkungen zu den einzelnen Posten gegebenenfalls als Anlage beifügen .. ( 1 ) Nummer des Vorhabens, die auf der von der Kommission bei der Registrierung des Zuschussantrags ausgestellten Empfangsbescheinigung vermerkt ist . ( 2 ) Name des Hauptantragstellers . ( 3 ) ABl . Nr . L 376 vom 31 . 12 . 1986, S . 7 . ( 4 ) ABl . Nr . L 380 vom 31 . 12 . 1990, S . 1.(1 ) Gemäß Artikel 7 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1871/87 der Kommission ( ABl . Nr . L 180 vom 3 . 7 . 1987, S . 1).(1 ) Gemäß Anhang I der Verordnung ( EWG ) Nr. 1871/87 der Kommission ( ABl . Nr . L 180 vom 3 . 7 . 1987, S . 1 ).