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Document 31991D0484

    ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 9. September 1991 über ein spezifisches Programm für Forschung und technologische Entwicklung im Bereich der nichtnuklearen Energien (1990-1994) (91/484/EWG)

    ABl. L 257 vom 14.9.1991, p. 37–46 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1994

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1991/484/oj

    31991D0484

    ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 9. September 1991 über ein spezifisches Programm für Forschung und technologische Entwicklung im Bereich der nichtnuklearen Energien (1990-1994) (91/484/EWG) -

    Amtsblatt Nr. L 257 vom 14/09/1991 S. 0037 - 0046


    ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 9. September 1991 über ein spezifisches Programm für Forschung und technologische Entwicklung im Bereich der nichtnuklearen Energien (1990-1994) (91/484/EWG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 130q Absatz 2,

    auf Vorschlag der Kommission (1),

    in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament (2),

    nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Mit dem Beschluß 90/221/Euratom, EWG (4) hat der Rat ein drittes gemeinschaftliches Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (1990-1994) angenommen, das insbesondere Maßnahmen zur Entwicklung der wissenschaftlichen Kenntnisse und des technischen Know-hows vorsieht, deren die Gemeinschaft bedarf, um insbesondere ihrer Rolle im Bereich der nichtnuklearen Energien gerecht zu werden. Die vorliegende Entscheidung muß unter Berücksichtigung der Begründung in der Präambel des genannten Beschlusses ergehen.

    Gemäß Artikel 130k des Vertrages erfolgt die Durchführung des Rahmenprogramms im Wege spezifischer Programme, die innerhalb einer jeden Aktion entwickelt werden.

    Die Grundlagenforschung im Bereich der nichtnuklearen Energien muß gemeinschaftsweit gefördert werden.

    Über das spezifische Programm "Mensch und Mobilität" hinaus könnte es erforderlich sein, die Ausbildung des Forschungspersonals im Rahmen des vorliegenden Programms zu fördern.

    Es erscheint wünschenswert, im Rahmen dieses Programms eine Bewertung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen sowie der etwaigen technologischen Risiken vornehmen zu lassen.

    Gemäß Artikel 4 und Anhang I des Beschlusses 90/221/Euratom, EWG enthält der für das gesamte Rahmenprogramm als notwendig erachtete Betrag eine Summe von 57 Millionen ECU für die zentralisierte Maßnahme zur Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse, die proportional zu dem für jedes spezifische Programm vorgesehenen Betrag aufzuteilen ist.

    Der Beschluß 90/221/Euratom, EWG sieht als besonderes Ziel der gemeinschaftlichen Forschung die Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der europäischen Industrie vor; die Industrie soll ferner dazu angehalten werden, auf internationaler Ebene wettbewerbsfähiger zu werden. Nach dem genannten Beschluß ist eine Gemeinschaftsaktion dann gerechtfertigt, wenn sie unter Beachtung des Strebens nach wissenschaftlicher und technischer Qualität unter anderem zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Gemeinschaft und zur Förderung ihrer harmonischen Entwicklung in allen Bereichen beiträgt. Dieses Programm soll zur Erreichung dieser Ziele beitragen.

    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind soweit wie möglich an diesem Programm zu beteiligen. Unbeschadet der wissenschaftlichen und technischen Qualität dieses Programms sollte ihren besonderen Erfordernissen Rechnung getragen werden.

    Es ist notwendig, wie in Anhang II des Beschlusses 90/221/Euratom, EWG vorgesehen, zur Entwicklung neuer Möglichkeiten der Energienutzung, die wirtschaftlich und umweltfreundlich sind, beizutragen.

    Die FuE-Aktivitäten im Rahmen dieses Programms sind den in Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2008/90 (5) über das THERMIE-Programm definierten Vorhaben zur Förderung von Energietechnologien vorgelagert, für die eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des THERMIE-Programms nur in Frage kommt, sofern das Stadium der Forschung und Entwicklung im wesentlichen abgeschlossen ist.

    Der Ausschuß für wissenschaftliche und technische Forschung (CREST) ist angehört worden -

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Ein spezifisches Programm für Forschung und technologische Entwicklung im Bereich der nichtnuklearen Energien, nachstehend "Programm" genannt, wird in der im Anhang I festgelegten Form für den Zeitraum vom 9. September 1991 bis zum 31. Dezember 1994 beschlossen.

    Artikel 2

    (1) Die für die Durchführung des Programms für erforderlich gehaltenen Mittel belaufen sich, einschließlich der Personal- und Verwaltungsausgaben in Höhe von 18 Millionen ECU, auf 155,43 Millionen ECU.

    (2) Eine vorläufige Aufschlüsselung dieser Mittel ist in Anhang II festgelegt.

    (3) Fasst der Rat einen Beschluß nach Artikel 1 Absatz 4 des Beschlusses 90/221/Euratom, EWG, so wird die vorliegende Entscheidung entsprechend angepasst.

    Artikel 3

    Die Einzelheiten der Durchführung des Programms und die Höhe der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft sind in Anhang III festgelegt.

    Artikel 4

    (1) Die Kommission überprüft das Programm im Lauf des zweiten Jahres der Durchführung und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Ergebnisse dieser Prüfung vor, dem erforderlichenfalls Änderungsvorschläge beigefügt werden.

    (2) Nach Abschluß des Programms lässt die Kommission die Ergebnisse durch eine Gruppe von unabhängigen Sachverständigen bewerten. Der Bericht dieser Gruppe wird zusammen mit den Bemerkungen der Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.

    (3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Berichte werden unter Berücksichtigung der in Anhang I der vorliegenden Entscheidung festgelegten Ziele gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Beschlusses 90/221/Euratom, EWG erstellt.

    Artikel 5

    (1) Die von der Kommission geschlossenen Verträge regeln die Rechte und Pflichten aller Parteien, einschließlich der Einzelheiten der Verbreitung, des Schutzes und der Nutzung der Forschungsergebnisse gemäß den nach Artikel 130k Absatz 2 des Vertrages erlassenen Vorschriften.

    (2) Es wird ein Arbeitsprogramm gemäß den Zielen in Anhang I festgelegt und gegebenenfalls aktualisiert. Darin werden die genauen Ziele, die Art der durchzuführenden Vorhaben sowie die entsprechenden finanziellen Bestimmungen festgelegt. Anhand der Arbeitsprogramme erstellt die Kommission die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen.

    Artikel 6

    (1) Für die Durchführung des Programms ist die Kommission zuständig. Sie wird dabei von einem Ausschuß mit beratender Funktion unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.

    (2) Der Vertreter der Kommission unterbreitet dem Ausschuß einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen. Der Ausschuß gibt seine Stellungnahme zu diesem Entwurf innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage gegebenenfalls durch Abstimmung festsetzen kann.

    (3) Die Stellungnahme wird in das Protokoll aufgenommen: darüber hinaus hat jeder Mitgliedstaat das Recht zu verlangen, daß sein Standpunkt im Protokoll festgehalten wird.

    (4) Die Kommission berücksichtigt soweit wie möglich die Stellungnahme des Auschusses. Sie unterrichtet den Ausschuß darüber, inwieweit sie seine Stellungnahme berücksichtigt hat.

    Artikel 7

    (1) Das Verfahren des Artikels 6 gilt insbesondere für

    - die Erstellung und die Aktualisierung des in Artikel 5 Absatz 2 genannten Arbeitsprogramms;

    - den Inhalt der Ausschreibungen;

    - die Bewertung der in Anhang III vorgesehenen Vorhaben sowie des für erforderlich gehaltenen Betrags für die Beteiligung der Gemeinschaft an diesen Vorhaben;

    - Abweichungen von den in Anhang III enthaltenen allgemeinen Vorschriften;

    - die Beteiligung der in Artikel 8 Absätze 1 und 2 bezeichneten Organisationen und Unternehmen mit Sitz in Drittländern an einer Aktion;

    - Anpassungen der in Anhang II vorgesehenen vorläufigen Aufschlüsselung der Mittel;

    - die für die Bewertung des Programms zu treffenden Maßnahmen;

    - Einzelheiten der Verbreitung, des Schutzes und der Nutzung der im Rahmen des Programms erzielten Forschungsergebnisse;

    (2) Die Kommission unterrichtet den Ausschuß über die Durchführung der flankierenden Maßnahmen und konzertierten Aktionen gemäß Anhang III.

    Artikel 8

    (1) Die Kommission wird ermächtigt, gemäß Artikel 130n des Vertrages internationale Abkommen mit Drittländern auszuhandeln, die Mitglieder von COST sind, insbesondere mit den Mitgliedstaaten der EFTA und den Ländern Mittel- und Osteuropas, um sie an dem gesamten Programm oder an einem Teil des Programms zu beteiligen.

    (2) Nach dem Kriterium des beiderseitigen Nutzens kann Einrichtungen und Unternehmen mit Sitz in europäischen Drittländern gestattet werden, an einer im Rahmen des Programms in Angriff genommenen Aktion als Partner teilzunehmen.

    Ein Vertragspartner mit Sitz in den in Absatz 2 genannten Ländern, der an einem Vorhaben im Rahmen dieses Programms teilnimmt, darf nicht in den Genuß der Gemeinschaftsfinanzierung für das Programm kommen. Dieser Vertragspartner beteiligt sich an den allgemeinen Verwaltungskosten.

    Artikel 9

    Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am 9. September 1991. Im Namen des Rates

    Der Präsident

    W. KOK

    (1) ABl. Nr. C 174 vom 16. 7. 1990, S. 77 und ABl. Nr. C 76 vom 21. 3. 1991, S. 9. (2) ABl. Nr. C 48 vom 25. 2. 1991, S. 130 und ABl. Nr. C 240 vom 16. 9. 1991. (3) ABl. Nr. C 31 vom 6. 2. 1991, S. 20. (4) ABl. Nr. L 117 vom 8. 5. 1990, S. 28. (5) ABl. Nr. L 185 vom 17. 7. 1990, S. 1.

    ANHANG I

    WISSENSCHAFTLICH-TECHNISCHER INHALT UND ZIELE

    Der Ansatz des dritten Rahmenprogramms, seine wissenschaftlich-technische Zielsetzung und seine Begründung sind integraler Bestandteil des vorliegenden spezifischen Programms.

    Ziel ist es, durch gemeinsame Tätigkeiten zur entsprechenden Unterstützung der Mitgliedstaaten zur Entwicklung neuer, wirtschaftlicher und umweltverträglicherer Energieversorgungsmöglichkeiten, einschließlich der Technologien zur Energieeinsparung, beizutragen. In diesem Zusammenhang ist den Forschungsarbeiten über diejenigen Energietechnologien verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen, die potentiell einen hohen Beitrag leisten können und keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt und insbesondere das Klima haben, jedoch derzeit nicht unter annehmbaren wirtschaftlichen Bedingungen genutzt werden können, da die betreffenden Forschungstätigkeiten noch nicht in vollem Umfang von der Industrie finanziert werden können.

    Für die Zwecke dieser Entscheidung werden die zur Ausführung anstehenden Unterprogramme und Vorhaben dieses Programms als gemeinsame Maßnahmen auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung definiert, die zur Entwicklung neuer, wirtschaftlicher und umweltverträglicher Energieversorgungsmöglichkeiten, einschließlich der Technologien zur Energieeinsparung, beitragen sollen.

    Die vorgesehenen Tätigkeiten umfassen entweder technologische Vorhaben zur Erforschung, Strukturierung oder Erprobung der Möglichkeiten einer technischen Umsetzung innovativer Konzepte vor deren Weiterentwicklung im industriellen Maßstab oder Vorhaben auf dem Gebiet der strategischen Grundlagenforschung, mit denen neue Bereiche grundlegender wissenschaftlicher Erkenntnisse erschlossen werden sollen, die als Grundlage für industrielle Forschungsarbeiten dienen könnten.

    Die Finanzierung von Vorhaben zur Förderung von Energietechnologien, die den im Rahmen dieses Programms förderungsfähigen Vorhaben nachgelagert sind, erfolgt ausschließlich im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 2008/90 über das THERMIE-Programm; die beiden Programme müssen eng miteinander koordiniert werden.

    Auch mit den anderen spezifischen Forschungsprogrammen, insbesondere mit den Programmen "Landwirtschaft und Agrarindustrie" und "Industrielle und Werkstofftechnologien", muß eine Koordinierung erfolgen.

    Die Entwicklung von Modellen, ein horizontaler Forschungsbereich, soll eine vertiefte Einsicht in die beteiligten Prozesse und die Bewertung von technologischen Strategien ermöglichen.

    Auf der Grundlage und im Lichte der vorgenannten Elemente wird im folgenden der Inhalt des spezifischen Programms analytisch beschrieben.

    Bereich 1: Strategieanalyse und Modellentwicklung

    Ziel der Modellentwicklung ist die Festlegung von FuE-Strategien für den Energiesektor und die Analyse einzelstaatlicher und gemeinschaftlicher Energie- und Umweltpolitik. Durch die Einbeziehung der neuen Dimensionen Umwelt und Binnenmarkt wird die vorhandene Kapazität zur Ausarbeitung von Energieprognosen und zur Bewertung energiepolitischer Maßnahmen erweitert. Es sollen neue Konzepte entwickelt werden, die noch nicht in Angriff genommen oder im Rahmen früherer Arbeiten nicht ausreichend behandelt wurden.

    Strategieanalyse

    Zur Bewertung der strategisch wichtigen Rolle einer rationellen Steuerung von Energieangebot und -nachfrage und der erneuerbaren Energiequellen für die Verringerung der Umweltbelastungen, die durch die Energieerzeugung und -nutzung zustande kommen, sollen Modelle herangezogen werden. Der Schwerpunkt wird dabei besonders auf den für den Treibhauseffekt verantwortlichen Gasemissionen, vor allem den CO2-Emissionen liegen. Energiepolitische Möglichkeiten, bei denen verschiedene Szenarien der CO2-Belastung berücksichtigt sind, sollen vorgeschlagen werden.

    Angesichts der Umweltproblematik und des Treibhauseffekts sind bei den Analysen in diesem Bereich wegen der Rolle der Drittländer die europäischen und globalen Dimensionen zu berücksichtigen.

    Entwicklung neuer Methoden

    Die Aufgabe wird darin bestehen, Konzepte zu erforschen, mit denen die Auswirkungen des Binnenmarktes auf das Energiesystem, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der politischen Beschlußfassung, Unsicherheitsfaktoren sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen der im Modell entwickelten Politik berücksichtigt werden können. Neue Arbeitswerkzeuge sollen geprüft und für die Strategieanalyse eingesetzt werden.

    Bereich 2: Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen bei geringster Emission

    Die Forschung in diesem Bereich zielt darauf ab, durch die Fortentwicklung und die Ausdehnung der bereits im Zusammenhang mit dem JOULE-Programm durchgeführten Aktionen die Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen zu optimieren und die Umweltbelastungen zu verringern, die sich bei der weitverbreiteten Verwendung fossiler Brennstoffe ergeben.

    Es sind zwei Aktionsschwerpunkte geplant, einer auf dem Gebiet fortgeschrittener Technologien für die Energieerzeugung und einer auf dem Gebiet der Beseitigung und der Bindung von CO2 sowie Arbeiten zu Verbrennungsmodellen. Parallel zu der Entwicklung geophysikalischer Methoden und Instrumente werden mehrere mögliche Wege sowie ihre ökologischen Auswirkungen und die zu deren Abschwächung erforderlichen Maßnahmen in technisch-wirtschaftlicher Hinsicht bewertet. Führen diese Bewertungen zu einem positiven Ergebnis, sollen auf dieser Grundlage experimentelle Arbeiten über besonders vielversprechende Energieerzeugungssysteme hohen Wirkungsgrads mit CO2-Abscheidung und -beseitigung durchgeführt werden.

    Fortgeschrittene Technologien für die Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen

    Ziel ist es, den Wirkungsgrad der Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen durch den Einsatz fortgeschrittener Technologien zu erhöhen. Dabei sollen die technische Realisierbarkeit und die Kosten dieser fortgeschrittenen Technologien - Kapitalaufwand je produzierter kWh, Investitionskosten - theoretisch und experimentell festgestellt werden. Die Arbeit trägt zur Entwicklung sehr effizienter Mehrweg-Umwandlungssysteme unter Einschluß von Wirbelschichtverbrennungssystemen für die Elektrizitätserzeugung aus fossilen Brennstoffen bei, deren Wirkungsgrad 50 % oder mehr (im Vergleich zu derzeit 38 %) betragen kann; damit können die Emissionen von Gasen, die den Treibhauseffekt verursachen, pro erzeugter kWh verringert und Energieverluste sowie Aufwendungen für eine möglichst geringe Emission ausgeglichen werden. Zu diesem Zweck wird die Verfeuerung fossiler Brennstoffe mit Sauerstoffzusatz und CO2-Rückführung untersucht, da sich diese Verfeuerungsart positiv auf Wirkungsgrad und Emissionsbegrenzung auswirken kann.

    Die FuE-Tätigkeiten auf dem Gebiet der Kohlenwasserstoffe werden in Anbetracht der grundlegenden Bedeutung der Kohlenwasserstoffe unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes fortgesetzt, um die künftige Energieversorgung der Gemeinschaft sicherzustellen. Die Tätigkeiten umfassen ferner Grundlagenforschungsarbeiten zur Entwicklung von Techniken für die Entdeckung, Bewertung und Nutzung neuer, insbesondere kleinerer und komplexerer Lagerstätten sowie für die fortgeschrittene Wiedergewinnung der Kohlenwasserstoffe in den Lagerstätten und für die endgültige Verwendung der Brennstoffe.

    Emissionssenkung

    Ziel ist es, die Emissionen durch Abscheidung und endgültige Beseitigung der Schadstoffe zu senken. Diese Arbeit umfasst zwei Teile: Erstens, die technisch-wirtschaftliche Bewertung, die Entwicklung von Modellen und entsprechende Verfahrensuntersuchungen zur grösstmöglichen Senkung der Emissionen, die in mit fossilen Brennstoffen befeuerten Kraftwerken und bei der Methanol- und Wasserstofferzeugung aus fossilen Brennstoffen verursacht werden. Diese Arbeit betrifft möglicherweise auch die Forschung und Entwicklung von geeigneten Techniken zur Reduktion von Emissionen aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerken und aus Erdölraffinerien. Zweitens, die Entwicklung eines sicheren und zuverlässigen geologischen Verfahrens zur Beseitigung von CO2 in neuen Reservoirs sowie in ausgebeuteten oder in Betrieb befindlichen Öl- und Gasfeldern. Dazu wird sich die Forschung mit der Wechselwirkung zwischen CO2 und mineralischen Elementen der geologischen Lagerstätten befassen. Die Lagerung von CO2 in den Tiefen des Ozeans und die Probleme, die sich bei der Errichtung von Großkraftwerken hinsichtlich der Lagerung, Kreislaufnutzung und Aufbereitung von CO2 stellen, sollen untersucht werden. Zur Unterstützung dieses Programmteils werden fortgeschrittene geophysikalische Methoden und Instrumente für die Beurteilung der CO2-Lagerung, die Erschließung von Kohlenwasserstoffen und die Reservoir-Technik entwickelt. Reinigung, Absorption und andere Methoden zur Abscheidung von CO2 aus dem Rauchgas mit anschließender CO2-Bindung werden ebenfalls untersucht.

    Bereich 3: Erneuerbare Energiequellen

    Ziel ist es, die technologischen Vorbereitungsarbeiten zu beschleunigen und die Voraussetzungen zu schaffen, damit die vielversprechendsten technischen Möglichkeiten frühzeitig auf den Markt gebracht werden können. Zu den besonderen Zielen, die in ein Gesamtkonzept eingebettet sind, gehören die Erhöhung des Wirkungsgrads der Umwandlung bei Solar-, Windenergie-, Kleinwasserkraft-, Wellen- und Gezeitenkraft, Biomasse- und Erdwärmesystemen und die Senkung der Kosten, um sie für Konstrukteure, Industrie und Verbraucher attraktiver zu gestalten.

    Das Solarhaus

    Ziel ist es, die Entwicklung von Sonnenenergiekonzepten durch Einsatz der Wärmenutzung und der photovoltaischen Umwandlung in neuen und alten Wohnbauten und Gebäuden zu fördern. Die Forschungsarbeiten sollen eine möglichst rationelle Nutzung der Sonnenstrahlung und der Umgebungswärme für Heizung und Energiebereitstellung in diesen Gebäuden ermöglichen, um dadurch den Bewohnern verbesserte Lebens- und/oder Arbeitsbedingungen bieten zu können. Für den Bau sollen - unter Einsatz sowohl neuer als auch herkömmlicher Materialien - die Modularbauweise und kostengünstige Bauteile verwendet werden.

    In dem Programm werden besonders die Weiterentwicklung von Solarkomponenten, Wärmespeichervorrichtungen und -konzepten sowie die Entwicklung und Verwendung von photovoltaischen Zellen und Modulen unterstrichen. Die Entwicklung von technischen Konzepten und Pilotsystemen ist Bestandteil eines breit angelegten Versuchs, die Solar-Architektur in Neu- und Umbauten und den Einsatz neuer Technologien in der Architektur im allgemeinen zu entwickeln und zu fördern. Die "pränormative" Forschung in den Bereichen Bau und Städtebau soll unterstützt werden.

    Kraftwerke mit erneuerbaren Energiequellen

    Ziel ist die Nutzung erneuerbarer Energiequellen für künftige grosstechnische Anwendungen im Bereich der Elektrizitätsversorgung, z. B. an das Verbundnetz angeschlossene Sonnenkraftwerke, Windgeneratoren, Wellen- und Gezeitenkraftwerke, kleine Wasserkraftanlagen und mit Biobrennstoffen und organischem Abfall nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung arbeitende Anlagen einschließlich sicherer Speicherung und umweltfreundlicher Zusatzsysteme wie solarem Wasserstoff.

    Es werden Forschungsarbeiten durchgeführt, um im Hinblick auf eine weitere Kostensenkung grosse Windgeneratoren im MW-Bereich in bezug auf Grösse und Technologie zu optimieren. Dies umfasst Arbeiten über neue Werkstoffe und Komponenten, z. B. Schaufeln aus Verbundwerkstoffen, Auslegungskriterien und eine Serie neuer Pilotsysteme, die für die grossangelegte Verwendung an Land und auf See geeignet sind. Ferner sind vergleichende Untersuchungen betreffend Kosten, Wirkungsgrad und Umweltverträglichkeit der beiden Arten von grossen Windgeneratoren (im MW-Bereich) anzustellen.

    Die Forschungsarbeiten werden ausserdem darauf ausgerichtet sein, die an das Verbundnetz angeschlossenen photovoltaischen Systeme und die entsprechenden Komponenten zu optimieren. Einer der Schwerpunkte ist die weitere Verbesserung des Wirkungsgrads und der Kosten von Solarzellen. Die FuE im Grundlagenbereich sowie innovative Konzepte werden angemessen berücksichtigt. Die Forschung - Studien und erste Forschungsarbeiten - über solare Wärmekraft, Wellen- und Gezeitenkraftkonzepte soll auf eine möglichst baldige Nutzung des beträchtlichen Potentials dieser Energiequellen ausgerichtet sein. Analysearbeiten werden die kombinierte Nutzung der verschiedenen Energiesysteme, die erneuerbare Energiequellen für die künftige Energieversorgung verwenden, behandeln.

    Biomasse

    Ziel ist es, die Entwicklung der Energieerzeugung aus Biomasse durch Forschungsarbeiten über die Techniken für die Umwandlung und die Nutzung dieser Energiequelle, einschließlich der Erprobung autonomer regionaler Energiesysteme zu fördern. Die Koordinierung mit den im Rahmen des spezifischen Programms "Agrar- und agrarwirtschaftliche Forschung" durchgeführten Aktionen wird von der Kommission mit der Unterstützung der beiden betroffenen Programmausschüsse gewährleistet.

    Erneuerbare Energien für die Elektrizitätsversorgung auf dem Land sowie für die örtliche Brennstoff- und Wasserversorgung

    Ziel im Bereich der Elektrizitäts- und Wasserversorgung ist es, ein integriertes Konzept für die Entwicklung ländlicher Gebiete vorzulegen. Dies betrifft alleinoperierende Photovoltaiksysteme und andere mit Solarenergie bzw. Windenergie betriebene Energiesysteme für ländliche Gebiete (elektrische Versorgung abgelegener Häuser und neuer agroindustrieller Unternehmen, Solarwasserpumpen, solare Seewasserentsalzung usw.). Die Entwicklung von Stromspeichergeräten ist eine besonders wichtige Voraussetzung für diese nicht ans Netz angeschlossenen Systeme. Bei der Brennstoffversorgung wird die Technologie zur Nutzung von Biomasserückständen und Energiepflanzen als kostengünstige und umweltfreundliche Energieerzeugungssysteme für die direkte Nutzung oder die Einspeisung in Ortsnetze weiterentwickelt. Ein wichtiger Aspekt ist die kombinierte Nutzung dieser Systeme und ihre Verbindung mit anderen erneuerbaren Energiequellen. Dabei werden insbesondere die Bedürfnisse in ländlichen Gebieten - insbesondere in den Mittelmeerländern der Gemeinschaft und in einigen Entwicklungsländern - berücksichtigt.

    Geothermische Energie

    Hauptziel ist die Entwicklung eines einheitlichen europäischen Prototypkonzepts für heisses Trockengestein in tiefen Schichten; nach der Auswahl des bzw. der Standorte wird vorbehaltlich einer zufriedenstellenden Bewertung der Ergebnisse eine der wichtigsten Aufgaben darin bestehen, im Grundgestein mit natürlichen Rissen ein künstliches Reservoir zu schaffen und zu kontrollieren. Wichtigste Punkte der wissenschaftlichen Untersuchungen an den geeigneten Standorten sind im Hinblick auf das Hauptziel die Ortung der Risse, die Entwicklung und die Kontrolle des Reservoirs und die Wechselwirkungen zwischen Wasser und Gestein.

    Korrosion und Ablagerungen in herkömmlichen geothermischen Hoch- und Niederenthalpiesystemen sowie Probleme der Wiedereinleitung bereits genutzter Flüssigkeiten werden untersucht. Dadurch sollen vorhandene geothermische Ressourcen besser genutzt werden.

    Ferner wird die Tiefengeologie Europas mit Hilfe geeigneter geophysikalischer und geochemischer Methoden untersucht, um die Vorgänge besser zu verstehen, die zur Entwicklung von Erdwärme- und Kohlenwasserstoffvorkommen geführt haben.

    Bereich 4: Energienutzung und -einsparung

    Neue Möglichkeiten der Energieumwandlung

    Das umfassende Ziel ist die Entwicklung von sauberen elektrochemischen Energieumwandlungssystemen hohen Wirkungsgrads für die Elektrizitätserzeugung, die Kraft-Wärmekopplung, die Wasserstoff- und Methanolerzeugung, den Transport und industrielle Reaktoren.

    Bei den leistungsfähigen Brennstoffzellen für die Elektrizitätserzeugung, Kraft-Wärmekopplung und für den Einsatz in Schiffsmotoren ist das langfristige Ziel die Entwicklung von Öl-, Gas- oder Kohle-Kraftwerken im MW-Bereich, in denen feste Oxidbrennstoffzellen (SOFC) sowie Brennstoffzellen aus geschmolzenen Karbonaten (MCFC) verwendet werden. Es sollen Anlagen mit Brennstoffzellen entwickelt werden, in denen im Vergleich zu den herkömmlichen Systemen 30 bis 40 % Energie eingespart und die Verschmutzung auf ein Zehntel oder sogar bis auf ein Hundertstel gesenkt wird. Derzeitige Ziele sind die Entwicklung einer 20 kW SOFC-Prototypanlage als Teil eines Programms mit 200 kW-Kraftwärmekopplungsblöcken für die Industrie im Jahre 1997 sowie die Entwicklung intern und extern reformierender MCFC-Prototypanlagen von 10 bzw. 100 kW.

    Kleine Methanol- und Wasserstoffbrennstoffzellen von 20-50 kW für die Elektrizitätserzeugung und -übertragung im kleineren Maßstab sollen entwickelt werden.

    Forschungsarbeiten im Hinblick auf eine saubere und energiesparende Erzeugung von Wasserstoff und Methanol mit SOFC-Technologien, mit denen im Falle von Wasserstoff eine 40 %ige Elektrizitätseinsparung erreicht werden dürfte, sollen ebenfalls durchgeführt werden. Ferner werden industrielle elektrochemische Reaktoren für die Erzeugung von chemischen Verbindungen mittels Elektrolyse und Oxidation berücksichtigt.

    Technologien für die Energieeinsparung

    Es sollen Technologien und Instrumente der Modellerstellung entwickelt und verbessert werden, bei denen Aussichten auf wesentliche Wärme- und Elektrizitätseinsparungen sowie auf eine Verringerung der Umweltverschmutzung bestehen. Damit müssten Energieeinsparungen von 20 bis 25 % in neuen Anlagen, Gebäuden und bei Verfahren erzielt werden.

    Aufgrund laufender Arbeiten über Energieeinsparungen in der Industrie konnten neue Ziele festgelegt werden. Insbesondere sollen die Verfahrensintensivierung und -integration erweitert werden, um Umweltschutzaspekte einzubeziehen. Deshalb wurden folgende Prioritäten in enger Zusammenarbeit mit der Industrie herausgearbeitet: Betrieb von Einzelkomponenten, insbesondere Abscheidungstechniken, Wärmetauscher, Verfahrensintensivierung, chemische Reaktoren; Verfahrensintegration, die zur Energieeinsparung und einer Verringerung der Umweltverschmutzung führt; Energieumwandlungseinrichtungen, z. B. katalytische Verbrennung, industrielle Hochtemperatur-Wärmepumpen für Heizung und Kühlung, wobei es auch um die Frage der Ersatzstoffe für FCKW geht; Energieeinsparungen.

    Angesichts der Möglichkeiten der Energieeinsparung und einer Verringerung der Emissionen von Gasen mit Treibhauseffekt, die sich durch den Einsatz neuer verbesserter Technologien im Bereich der Privathaushalte ergeben, wird die FuE-Arbeit auf die Verwirklichung dieser Möglichkeiten ausgerichtet.

    Mit Hilfe von Forschungsarbeiten über Energieeinsparungen in Gebäuden, die insbesondere die passive Kühlung miteinbeziehen, soll die Senkung des Elektrizitätsbedarfs für Kühlzwecke, insbesondere in südeuropäischen Ländern, erreicht werden. Neue Techniken zur Ausnutzung des Tageslichts sollen entwickelt werden, um Licht- und Kühlbedarf zu senken. Im Bereich der Wärmepumpen sollen die künftigen Arbeiten auf die Verwendung von Katalysatoren und preisgünstigen kompakten Wärmetauschern ausgerichtet werden. Die Ärosilicagel-Forschung soll auf die Entwicklung hochgradig isolierender lichtdurchlässiger und variabler Fenster ausgedehnt werden. Belüftungssysteme in Gebäuden sollen ebenfalls untersucht werden.

    Neue Konstruktionssysteme für die Energieeinsparung sollen entwickelt werden, um den Architekten Werkzeuge zur Einführung von Energieeinsparungstechniken im Wohnungsbau und bei der Stadtplanung an die Hand zu geben. Dabei wird besonderes Gewicht auf die pränormative Forschung im Bauwesen gelegt, die die beträchtlichen Energieeinsparungsmöglichkeiten durch passive Sonnenenergienutzung berücksichtigen.

    Energetischer Wirkungsgrad im Verkehr, einschließlich geeigneter Ersatzstoffe für herkömmliche Kraftstoffe

    Ziel ist die Entwicklung fortgeschrittener Technologien, die zu sehr leistungsfähigen und sauberen Fahrzeugen führen können. In diesem Bereich, an dem die Industrie aktiv beteiligt ist, geht es um kurz-, mittel- und langfristige Forschungen sowohl über Verbrennungsmotoren als auch über Fahrzeuge mit Brennstoffzelle und mit Elektroantrieb. Die Koordinierung mit den im Rahmen des Programms über industrielle und Werkstofftechnologien durchgeführten, den Verkehr betreffenden Aktionen wird von der Kommission mit der Unterstützung der beiden betreffenden Programmausschüsse gewährleistet.

    Als Fortsetzung bereits durchgeführter Arbeiten zur Optimierung von Verbrennungsmotoren sind Forschungsarbeiten über folgende Themen vorgesehen: fortgeschrittene Benzinmotoren, wie Magergemischmotoren, Zweitaktmotoren und Motoren mit Ladungsschichtung; Katalysatoren und ihre motortechnische Integrierung und Optimierung; Fortsetzung der Grundlagenforschung im Bereich der Verbrennung; Verbrennungsmotoren, die saubere Kraftstoffe verwenden (Wasserstoff, Methanol, komprimiertes Erdgas (CNG), Kraftstoffe aus Biomasse), Forschungsarbeiten über Dieselmotoren werden auf den energetischen Wirkungsgrad und die Verringerung der Ruß- und Teilchenbildung auf den in Zukunft geforderten Stand ausgerichtet werden.

    Die Forschungsarbeiten über wasserstoffbetriebene Polymerbrennstoffzellen in Elektrofahrzeugen streben einen Wirkungsgrad von 60-65 % an (drei- bis viermal höher als bei Benzinmotoren). Es sollen auch kompakte und preisgünstige Methan- und Methanolreformer entwickelt werden, damit auch Methanol und Methan in diesen Elektrofahrzeugen verwendet werden kann. Andere Forschungsarbeiten sind darauf ausgerichtet, Brennstoffzellen zu verwenden, die Methanol direkt ohne Reformer oxidieren. Die Arbeiten konzentrieren sich darauf, im Jahr 1994 ein kWh zu erreichen.

    Ziel der Forschungsarbeiten ist es, die neuen rentablen Fest-Lithium-Batterien mit Polymerelektrolyten auf eine Leistungsfähigkeit von 20 kWh zu bringen und in Elektrofahrzeuge einzubauen, damit diese mit einer Batterieladung 300 km zurücklegen können.

    ANHANG II

    VORLÄUFIGE AUFSCHLÜSSELUNG DES VERANSCHLAGTEN MITTELBEDARFES

    (in Millionen ECU)

    Bereich Aufschlüsselung Bereich 1: Strategieanalyse und Modell 9 Bereich 2: Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen bei möglichst geringer Emission 36 Bereich 3: Erneuerbare Energiequellen 57,43 Bereich 4: Energienutzung und -einsparung 53 Insgesamt 155,43 (1) (2)

    (1) Einschließlich der Personalkosten in Höhe von 11 Millionen ECU und der Verwaltungskosten in Höhe von 7 Millionen ECU.

    (2) Ein für erforderlich gehaltener Betrag in Höhe von 1,57 Millionen ECU, der nicht in den 155,43 Millionen ECU enthalten ist, wird als Beitrag des spezifischen Programms "nichtnukleare Energien" für die zentralisierte Maßnahme zur Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse bereitgestellt.

    Die Aufschlüsselung nach Bereichen schließt nicht die Möglichkeit aus, daß bestimmte Vorhaben beide Bereiche erfassen.

    ANHANG III

    EINZELHEITEN DER DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS UND MASSNAHMEN ZUR VERBREITUNG UND VERWERTUNG DER ERGEBNISSE

    1. Die Kommission führt das Programm nach Maßgabe des in Anhang I festgelegten wissenschaftlichen und technischen Inhalts durch.

    2. Die Einzelheiten der Durchführung des Programms gemäß Artikel 3 umfassen Vorhaben der Forschung und technologischen Entwicklung, flankierende Maßnahmen und konzertierte Aktionen. Bei der Auswahl müssen die in Anhang III des Beschlusses 90/221/Euratom, EWG aufgeführten Kriterien sowie die in Anhang I des vorliegenden Programms enthaltenen Ziele berücksichtigt werden.

    A. Forschungsvorhaben

    Für die Vorhaben werden Verträge zur Forschung und technologischen Entwicklung auf Kostenteilungsbasis abgeschlossen, wobei die Beteiligung der Gemeinschaft in der Regel nicht mehr als 50 % beträgt. Universitäten und andere Forschungszentren, die sich an Vorhaben auf Kostenteilungsbasis beteiligen, können für jede Aktion eine Finanzierung von 50 % der Gesamtausgaben oder eine Finanzierung von 100 % der zusätzlichen Grenzkosten beantragen.

    Die Forschungsaktionen auf Kostenteilungsbasis sind in der Regel von Teilnehmern mit Sitz in der Gemeinschaft durchzuführen. Die Vorhaben, an denen beispielsweise Universitäten, Forschungsorganisationen und Firmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen teilnehmen können, müssen in der Regel die Teilnahme von mindestens zwei voneinander unabhängigen Partnern mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten vorsehen. Die Verträge für die Aktionen auf Kostenteilungsbasis werden in der Regel nach einem Auswahlverfahren abgeschlossen, das auf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beruht, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wurden.

    Bei gleicher wissenschaftlicher Qualität widmet die Kommission im Einvernehmen mit dem Ausschuß solchen Vorhaben besondere Aufmerksamkeit, die sich in die regionale Energiewirtschaftsplanung einbeziehen lassen.

    B. Flankierende Maßnahmen

    Die flankierenden Maßnahmen gemäß Artikel 7 umfassen

    - die Veranstaltung von Seminaren, Workshops und wissenschaftlichen Konferenzen;

    - eine interne Koordinierung durch die Einsetzung integrierender Gruppen;

    - eine hochspezialisierte Ausbildung, wobei der Schwerpunkt auf die Interdisziplinarität gelegt wird;

    - die Förderung der Verwertung der Ergebnisse;

    - die unabhängige wissenschaftliche und strategische Bewertung der Funktionsweise der Vorhaben und des Programms.

    C. Konzertierte Aktionen

    Bestandteil der konzertierten Aktionen sind die Bemühungen der Gemeinschaft um eine Koordinierung der einzelnen in den Mitgliedstaaten durchgeführten Forschungsaktionen. Die Kostenbeteiligung kann bis zu 100 % der Konzertierungskosten betragen.

    3. Die Verbreitung der Kenntnisse, die im Rahmen der Durchführung der Vorhaben gewonnen werden, erfolgt zum einen innerhalb des Programms und zum anderen im Wege einer zentralisierten Maßnahme gemäß dem in Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses 90/221/Euratom, EWG genannten Beschluß.

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