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Document 31981L0476

    Richtlinie 81/476/EWG des Rates vom 24. Juni 1981 zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 64/433/EWG, 71/118/EWG, 72/461/EWG, 72/462/EWG, 77/96/EWG, 77/99/EWG, 77/391/EWG, 80/215/EWG, 80/217/EWG und 80/1095/EWG hinsichtlich der Verfahren des Ständigen Veterinärausschusses

    ABl. L 186 vom 8.7.1981, p. 20–21 (DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (ES, PT, FI, SV, CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 20/04/2021; Stillschweigend aufgehoben durch 32016R0429

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1981/476/oj

    31981L0476

    Richtlinie 81/476/EWG des Rates vom 24. Juni 1981 zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 64/433/EWG, 71/118/EWG, 72/461/EWG, 72/462/EWG, 77/96/EWG, 77/99/EWG, 77/391/EWG, 80/215/EWG, 80/217/EWG und 80/1095/EWG hinsichtlich der Verfahren des Ständigen Veterinärausschusses

    Amtsblatt Nr. L 186 vom 08/07/1981 S. 0020 - 0021
    Spanische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 22 S. 0124
    Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 22 S. 0124
    Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 13 S. 0149
    Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 13 S. 0149


    ++++

    RICHTLINIE DES RATES

    vom 24 . Juni 1981

    zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG , 64/433/EWG , 71/118/EWG , 72/461/EWG , 72/462/EWG , 77/96/EWG , 77/99/EWG , 77/391/EWG , 80/215/EWG , 80/217/EWG und 80/1095/EWG hinsichtlich der Verfahren des Ständigen Veterinärausschusses

    ( 81/476/EWG )

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf die Artikel 43 und 100 ,

    auf Vorschlag der Kommission ( 1 ) ,

    nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 2 ) ,

    in Erwägung nachstehender Gründe :

    Der mit dem Beschluß 68/361/EWG ( 3 ) eingesetzte Ständige Veterinärausschuß gibt seine Stellungnahme nach Verfahren ab , deren Geltungsdauer bis zum 21 . Juni 1981 beschränkt ist .

    Der Ausschuß wurde erstmals am 22 . Dezember 1972 zu einer Stellungnahme aufgefordert . Die seitdem verstrichene Zeit reichte für eine abschließende Beurteilung dieser Verfahren aus ; daher sollte deren Geltungsdauer nicht mehr beschränkt werden .

    Die Erfahrung mit den derzeitigen Verfahren hat gezeigt , daß diese grundsätzlich eine wirksame Methode darstellen , um die Beschlüsse , für die sie in erster Linie gedacht sind , rasch zu verabschieden .

    Im übrigen muß wegen des Beitritts Griechenlands die Zahl der für eine qualifizierte Mehrheit im Ausschuß notwendigen Stimmen angepasst werden , und zwar für die Rechtsakte , die nach der Verabschiedung der Beitrittsakte von 1979 erlassen und noch nicht angepasst wurden -

    HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN :

    Artikel 1

    Folgende Vorschriften werden gestrichen :

    - Artikel 14 der Richtlinie 64/432/EWG ( 4 ) ,

    - Artikel 9c der Richtlinie 64/433/EWG ( 5 ) ,

    - Artikel 13 der Richtlinie 71/118/EWG ( 6 ) ,

    - Artikel 10 der Richtlinie 72/461/EWG ( 7 ) ,

    - Artikel 31 der Richtlinie 72/462/EWG ( 8 ) ,

    - Artikel 10 der Richtlinie 77/96/EWG ( 9 ) ,

    - Artikel 21 der Richtlinie 77/99/EWG ( 10 ) ,

    - Artikel 12 der Richtlinie 77/391/EWG ( 11 ) ,

    - Artikel 9 der Richtlinie 80/215/EWG ( 12 ) ,

    - Artikel 17 der Richtlinie 80/217/EWG ( 13 ) ,

    - Artikel 10 der Richtlinie 80/1095/EWG ( 14 ) .

    Artikel 2

    In Artikel 8 der Richtlinie 80/215/EWG , Artikel 16 der Richtlinie 80/217/EWG und Artikel 9 der Richtlinie 80/1095/EWG wird in Absatz 3 die Zahl " einundvierzig " durch die Zahl " fünfundvierzig " ersetzt .

    Artikel 3

    Der Rat überprüft das Verfahren des Ständigen Veterinärausschusses vor dem 1 . Juli 1987 auf der Grundlage eines gegebenenfalls Vorschläge enthaltenden Berichtes der Kommission über das Funktionieren des Ausschusses .

    Artikel 4

    Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet .

    Geschehen zu Luxemburg am 24 . Juni 1981 .

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    G . M . V . van AARDENNE

    ( 1 ) ABl . Nr . C 102 vom 5 . 5 . 1981 , S . 2 .

    ( 2 ) Stellungnahme vom 19 . 6 . 1981 ( noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht ) .

    ( 3 ) ABl . Nr . L 255 vom 18 . 10 . 1968 , S . 23 .

    ( 4 ) ABl . Nr . 121 vom 29 . 7 . 1964 , S . 1977/64 .

    ( 5 ) ABl . Nr . 121 vom 29 . 7 . 1964 , S . 2012/64 .

    ( 6 ) ABl . Nr . L 55 vom 8 . 3 . 1971 , S . 23 .

    ( 7 ) ABl . Nr . L 302 vom 31 . 12 . 1972 , S . 24 .

    ( 8 ) ABl . Nr . L 302 vom 31 . 12 . 1972 , S . 28 .

    ( 9 ) ABl . Nr . L 26 vom 31 . 1 . 1977 , S . 67 .

    ( 10 ) ABl . Nr . L 26 vom 31 . 1 . 1977 , S . 85 .

    ( 11 ) ABl . Nr . L 145 vom 13 . 6 . 1977 , S . 44 .

    ( 12 ) ABl . Nr . L 47 vom 21 . 2 . 1980 , S . 4 .

    ( 13 ) ABl . Nr . L 47 vom 21 . 2 . 1980 , S . 11 .

    ( 14 ) ABl . Nr . L 325 vom 1 . 12 . 1980 , S . 1 .

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