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Document 31981H0076

    81/76/EWG: Empfehlung der Kommission vom 8. Januar 1981 zur Beschleunigung der Regelung von Schadensfällen im Rahmen der Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge

    ABl. L 57 vom 4.3.1981, p. 27–27 (DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (ES, PT)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/1981/76/oj

    31981H0076

    81/76/EWG: Empfehlung der Kommission vom 8. Januar 1981 zur Beschleunigung der Regelung von Schadensfällen im Rahmen der Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge

    Amtsblatt Nr. L 057 vom 04/03/1981 S. 0027 - 0027
    Spanische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0162
    Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0162


    ++++

    EMPFEHLUNG DER KOMMISSION

    vom 8 . Januar 1981

    zur Beschleunigung der Regelung von Schadensfällen im Rahmen der Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge

    ( 81/76/EWG )

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 155 ,

    in Erwägung nachstehender Gründe :

    Der Kraftfahrzeugverkehr ist einer der Hauptverursacher von Unfällen in der Gemeinschaft .

    Die Kommission hat dem Rat am 7 . August 1980 einen Vorschlag für eine zweite Richtlinie betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezueglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorgelegt ; Ziel dieses Vorschlags ist ein Abbau bestimmter noch vorhandener Unterschiede zwischen den Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen der einzelnen Mitgliedstaaten den gleichen Schutz genießen .

    Dieser Vorschlag bezieht sich jedoch nicht auf die Verfahren zur Regelung der Schadensfälle ; es geht nicht darum , in allen Mitgliedstaaten ein einheitliches Verfahren zur Übermittlung von Unfallprotokollen einzuführen , vor allem deshalb , weil in diesem Bereich Grundsätze der öffentlichen Ordnung gelten , denen das Gerichtswesen unterliegt .

    Zwischen dem Eintritt eines Unfalls und der Regelung des Schadens durch den Versicherer des Haftpflichtigen verstreichen oft lange Fristen , die unstreitig zu Lasten der Unfallopfer gehen .

    Verursacht werden diese langen Fristen weitgehend durch die Langwierigkeit der Gerichtsverfahren , in denen die Verantwortlichkeiten und die Höhe der Entschädigung festgestellt werden müssen .

    In einigen Mitgliedstaaten sind Mechanismen geschaffen worden , mit deren Hilfe die Beteiligten und ihre Versicherer einen rascheren Zugang zu den Protokollen erlangen , die über die zur Regelung des Schadensfalls unerläßlichen Tatsachen Auskunft geben .

    Es ist zweckmässig , die Ausdehnung derartiger Mechanismen zu fördern -

    HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN :

    Artikel 1

    Die Mitgliedstaaten veranlassen die Einleitung aller geeigneten Schritte , um bei Kraftfahrzeugunfällen die Übermittlung von Unfallprotokollen und sonstigen Unterlagen , die zur Regelung der Schadensfälle durch die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen erforderlich sind , an die Beteiligten zu erleichtern .

    Artikel 2

    Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission über die aufgrund dieser Empfehlung ergriffenen Maßnahmen .

    Artikel 3

    Diese Empfehlung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet .

    Brüssel , den 8 . Januar 1981

    Für die Kommission

    Christopher TUGENDHAT

    Mitglied der Kommission

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