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Document 31974Y0129(04)

    Entschließung des Rates vom 14. Januar 1974 über ein Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Vorausschau, Bewertung und Methodik

    ABl. C 7 vom 29.1.1974, p. 7–9 (DA, DE, EN, FR, IT, NL)

    Legal status of the document In force

    31974Y0129(04)

    Entschließung des Rates vom 14. Januar 1974 über ein Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Vorausschau, Bewertung und Methodik

    Amtsblatt Nr. C 007 vom 29/01/1974 S. 0007 - 0007


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    ENTSCHLIESSUNG DES RATES

    vom 14 . Januar 1974

    über ein Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Vorausschau , Bewertung und Methodik

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften , nach Kenntnisnahme von dem Entwurf der Kommission ,

    nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ,

    in Erwägung nachstehender Gründe :

    Die Staats - und Regierungschefs haben auf der Pariser Konferenz am 19 . und 20 . Oktober 1972 den Willen zum Ausdruck gebracht , im wissenschaftlich-technologischen Bereich Ziele zu setzen und die Entwicklung einer gemeinsamen Politik zu gewährleisten .

    Das Aktionsprogramm , das den Gegenstand dieser Entschließung bildet , ist notwendig für die Definition der langfristigen Aktion der Gemeinschaften und dient als technische Basis für die künftigen Entscheidungen der Gemeinschaftsorgane im wissenschaftlich-technologischen Bereich -

    NIMMT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN :

    Der Rat genehmigt das als Anhang beigefügte Aktionsprogramm , dessen Laufzeit ein Jahr beträgt ; der Anhang ist Bestandteil dieser Entschließung .

    Der Rat nimmt davon Kenntnis , daß es sich bei dem Vorschlag der Kommission nur um ein erstes Versuchsprogramm handelt und daß die Kommission beabsichtigt , in naher Zukunft unter Mitarbeit des Ausschusses für wissenschaftliche und technische Forschung konkrete Vorschläge auf der Grundlage der Ergebnisse dieses ersten Programms zu unterbreiten .

    ANHANG

    AKTIONSPROGRAMM

    VORAUSSCHAU , BEWERTUNG UND METHODIK

    Um die Entwicklung einer Gemeinschaftspolitik auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Technologie sicherzustellen , müssen die Europäischen Gemeinschaften untersuchen , wie die vorhandenen wissenschaftlich-technologischen Kapazitäten genutzt werden können , um eine ständige Überprüfung der Ziele und Instrumente einer gemeinsamen Politik optimal zu gewährleisten . Die auf der Gipfelkonferenz von Paris festgelegten Leitlinien machen insbesondere die Erarbeitung langfristiger Vorausschauen , eine Selbstkontrolle der Forschung und das Studium der Auswirkungen der Entwicklung von Wissenschaft und Technik auf die Gesellschaft und Wirtschaft erforderlich .

    Um diese Ziele zu erreichen , wird zunächst eine vorbereitende Phase vorgeschlagen ( erstes Versuchsprogramm ) , in der festzustellen ist , in welchem Umfang , mit welchen Mitteln und nach welchem Zeitplan die Europäischen Gemeinschaften zur Leosung der Gesamtheit dieser Probleme beitragen können . Diese vorbereitende Phase wird auf ein Jahr begrenzt und greift künftigen Entscheidungen nicht vor .

    Das Ziel der vorbereitenden Phase ist die Beantwortung der beiden folgenden Fragen :

    1 . Sollen die Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der gemeinsamen Wissenschafts - und Technologiepolitik eine Prospektivstudie " Europa + 30 Jahre " ( 1 ) unternehmen , die den vorhersehbaren oder möglichen Entwicklungen Europas in den nachsten 30 Jahren gewidmet ist ? Wenn ja : Könnte auf Grund dieser Studie insbesondere ein Prognoseinstrument entwickelt werden , das laufend auf den neuesten Stand gebracht wird ?

    Ausgehend von einer analytischen Bestandsaufnahme bereits durchgeführter Studien und Vorausschauen sind bei positiver Stellungnahme zu diesem Programm zu definieren :

    - die anzuwendende(n ) Methode(n ) ;

    - die Merkmale des Inhalts , nämlich :

    - die zu beachtenden Grenzbedingungen ;

    - die zu behandelnden Bereiche ;

    - die Struktur der Studie ;

    - die Art und Weise ihrer Durchführung .

    Im Falle einer negativen Stellungnahme wären die möglichen vorhandenen Alternativen für eine effektive Entscheidungshilfe im Bereich der Planung von Forschung und Technologie festzulegen .

    2 . Sollen die Europäischen Gemeinschaften ein eigenes Amt für technologische Bewertung schaffen mit der Aufgabe , die Folgen wissenschaftlich-technologischer Entwicklungen für Gesellschaft und Wirtschaft der Gemeinschaft im voraus abzuschätzen ?

    Bei positiver gutachtlicher Stellungnahme müsste mit Hilfe einer analytischen Bestandsaufnahme bereits vorhandener Organisationen , Institute und Arbeiten folgendes definiert werden :

    - die institutionelle Struktur des Europäischen Amtes für technologische Bewertung und seine Beziehungen zu den Gemeinschaftsorganen ;

    - die Art und Weise , wie dieses Amt in den Planungs - und Entscheidungsprozeß der Gemeinschaften einbezogen werden kann ;

    und

    - die Art und Weise , wie möglicherweise durch Rückgriff auf bestehende Organisationen die Errichtung einer neuen zentralisierten Organisation vermieden werden könnte .

    Im Falle einer negativen Stellungnahme wäre festzulegen , welche Alternativen in den Gemeinschaften bestehen , um die Aufgaben einer technologischen Bewertung zu übernehmen .

    VERWIRKLICHUNG

    Die Kommission übernimmt die Verantwortung für die optimale Verwirklichung dieser Aktion . Um Zugang zu allen wichtigen Erfahrungen auch ausserhalb der Kommission zu gewährleisten , kann die Kommission Experten unter Vertrag nehmen . Die Dauer der Aktion ist auf ein Jahr begrenzt , beginnend mit der Unterzeichnung der ersten Vertrage .

    MITTEL

    Die Kosten dieser vorbereitenden Phase belaufen sich auf maximal 500 000 RE ( einschließlich der Unterstützung durch Sachverständige , etwaiger Dienstreisekosten und eventueller Nebenstudien , die ausserhalb der Kommission durchgeführt werden ) .

    Ersetzung eines Mitglieds des Wirtschafts - und Sozialausschusses

    Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat auf seiner Tagung am 10 . Dezember 1973 beschlossen , Herrn Hubregtse , Landelijk Secretaris van de Agrarische en Vödingsbedrijfsbond N.V.V . , zum Mitglied des Wirtschafts - und Sozialausschusses zu ernennen . Herr Hubregtse ersetzt in dieser Eigenschaft Herrn Van Der Plög .

    Herr Hubregtse wurde für die Zeit bis zum 22 . August 1974 ernannt .

    Dieser Beschluß wurde dem Betreffenden zur Kenntnis gebracht , der seine Ernennung angenommen hat .

    Ersetzung eines Mitglieds des Wirtschafts - und Sozialausschusses

    Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat auf seiner Tagung am 10 . Dezember 1973 beschlossen , Herrn Luciani , Segretario Generale dell'Unione Italiana Mezzadri e Coltivatori ( UIMEC ) , zum Mitglied des Wirtschafts - und Sozialausschusses zu ernennen . Herr Luciani ersetzt in dieser Eigenschaft Herrn Rossi .

    Herr Luciani wurde für die Zeit bis zum 22 . August 1974 ernannt .

    Dieser Beschluß wurde dem Betreffenden zur Kenntnis gebracht , der seine Ernennung angenommen hat .

    Ersetzung eines Mitglieds des Beratenden Ausschusses der EGKS

    Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat auf seiner Tagung am 17 . und 18 . Dezember 1973 beschlossen , Herrn Varoquaux , Präsident der Chambre syndicale des Mines de Fer de France , zum Mitglied des Beratenden Ausschusses der EGKS zu ernennen . Herr Varoquaux ersetzt in dieser Eigenschaft Herrn Labbe .

    Herr Varoquaux wurde für die Zeit bis zum 22 . März 1974 ernannt .

    Dieser Beschluß wurde dem Betreffenden zur Kenntnis gebracht , der seine Ernennung angenommen hat .

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