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Document 22014D0121

2014/121/EU: Beschluss Nr. 1/2014 des AKP-EU-Botschafterausschusses vom 7. Februar 2014 zur Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE)

ABl. L 67 vom 7.3.2014, p. 7–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/121(1)/oj

7.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 67/7


BESCHLUSS Nr. 1/2014 DES AKP-EU-BOTSCHAFTERAUSSCHUSSES

vom 7. Februar 2014

zur Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE)

(2014/121/EU)

DER AKP-EU-BOTSCHAFTERAUSSCHUSS —

gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (1), erstmals geändert am 25. Juni 2005 in Luxemburg (2) und erneut geändert am 22. Juni 2010 in Ouagadougou (3), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 6 seines Anhangs III,

gestützt auf den Beschluss Nr. 8/2005 des AKP-EG-Botschafterausschusses vom 20. Juli 2005 über die Satzung und die Geschäftsordnung des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE) (4), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 9 der Satzung und der Geschäftsordnung des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE), die mit dem Beschluss Nr. 8/2005 angenommen wurden, ernennt der Botschafterausschuss die Mitglieder des Verwaltungsrats für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren.

(2)

Die Amtszeit der drei EU-Mitglieder des Verwaltungsrats des Zentrums für Unternehmensentwicklung, die durch den Beschluss Nr. 3/2013 des AKP-EU-Botschafterausschusses vom 30. Juli 2013 (5) ernannt worden sind, läuft am 6. März 2014 ab —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Unbeschadet späterer Beschlüsse des Ausschusses im Rahmen seiner Zuständigkeiten wird die Amtszeit der drei EU-Mitglieder des Verwaltungsrats des Zentrums für Unternehmensentwicklung um einen Zeitraum von sechs Monaten verlängert.

Der Verwaltungsrat des ZUE setzt sich daher wie folgt zusammen:

Herr Adebayo AKINDEINDE

Herr Giovannangelo MONTECCHI PALAZZI

Frau Vera VENCLIKOVA,

deren Amtszeit am 6. September 2014 abläuft, und

Herr John Atkins ARUHURI

Frau Maria MACHAILO-ELLIS

Herr Félix MOUKO,

deren Amtszeit am 6. September 2018 abläuft.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er kann jederzeit je nach Lage des Zentrums überprüft werden.

Geschehen zu Brüssel am 7. Februar 2014.

Für den AKP-EU-Botschafterausschuss

Der Präsident

Th. N. SOTIROPOULOS


(1)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

(2)  Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27).

(3)  Abkommen zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005 (ABl. L 287 vom 4.11.2010, S. 3).

(4)  ABl. L 66 vom 8.3.2006, S. 16.

(5)  ABl. L 263 vom 5.10.2013, S. 18.


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