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Document 22014D0121
2014/121/EU: Decision No 1/2014 of the ACP-EU Committee of Ambassadors of 7 February 2014 appointing the members of the Executive Board of the Centre for the Development of Enterprise (CDE)
2014/121/EU: Beschluss Nr. 1/2014 des AKP-EU-Botschafterausschusses vom 7. Februar 2014 zur Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE)
2014/121/EU: Beschluss Nr. 1/2014 des AKP-EU-Botschafterausschusses vom 7. Februar 2014 zur Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE)
ABl. L 67 vom 7.3.2014, p. 7–8
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force
7.3.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 67/7 |
BESCHLUSS Nr. 1/2014 DES AKP-EU-BOTSCHAFTERAUSSCHUSSES
vom 7. Februar 2014
zur Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE)
(2014/121/EU)
DER AKP-EU-BOTSCHAFTERAUSSCHUSS —
gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (1), erstmals geändert am 25. Juni 2005 in Luxemburg (2) und erneut geändert am 22. Juni 2010 in Ouagadougou (3), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 6 seines Anhangs III,
gestützt auf den Beschluss Nr. 8/2005 des AKP-EG-Botschafterausschusses vom 20. Juli 2005 über die Satzung und die Geschäftsordnung des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE) (4), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 9 der Satzung und der Geschäftsordnung des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE), die mit dem Beschluss Nr. 8/2005 angenommen wurden, ernennt der Botschafterausschuss die Mitglieder des Verwaltungsrats für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren. |
(2) |
Die Amtszeit der drei EU-Mitglieder des Verwaltungsrats des Zentrums für Unternehmensentwicklung, die durch den Beschluss Nr. 3/2013 des AKP-EU-Botschafterausschusses vom 30. Juli 2013 (5) ernannt worden sind, läuft am 6. März 2014 ab — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Unbeschadet späterer Beschlüsse des Ausschusses im Rahmen seiner Zuständigkeiten wird die Amtszeit der drei EU-Mitglieder des Verwaltungsrats des Zentrums für Unternehmensentwicklung um einen Zeitraum von sechs Monaten verlängert.
Der Verwaltungsrat des ZUE setzt sich daher wie folgt zusammen:
— |
Herr Adebayo AKINDEINDE |
— |
Herr Giovannangelo MONTECCHI PALAZZI |
— |
Frau Vera VENCLIKOVA, |
deren Amtszeit am 6. September 2014 abläuft, und
— |
Herr John Atkins ARUHURI |
— |
Frau Maria MACHAILO-ELLIS |
— |
Herr Félix MOUKO, |
deren Amtszeit am 6. September 2018 abläuft.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er kann jederzeit je nach Lage des Zentrums überprüft werden.
Geschehen zu Brüssel am 7. Februar 2014.
Für den AKP-EU-Botschafterausschuss
Der Präsident
Th. N. SOTIROPOULOS
(1) ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
(2) Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27).
(3) Abkommen zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005 (ABl. L 287 vom 4.11.2010, S. 3).
(4) ABl. L 66 vom 8.3.2006, S. 16.
(5) ABl. L 263 vom 5.10.2013, S. 18.