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Document 22012D0142

Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 142/2012 vom 13. Juli 2012 zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

ABl. L 309 vom 8.11.2012, p. 26–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2012/142(2)/oj

8.11.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 309/26


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

Nr. 142/2012

vom 13. Juli 2012

zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, im Folgenden „Abkommen“, insbesondere auf die Artikel 86 und 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Protokoll 31 zum Abkommen wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 122/2012 vom 15. Juni 2012 (1) geändert.

(2)

Es empfiehlt sich, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Abkommens bei aus dem Gesamthaushalt der Union finanzierten Maßnahmen der Union zur Förderung der Verwirklichung, Funktionsweise und Entwicklung des Binnenmarktes fortzusetzen.

(3)

Protokoll 31 zum Abkommen sollte daher geändert werden, damit diese erweiterte Zusammenarbeit nach dem 31. Dezember 2011 fortgesetzt werden kann —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 7 von Protokoll 31 zum Abkommen wird wie folgt geändert:

1.

In Absatz 6 werden die Wörter „Haushaltsjahre 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011“ durch die Wörter „Haushaltsjahre 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012“ ersetzt.

2.

In Absatz 7 werden die Wörter „Haushaltsjahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011“ durch die Wörter „Haushaltsjahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012“ ersetzt.

3.

In Absatz 8 werden die Wörter „Haushaltsjahre 2008, 2009, 2010 und 2011“ durch die Wörter „Haushaltsjahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012“ ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt an dem Tag nach der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss gemäß Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens in Kraft (2).

Er gilt ab dem 1. Januar 2012.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2012.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Vorsitzende

Atle LEIKVOLL


(1)  ABl. L 270 vom 4.10.2012, S. 46.

(2)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.


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