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Document 22012D0139
Decision of the EEA Joint Committee No 139/2012 of 13 July 2012 amending Protocol 31 to the EEA Agreement, on cooperation in specific fields outside the four freedoms
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 139/2012 vom 13. Juli 2012 zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 139/2012 vom 13. Juli 2012 zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
ABl. L 309 vom 8.11.2012, p. 21–22
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
In force
8.11.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 309/21 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 139/2012
vom 13. Juli 2012
zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf die Artikel 86 und 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 122/2012 vom 15. Juni 2012 (1) geändert. |
(2) |
Ein umfassendes Erdbeobachtungssystem ist für eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Politik in Bezug auf Nordeuropa und die Arktis von zentraler Bedeutung. |
(3) |
Norwegen hat zur Entwicklung des Europäischen Erdbeobachtungsprogramms (GMES) sowohl im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) als auch als Mitglied der Europäischen Weltraumorganisation beigetragen. |
(4) |
Es empfiehlt sich, die Verordnung (EU) Nr. 911/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) und seine ersten operativen Tätigkeiten (2011-2013) (2) in die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens einzubeziehen. |
(5) |
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit ab 1. Januar 2012 zu ermöglichen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 1 des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen wird wie folgt geändert:
1. |
Absatz 6 erhält folgende Fassung: „6. Die in den Absätzen 5, 8a, 8c, 9 und 10 genannte Bewertung und umfassende Neuorientierung der Aktivitäten der Union im Bereich Forschung und technologische Entwicklung wird nach dem in Artikel 79 Absatz 3 des Abkommens genannten Verfahren durchgeführt.“ |
2. |
Nach Absatz 8b wird folgender Absatz eingefügt:
|
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens in Kraft (3).
Er gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2012.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2012.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Vorsitzende
Atle LEIKVOLL
(1) ABl. L 270 vom 4.10.2012, S. 46.
(2) ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 1.
(3) Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.