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Document 22004D0885
2004/885/EC: Decision No 30/2004 of the Joint Committee established under the Agreement on Mutual Recognition between the European Community and the United States of America of 2 December 2004 related to the listing of a Conformity Assessment Body under the Sectoral Annex on Telecommunication Equipment
2004/885/EG: Beschluss Nr. 30/2004 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 2. Dezember 2004 über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in die Liste des Sektoralen Anhangs über Telekommunikationsgeräte
2004/885/EG: Beschluss Nr. 30/2004 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 2. Dezember 2004 über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in die Liste des Sektoralen Anhangs über Telekommunikationsgeräte
ABl. L 374 vom 22.12.2004, p. 73–74
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 269M vom 14.10.2005, p. 112–113
(MT)
In force
22.12.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 374/73 |
BESCHLUSS Nr. 30/2004 DES MIT DEM ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
vom 2. Dezember 2004
über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in die Liste des Sektoralen Anhangs über Telekommunikationsgeräte
(2004/885/EG)
DER GEMISCHTE AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung, insbesondere auf die Artikel 7 und 14,
BESCHLIESST:
1. |
Die in Anlage A genannte Konformitätsbewertungsstelle wird in die Liste der Konformitätsbewertungsstellen in Abschnitt V des Sektoralen Anhangs über Telekommunikationsgeräte aufgenommen. |
2. |
Der besondere Geltungsbereich der Aufnahme der in der Anlage A genannten Konformitätsbewertungsstelle in diese Liste, d. h. die davon betroffenen Produkte und Konformitätsbewertungsverfahren, ist von den beiden Vertragspartnern vereinbart worden und wird von ihnen aufrechterhalten. |
Dieser Beschluss ist in zwei Urschriften abgefasst und wird von den Vertretern des Gemischten Ausschusses unterzeichnet, die bevollmächtigt sind, für die Zwecke der Änderung des Abkommens im Namen der Vertragsparteien zu handeln. Der Beschluss tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem er von der letzten Vertragspartei unterzeichnet wird.
Unterzeichnet in Washington am 26. November 2004.
Im Namen der Vereinigten Staaten von Amerika
James C. SANFORD
Unterzeichnet in Brüssel am 2. Dezember 2004.
Im Namen der Europäischen Gemeinschaft
Joanna KIOUSSI
ANLAGE A
Konformitätsbewertungsstelle der EG, die in die Liste der Konformitätsbewertungsstellen in Abschnitt V des Sektoralen Anhangs über Telekommunikationsgeräte aufgenommen wird
AmericanTCB, Inc. |
6731 Whittier Avenue, Suite C110 |
McLean, Virginia 22101 |
Tel.: (703) 847 4700 |
Fax: (703) 847 6888 |