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Document 22000D0713(06)

    Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 46/2000 vom 19. Mai 2000 über die Änderung des Protokolls 31 des EWR-Abkommens über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

    ABl. L 174 vom 13.7.2000, p. 58–58 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2000/46(2)/oj

    22000D0713(06)

    Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 46/2000 vom 19. Mai 2000 über die Änderung des Protokolls 31 des EWR-Abkommens über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

    Amtsblatt Nr. L 174 vom 13/07/2000 S. 0058 - 0058


    Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

    Nr. 46/2000

    vom 19. Mai 2000

    über die Änderung des Protokolls 31 des EWR-Abkommens über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

    DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS -

    gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend "Abkommen" genannt, insbesondere auf die Artikel 86 und 98,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Das Protokoll 31 zum Abkommen wurde durch den Beschluß Nr. 100/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 30. Juli 1999(1) geändert.

    (2) Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Abkommens auf das einheitliche Finanzierungs- und Planungsinstrument für die Zusammenarbeit im Kulturbereich (Programm "Kultur 2000") (Beschluß Nr. 508/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(2)) auszudehnen.

    (3) Das Protokoll 31 zum Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit ab 1. Januar 2000 zu ermöglichen -

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    In Artikel 13 Absatz 4 des Protokolls 31 zum Abkommen wird folgender Gedankenstrich angefügt:

    "- 32000 D 0508: Beschluß Nr. 508/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Februar 2000 über das Programm 'Kultur 2000' (ABl. L 63 vom 10.3.2000, S. 1)."

    Artikel 2

    Dieser Beschluß tritt am Tag nach dem Eingang der letzten Mitteilung gemäß Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens beim Gemeinsamen EWR-Ausschuß in Kraft.

    Er gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2000.

    Artikel 3

    Dieser Beschluß wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

    Brüssel, den 19. Mai 2000

    Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuß

    Der Vorsitzende

    F. Barbaso

    (1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

    (2) ABl. L 63 vom 10.3.2000, S. 1.

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