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Document 02024R1435-20240527

Consolidated text: Durchführungsverordnung (EU) 2024/1435 der Kommission vom 24. Mai 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einer Vorlage für eine Rückrufanzeige (Text von Bedeutung für den EWR)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1435/2024-05-27

02024R1435 — DE — 27.05.2024 — 000.001


Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

►B

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/1435 DER KOMMISSION

vom 24. Mai 2024

mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einer Vorlage für eine Rückrufanzeige

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 1435 vom 27.5.2024, S. 1)


Berichtigt durch:

►C1

Berichtigung, ABl. L 90426 vom 24.7.2024, S.  1 ((EU) 2024/14352024/1435)




▼B

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/1435 DER KOMMISSION

vom 24. Mai 2024

mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einer Vorlage für eine Rückrufanzeige

(Text von Bedeutung für den EWR)



Artikel 1

Mit dieser Verordnung wird die Vorlage für eine Rückrufanzeige gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) 2023/988 festgelegt.

Die Vorlage ist im Anhang enthalten.

Die Kommission wird diese Vorlage auf ihrer Website veröffentlichen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 13. Dezember 2024.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

▼C1




ANHANG

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