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Document 02021R0776-20210512
Commission Implementing Regulation (EU) 2021/776 of 11 May 2021 establishing templates for certain forms as well as technical rules for the effective exchange of information under Regulation (EU) 2018/1672 of the European Parliament and of the Council on controls on cash entering or leaving the Union
Consolidated text: Durchführungsverordnung (EU) 2021/776 der Kommission vom 11. Mai 2021 zur Festlegung von Mustern für bestimmte Formulare sowie von technischen Vorschriften für den wirksamen Informationsaustausch gemäß der Verordnung (EU) 2018/1672 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden
Durchführungsverordnung (EU) 2021/776 der Kommission vom 11. Mai 2021 zur Festlegung von Mustern für bestimmte Formulare sowie von technischen Vorschriften für den wirksamen Informationsaustausch gemäß der Verordnung (EU) 2018/1672 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden
02021R0776 — DE — 12.05.2021 — 000.003
Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/776 DER KOMMISSION vom 11. Mai 2021 (ABl. L 167 vom 12.5.2021, S. 6) |
Berichtigt durch:
Berichtigung, ABl. L 90270 vom 3.5.2024, S. 1 ((EU) 2021/776) |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/776 DER KOMMISSION
vom 11. Mai 2021
zur Festlegung von Mustern für bestimmte Formulare sowie von technischen Vorschriften für den wirksamen Informationsaustausch gemäß der Verordnung (EU) 2018/1672 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden
Artikel 1
Anmeldeformular
Das Anmeldeformular gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1672 (im Folgenden „Anmeldeformular“) entspricht dem Muster in Anhang I Teil 1 der vorliegenden Verordnung und ist gemäß den dort aufgeführten Hinweisen auszufüllen.
Artikel 2
Offenlegungsformular
Das Offenlegungsformular gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1672 (im Folgenden „Offenlegungsformular“) entspricht dem Muster in Anhang I Teil 2 der vorliegenden Verordnung und ist gemäß den dort aufgeführten Hinweisen auszufüllen.
Artikel 3
Zusatzblätter zu den Formularen
Reicht der auf dem Anmelde- bzw. dem Offenlegungsformular zur Verfügung stehende Platz nicht aus, sind Zusatzblätter gemäß den Mustern in Anhang I Teil 3 bzw. Teil 4 zu verwenden. Werden einem Anmelde- oder einem Offenlegungsformular Zusatzblätter beigefügt, so gelten diese als integraler Bestandteil des Formulars.
Artikel 4
Formulare für amtliche Zwecke
Artikel 5
Informationsaustausch über das Zollinformationssystem
Die zuständigen Behörden übermitteln die gemäß den Artikeln 3 und 4, Artikel 5 Absatz 3 und Artikel 6 der Verordnung (EU) 2018/1672 erfassten Informationen auf eine der folgenden Weisen an das Zollinformationssystem (ZIS):
durch manuelle Eingabe der Informationen über die Benutzer-Anwendungsoberfläche des ZIS,
durch den Export der Informationen aus dem/den nationalen System(en) und deren Import in das ZIS mittels des ZIS-XML-Datenformats,
durch direkten Anschluss des nationalen Systems/der nationalen Systeme an das ZIS über eine vom ZIS bereitgestellte Systemschnittstelle.
Artikel 6
Anonymisierte statistische Daten
Artikel 7
Inkrafttreten und Anwendungsbereich
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 3. Juni 2021.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
ANHANG I
TEIL 1
HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN
Allgemeine Informationen
Die Pflicht zur Anmeldung von Barmitteln bei der Einreise in die EU oder bei der Ausreise aus der EU ist Teil der EU-Strategie zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Dieses Anmeldeformular ist auszufüllen, wenn Sie in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und 10 000 EUR oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen) in bar mitführen (Artikel 3 der Verordnung (EU) 2018/1672 des Europäischen Parlaments und des Rates).
Werden unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder werden die Barmittel nicht für eine Kontrolle zur Verfügung gestellt, gilt die Pflicht des Mitführenden als nicht erfüllt. Dies kann nach den geltenden nationalen Rechtsvorschriften zu Sanktionen führen.
Die Angaben und personenbezogene Daten werden von den zuständigen Behörden erfasst und verarbeitet und gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2018/1672 an die zentrale Meldestelle übermittelt. In den in Artikel 10 und 11 der genannten Verordnung aufgeführten Fällen werden die Daten auch den dort genannten Behörden zur Verfügung gestellt. Die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem die Anmeldung abgegeben wird, fungieren als Verantwortliche für die erfassten personenbezogenen Daten und werden diese gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2018/1672 standardmäßig fünf Jahre lang aufbewahren. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur für die Zwecke der Verhinderung und Bekämpfung krimineller Tätigkeiten. Vollständige Informationen, darunter zu Ihren Rechten, finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung/ in dem beigefügten Link zu den Online-Datenschutzinformationen der Mitgliedstaaten.
ERLÄUTERUNGEN ZU VERWENDETEN BEGRIFFEN GEMÄß DER VERORDNUNG (EU) 2018/1672
Mitführender ist jede natürliche Person, die in die Union einreist oder aus der Union ausreist und Barmittel am Körper, in ihrem Gepäck oder ihrem Beförderungsmittel mit sich führt.
Bargeld sind Banknoten und Münzen, die als Zahlungsmittel im Umlauf sind oder als Zahlungsmittel im Umlauf waren und über Finanzinstitute oder Zentralbanken gegen Banknoten und Münzen, die als Zahlungsmittel im Umlauf sind, eingetauscht werden können.
Übertragbare Inhaberpapiere sind andere Instrumente als Bargeld, die deren Inhaber berechtigen, einen Geldbetrag gegen Vorlage der Instrumente zu verlangen, ohne einen Nachweis ihrer Identität oder ihres Anspruchs auf diesen Betrag erbringen zu müssen. Dabei handelt es sich um:
Reiseschecks [und]
Schecks, Solawechsel und Zahlungsanweisungen, entweder mit Inhaberklausel, unterzeichnet ohne Angabe des Zahlungsempfängers, ohne Einschränkung indossiert, auf einen fiktiven Zahlungsempfänger ausgestellt oder in einer anderen Form, die den Übergang des Rechtsanspruchs bei Übergabe bewirkt.
Rohstoffe als hochliquide Wertaufbewahrungsmittel
Münzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 % [und]
ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 %.
Abschnitt 1: Einreise in die EU oder Ausreise aus der EU
Kreuzen Sie bitte das zutreffende Kästchen an, um anzugeben, ob der Mitführende in die EU einreist oder aus der EU ausreist. Eine Erklärung bei der Einreise und bei der Ausreise ist auch beim Transit durch die EU erforderlich.
Abschnitt 2: Angaben zum Mitführenden
Die persönlichen Daten des Mitführenden sind in diesem Abschnitt so auszufüllen, wie sie auf seinem Ausweisdokument stehen.
Ist der Mitführende nicht geschäftsfähig und kann die Erklärung nicht unterschreiben, ist die Erklärung durch den gesetzlichen Vertreter des Mitführenden einzureichen.
Abschnitt 3: Angaben zur Reise
Es müssen Angaben über das erste Abreiseland, das endgültige Bestimmungsland und die Beförderungsmittel gemacht werden. Es müssen Angaben zum Transitland bzw. zu den Transitländern, durch die die Barmittel mitgeführt werden, und ggf. zur Transportgesellschaft gemacht werden.
Abschnitt 4: Angaben zu Barmitteln
Der Gesamtbetrag der mitgeführten Barmittel, muss in diesem Abschnitt angegeben werden. Der Begriff „Barmittel“ wird unter „Allgemeine Informationen“ erläutert. Mindestens eine der Optionen [(i) Bargeld; ii) übertragbare Inhaberpapiere oder (iii) Rohstoffe als hochliquide Wertaufbewahrungsmittel] ist auszufüllen.
Reicht der Platz auf dem Anmeldeformular nicht aus, sind Zusatzblätter zu verwenden, um die Einzelheiten der Barmittel anzugeben. Alle Angaben zusammen stellen eine Erklärung dar, und alle Zusatzblätter müssen nummeriert und unterzeichnet werden.
Abschnitt 5: Wirtschaftliche Herkunft und vorgesehene Verwendung der Barmittel
Unterabschnitt 5.A ist immer dann auszufüllen, wenn der Mitführende alleiniger Eigentümer ist oder wenn es nur einen Eigentümer gibt, um die entsprechende wirtschaftliche Herkunft anzugeben.
Unterabschnitt 5.B ist immer dann auszufüllen, wenn der Mitführende der alleinige Eigentümer und der alleinige vorgesehene Empfänger ist oder wenn es nur einen Empfänger gibt, um die vorgesehene Verwendung der Barmittel anzugeben.
Es können mehrere Optionen in jedem Unterabschnitt ausgewählt werden. Sollte keine Option zutreffen, kreuzen Sie das Kästchen „Sonstiges“ an und machen Sie nähere Angaben.
Gibt es mehr als einen Eigentümer oder mehr als einen vorgesehenen Empfänger, sind die entsprechenden Angaben über die wirtschaftliche Herkunft und die vorgesehene Verwendung der Barmittel in Bezug auf die Eigentümer und/oder vorgesehenen Empfänger auf Zusatzblättern zu machen, wie nachstehend aufgeführt. In diesem Fall kreuzen Sie „Sonstiges“ an und geben „Zusatzblätter“ an.
Abschnitt 6: Eigentümer der Barmittel
Ein alleiniger Eigentümer
Ist der Mitführende der alleinige Eigentümer der Barmittel, kreuzen Sie das entsprechende Kästchen an und fahren Sie mit Abschnitt 7 fort.
Ist der Mitführende nicht der alleinige Eigentümer, geben Sie an, ob der alleinige Eigentümer eine andere natürliche oder eine juristische Person ist, und kreuzen Sie das entsprechende Kästchen an. Die Angaben zum Eigentümer sind in Unterabschnitt 6.A auszufüllen, falls dieser eine natürliche Person ist, und in Unterabschnitt 6.B, falls dieser eine juristische Person ist. Fahren Sie dann mit Abschnitt 7 fort. Ist der Eigentümer eine natürliche Person, sind die persönlichen Daten so auszufüllen, wie sie auf dem Ausweisdokument stehen.
Mehr als ein Eigentümer
Gibt es mehr als einen Eigentümer, muss die Gesamtzahl der Eigentümer in das entsprechende Feld eingetragen werden. Für jeden weiteren Eigentümer sind eigene Zusatzblätter auszufüllen, in denen die Angaben zu den Eigentümern, der Betrag der Barmittel, die wirtschaftliche Herkunft und die vorgesehene Verwendung eingetragen werden. Ist der Mitführende einer der Eigentümer, ist auch für ihn ein Zusatzblatt auszufüllen, auf dem der Betrag der eigenen Barmittel des Mitführenden und die vorgesehene Verwendung der Barmittel anzugeben sind. Alle Angaben zusammen stellen eine Erklärung dar, und alle Zusatzblätter müssen nummeriert und unterzeichnet werden.
Abschnitt 7: Vorgesehener Empfänger der Barmittel:
Ein alleiniger vorgesehener Empfänger
Geben Sie an, ob der Mitführende auch der alleinige vorgesehene Empfänger der Barmittel ist. Wenn dies der Fall ist, kreuzen Sie das entsprechende Kästchen an und gehen Sie weiter zu Abschnitt 8.
Ist der Mitführende nicht der alleinige vorgesehene Empfänger, kreuzen Sie das entsprechende Kästchen an, um anzugeben, ob der alleinige vorgesehene Empfänger eine andere natürliche Person oder eine juristische Person ist. Die Angaben zum vorgesehenen Empfänger sind in Unterabschnitt 7.A auszufüllen, falls dieser eine natürliche Person ist, und in Unterabschnitt 7.B, falls dieser eine juristische Person ist. Fahren Sie dann mit Abschnitt 8 fort. Ist der vorgesehene Empfänger eine natürliche Person, sind die persönlichen Daten so auszufüllen, wie sie auf dem Ausweisdokument stehen.
Mehr als ein vorgesehener Empfänger
Gibt es mehr als einen vorgesehenen Empfänger, muss die Gesamtzahl der vorgesehenen Empfänger in das entsprechende Feld eingetragen werden. Für jeden weiteren vorgesehenen Empfänger sind eigene Zusatzblätter auszufüllen, in denen die Einzelheiten zu den vorgesehenen Empfängern, der Betrag der zu empfangenden Barmittel, und die vorgesehene Verwendung einzutragen sind. Ist der Mitführende einer der vorgesehenen Empfänger, ist auch für ihn ein Zusatzblatt auszufüllen, auf dem der Betrag der vom Mitführenden erhaltenen Barmittel und die vorgesehene Verwendung der Barmittel anzugeben sind. Alle Angaben zusammen stellen eine Erklärung dar, und alle Zusatzblätter müssen nummeriert und unterzeichnet werden.
Abschnitt 8: Unterschrift
Geben Sie das Datum, den Ort und den Namen an und unterschreiben Sie das Anmeldeformular. Geben Sie die Gesamtzahl der verwendeten Zusatzblätter an. Wenn keines verwendet wurde, geben Sie Null (0) an. Der Mitführende kann das entsprechende Kästchen ankreuzen, um eine amtliche Kopie der Erklärung anzufordern.
TEIL 2
HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN
Allgemeine Informationen
Die Pflicht zur Offenlegung von Barmitteln bei der Einreise in die EU oder bei der Ausreise aus der EU ist Teil der EU-Strategie zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Das Offenlegungsformular ist auszufüllen, wenn unbegleitete Barmittel im Wert von 10 000 EUR oder mehr (oder dem Gegenwert in anderen Währungen) in die EU oder aus der EU verbracht werden und die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, über den die Barmittel in die Union oder aus der Union verbracht werden, je nach Fall den Absender oder den Empfänger der Barmittel oder einen Vertreter dieser Person auffordern, binnen einer Frist von 30 Tagen eine Offenlegungserklärung abzugeben (Artikel 4 der Verordnung (EU) 2018/1672 des Europäischen Parlaments und des Rates).
Wird die Offenlegungserklärung nicht innerhalb von 30 Tagen abgegeben oder werden unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder werden die Barmittel nicht für eine Kontrolle zur Verfügung gestellt, wird die Pflicht als nicht erfüllt angesehen. Dies kann nach den geltenden nationalen Rechtsvorschriften zu Sanktionen führen.
Die Angaben und personenbezogene Daten werden von den zuständigen Behörden erfasst und verarbeitet und gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2018/1672 an die zentrale Meldestelle übermittelt. In den in Artikeln 10 und 11 der genannten Verordnung aufgeführten Fällen werden die Daten auch den dort genannten Behörden zur Verfügung gestellt. Die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem die Offenlegungserklärung abgegeben wird, fungieren als Verantwortliche für die erhobenen personenbezogenen Daten und bewahren diese gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2018/1672 standardmäßig fünf Jahre lang auf. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur für die Zwecke der Verhinderung und Bekämpfung krimineller Tätigkeiten. Vollständige Informationen, darunter zu Ihren Rechten, finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung bzw. in dem beigefügten Link zu den Online-Datenschutzinformationen der Mitgliedstaaten.
ERLÄUTERUNGEN ZU VERWENDETEN BEGRIFFEN GEMÄß VERORDNUNG (EU) 2018/1672
Bargeld sind Banknoten und Münzen, die als Zahlungsmittel im Umlauf sind oder als Zahlungsmittel im Umlauf waren und über Finanzinstitute oder Zentralbanken gegen Banknoten und Münzen, die als Zahlungsmittel im Umlauf sind, eingetauscht werden können.
Übertragbare Inhaberpapiere sind andere Instrumente als Bargeld, die deren Inhaber berechtigen, einen Geldbetrag gegen Vorlage der Instrumente zu verlangen, ohne einen Nachweis ihrer Identität oder ihres Anspruchs auf diesen Betrag erbringen zu müssen. Dabei handelt es sich um:
Reiseschecks [und]
Schecks, Solawechsel und Zahlungsanweisungen, entweder mit Inhaberklausel, unterzeichnet ohne Angabe des Zahlungsempfängers, ohne Einschränkung indossiert, auf einen fiktiven Zahlungsempfänger ausgestellt oder in einer anderen Form, die den Übergang des Rechtsanspruchs bei Übergabe bewirkt.
Rohstoffe als hochliquide Wertaufbewahrungsmittel sind
Münzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 % [und]
ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 %.
Abschnitt 1: Barmittel, die in die Union oder aus der Union verbracht werden
Kreuzen Sie bitte das zutreffende Kästchen an, um anzugeben, ob die Barmittel in die EU oder aus der EU verbracht werden.
Abschnitt 2: Angaben zum Erklärenden
Die persönlichen Daten des Erklärenden sind in diesem Abschnitt so auszufüllen, wie sie auf seinem Ausweisdokument stehen.
Ist der Erklärende nicht geschäftsfähig und kann die Offenlegung nicht unterschreiben, ist die Offenlegung durch den gesetzlichen Vertreter des Erklärenden abzugeben.
Abschnitt 3: Angaben zu Barmitteln
Der Gesamtbetrag der Barmittel, für den die Offenlegung beantragt wurde, muss in diesem Abschnitt angegeben werden. Der Begriff „Barmittel“ wird unter „Allgemeine Informationen“ erläutert. Mindestens eine der Optionen [(i) Bargeld, (ii) übertragbare Inhaberpapiere oder (iii) Rohstoffe als hochliquide Wertaufbewahrungsmittel] ist auszufüllen.
Reicht der Platz auf dem Offenlegungsformular nicht aus, sind Zusatzblätter zu verwenden, um die Angaben zu Barmitteln zu machen. Alle Informationen zusammen stellen eine Offenlegungserklärung dar, und alle Zusatzblätter müssen nummeriert und unterzeichnet werden.
Abschnitt 4: Beziehung zu unbegleiteten Barmitteln
Kreuzen Sie bitte die entsprechenden Kästchen an, um den Status des Erklärenden und seine Beziehung zu den Barmitteln zu bestimmen. Es können mehrere Optionen angekreuzt werden.
Abschnitt 5: Absender der Barmittel
Die Informationen über den Absender der Barmittel sind in diesem Abschnitt aufzuführen, sofern der Erklärende nicht der Absender der Barmittel ist. Kreuzen Sie bitte das Kästchen an, um anzugeben, ob der Absender eine natürliche oder eine juristische Person ist. Die Angaben zum Absender sind in Unterabschnitt 5.A auszufüllen, falls dieser eine natürliche Person ist, und in Unterabschnitt 5.B, falls dieser eine juristische Person ist. Ist der Absender eine natürliche Person, sind die persönlichen Daten so auszufüllen, wie sie auf seinem Ausweisdokument stehen.
Abschnitt 6: Empfänger oder vorgesehener Empfänger der Barmittel
Ein alleiniger Empfänger
Ist der Erklärende nicht der alleinige Empfänger der Barmittel, sind die Angaben zum alleinigen Empfänger der Barmittel in diesem Abschnitt aufzuführen.
Kreuzen Sie bitte das entsprechende Kästchen an, um anzugeben, ob es einen alleinigen Empfänger der Barmittel gibt und ob der alleinige Empfänger eine natürliche oder eine juristische Person ist. Die Angaben zum alleinigen Empfänger sind in Unterabschnitt 6.A auszufüllen, falls dieser eine natürliche Person ist, und in Unterabschnitt 6.B, falls dieser eine juristische Person ist. Ist der Empfänger oder vorgesehene Empfänger eine natürliche Person, sind die persönlichen Daten so auszufüllen, wie sie auf seinem Ausweisdokument stehen.
Mehr als ein Empfänger oder vorgesehener Empfänger
Gibt es mehr als einen Empfänger oder vorgesehenen Empfänger, ist die Gesamtzahl der Empfänger oder vorgesehenen Empfänger in das entsprechende Feld einzutragen. Für jeden weiteren Empfänger oder vorgesehenen Empfänger sind eigene Zusatzblätter auszufüllen, in denen die Angaben zu den Empfängern oder vorgesehenen Empfängern, der Betrag der zu empfangenden Barmittel, und die vorgesehene Verwendung eingetragen werden. Alle Informationen zusammen stellen eine Offenlegungserklärung dar, und alle Zusatzblätter müssen nummeriert und unterzeichnet werden.
Abschnitt 7: Eigentümer der Barmittel
Ein alleiniger Eigentümer
Ist der alleinige Eigentümer der Barmittel nicht der Absender oder der alleinige Empfänger, sind die Angaben zum alleinigen Eigentümer in diesem Abschnitt aufzuführen.
Kreuzen Sie das entsprechende Kästchen an, um anzugeben, ob es einen alleinigen Eigentümer der Barmittel gibt und ob der alleinige Eigentümer eine natürliche oder eine juristische Person ist. Die Angaben zum alleinigen Eigentümer sind in Unterabschnitt 7.A auszufüllen, falls dieser eine natürliche Person ist, und in Unterabschnitt 7.B, falls dieser eine juristische Person ist. Ist der Eigentümer eine natürliche Person, sind die persönlichen Daten so auszufüllen, wie sie auf seinem Ausweisdokument stehen.
Mehr als ein Eigentümer
Gibt es mehr als einen Eigentümer, ist die Gesamtzahl der Eigentümer in das entsprechende Feld einzutragen. Für jeden weiteren Eigentümer ist ein eigenes Zusatzblatt auszufüllen, auf dem die Angaben zu dem jeweiligen Eigentümer, der Betrag der eigenen Barmittel, die wirtschaftliche Herkunft und die vorgesehene Verwendung zu machen sind. Alle Angaben zusammen stellen eine Offenlegungserklärung dar, und alle Zusatzblätter müssen nummeriert und unterzeichnet werden.
Abschnitt 8: Wirtschaftliche Herkunft und vorgesehene Verwendung der Barmittel
Unterabschnitt 8.A ist immer auszufüllen, wenn es einen alleinigen Eigentümer gibt, um die entsprechende wirtschaftliche Herkunft anzugeben.
Unterabschnitt 8.B ist immer auszufüllen, wenn es einen alleinigen Empfänger gibt, um die vorgesehene Verwendung der Barmittel anzugeben.
Es können mehrere Optionen in jedem Unterabschnitt ausgewählt werden. Sollte keine Option zutreffen, dann kreuzen Sie das Kästchen „Sonstiges“ an und machen Sie weitere Angaben.
Gibt es mehr als einen Eigentümer oder mehr als einen vorgesehenen Empfänger, sind die Informationen über die wirtschaftliche Herkunft und die vorgesehene Verwendung der Barmittel von den Eigentümern und/oder Empfängern (oder vorgesehenen Empfängern) auf Zusatzblättern auszufüllen, wie oben aufgeführt. In diesem Fall kreuzen Sie „Sonstiges“ an und geben „Zusatzblätter“ an.
Abschnitt 9: Unterschrift
Geben Sie das Datum, den Ort und den Namen an und unterschreiben Sie die Offenlegung. Geben Sie die Gesamtzahl der verwendeten Zusatzblätter an. Wurden keine Zusatzblätter verwendet, geben Sie Null (0) an. Der Erklärende kann das entsprechende Kästchen ankreuzen, um eine amtliche Kopie der Offenlegung anzufordern.
TEIL 3
HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN
Allgemeine Informationen
Die Hinweise zum Ausfüllen des Formulars zur Anmeldung von Barmitteln gelten auch hier.
Abschnitt A: Nummer des Zusatzblattes
Zusatzblätter müssen mit fortlaufenden Nummern versehen werden (d. h. 1 auf dem ersten verwendeten Zusatzblatt, 2 auf dem zweiten usw.).
Geben Sie die Gesamtzahl der verwendeten Zusatzblätter auf der zweiten Seite des Formulars für die Anmeldung von Barmitteln an.
Abschnitt B: Angaben zum Zusatzblatt
Geben Sie den Grund für das Ausfüllen des Zusatzblattes an. Es darf nur eine Option angekreuzt werden. Sollten mehrere Optionen zutreffen, verwenden Sie für jede Option ein eigenes Zusatzblatt.
Abschnitt C: Angaben zu Barmitteln
„Barmittel“ wird unter „Allgemeine Informationen“ bei den Hinweisen zum Ausfüllen der Anmeldung von Barmitteln erläutert.
Abschnitt D: Wirtschaftliche Herkunft und vorgesehene Verwendung der Barmittel
Kreuzen Sie bitte die Kästchen an, um die entsprechende wirtschaftliche Herkunft und die vorgesehene Verwendung der Barmittel, wie in Abschnitt B angegeben, einzutragen. Sie können mehr als eine Option auswählen. Sollte keine Option zutreffen, dann kreuzen Sie bitte das Kästchen „Sonstiges“ an und machen Sie weitere Angaben.
Abschnitt E: Beteiligte Personen
Geben Sie bitte die persönlichen Daten der beteiligten Personen an. Diese Personen können natürliche Personen oder juristische Personen sein. Kreuzen Sie bitte das entsprechende Kästchen an und tragen Sie die Daten ein.
Abschnitt F: Unterschrift
Geben Sie bitte das Datum, den Ort und den Namen an, unterschreiben Sie und fügen Sie das Zusatzblatt dem eigentlichen Formular für die Anmeldung von Barmitteln bei. Alle Angaben zusammen stellen eine Erklärung dar.
TEIL 4
HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN
Allgemeine Informationen
Die Hinweise zum Ausfüllen des Formulars zur Offenlegung von Barmitteln gelten auch hier.
Abschnitt A: Nummer des Zusatzblattes
Zusatzblätter müssen mit fortlaufenden Nummern versehen werden (d. h. 1 auf dem ersten verwendeten Zusatzblatt, 2 auf dem zweiten usw.).
Geben Sie die Gesamtzahl der verwendeten Zusatzblätter auf der zweiten Seite des Formulars für die Offenlegung von Barmitteln an.
Abschnitt B: Angaben zum Zusatzblatt
Geben Sie den Grund für das Ausfüllen des Zusatzblattes an. Es darf nur eine Option angekreuzt werden. Sollten mehrere Optionen zutreffen, verwenden Sie für jede Option ein eigenes Zusatzblatt.
Abschnitt C: Angaben zu Barmitteln
„Barmittel“ wird unter „Allgemeine Informationen“ bei den Hinweisen zum Ausfüllen der Erklärung zur Offenlegung von Barmitteln erläutert.
Abschnitt D: Wirtschaftliche Herkunft und vorgesehene Verwendung der Barmittel
Kreuzen Sie bitte die Kästchen an, um die entsprechende wirtschaftliche Herkunft und die vorgesehene Verwendung der Barmittel, wie in Abschnitt B angegeben, einzutragen. Sie können mehr als eine Option auswählen. Sollte keine Option zutreffen, dann kreuzen Sie bitte das Kästchen „Sonstiges“ an und machen Sie weitere Angaben.
Abschnitt E: Beteiligte Personen
Tragen Sie bitte die persönlichen Daten der beteiligten Personen ein. Diese Personen können natürliche Personen oder juristische Personen sein. Kreuzen Sie bitte das entsprechende Kästchen an und tragen Sie die Daten ein.
Abschnitt F: Unterschrift
Geben Sie bitte das Datum, den Ort und den Namen an, unterschreiben Sie und fügen Sie das Zusatzblatt dem eigentlichen Formular zur Offenlegung von Barmitteln bei. Alle Informationen zusammen stellen eine Offenlegungserklärung dar.
ANHANG II
TEIL 1
TEIL 2
Formular für den Austausch von anonymisierten risikobezogenen Informationen und Ergebnissen einer Risikoanalyse gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/1672
HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN
Dieses Formular ist gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 10 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2018/1672 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, alle sechs Monate auszufüllen und zu übermitteln. Es muss Informationen enthalten, die nach Ansicht des Mitgliedstaats zu wichtigen Schlussfolgerungen führen oder einen erheblichen Mehrwert für das Risikomanagement bringen, und bei denen die Bedrohung andernorts in der EU ein hohes Risiko darstellen kann.
Teil A
Geben Sie den Mitgliedstaat, der die Informationen übermittelt, die entsprechende zuständige Behörde und die E-Mail-Adresse an.
Geben Sie die Referenznummer in folgendem Format an: Mitgliedstaat, Jahr, A (für das erste Halbjahr) oder B (für das zweite Halbjahr).
Füllen Sie das Datum und den Referenzzeitraum aus.
Geben Sie an, ob der Mitgliedstaat anonymisierte risikobezogene Informationen und Ergebnisse einer Risikoanalyse für den Referenzzeitraum weitergibt. Falls nicht, sollte nur Teil A in das Zollinformationssystem (ZIS) hochgeladen werden.
Tragen Sie die Gesamtzahl der übermittelten Seiten ein (einschließlich Teil A).
Teil B
Anonymisierte risikobezogene Informationen und Ergebnisse einer Risikoanalyse, die nicht direkt über das ZIS anhand von Einzelfällen abrufbar sind, sind in diesem Teil zur Verfügung zu stellen.
Geben Sie an, ob sich die Informationen auf begleitete oder unbegleitete Barmittel beziehen.
Geben Sie an, ob eine neue Tendenz oder ein wiederkehrendes Muster festgestellt wurde, und machen Sie weitere Angaben.
Eine neue Tendenz ist eine Veränderung, die in jüngerer Zeit festgestellt wurde, oder eine allgemeine Tendenz bei den physischen Bewegungen von Barmitteln.
Ein festgestelltes wiederkehrendes Muster ist ein Muster oder ein Ablauf, das bzw. der sich wiederholt. Geben Sie an, ob der gemeldete Fall/die gemeldeten Fälle das Ergebnis einer risikobezogenen Kontrolle oder einer Stichprobe war(en).
Risikobezogene Kontrollen sind Kontrollen, die auf den Risikokriterien für Bewegungen von Barmitteln und insbesondere auf einer Risikoanalyse mit Mitteln der Datenverarbeitung beruhen, mit dem Ziel, anhand von auf einzelstaatlicher Ebene, Unionsebene und – soweit verfügbar – internationaler Ebene entwickelten Kriterien Risiken zu ermitteln und abzuschätzen und die erforderlichen Gegenmaßnahmen auszuarbeiten.
Stichproben sind Kontrollen, die nicht auf der Grundlage von Risikokriterien für Bewegungen von Barmitteln durchgeführt werden.
Geben Sie Einzelheiten zu dem Fall/den Fällen (z. B. eine besondere Vorgehensweise bei ähnlichen Fällen, ausführliche Informationen über das Versteck usw.), Einzelheiten zur Art der Barmittel (z. B. Banknoten mit hohem Nennwert usw.) und sonstige nicht namensgebundene Informationen an, deren Weitergabe als wichtig erachtet wird.
Geben Sie an, ob Bilder beigefügt sind, und ggf. deren Anzahl.
Teil B kann gegebenenfalls mehrmals für denselben Referenzzeitraum ausgefüllt werden.
Teil C
Teil C ist auszufüllen, wenn der Mitgliedstaat innerhalb des Referenzzeitraums ein risikoorientiertes Projekt im Zusammenhang mit der Kontrolle von Barmitteln durchgeführt hat.
Beschreiben Sie das Projekt, das durchgeführt wurde.
Machen Sie Angaben zu den Besonderheiten des Falles und führen Sie Ihre Schlussfolgerungen und eventuelle Bemerkungen auf (z. B. über den Zeitraum, die Mittel –z. B. Spürhunde, Durchleuchtung –, den Umfang der Kontrollen usw.)
Machen Sie Angaben zu einem Beispielfall, wenn Sie dies für erforderlich halten.
Geben Sie an, ob der Beispielfall das Ergebnis einer risikobasierten Kontrolle oder einer stichprobenartigen Prüfung war.
Geben Sie an, ob Bilder beigefügt sind, und ggf. deren Anzahl.
Teil C kann gegebenenfalls mehrmals für denselben Referenzzeitraum ausgefüllt werden, abhängig von der Anzahl der durchgeführten Projekte.
Teil D
Führen Sie Informationen auf, die Sie für wichtig erachten, die aber nicht unter Teil B oder C aufgenommen werden können.
Geben Sie an, ob Bilder beigefügt sind, und ggf. deren Anzahl.