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Document 02007D0453-20200702
Commission Decision of 29 June 2007 establishing the BSE status of Member States or third countries or regions thereof according to their BSE risk (notified under document number C(2007) 3114) (Text with EEA relevance) (2007/453/EC)Text with EEA relevance
Consolidated text: Entscheidung der Kommission vom 29. Juni 2007 zur Festlegung des BSE-Status von Mitgliedstaaten, Drittländern oder Gebieten davon nach ihrem BSE-Risiko (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3114) (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/453/EG)Text von Bedeutung für den EWR
Entscheidung der Kommission vom 29. Juni 2007 zur Festlegung des BSE-Status von Mitgliedstaaten, Drittländern oder Gebieten davon nach ihrem BSE-Risiko (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3114) (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/453/EG)Text von Bedeutung für den EWR
02007D0453 — DE — 02.07.2020 — 013.001
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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 29. Juni 2007 zur Festlegung des BSE-Status von Mitgliedstaaten, Drittländern oder Gebieten davon nach ihrem BSE-Risiko (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3114) (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 172 vom 30.6.2007, S. 84) |
Geändert durch:
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 29. Juni 2007
zur Festlegung des BSE-Status von Mitgliedstaaten, Drittländern oder Gebieten davon nach ihrem BSE-Risiko
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3114)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2007/453/EG)
Artikel 1
Der BSE-Status von Ländern oder Gebieten nach ihrem BSE-Risiko ist im Anhang aufgeführt.
Artikel 2
Diese Entscheidung gilt ab dem 1. Juli 2007.
Artikel 3
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
ANHANG
LISTE DER LÄNDER ODER GEBIETE
A. Länder oder Gebiete mit vernachlässigbarem BSE-Risiko
Mitgliedstaaten
Gebiete der Mitgliedstaaten
Länder der Europäischen Freihandelsassoziation
Drittländer
(
)
B. Länder oder Gebiete mit kontrolliertem BSE-Risiko
Mitgliedstaaten
Drittländer
C. Länder oder Gebiete mit unbestimmtem BSE-Risiko
( *1 ) Gemäß Artikel 135 des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits (ABl. L 278 vom 18.10.2013, S. 16).