EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 16.7.2025
COM(2025) 570 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der
Zukunft – der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034
{SWD(2025) 570 final} - {SWD(2025) 571 final}
1.EINLEITUNG
Der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 wird viel mehr sein als nur ein Haushaltsplan. Er wird eine strategische Positionierung darstellen, mit der die Union ihr gemeinsames politisches Ziel bekräftigt, ihre Prioritäten zu verwirklichen und im kommenden Jahrzehnt auf der Weltbühne entschieden und geschlossen zu handeln. Der EU-Haushalt ist der Motor der Union, hat als Triebkraft für Investitionen und Wachstum immer wieder seine transformative Wirkung unter Beweis gestellt und bringt deutlich die europäische Solidarität zum Ausdruck. Allein in den vergangenen fünf Jahren hat der EU-Haushalt dazu beigetragen, während der Pandemie Leben zu retten und Existenzgrundlagen zu sichern, die Union in die Lage versetzt, Energie- und Lieferkettenkrisen zu überwinden, und die unerschütterliche Unterstützung der Union für die Ukraine untermauert.
Es ist Zeit, ein unabhängigeres Europa aufzubauen, denn die Union kann sich nicht nur auf andere verlassen, um langfristig ihre Sicherheit und ihren Wohlstand zu gewährleisten. Der russische Angriffskrieg an den Grenzen der Union, die allgemeine geopolitische Instabilität und Störungen der globalen Handelsbeziehungen waren ein dramatischer Weckruf für Europa. Diese Ereignisse haben uns gezwungen, unsere strategischen Prioritäten neu zu bewerten und umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um unabhängiger und weniger anfällig für die Vielzahl von Bedrohungen unserer Sicherheit und Lebensweise zu werden. Dies erfordert eine erneute Fokussierung auf Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit, Verteidigung, Migration, Ernährungssicherheit und strategische Autonomie sowie auf unsere Vorbereitungen auf die künftige Erweiterung der Union. Das hat unser Bekenntnis zu den Grundsätzen und Werten, die Europa vereinen und der Union Signalwirkung für Stabilität und Fortschritt in einer turbulenten Welt verleihen, verstärkt.
Wenn wir unsere gemeinsame Zukunft in die Hand nehmen wollen, muss die Union mit einem sowohl vom Umfang als auch von der Gestaltung her ambitionierten Haushalt ausgestattet werden. Um Chancen für die heutige Generation und künftige Generationen von Europäerinnen und Europäern zu schaffen und diejenigen zu unterstützen, die Hilfe benötigen. Um unsere strategischen Interessen und Werte zu verteidigen. Um auf dem Potenzial des Binnenmarkts aufzubauen und neue Technologien zur Förderung von Wachstum und Innovation zu nutzen. Um unsere Klimaziele zu erreichen und Unternehmen – vor allem kleinen Unternehmen – sowie Bürgerinnen und Bürgern beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu helfen. Um unsere Umwelt zu schützen, unsere natürlichen Ressourcen zu erhalten, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz, auch die Wasserresilienz, Europas zu stärken. Um unsere kollektive Sicherheit zu gewährleisten, den Wettbewerbsvorteil Europas wiederherzustellen, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu verbessern und die Folgen der demografischen Entwicklung zu bewältigen. Um die EU-Außengrenzen zu stärken, die Migration zu steuern und das reibungslose Funktionieren des Schengen-Raums zu gewährleisten. Um die historische Chance der Erweiterung für eine weitere Stärkung der Union zu nutzen. Und um strategische globale Partnerschaften aufzubauen, die die Union zu einem stabilen und verlässlichen Akteur auf der Weltbühne machen – fest verankert in den Grundsätzen des regelbasierten internationalen Handels.
Europa muss jetzt anders vorgehen – auch beim EU-Haushalt. In Zeiten erhöhter geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheit sieht sich die Union enormen Erwartungen gegenüber, Antworten auf eine Reihe generationenübergreifender Herausforderungen zu finden. Die Erwartungen sind größer denn je, und der Umfang des EU-Haushalts muss in einem angemessenen Verhältnis zur wachsenden Verantwortung der Union stehen. Die Ressourcen sind jedoch begrenzt. Die nationalen Haushalte stehen unter Druck und können grenzüberschreitende Herausforderungen nicht allein bewältigen. Die zur Finanzierung von NextGenerationEU gemeinsam aufgenommenen Mittel müssen in den kommenden Jahren zurückgezahlt werden. Das bedeutet, dass wir jeden Euro aus dem EU-Haushalt in vollem Umfang nutzen müssen, um in Bereiche zu investieren, in denen der EU-Mehrwert am größten ist, und um private und öffentliche Investitionen anzuziehen.
Die Union braucht einen ambitionierteren Haushalt, der einfacher, flexibler und strategischer ist. Und vor allem muss der EU-Haushalt Ergebnisse liefern. Dies ist die klare Botschaft, die aus den breit angelegten öffentlichen Konsultationen der Kommission zum künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen, den Empfehlungen des einschlägigen europäischen Bürgerforums und aus der umfassenden Öffentlichkeitsarbeit auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene hervorging. Es ist nun an der Zeit, diese Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen und die Union mit einem modernen Haushalt für eine sich rasch verändernde Welt auszustatten.
Die Erfahrung hat zeigt, dass Flexibilität von entscheidender Bedeutung ist. Der mehrjährige Finanzrahmen schafft die Stabilität und Vorhersehbarkeit, die den EU-Haushalt zu einer so starken Triebkraft für langfristige Investitionen macht. Aber in einer unsicheren und instabilen Welt muss der EU-Haushalt auch über eine wesentlich stärkere strukturelle Fähigkeit verfügen, sich an unerwartete Situationen anzupassen. Bereits allzu oft hat die haushaltspolitische Reaktion auf Krisen und sich verändernde Bedürfnisse ad hoc und improvisiert stattgefunden. Das ist keine solide Grundlage für eine langfristige Politik. Deshalb schlägt die Kommission einen flexibleren Haushalt vor, der sowohl für erwartete als auch für unerwartete Situationen besser gerüstet ist. Die Rolle des Europäischen Parlaments und des Rates bei der Lenkung des Haushalts wird zu jedem Zeitpunkt ein hohes Maß an politischer Kontrolle, Transparenz und demokratischer Rechenschaftspflicht gewährleisten.
Die Kommission unternimmt beispiellose Anstrengungen, um Europa einfacher zu machen – und das muss auch für den EU-Haushalt gelten. Die öffentlichen Konsultationen haben bestätigt, dass die Finanzierungsprogramme der EU mittlerweile zu stark fragmentiert sind: Es gibt Überschneidungen, Lücken und voneinander abweichende Vorschriften. Dies stiftet Verwirrung und verringert Zugänglichkeit, Flexibilität und Wirkung. Die Kommission schlägt daher vor, die Finanzierungsprogramme der EU zu straffen und zu harmonisieren, um es wesentlich einfacher zu machen, Finanzierungsmöglichkeiten aufzutun, Synergien zu erzielen und einen schlanken, transparenten und kohärenten Haushalt im Dienste aller Europäerinnen und Europäer zu schaffen.
Der nächste langfristige EU-Haushalt bietet die Gelegenheit, das Bekenntnis Europas zu unseren gemeinsamen Zielen und Werten zu bekräftigen. Mit den Vorschlägen der Kommission soll sichergestellt werden, dass die EU-Investitionen von unseren politischen Prioritäten gelenkt werden und bessere Ergebnisse erzielen, als es den Mitgliedstaaten allein möglich wäre. Die Vorschläge gründen auf der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und sind Ausdruck der uneingeschränkten Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die EU-Mittel sinnvoll unter Wahrung der höchsten Standards der wirtschaftlichen Haushaltsführung verwendet werden.
Die Kommission schlägt einen ambitionierten Haushalt von 1,98 Bio. EUR für den Zeitraum 2028-2034 vor, was 1,26 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU entspricht. Die Union kann ihre ehrgeizigen Ziele nur dann erreichen, wenn sie über die dafür erforderlichen Haushaltsmittel verfügt. Dieser Haushalt wird es der Union ermöglichen, die durch NextGenerationEU geschaffene Dynamik zu nutzen und die ihr übertragenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten wahrzunehmen.
Die Modernisierung der Finanzierung des EU-Haushalts ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Pakets und wird trotz der Aufstockung des Haushalts stabile nationale Beiträge ermöglichen. Ein ehrgeiziger, auf die europäischen Prioritäten ausgerichteter Haushalt sollte auf einem moderneren und stärker europäischen Einnahmensystem beruhen. Zu diesem Zweck schlägt die Kommission ein verbessertes neues Eigenmittelpaket vor, das Anpassungen des Vorschlags zu neuen Eigenmitteln von 2023 vorsieht und zusätzliche Optionen umfasst. Die auf diese Weise generierten Einnahmen werden einen EU-Haushalt ermöglichen, der den ehrgeizigen Zielen gerecht wird; gleichzeitig können so die Verpflichtungen der Union zur Rückzahlung der im Rahmen von NextGenerationEU aufgenommenen Mittel erfüllt werden.
Der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 bietet eine einzigartige Gelegenheit, unseren langfristigen Haushalt so umzugestalten, dass er für eine Welt des ständigen Wandels gewappnet ist. Der EU-Haushalt und die durch ihn unterstützten gemeinsamen Politikbereiche gehören zum Grundgerüst unserer Union. An den Grundprinzipien und Zielen, die den EU-Haushalt seit seinen Anfängen geprägt haben, wird sich nichts ändern. Aber die Herausforderungen, vor denen die Union steht, sind so groß, dass Stillstand keine Option ist. Indem wir den EU-Haushalt und seine Programme einfacher und flexibler gestalten und strategisch auf die Prioritäten von heute – und morgen – ausrichten, werden wir der Union den modernen Haushalt an die Hand geben, den sie benötigt, um die europäischen Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die europäischen Unternehmen florieren zu lassen und das europäische Sozialmodell zu stärken. Und um die Bürgerinnen und Bürger, Forschenden und Unternehmen aus der EU und darüber hinaus davon zu überzeugen, sich für den Standort Europa zu entscheiden.
Kurz gesagt, um ein unabhängiges Europa aufzubauen, das in der Lage ist, seine eigene Zukunft zu gestalten.
2.DER EU-HAUSHALT: DIE EU-PRIORITÄTEN IN DIE PRAXIS UMSETZEN
Der neue EU-Haushalt wird ein politikbasierter Haushalt sein. Die nächste Generation von EU-Finanzierungsprogrammen muss ein kohärentes Ganzes bilden, das die europäische Zusammenarbeit in vorrangigen Bereichen wie Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit, Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit sowie wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt voranbringt. Die Programme des umgestalteten EU-Haushalts sind so konzipiert, dass sie einander ergänzen und eine Kombination von Mitteln zur Unterstützung der europäischen Prioritäten sowohl innerhalb der Union als auch weltweit ermöglichen.
I.Förderung von Wohlstand, Nachhaltigkeit und Sicherheit – zielgerichtete Investitionen und Reformen durch nationale und regionale Partnerschaftspläne
In den nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen werden EU-Mittel, die von den Mitgliedstaaten und Regionen eingesetzt werden, in einem kohärenten, maßgeschneiderten Planungsprozess zusammengeführt, der voll und ganz auf die gemeinsamen Prioritäten der Union abgestimmt ist. Die Pläne werden die Wirkung jedes ausgegebenen Euros maximieren, mehr Flexibilität bei der Anpassung an regionale und lokale Bedürfnisse bieten und die Vorschriften für die Mitgliedstaaten und Regionen vereinfachen.
Die neuen nationalen und regionalen Partnerschaftspläne für Investitionen und Reformen werden auf der bisherigen beachtlichen Erfolgsbilanz der gemeinsamen Politikbereiche der EU aufbauen und diese stärker und wirkungsvoller machen. Die Partnerschaften werden die Synergien zwischen den derzeitigen politischen Maßnahmen zur Unterstützung der europäischen Prioritäten verbessern und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt stärken. Zudem werden sie die EU-Maßnahmen zur Beseitigung von Binnenmarkthemmnissen vorantreiben. Mit einer Mittelausstattung von 865 Mrd. EUR (einschließlich 50 Mrd. EUR aus dem Klima-Sozialfonds) werden die Pläne die gemeinsamen Politikbereiche Europas mit einem modernisierten Ansatz weiter unterstützen.
Die Mittelausstattung der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne 2028-2034
Die Partnerschaftspläne sind eng mit den europäischen Prioritäten verknüpft, aber auch auf die spezifischen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten und Regionen zugeschnitten. Die Pläne werden den wichtigsten Prioritäten und Herausforderungen Rechnung tragen, unter anderem im Rahmen des Europäischen Semesters. Sie werden gemeinsam mit nationalen und regionalen Behörden konzipiert und umgesetzt. Das neue Umsetzungssystem wird der Vielfalt unter den Mitgliedstaaten Rechnung tragen und ihnen wie auch unter den geltenden Vorschriften Flexibilität bei der Entwicklung nationaler, sektoraler und gegebenenfalls regionaler und territorialer Kapitel bieten, je nach den verfassungsrechtlichen Strukturen und Traditionen der einzelnen Mitgliedstaaten. Die Pläne werden in allen Politikbereichen der EU gezielt auf dringende Bedürfnisse eingehen, wie z. B. die Herausforderungen, mit denen die am stärksten vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine betroffenen östlichen Grenzregionen konfrontiert sind. Die Partnerschaften werden somit nicht vorschreiben, wie gemeinsame Ziele erreicht werden können, sondern vorgeben, was zu erreichen ist, wobei die uneingeschränkte Achtung des Subsidiaritätsprinzips gewährleistet wird.
Die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne werden 14 bestehende Fonds zusammenführen, die Kohärenz und gemeinsame Programmplanung dieser Fonds gewährleisten und gleichzeitig ihre Besonderheiten berücksichtigen. Dadurch werden komplexe Programmplanungsprozesse gestrafft, langwierige Validierungsverfahren verkürzt und neue Möglichkeiten für Synergien geschaffen.
ØLandwirtschaft und ländliche Gebiete stellen weiterhin eine wichtige Priorität dar, da sie die strategische Autonomie, die Ernährungssicherheit und die Nachhaltigkeit der EU stärken. Die Partnerschaften sind eine Gelegenheit, den politischen Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik einfacher, zielgerichteter und wirkungsvoller zu gestalten, um ein Gleichgewicht zwischen Anreizen, Investitionen und Vorschriften zu finden. Die Einkommensstützung aus dem EU-Haushalt wird für die Landwirtinnen und Landwirte planbar und stabil bleiben; gleichzeitig können sie zusätzliche Möglichkeiten für Investitionen und gemeinsame Maßnahmen für ländliche Gebiete nutzen. Die Mitgliedstaaten werden Synergien erzielen können, um die Herausforderungen für Landwirtinnen und Landwirte sowie ländliche Gemeinschaften besser zu bewältigen, Chancen für Junglandwirtinnen und ‑landwirte zu schaffen und den Generationswechsel zu fördern, und dabei die langfristige Ernährungssicherheit gewährleisten. Die EU wird ihre Absatzförderung für Agrarerzeugnisse aus der EU verstärken, um neue Marktchancen zu eröffnen. Angesichts der zunehmenden Unsicherheit auf den Agrarmärkten wird die EU die Landwirtinnen und Landwirte schützen und die Märkte im Falle von Marktstörungen durch das einheitliche Sicherheitsnetz stabilisieren.
ØDie Kohäsionspolitik wird gestärkt und modernisiert, wobei die Regionen im Mittelpunkt stehen, und sie wird ihre Grundprinzipien der Partnerschaft, der Multi-Level-Governance und des ortsbezogenen Handelns beibehalten. Sie wird Synergien mit den anderen Politikbereichen schaffen, von einer größeren Wirkung durch gezielte Investitionen und Reformen profitieren und dabei weiterhin einen stärkeren Zusammenhalt in Europa fördern und dafür sorgen, dass alle Europäerinnen und Europäer unabhängig von ihrem Wohnort in den Genuss wirtschaftlicher Chancen und einer höheren Lebensqualität kommen. Sie wird weniger entwickelten Regionen dabei helfen, aufzuholen und Regionen durch einen gerechten Übergang begleiten, um sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird. Den Gebieten in äußerster Randlage wird sie besondere Aufmerksamkeit widmen und ihre spezifischen Herausforderungen und ihr einzigartiges Potenzial anerkennen.
ØEuropa ist nur so stark wie seine einzelnen Bürgerinnen und Bürger – daher werden die Menschen und das europäische Sozialmodell im Mittelpunkt der Pläne stehen. Für nationale und regionale Partnerschaftspläne wird ein soziales Ziel von 14 % gelten, um erhebliche Investitionen in die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte zu lenken und hochwertige Beschäftigung, Kompetenzen, soziale Inklusion und Wohnraum in allen Mitgliedstaaten, Regionen und Sektoren zu fördern.
ØDie Pläne werden sicherstellen, dass die Unterstützung der EU in den Bereichen Migration, Grenzmanagement und Sicherheit auf die Bedürfnisse jedes Mitgliedstaats und jeder Region zugeschnitten ist. Die Verknüpfung von Reformen und Investitionen wird den Mitgliedstaaten stärkere Anreize zur Umsetzung des Migrations- und Asylpakets und der EU-Strategie für die innere Sicherheit bieten. Die EU-Fazilität wird eine flexible, geschlossene Reaktion der EU auf dringende Bedarfe und neue Herausforderungen gewährleisten.
ØDie Fischerei bleibt die Triebfeder für das Leben und die Wirtschaft in unseren Küstengebieten. Die Partnerschaften werden eine engere Verbindung zwischen der Fischerei- und der Meerespolitik der EU, der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik herstellen, um unsere Fischerinnen und Fischer besser zu unterstützen und gleichzeitig dazu beizutragen, wirtschaftliche Tätigkeiten wie Aquakultur, Tourismus und Schifffahrt anzuregen, Arbeitsplätze zu schaffen und die Lebensgrundlagen in Küstenregionen zu verbessern.
Die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne werden zusammen mit anderen EU-Programmen dabei helfen, bei der Dekarbonisierung Europas bis 2050 auf Kurs zu bleiben. Die durch die Pläne unterstützten Investitionen und Reformen werden Innovationen ankurbeln, die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels stärken, die Konnektivität verbessern und Europa dabei unterstützen, energieunabhängiger zu werden. Die Pläne werden Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger in allen Teilen der Union dabei unterstützen, den Herausforderungen und Chancen des Übergangs zu einer sauberen Wirtschaft zu begegnen, und sicherstellen, dass niemand zurückgelassen wird.
Finanzierung von Migration und Grenzmanagement im Haushalt 2028-2034
Ergebnisorientierte Maßnahmen und die Kombination von sich gegenseitig verstärkenden Investitionen und Reformen werden eine größere Wirkung und ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielen. Die Zahlungen werden von der Erfüllung der Etappenziele und Zielwerte für Investitionen und Reformen abhängig gemacht, die mit den vereinbarten Prioritäten verknüpft sind. Dies dürfte zu einer schnelleren und effizienteren Bereitstellung von Finanzmitteln und entsprechenden Ergebnissen führen. Dadurch wird der Schwerpunkt folgerichtig auf die Wirkung der EU-Ausgaben gelegt. Durch solide Prüfungs- und Kontrollregelungen wird sichergestellt, dass die Partnerschaftspläne im Einklang mit den höchsten Standards der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung umgesetzt werden.
Die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und die Charta der Grundrechte sind nicht verhandelbar. Die Konditionalitätsverordnung wird weiterhin für den gesamten EU-Haushalt gelten (siehe Abschnitt 5). Durch die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne wird eine engere Verknüpfung zwischen den Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit und der Bereitstellung finanzieller Unterstützung hergestellt. Falls einem Mitgliedstaat Mittel aufgrund anhaltender Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit oder die Charta der Grundrechte verloren gehen, werden sie für Programme mit direkter oder indirekter Mittelverwaltung zur Verfügung stehen, insbesondere solche, die zur Unterstützung der Demokratie in Europa, der Zivilgesellschaft, der Werte der Union oder der Korruptionsbekämpfung beitragen.
Eine EU-Fazilität wird die Umsetzung auf nationaler und regionaler Ebene unterstützen. Mit der Fazilität werden Maßnahmen gefördert, die auf Unionsebene effizienter durchgeführt werden können und die die von den Mitgliedstaaten und Regionen durchgeführten Projekte ergänzen. Dazu gehört die Umsetzung der ausschließlichen Zuständigkeiten der Union, etwa bei der Erhaltung der biologischen Meeresressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik, der Unterstützung der Meerespolitik, der Förderung sozialer Maßnahmen und Investitionen in soziale Infrastruktur und die Sozialwirtschaft auf EU-Ebene, auch durch den Einsatz von Garantieinstrumenten, und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Regionen oder Städten. Die Fazilität wird die Reaktion auf Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen erleichtern und Synergien mit anderen Politikbereichen schaffen, die unter die Partnerschaften fallen, wie etwa die Landwirtschaft. Ein nicht zugewiesenes Polster wird es ermöglichen, auf unerwartete Ereignisse und Katastrophen in den Mitgliedstaaten zu reagieren, falls andere Flexibilitätsmechanismen im Rahmen der nationalen und regionalen Zuweisungen nicht ausreichen.
Die EU wird die türkisch-zyprische Gemeinschaft weiter durch ein spezielles Instrument unterstützen.
II.Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit: Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und Horizont Europa
(*) Die kooperative FuI steht im Einklang mit den Tätigkeiten im Rahmen des Fonds für Wettbewerbsfähigkeit.
Der neue Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, der in Synergie mit Horizont Europa funktioniert, wird europäische Innovatoren von der Forschung bis zur Marktreife, von den ersten Ideen über Start-up-Gründungen bis hin zu deren Expansion durchgehend unterstützen. Der Fonds wird die Umsetzung des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit finanziell unterstützen und es der Union ermöglichen, in strategischen Sektoren einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, unter anderem durch die Erleichterung länderübergreifender und grenzüberschreitender Projekte mit hohem EU-Mehrwert. Auf diese Weise wird er Wohlstand und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze ermöglichen.
Der nächste langfristige EU-Haushalt muss einen grundlegenden Wandel hinsichtlich der EU-Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit vollziehen. Europa ist die Wiege von Innovation, wissenschaftlichem Fortschritt und Unternehmertum und ein Industriestandort von Weltrang. Die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Sicherheit Europas werden jedoch durch Hindernisse im Binnenmarkt, fragmentierte Kapitalmärkte, unzureichende Digitalisierung, unlauteren internationalen Wettbewerb, hohe Energiepreise, Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel, eine schleppende Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Resultate und Hindernisse bei der Zusammenführung von Projekten und Finanzmitteln behindert.
Europa muss deutlich besser gewährleisten, dass seine besten Projekte und Unternehmen gedeihen und expandieren können, was auch die Draghi- und Letta-Berichte und der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit bestätigen. Wie im Deal für eine saubere Industrie dargelegt, müssen Dekarbonisierung und Wirtschaftswachstum Hand in Hand gehen, und zwar durch erschwingliche Energiepreise, die Unterstützung für in der EU hergestellte saubere Produkte (über den Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie), hochwertige Arbeitsplätze und eine Aufstockung der finanziellen Unterstützung, etwa durch die Bank zur Dekarbonisierung der Industrie. Die Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit Europas muss ebenfalls ein zentrales Ziel sein; so muss sichergestellt werden, dass Schlüsselsektoren angesichts der geopolitischen und technologischen Entwicklungen widerstandsfähig und wettbewerbsfähig bleiben. Die EU muss zudem Investitionen in zukunftsweisende Spitzentechnologien, wie Raumfahrt, künstliche Intelligenz und Quantentechnologie, Vorrang einräumen. Um Wettbewerbsfähigkeit, Autonomie und Sicherheit zu gewährleisten, muss Europa eine sichere digitale Infrastruktur von Weltrang aufbauen, z. B. Netze mit hoher Kapazität und KI-Gigafabriken.
Der mit einer Gesamtmittelausstattung von 409 Mrd. EUR ausgestattete Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, einschließlich Horizont Europa, wird die EU-Budgethilfe für Forschung, Innovation, Entwicklung und Einführung in beispielloser Weise ankurbeln.
Der neue Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit wird Investitionen auf EU-Ebene mobilisieren, um die Hochskalierung, die Herstellung und den Einsatz strategischer Technologien in Europa zu beschleunigen. Er wird zu einem Schlüsselinstrument werden, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu verbessern und die industrielle Basis der EU zu stärken, unter anderem durch die Unterstützung von Technologien, Produkten und Dienstleistungen aus Europa. Der Fonds, der den derzeitigen Flickenteppich aus sich überschneidenden Programmen ersetzt und für den einheitliche Regeln gelten, wird die EU-Finanzierung erheblich vereinfachen und beschleunigen, unter anderem für kleine Unternehmen. So kann die EU künftig an den richtigen Stellen wirkungsvoll investieren. Der Fonds wird vereinfachte und beschleunigte Auswahl-, Evaluierungs- und Vergabeverfahren umfassen und vereinfachte Anforderungen an die Berichterstattung für die Empfänger von EU-Mitteln bieten, wodurch die Fördermittel die Projektträger schneller erreichen.
Entsprechend der Empfehlung des Draghi-Berichts wird sich der Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit auf die europäischen öffentlichen Güter konzentrieren. Mit dem Fonds werden Bereiche unterstützt, die für die Wettbewerbsfähigkeit der EU entscheidend sind: Energiewende und Dekarbonisierung, digitale Führungsrolle, Resilienz und Sicherheit, Verteidigungsindustrie und Weltraum sowie Gesundheit, Biotechnologie, Landwirtschaft und Bioökonomie. Er wird auch Beratungsleistungen für Projektträger anbieten.
Öffentliche Investitionen auf europäischer Ebene spielen eine entscheidende Rolle als Katalysator für private Investitionen. Der Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit wird ein umfassendes Finanzierungsinstrumentarium für die Mobilisierung privater Investitionen bieten. Auf diese Weise wird jedes ausgewählte Projekt Zugang zu der am besten geeigneten Form von Unterstützung erhalten, sei es durch Zuschüsse oder Darlehen, Auftragsvergabe oder Finanzierungsinstrumente, einschließlich Beteiligungsinvestitionen. Entscheidend ist, dass die nachgewiesene Schlagkraft von InvestEU öffentliche und private Investitionen in vorrangigen Sektoren der EU mobilisiert, wobei eine enge Zusammenarbeit mit den Durchführungspartnern – der Europäischen Investitionsbank und anderen nationalen Förderbanken – gewährleistet wird. Aus dem Fonds werden auch öffentlich-private Partnerschaften, einschließlich wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse, unterstützt.
Das weltbekannte Forschungs- und Innovationsprogramm „Horizont Europa“ wird weiterhin in bahnbrechende Grundlagen- und Verbundforschung sowie in Sprunginnovationen in strategischen Bereichen investieren. Es wird als eigenständiges Programm fungieren, das durch integrierte Arbeitsprogramme für Verbundforschung und ein gemeinsames Regelwerk eng mit dem Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit verknüpft ist. Das neue Programm „Horizont Europa“ wird vereinfacht und gestärkt, damit die EU-Ausgaben dank klarerer Vorschriften und transparenterer Verfahren für Antragsteller und Interessenträger schneller und strategischer einsetzbar sind. Es wird sektorübergreifende Maßnahmen im Bereich der Grundlagenforschung unterstützen, indem es sich auf seinen bewährten, exzellenzbasierten Ansatz stützt und die künftigen Triebfedern für Wachstum und eine technologische Führungsrolle fördert. „Horizont Europa“ wird auf vier Säulen aufbauen: Wissenschaftsexzellenz, Wettbewerbsfähigkeit und Gesellschaft, Innovation und Europäischer Forschungsraum. Ein erweiterter Europäischer Forschungsrat wird die Grundlagenforschung fördern, und die Unterstützung des Europäischen Innovationsrats für Start-up-Unternehmen wird ausgeweitet. Im Rahmen des Euratom-Programms für Forschung und Ausbildung werden Forschung und Ausbildung im Nuklearbereich finanziert und das ITER-Projekt für Kernfusion unterstützt.
III.Schaffung einer Europäischen Verteidigungsunion
Mit dem neuen langfristigen EU-Haushalt wird die Europäische Verteidigungsunion wahr gemacht, was in Zeiten zunehmender Bedrohungen und Unsicherheit dringend geboten ist. Eine Finanzierung durch eine Kombination aus Europäischem Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen, der Fazilität „Connecting Europe“ und externen Finanzierungsquellen wird bei den nationalen Verteidigungsausgaben einen beispiellosen europäischen Mehrwert bringen.
Mit dem neuen EU-Haushalt muss der Schaffung einer echten Europäischen Verteidigungsunion neuer Schwung gegeben werden. Da durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine der Krieg auf europäischen Boden zurückgekehrt ist, wurde die Fähigkeit der Union, ihre Verteidigungsbereitschaft zu finanzieren, im Rahmen des derzeitigen langfristigen EU-Haushalts gestärkt. Zu nennen sind hier die neue Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion und das Instrument für die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern sowie der Ausbau der Europäischen Friedensfazilität.
Im Weißbuch zur Europäischen Verteidigungsbereitschaft 2030 ist dargelegt, was die Union tun kann, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Stärkung der industriellen Basis im Verteidigungsbereich und zur Verteidigungsbereitschaft der EU insgesamt zu unterstützen und zu koordinieren. Dabei verfügen die Mitgliedstaaten über weitere haushaltspolitische Spielräume zur Erhöhung der Verteidigungsausgaben, auch durch zusätzliche Darlehen, die durch gemeinsame Mittelaufnahme finanziert werden (das Instrument „Sicherheitsmaßnahmen für Europa“). Doch das reicht nicht. Mit dem nächsten Haushalt muss eine neue Ära strategischer Investitionen in die europäische Verteidigungsfähigkeit und Verteidigungsbereitschaft eingeläutet werden, die auch die gemeinsame Entwicklung europäischer kritischer Verteidigungsfähigkeiten umfasst. Ein besonderer Schwerpunkt wird darauf liegen, die Herausforderungen in den Mitgliedstaaten zu bewältigen, die konventionellen militärischen Bedrohungen am stärksten ausgesetzt sind, und zwar durch gemeinsame Vorhaben wie den Schutzschild Ost.
Aus dem Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit wird umfangreiche Unterstützung für Investitionen in Verteidigung, Sicherheit und Raumfahrt bereitgestellt werden. Die Kommission schlägt vor, die Mittel im Vergleich zum derzeitigen Finanzrahmen erheblich aufzustocken. Auch was die Herangehensweise betrifft, ist das ein großer Schritt nach vorn, denn es wird Unterstützung über den gesamten Investitionszyklus hinweg – von der Forschung und Entwicklung über die Herstellung bis hin zum Einsatz – im Rahmen eines einzigen Instruments bereitgestellt. Dies trägt außerdem dazu bei, die Risiken bei gemeinsamen Verteidigungsvorhaben zu mindern. Somit erfolgt eine bessere Abstimmung der Investitionen in Anwendungen mit doppeltem Verwendungszweck und in die Cybersicherheit. Die EU wird ihre Weltraumsysteme, insbesondere Galileo, EGNOS, Copernicus und IRIS2, weiter modernisieren und gleichzeitig neue Kapazitäten aufbauen, um Herausforderungen bei Anwendungen mit doppeltem Verwendungszweck zu begegnen. Hierunter fallen beispielsweise ein staatlicher Erdbeobachtungsdienst sowie Ortung, Navigation und Zeitgebung in erdnahen Umlaufbahnen.
Die Finanzierung von Ausgaben für Verteidigung und Raumfahrt aus dem Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit bringt mehrere Vorteile mit sich. Erstens gewährleistet sie kohärente Vorschriften für Begünstigte und erleichtert den Zugang zu Finanzmitteln. Zweitens werden Synergien zwischen der Unterstützung für die Verteidigungsindustrie und der Unterstützung für die Raumfahrtindustrie genutzt, da sich diese gegenseitig befruchten können. Gleichzeitig wird eine kontinuierliche und umfassende Unterstützung für EU-Investitionen in Raumfahrtinfrastruktur und wichtige europäische Weltraumressourcen sichergestellt. Drittens wird dadurch der Zugang zur gesamten Palette an Finanzierungsinstrumenten im Rahmen des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit gewährt, um ein maßgeschneidertes Vorgehen zu ermöglichen.
Die Mitgliedstaaten und Regionen können zudem im Rahmen ihrer nationalen und regionalen Partnerschaftspläne Investitionen und Reformen im Bereich der Verteidigungsfähigkeiten der Union sowie Sicherheitsprojekte fördern, und zwar im Einklang mit den Prioritäten der EU und unter Nutzung von Synergien mit EU-Finanzierungsinstrumenten. Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der industriellen Basis in Europa in den Bereichen Verteidigung, Sicherheit und Technologie zu erhöhen und die Krisenvorsorge, die Bedrohungserkennung und die Krisenreaktionsfähigkeit der Union zu verbessern, auch durch Stärkung der Cybersicherheit und eine resiliente kritische Infrastruktur. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten die nationalen Anteile transeuropäischer Verkehrsnetze, nationale Energieübertragungs- und -verteilungsnetze sowie wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (auch im Verteidigungsbereich) im Rahmen der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne finanzieren können.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, in militärische Mobilität zu investieren, um sicherzustellen, dass die Streitkräfte der Mitgliedstaaten schnell und mit ausreichender Schlagkraft auf Krisen reagieren können, die an den Außengrenzen der EU und auch weiter entfernt ausbrechen. Durch eine Stärkung der Fazilität „Connecting Europe“ wird daher der Fokus vermehrt auf Korridore für die militärische Mobilität und die bestmögliche Nutzung von Synergien mit anderen Investitionen im Bereich der Verkehrsnetze ausgerichtet. Entsprechende Investitionen werden den Transport von Truppen und Ausrüstung auf Schiene und Straße, über Flughäfen, Häfen und Binnenwasserstraßen sowie multimodale Terminals erleichtern.
Die Europäische Friedensfazilität wird weiterhin als haushaltsexternes Instrument funktionieren, das zu den Bemühungen der Union beiträgt, den Frieden zu wahren, Konflikte zu verhindern und die internationale Sicherheit zu stärken. Die Fazilität umfasst zwei Säulen, aus denen vom Rat beschlossene Maßnahmen finanziert werden: die gemeinsamen Kosten militärischer Operationen und Missionen sowie Unterstützungsmaßnahmen. Angesichts des sich rasch wandelnden geopolitischen Umfelds sollte die Fazilität Partner weltweit, einschließlich in der Ukraine, auch über die Laufzeit des nächsten Finanzrahmens hinaus unterstützen können und hierfür auf 30,5 Mrd. EUR aufgestockt werden.
IV.Stärkung des europäischen Binnenmarkts
Der Binnenmarkt ist eine der herausragenden Errungenschaften der Union. Allerdings hat die jüngste Binnenmarktstrategie einmal mehr gezeigt, dass der Binnenmarkt noch längst nicht vollendet ist. Der Mehrwert von Investitionen aus dem EU-Haushalt ist am größten, wenn dadurch Hindernisse abgebaut und Verbindungen geschaffen werden. Der neue EU-Haushalt wurde mit diesem Leitgedanken erarbeitet.
Der EU-Haushalt hat stets die Ausweitung und Vertiefung des europäischen Binnenmarkts unterstützt. Dies geschieht durch gemeinsames Vorgehen wie im Rahmen der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik, aber auch durch Investitionen in physische Infrastruktur, durch die transeuropäische Netze verwirklicht werden, und durch Investitionen in Verwaltungsinfrastruktur, durch die die Bedingungen für einen erfolgreichen Binnenmarkt geschaffen werden.
Aus der neuen Fazilität „Connecting Europe“ wird die Verwirklichung der transeuropäischen Netze finanziert und die Energie- und Verkehrswende in der EU gefördert. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Notwendigkeit, sich von fossilen Brennstoffen aus Russland unabhängig zu machen, haben gezeigt, wie wichtig eine echte Energieunion und gut integrierte Infrastrukturnetze in der EU sind. Allerdings sind bei wichtigen Infrastrukturvorhaben wie grenzüberschreitenden Bahnverbindungen und Verbindungsleitungen zu wenige Fortschritte zu verzeichnen. Die Fazilität wird solch entscheidende Investitionen in die Resilienz und Sicherheit Europas ankurbeln, unter anderem durch die Unterstützung von Projekten in den am wenigsten vernetzten Teilen der Union, wie Inseln und Gebiete in äußerster Randlage. Investiert wird auch in grenzüberschreitende Verbindungsleitungen und Netze, grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, Offshore-Netze, erneuerbare Energiequellen, Energiespeicherung und Infrastruktur für alternative Brennstoffe, um die Klimaziele der Union erreichen zu können. Durch die Fazilität werden zivil-militärische Verkehrsprojekte mit doppeltem Verwendungszweck finanziert, um eine ungehinderte militärische Mobilität in der gesamten EU zu ermöglichen, die eine Voraussetzung für eine stärkere und besser vorbereitete Europäische Verteidigungsunion ist.
Das neue Binnenmarktprogramm wird aus dem EU-Haushalt unterstützte Maßnahmen bündeln, um grenz- und länderübergreifende Barrieren abzubauen und die Zusammenarbeit zwischen nationalen Verwaltungen zu fördern. Es wird zur Durchsetzung der EU-Binnenmarktvorschriften und der Wettbewerbspolitik, zu Normungsmaßnahmen, zum Verbraucherschutz und zur Zusammenarbeit zwischen Statistikbehörden zur Erstellung hochwertiger Statistiken beitragen, um die Ausgestaltung, Überwachung und Evaluierung aller Politikbereiche der Union zu unterfüttern. Außerdem wird dadurch die bisher bestehende Fragmentierung der EU-Finanzierung in diesem Bereich beendet und in den Bereichen Zölle, Steuern und Betrugsbekämpfung, die alle für ein effizientes Funktionieren des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung sind, die Zusammenarbeit nationaler Behörden gefördert und der Verwaltungsaufwand verringert. Auch die Umsetzung der EU-Zollreform nach deren Verabschiedung und der Spar- und Investitionsunion wird dadurch erleichtert.
V.Ein starkes Europa in einer unsicheren Welt: das Instrument „Europa in der Welt“
Mit „Europa in der Welt“ werden die EU-Mittel strategisch gezielter auf die wichtigsten Prioritäten ausgerichtet, indem die Unterstützung auf die Bedürfnisse der Partner Europas und die Interessen der Union zugeschnitten und flexibel an die Entwicklung der lokalen, regionalen und globalen Bedingungen angepasst wird. Auf diese Weise werden die Kandidatenländer auf ihrem europäischen Weg in die Union nachdrücklich unterstützt und die Stabilität in der unmittelbaren Nachbarschaft der Union gefördert. Mit „Europa in der Welt“ setzt die Union ihre unerschütterliche Unterstützung für die Ukraine fort und untermauert ihre Antwort auf Herausforderungen wie Konflikte im Nahen Osten und deren Folgen.
Die globale politische und wirtschaftliche Landschaft ist zunehmend unbeständig und unberechenbar: anhaltende oder aufkeimende Konflikte, unlauterer Wettbewerb und eine rigorosere Durchsetzung wirtschafts- und geopolitischer Interessen internationaler Akteure. Andere Faktoren wie Klimawandel, Migrationsdruck und Sicherheitsbedrohungen stellen die EU und ihre Partner weltweit weiterhin vor erhebliche Herausforderungen.
Vor diesem Hintergrund muss die EU die Finanzierung ihres auswärtigen Handelns im nächsten Finanzrahmen neu gestalten und verstärken. Das auswärtige Handeln der EU muss gezielter auf unsere Partner ausgerichtet werden und dringenden Bedürfnissen vor Ort Rechnung tragen. Gleichzeitig sollte dies den strategischen Interessen der Union auf der Weltbühne dienen, indem Mittel für zentrale politische Prioritäten bereitgestellt und sich wandelnde Umstände flexibel berücksichtigt werden. Grundlage hierfür wird das Instrument „Europa in der Welt“ mit einer aufgestockten Mittelausstattung von 200 Mrd. EUR sein. Davon sollte ein Richtbetrag von 25 Mrd. EUR für humanitäre Hilfe bestimmt sein.
Mit „Europa in der Welt“ in seiner neuen Form wird die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU im Rahmen des nächsten langfristigen Haushalts optimiert, konsolidiert und gestrafft. Für jede Makroregion wird ein Richtbetrag zur Verfügung stehen, der den Partnern der Union Berechenbarkeit bietet, verbunden mit der flexiblen Möglichkeit, Mittel zwischen den Finanzausstattungen umzuschichten und eine allgemeine nicht zugewiesene Reserve zu mobilisieren, um neuen Bedürfnissen und Prioritäten gerecht zu werden. „Europa in der Welt“ wird auch eine globale Säule für Maßnahmen mit naturgemäß globaler Reichweite umfassen, z. B. die Finanzierung von Initiativen über internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen oder Maßnahmen in Bereichen wie Terrorismusbekämpfung, globale Gesundheit, Cybersicherheit, Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland oder internationale Klima- und Meerespolitik.
Der EU werden alle außenpolitischen Instrumente zur Verfügung stehen, um die einzelnen Makroregionen gezielt zu unterstützen. „Europa in der Welt“ umfasst mehrjährige Kooperationsprogramme mit Partnern sowie naturgemäß nicht programmierbare Maßnahmen, z. B. humanitäre Hilfe und Maßnahmen im Zusammenhang mit Krisen, Frieden und außenpolitischen Belangen. Darüber hinaus wird mit „Europa in der Welt“ Unterstützung auf der Grundlage politischer Auflagen geleistet, zu denen die Durchführung von Reformen und Investitionen gehört. „Europa in der Welt“ wird es der EU ermöglichen, die richtige Kombination politischer Instrumente einzusetzen, mit denen den sich wandelnden außenpolitischen Zielen und den spezifischen Bedürfnissen der EU-Partner am wirksamsten entsprochen werden kann.
Die EU wird umfassende, für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaftspakete anbieten, um eine wirksamere und gezieltere Finanzierung des auswärtigen Handelns zu erreichen. Die Partnerschaftspakete werden auf die Partner bzw. Regionen zugeschnitten sein, sodass die geeigneten politischen Instrumente mobilisiert werden können, um das Handeln der EU vor Ort möglichst wirksam zu gestalten, den strategischen Interessen der EU zu dienen und die Sichtbarkeit und das Verständnis des auswärtigen Handelns der EU zu verbessern. Die EU wird eine neue europäische Außenwirtschaftspolitik voranbringen, die sich stärker an den internen Prioritäten der EU wie wirtschaftlicher Sicherheit, Handel und Wettbewerbsfähigkeit, Energieversorgungssicherheit und Dekarbonisierung, Ernährungssicherheit, Migrationsmanagement, Verkehrsverbindungen, Klima- und Umweltschutz, Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, Konnektivität mithilfe vertrauenswürdiger Anbieter und Zugang zu kritischen Rohstoffen orientiert.
Die Erweiterung ist ein politisches und geostrategisches Gebot. Zwanzig Jahre nach der größten Erweiterungsrunde in der Geschichte der EU stellt die Erweiterung nach wie vor eine bedeutende Investition auf lange Sicht in Sicherheit, Frieden und Stabilität und in nachhaltigen Wohlstand in Europa dar. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat gezeigt, wie wichtig die europäische Integration und wie notwendig eine größere und stärkere Union ist, um globale Herausforderungen angehen zu können. Die Union ist fest entschlossen, mit den Kandidatenländern und potenziellen Kandidaten bei ihren Beitrittsvorbereitungen zusammenzuarbeiten, und zwar unter uneingeschränkter Einhaltung des leistungsorientierten Verfahrens und in der festen Überzeugung, dass ihre Zukunft in der Europäischen Union liegt. „Europa in der Welt“ wird wesentliche finanzielle, politikbasierte Unterstützung ermöglichen, um den Kandidatenländern und potenziellen Kandidaten dabei zu helfen, auf diesem Weg voranzukommen.
Die EU wird die Ukraine so lange wie nötig unterstützen. Sie wird der Ukraine von der Unterstützung im Beitrittsprozess bis hin zum längerfristigen Wiederaufbau zur Seite stehen. Diese Unterstützung umfasst Darlehen, die durch gemeinsame EU-Anleihen finanziert werden und durch den Handlungsspielraum des EU-Haushalts abgesichert sind. Angesichts des großen, jedoch noch nicht abzuschätzenden Bedarfs wird die Unterstützung für die Ukraine im Rahmen der geografischen Säule von „Europa in der Welt“ durchgeführt und jenseits der Haushaltsobergrenzen aus einer speziellen Reserve finanziert.
„Europa in der Welt“ wird durch andere Formen des auswärtigen Handelns der EU ergänzt, die aus rechtlichen Gründen aus getrennten Programmen finanziert werden müssen. Mit dem nächsten langfristigen EU-Haushalt wird die Unterstützung für die überseeischen Länder und Gebiete aufgestockt und die Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik fortgesetzt.
VI.In Bildung, Demokratie und europäische Werte investieren
Der neue langfristige EU-Haushalt wird ein Haushalt für alle Europäerinnen und Europäer sein. Er sieht höhere Investitionen in Bildung und Kompetenzen vor, um Studierenden und Arbeitnehmenden in der EU dabei zu helfen, Chancen in der ganzen EU zu nutzen. Er wird weiterhin die reiche kulturelle Vielfalt, die demokratischen Werte und die Freiheiten Europas fördern. Er wird auf der Achtung der Rechte und Werte beruhen, für die unsere Union steht.
Die Förderung von Bildung, Kultur, Medien und demokratischen Werten ist eine Investition in unsere gemeinsame Zukunft. Dieser Förderung wurde im EU-Haushalt mit seinen Programmen ein hoher Stellenwert eingeräumt. Er trägt dazu bei, dass bei der Kompetenzentwicklung auf transnationaler Ebene zusammengearbeitet wird und das Zugehörigkeitsgefühl zur EU und das gegenseitige Verständnis verbessert werden, indem die Werte der EU gefördert und die demokratische und gesellschaftliche Resilienz, der kulturelle Austausch, das Finanzwissen und ein vertrauenswürdiger Informationsraum unterstützt werden.
Das Programm Erasmus+ wird durch die Kombination des derzeitigen Programms Erasmus+ mit dem Europäischen Solidaritätskorps gestärkt, was seinen Status als eines der symbolträchtigsten EU-Programme widerspiegelt. Erasmus+ wird weiterhin eine hochwertige Bildung und die Lernmobilität junger Menschen fördern, damit diese Kompetenzen entwickeln und gemeinsame Erfahrungen sammeln können. Durch Investitionen in Jugend, Freiwilligendienst und Sport wird Erasmus+ dazu beitragen, stärkere und besser vernetzte Gesellschaften aufzubauen, bürgerschaftliches und demokratisches Engagement zu fördern und den sozialen Zusammenhalt auf allen Ebenen zu verbessern. Die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne, die vollständig mit den länderspezifischen Empfehlungen abgestimmt sind, werden ebenfalls die Reformen und Investitionen zur Förderung der Kompetenzentwicklung und der dazugehörigen sozialen Infrastruktur in erheblichem Maße unterstützen.
Das neue Programm AgoraEU dient der Festigung der Säulen einer starken Demokratie wie Kultur, Medien und Zivilgesellschaft. Die Kultur- und Kreativwirtschaft und der audiovisuelle und Mediensektor der EU sind ein wichtiger Pfeiler der Wirtschaft und Gesellschaft in der EU. Der audiovisuelle Sektor ist mit einem starken Wettbewerb von außerhalb der EU und mit Herausforderungen angesichts der zunehmenden Bedeutung von Plattformen konfrontiert. Im Bereich der Nachrichtenmedien werden der Rückgang des Medienpluralismus und Desinformation zu einer Bedrohung für das europäische Projekt und die Demokratie. Europa steht auch vor Herausforderungen im Zusammenhang mit demokratischer Teilhabe, Gleichheit, kultureller Vielfalt und Bedrohungen der künstlerischen Freiheit. Um diesen Trends entgegenzuwirken, spielt eine gut konzipierte und verstärkte finanzielle Unterstützung auf europäischer Ebene eine wichtige Rolle. Die kulturelle und sprachliche Vielfalt, unser kulturelles Erbe und unsere gemeinsamen Werte Gleichheit und Demokratie sind maßgeblich für die europäische Identität und werden auch im nächsten langfristigen Haushalt wieder unterstützt. Durch die Bündelung der Unterstützung für Kultur, Medien und Zivilgesellschaft im Rahmen von AgoraEU wird den Begünstigten dank gemeinsamer Vorschriften und Finanzierungsregelungen der Zugang erleichtert.
Das Programm „Justiz“ wird zur Entwicklung eines effizienten, inklusiven und resilienten europäischen Rechtsraums beitragen. Zudem wird damit die Digitalisierung der Justiz auf EU-Ebene unterstützt.
VII.Schutz der Menschen und Verbesserung der Krisenvorsorge und Resilienz
Der neue langfristige EU-Haushalt sieht Instrumente zur Umsetzung der Union der Krisenvorsorge
und der Strategie ProtectEU vor. Die jüngsten Katastrophen und Krisen wie die Pandemie, der Krieg in der Ukraine oder die Energiekrise sowie die zahlreichen Sicherheitsbedrohungen haben den Mehrwert koordinierter Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten für die Verbesserung der Krisenvorsorge und den Schutz unserer inneren Sicherheit aufgezeigt. Der nächste langfristige EU-Haushalt wird die Präventions-, Vorsorge- und Bewältigungskapazitäten der EU stärken und Investitionen in die Sicherheit Europas ermöglichen.
Im Niinistö-Bericht wurden die zahlreichen Bedrohungen, denen die Union ausgesetzt ist, hervorgehoben und konkrete Empfehlungen dazu abgegeben, wie größeren Krisen, die die EU oder einige ihrer Mitgliedstaaten treffen, vorgebeugt bzw. auf sie reagiert werden kann. Der künftige langfristige Haushalt wird alle Aspekte des Krisenmanagements – Prävention, Vorsorge, Bewältigung und Erholung sowie Verbesserung des Vorsorge-Instrumentariums der EU – abdecken und erhebliche finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt hierfür vorsehen.
Bei dem neuen Katastrophenschutzverfahren der Union und der Unionsunterstützung für Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen sollen die Synergien zwischen den EU-Maßnahmen in den Bereichen Katastrophenschutz und Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen genutzt werden. Da der Mehrjährige Finanzrahmen dem Grundsatz der „eingebauten Krisenvorsorge“ folgen soll, schlägt die Kommission vor, die Mittel in diesem Bereich um das Fünffache auf 10,7 Mrd. EUR aufzustocken. Das Katastrophenschutzverfahren der Union wird sicherstellen, dass in allen relevanten Sektoren und Regionen Bewältigungskapazitäten, einschließlich Lagerbeständen, auf EU-Ebene aufgebaut und aufrechterhalten werden und die nationalen Anstrengungen ergänzt werden. Ein deutlich gestärktes Katastrophenschutzverfahren der Union in Kombination mit der Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen wird eine bessere sektorübergreifende Koordinierung gewährleisten und Kapazitätslücken im Hinblick auf Notfälle schließen, die z. B. durch den Klimawandel und Veränderungen der Sicherheitslandschaft (etwa der kritischen Infrastruktur) oder der globalen Gesundheitslandschaft entstehen.
Beim kommenden Finanzrahmen wird das Ziel der „systematischen Verankerung der Krisenvorsorge“ in seiner Struktur umgesetzt. Zusätzlich zu den zentralen EU-Kapazitäten, die im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union bereitgestellt werden, wird es nationale und regionale Partnerschaftspläne geben, um Investitionen und Reformen zur Verbesserung der Krisenprävention, der Klimaresilienz und der Vorsorge auf Ebene der Mitgliedstaaten sowie auf regionaler Ebene zu unterstützen. Aus der EU-Fazilität wird die Reaktion auf Katastrophen und unerwartete Ereignisse finanziert – entweder zur Ergänzung nationaler Mittelzuweisungen oder zur direkten Finanzierung von Maßnahmen auf EU-Ebene. Der Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit wird die Vorsorge und die strategische Autonomie der EU in Schlüsselsektoren und im Zusammenhang mit Schlüsseltechnologien und -infrastrukturen stärken. Auf diese Weise wird die Entwicklung industrieller Kapazitäten und modernster Technologien (z. B. Krisenhilfe-Instrumentarium von Copernicus, Galileo und IRIS², Gesundheitsinnovationen und Gesundheitsindustrie) unterstützt und ein Beitrag zur Stärkung der Resilienz der EU geleistet, unter anderem durch Investitionen in den Schutz kritischer Infrastrukturen. „Europa in der Welt“ wird ein umfassendes Instrumentarium für Maßnahmen in Drittländern bieten.
Sicherheit ist das Fundament, auf dem alle unsere Freiheiten aufbauen. Die Fähigkeit der EU-Mitgliedstaaten, Sicherheit für ihre Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, hängt von einem einheitlichen europäischen Ansatz zum Schutz unserer inneren Sicherheit ab. Der neue langfristige EU-Haushalt wird Europa dabei unterstützen, sein dauerhaftes Versprechen von Frieden und Stabilität einzuhalten. Mit der Strategie ProtectEU engagiert sich die EU gegenüber allen ihren Bürgerinnen und Bürgern für mehr Sicherheit in Europa.
Der künftige langfristige Haushalt wird das Engagement für mehr Sicherheit in Europa untermauern. Dies geschieht, indem die Resilienz kritischer Infrastrukturen gesteigert wird, die Zusammenarbeit zwischen den Notdiensten der Mitgliedstaaten bei der Reaktion auf Bedrohungen der inneren Sicherheit der EU ermöglicht wird, die Systeme für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit verbessert werden und eine gemeinsame Reaktion auf schwere Straftaten, einschließlich Terrorismus und organisierter Kriminalität, gefördert wird. Der neue langfristige EU-Haushalt wird über „Europa in der Welt“ auch eine engere Zusammenarbeit mit Drittländern zur Verbesserung der inneren Sicherheit der Union ermöglichen.
Die Union wird weiterhin Unterstützung im Bereich der nuklearen Sicherheit leisten. Dazu gehören die internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit sowie die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Litauen sowie der EU-eigenen kerntechnischen Anlagen. Die Beteiligung der EU an der Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Bulgarien und der Slowakei dürfte bis 2027 abgeschlossen sein. Die Finanzierungen aus dem EU-Haushalt werden dazu beitragen, die Gesundheit der Arbeitskräfte und der ganzen Bevölkerung zu fördern, die nukleare Sicherheit zu gewährleisten und Umweltzerstörung zu verhindern.
VIII.Eine moderne und effiziente öffentliche Verwaltung für Europa
Ein Personalabbau um 5 % in den Jahren 2013 bis 2017, gefolgt von einem längeren Zeitraum stabiler Personalausstattung, hat zu erheblichen Einsparungen bei den Verwaltungsausgaben geführt – aber er hat auch eine erhebliche Kapazitätslücke in der Kommission hinterlassen und sie Risiken hinsichtlich der Betriebskontinuität ausgesetzt. Die rasche Veränderung des wirtschaftlichen und globalen Kontexts führte zu neuen politischen Erfordernissen, und der Kommission wurden neue Initiativen und Aufgaben übertragen, die zusätzliche Ressourcen erfordern. Um diese neuen Aufgaben zu bewältigen, braucht die Kommission einen angemessenen Personalbestand, und die Mitarbeiter müssen die richtigen Profile aufweisen. Dies bedeutet auch, dass die Kommission in der Lage sein muss, die besten Talente für sich zu gewinnen und eine ausgewogenere geografische Verteilung bei ihren Mitarbeitern zu erreichen.
Zum Zeitpunkt der Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens 2021-2027 hatte die Kommission den sich aus neuen Aufgaben ergebenden Personalbedarf aller EU-Organe sowie den Bedarf an Fachwissen im Bereich Cybersicherheit bewertet. Seit der Vorlage des Vorschlags im Rahmen der Halbzeitüberprüfung wurden weitere Gesetzgebungsinitiativen angenommen, ohne dass eine entsprechende Aufstockung des Personals erfolgte. Auch andere EU-Organe stehen vor neuen Herausforderungen, nicht zuletzt in Bezug auf Sicherheit, KI und neue regulatorische Verpflichtungen, die die Kapazitäten der Organe an ihre Grenzen bringen. Angesichts der zunehmenden Zahl und Schwere der Cyberangriffe ist die Lücke auch bei der Cybersicherheit erheblich.
Daher wird vorgeschlagen, in den ersten drei Jahren der Laufzeit des neuen langfristigen Haushalts eine Aufstockung des Personals um 2 500 Stellen in der Rubrik „Verwaltungskosten“ vorzusehen, die den festgestellten Bedarf und potenzielle Entwicklungen bis 2027 im Einklang mit den Legislativvorschlägen abdeckt. Bei einer schrittweisen Umsetzung dieser Aufstockung in den ersten Jahren des nächsten langfristigen Haushalts würde die Kommission über die erforderlichen Ressourcen verfügen, um die ordnungsgemäße Durchführung sowie den ordnungsgemäßen Abschluss der laufenden Programme zu gewährleisten, die neue Generation von Programmen schneller auf den Weg zu bringen und die Union auf künftige Erweiterungen vorzubereiten. Mit Blick auf die Zukunft dürften die vorgeschlagene Vereinfachung und die Verringerung der Zahl der Programme zu Effizienzgewinnen führen, die zur Bewältigung neuer Aufgaben, die sich während der Laufzeit des nächsten langfristigen Haushalts ergeben könnten, beitragen werden. In Verbindung mit einer umfassenden Überprüfung der Organisation und der Tätigkeiten der Kommission dürfte dies das Organ in die Lage versetzen, künftige Herausforderungen mit der bestmöglichen Personalstruktur flexibel und entschlossen anzugehen.
Bei den nicht mit den Dienstbezügen in Verbindung stehenden Ausgaben ist eine jährliche Erhöhung um 2 % während des nächsten Finanzrahmens nach wie vor möglich, sofern der tatsächliche Bedarf bereits zu Beginn berücksichtigt wird. Mehrere Organe planen in den kommenden Jahren umfangreiche Bauvorhaben. Es sind angemessene IT-Investitionen, unter anderem in die Cybersicherheit, erforderlich, was letztlich zu einer Rationalisierung der in Zukunft entstehenden Kosten beitragen wird. Schließlich muss der Europäische Auswärtige Dienst in der Lage sein, die Sicherheit der Delegationen zu gewährleisten. Der nächste langfristige Haushalt muss der Unsicherheit bei der Preisentwicklung Rechnung tragen, die sich insbesondere auf die Fixkosten und sonstige rechtliche Verpflichtungen auswirkt (siehe Abschnitt 3).
3.EIN FLEXIBLERER EU-HAUSHALT
Der nächste langfristige EU-Haushalt wird ein flexiblerer Haushalt sein, der Stabilität und Vorhersehbarkeit mit einer stärker strukturell ausgerichteten Fähigkeit zur Anpassung an sich wandelnde Bedürfnisse und Prioritäten verbindet. Der nächste langfristige EU-Haushalt muss nicht nur am 1. Januar 2028, sondern während seiner gesamten Ausführung bis 2034 und darüber hinaus der richtige sein: Er muss zukunftsfähig sein.
Flexibilität wird ein entscheidendes Merkmal des nächsten langfristigen Haushalts sein. Flexibilität ist von zentraler Bedeutung, um sicherzustellen, dass der EU-Haushalt zukunftssicher, anpassungsfähig und während seiner gesamten Laufzeit zweckdienlich ist. Der nächste langfristige Haushalt erfordert ein besseres Gleichgewicht zwischen der für Investitionen erforderlichen Vorhersehbarkeit und der Flexibilität, die Ausgabenprioritäten anzupassen und auf unerwarteten Bedarf und unvorhersehbare Krisen zu reagieren. Für Investitionen, die seitens unserer Begünstigten, seitens der Projektträger und seitens der Verwaltungsbehörden eine langfristige Planung erfordern, wie etwa größere Investitionen in den Bereichen Energie und Verkehr sowie Investitionen in den Bereichen Forschung und Innovation, wird stets die erforderliche Vorhersehbarkeit gewährleistet. Gleichzeitig wird die Verringerung der Zahl der Rubriken und Programme die Umschichtung nicht vorab gebundener Ressourcen innerhalb von Programmen und zwischen Programmen erleichtern. Es werden mehr Möglichkeiten bestehen, Mittel zwischen den einzelnen Aktionsbereichen oder Finanzierungsfenstern der EU-Haushaltsprogramme zu übertragen. Darüber hinaus werden die einschlägigen Flexibilitätsinstrumente gestärkt.
Der nächste Finanzrahmen wird einfacher aufgebaut sein und weniger Programme, einen höheren Anteil nicht gebundener Beträge sowie Mechanismen und in die Programme selbst eingestellte Reserven aufweisen, die eine bessere, schnellere und weniger disruptive Reaktion auf einen sich wandelnden Bedarf ermöglichen. Umschichtungen innerhalb von und zwischen Programmen werden dadurch erleichtert, dass Merkmale des Haushalts, die der Flexibilität abträglich sind, abgebaut werden, während gleichzeitig weiter an der Schaffung stabiler Bedingungen für langfristige Investitionen gearbeitet wird. Die Katastrophenbewältigung wird durch Integration der derzeitigen Instrumente in Form von Reserven und Polstern innerhalb der Obergrenzen des Finanzrahmens und innerhalb der Programme sowie durch vereinfachte Verfahren für die Neuausrichtung der Finanzierung gestrafft. Die besonderen Instrumente, die über die Obergrenzen hinausgehen, werden rationalisiert, wobei das Flexibilitätsinstrument Unterstützung für neuen oder unerwarteten Bedarf bietet, wenn keine anderen Möglichkeiten einer Flexibilität zur Verfügung stehen. Das Flexibilitätsinstrument wird neben einem festen jährlichen Betrag Beträge enthalten, die den im Vorjahr aufgehobenen Mittelbindungen sowie den im Vorjahr in den Haushaltsplan eingestellten Nettogeldbußen entsprechen.
Die vergangenen Jahre haben auch gezeigt, dass Häufigkeit, Schwere und Ausmaß schwerer Krisen, Notlagen und Bedrohungen zugenommen haben. Die mangelnde Flexibilität der derzeitigen Haushaltsstruktur schränkte die Fähigkeit der Union, auf solche Krisen zu reagieren, ein. Dies machte deutlich, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass die Union strukturell mit flexiblen und geeigneten Instrumenten ausgestattet ist, die eine solche Reaktion ermöglichen.
Es wird ein neuer außerordentlicher und befristeter Mechanismus eingerichtet, damit auf die Auswirkungen schwerer Krisen, schwerer Notlagen oder der ernsten Gefahr solcher Krisen oder Notlagen, von denen die Union oder ihre Mitgliedstaaten betroffen sind, reagiert werden kann. Mit diesem außerordentlichen Kriseninstrument werden durch EU-Anleihen finanzierte Darlehen an die Mitgliedstaaten ausschließlich für den Zeitraum des bevorstehenden langfristigen Haushalts bereitgestellt, sollte eine schwere Krise eintreten. Die Aktivierung dieses außerordentlichen und gezielten Krisenreaktionsinstruments wird vom Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, jeweils unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Krise und des bestehenden Bedarfs, beschlossen. Der Rat wird die von der Kommission auf den Kapitalmärkten getätigte Aufnahme der Mittel für die Darlehen an die Mitgliedstaaten je nach Bedarf und je nach den Umständen genehmigen. Mit dem nächsten langfristigen Haushalt muss sichergestellt werden, dass im Falle einer schweren Krise rasch und effizient reagiert werden kann. Bei der Umsetzung dieses Krisenreaktionsinstruments wird – unter anderem durch eine ordnungsgemäße und angemessene Einbeziehung des Europäischen Parlaments – ein institutionelles Gleichgewicht gewährleistet.
Ein neuer politischer Steuerungsmechanismus wird eine starke interinstitutionelle Governance bei der Zuweisung flexibler Mittel gewährleisten. Die Flexibilität wird durch eine solide Governance und ein transparentes Verfahren gestützt, wobei das Europäische Parlament und der Rat bei der Festlegung der Investitionsprioritäten für EU-Programme eine Führungsrolle innehaben werden. Angesichts der im Haushaltsplan vorgesehenen größeren Flexibilität müssen die EU-Organe die wichtigsten zu finanzierenden Prioritäten festlegen, was sich dann auf das jährliche Haushaltsverfahren auswirken wird. Durch den Steuerungsmechanismus wird der EU-Haushalt stärker auf die Prioritäten der Union abgestimmt, sodass eine flexiblere Reaktion auf eine sich rasch verändernde Realität ermöglicht wird. Der Steuerungsmechanismus wird durch einen integrierten Strategiebericht gestützt, der auf bestehenden sektorspezifischen Verfahren und Berichten wie dem Europäischen Semester, dem neuen Koordinierungsinstrument für Wettbewerbsfähigkeit, dem Bericht zur Lage der Energieunion, den nationalen Energie- und Klimaplänen, der Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik und dem Bericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit aufbaut. Der nach wichtigen Politikbereichen gegliederte integrierte Strategiebericht wird Prioritäten auf EU-Ebene enthalten, die vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission zu erörtern und zu vereinbaren sind.
Die Kapazität des Haushalts sollte nicht von unerwarteten Inflationsschocks abhängen. In den vergangenen Jahren hat die hohe Inflation die Kaufkraft des EU-Haushalts erheblich belastet. Dies führte zu einer Kürzung der Mittel für regionale Behörden, Landwirte und Forscher. Für den nächsten langfristigen Haushalt schlägt die Kommission vor, dass die Obergrenzen weiterhin auf einem festen Deflator von 2 % beruhen, wenn die Inflation in der EU zwischen 1 % und 3 % liegt. Liegt die tatsächliche Inflation unter 1 % oder über 3 %, wird eine Anpassung auf der Grundlage der tatsächlichen Inflation vorgenommen, um sicherzustellen, dass die Leistungsfähigkeit des EU-Haushalts nicht übermäßig beeinträchtigt wird.
Flexibilität ermöglicht zwar die Anpassung an sich ändernde Umstände, doch ist für die Begünstigten und die Finanzplanung der Mitgliedstaaten Vorhersehbarkeit erforderlich. Mehrere Aspekte der Vorschläge der Kommission werden die Vorhersehbarkeit im nächsten langfristigen Haushalt verbessern, beginnend mit einer Verringerung und Rationalisierung der Instrumente über die Obergrenzen hinaus. Die Rückzahlung im Rahmen von NextGenerationEU wird vorhersehbarer sein als im laufenden Zeitraum, da es keine neue Nettoanleiheemission geben wird. Die verbleibende Volatilität aufgrund von Refinanzierungsgeschäften wird vollständig durch einen festen jährlichen Finanzrahmen für die Rückzahlung im Rahmen von NextGenerationEU gedeckt, der sowohl die Zinsen als auch das Kapital abdeckt.
4.EIN EINFACHERER EU-HAUSHALT MIT MEHR WIRKUNG
Der EU-Haushalt wird in erster Linie für seine Endempfänger konzipiert. Werden die Vorschriften und Verfahren für den Zugang zu EU-Mitteln vereinfacht und harmonisiert, verringert dies den Aufwand für Empfänger und Begünstigte von EU-Mitteln, insbesondere für kleine Unternehmen. Mit vereinfachten Vorschriften und Prüfungsregelungen können sich die Projektträger darauf konzentrieren, Ergebnisse zu liefern.
Den Begünstigten wird der Zugang zu EU-Mitteln erleichtert. Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten werden in einem einzigen Portal konsolidiert, das Projektträgern in der EU einen vereinfachten Zugang zu Informationen bietet und auf den Erfahrungen mit dem Förder- und Ausschreibungsportal und dem STEP-Portal aufbaut. Beratungsdienste und Dienste zur Unterstützung von Unternehmen werden gestrafft. Dadurch wird die Zeit, um einschlägige Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten zu finden, verkürzt.
Der neue Finanzrahmen wird eine einfachere Architektur mit weniger Programmen aufweisen, was einen geringeren Verwaltungsaufwand zur Folge hat. Dadurch werden Überschneidungen minimiert, Synergien und Größenvorteile maximiert und der Haushalt sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Interessenträger verständlicher. Darüber hinaus sorgen stabile Regelungsrahmen mit geteilter, direkter und indirekter Mittelverwaltung für einen geringeren Verwaltungsaufwand. Mit den nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen werden wir im Vergleich zur derzeitigen Menge an Plänen und Arbeitsprogrammen im Rahmen zahlreicher Fonds einen deutlichen Rückgang der Anzahl an Programmplanungsdokumenten erreichen, wodurch der Aufwand für die nationalen und regionalen Behörden verringert wird.
Zur Steigerung der Wirkung wird sich der neue langfristige EU-Haushalt in hohem Maße auf ergebnisorientierte Finanzierungen stützen. Dadurch verlagert sich der Schwerpunkt auf das Wesentliche: sicherzustellen, dass die Investitionen die gewünschten Ergebnisse erzielen. Durch eine ergebnisorientierte Finanzierung, bei der Mittel bei der Erreichung von Zwischenschritten ausgezahlt werden können, werden die EU-Mittel schneller in der Realwirtschaft ankommen. Eine breitere Nutzung vereinfachter Kostenoptionen und nicht mit Kosten verknüpfter Finanzierungen wird die Berichterstattungspflichten der Mittelempfänger erheblich verringern, indem die Überprüfungen und Kontrollen auf die Ergebnisse der Projekte und nicht auf deren Kosten ausgerichtet werden.
Der verstärkte Einsatz von Finanzierungsinstrumenten und Haushaltsgarantien wird die Hebelwirkung erhöhen und dafür sorgen, dass der EU-Haushalt eine größere Rolle bei der Minderung des Risikos privater Investitionen und der Erschließung von Finanzierungen durch institutionelle Investoren spielt. Private Partner und Investitionen des Privatsektors gewinnen für ein breites Spektrum von Maßnahmen und Programmen zunehmend an Bedeutung. Daher werden Haushaltsgarantien, Finanzierungsinstrumente und Mischfinanzierungsmaßnahmen (die rückzahlbare Unterstützung mit einer Finanzhilfekomponente kombinieren) zu einem festen Bestandteil des Finanzierungsinstrumentariums werden und Produkte wie Venture Debt, Darlehen und Beteiligungsinvestitionen unterstützen.
Der verstärkte Einsatz von Finanzierungsinstrumenten und Haushaltsgarantien wird mit einer vereinfachten Steuerung einhergehen. Harmonisierte technische Vorschriften für interne und externe Programme werden die Kohärenz im gesamten Haushalt steigern und den Verwaltungsaufwand für die Durchführungspartner verringern. Es wird eine einzige Haushaltsgarantie für interne Politikbereiche eingeführt, die im Rahmen des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit eingerichtet wird, aber auch für andere Programme zugänglich ist. Daneben wird es eine gesonderte Garantie für externe Politikbereiche im Rahmen von „Europa in der Welt“ geben. Eine offene Architektur, die die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl internationaler Finanzinstitutionen ermöglicht, etwa mit der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, nationalen Förderbanken und Institutionen zur Entwicklungsfinanzierung, wird ein zentrales Element des langfristigen EU-Haushalts bleiben.
Die Wirkung des nächsten langfristigen EU-Haushalts wird durch politikbasierte Darlehen an die Mitgliedstaaten und im Rahmen von „Europa in der Welt“ an Drittländer weiter verstärkt, was bedeutet, dass die Finanzarchitektur der EU stärker genutzt wird. Auch die Bereitstellung weiterer Finanzmittel zur Unterstützung der politischen Ziele der EU durch Kreditaufnahme für Darlehensvergabe bei gleichzeitiger Bewältigung länderspezifischer Herausforderungen wird die Wirkung des EU-Haushalts steigern. Diese zusätzliche Unterstützung wird den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung der ersten Fassung ihres Plans zur Verfügung stehen, damit sie Zugang zu Finanzmitteln erhalten, die ihren Bedürfnissen und Ambitionen gerecht werden.
Eine größere Kohärenz zwischen den Investitionsprioritäten der EU und der Mitgliedstaaten wird die Wirkung und Wirksamkeit der Finanzierungen maximieren. Durch die künftigen nationalen und regionalen Partnerschaftspläne werden die EU, die Mitgliedstaaten und die Regionen die Investitions- und Reformprioritäten besser aufeinander abstimmen können. Bei diesen Partnerschaften werden EU- und nationale Kofinanzierungen für Initiativen, mit denen sowohl EU-Prioritäten umgesetzt als auch lokale Bedürfnisse gedeckt werden, miteinander kombiniert.
Ein stärkerer Leistungsrahmen wird der Umsetzung der politischen Prioritäten der EU dienen und die Transparenz erhöhen. Er wird die einheitliche Anwendung der horizontalen Prioritäten im gesamten EU-Haushalt sicherstellen, sowohl im Bereich Klima und Biodiversität als auch in Bezug auf den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, die Sozialpolitik und die Gleichstellung der Geschlechter.
Mit einem allgemeinen Ausgabenziel für Klima- und Umweltziele von mindestens 35 % des Gesamtbetrags der Haushaltsmittel wird die Unterstützung leichter auf die Ziele des europäischen Grünen Deals gelenkt werden können. Darüber hinaus wird der Leistungsrahmen ein einziges verhältnismäßiges Regelwerk für die Umsetzung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in sämtlichen EU-Programmen enthalten.
Dieser Leistungsrahmen steht für eine erhebliche Vereinfachung und wird den mit der Überwachung und Berichterstattung verbundenen Verwaltungsaufwand verringern. Alle einschlägigen Programme werden einem einheitlichen Ausgaben- und Leistungsüberwachungssystem unterliegen, das einen umfassenden Überblick darüber ermöglicht, wo EU-Mittel zugewiesen werden und was mit ihnen erreicht wird. Mit dem Rahmen werden über 5 000 Indikatoren durch 900 Output- und Ergebnisindikatoren ersetzt und gestrafft, 32 programmspezifische Berichte in einer einzigen jährlichen Management- und Leistungsbilanz konsolidiert und über 30 Online-Portale mit Informationen zum Haushalt zu einem nutzerfreundlichen Zugang (dem sog. „zentralen Portal“) zusammengeführt, wodurch sich der Aufwand für Begünstigte verringert und die Öffentlichkeit einen leichteren Zugang zu Informationen zum Haushalt erhält. Im Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs wird dieses System dafür sorgen, dass die Wirksamkeit und Effizienz des EU-Haushalts einheitlich bewertet werden kann.
5.RECHTSSTAATLICHKEIT, GRUNDRECHTE UND SCHUTZ DER FINANZIELLEN INTERESSEN DER UNION
Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Verwendung sämtlicher Mittel. Strenge Schutzmechanismen für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit sind bei den EU-Ausgaben von entscheidender Bedeutung, um den Schutz der finanziellen Interessen der EU zu gewährleisten. Auch zeigen die Erfahrungen mit den aktuellen Finanzierungsinstrumenten, dass die finanzielle Unterstützung von Investitionen und Reformen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit durch die EU einen echten Mehrwert bieten kann. Die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne werden dafür sorgen, dass die finanzielle Unterstützung gezielter Reformen und Maßnahmen zur Stärkung der institutionellen und zivilgesellschaftlichen Kapazitäten zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit eng mit den Empfehlungen im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit verknüpft ist. Durch die finanzielle Unterstützung von Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in Verbindung mit einer strikten Anwendung von Schutzmechanismen und Konditionalitäten wird sichergestellt, dass der EU-Haushalt geschützt ist und die Haushaltsmittel dazu verwendet werden, eine auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten beruhende Union zu verwirklichen.
Eine Bedingung für die nationalen und regionalen Partnerschaften wird sein, dass die Mitgliedstaaten die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und die Charta der Grundrechte achten. Auf der Grundlage der Bestimmungen der Dachverordnung und der Aufbau- und Resilienzfazilität wird dies die Auszahlung von Geldern ermöglichen, wenn die wichtigsten Voraussetzungen für die Einhaltung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Charta der Grundrechte erfüllt sind. Im nächsten Finanzrahmen sollte – wie aktuell im Rahmen von NextGenerationEU – die Möglichkeit vorgesehen werden, bei systemischen Mängeln im Bereich der Rechtsstaatlichkeit Zahlungen zu blockieren; so sollte beispielsweise die Finanzierung von Bildungseinrichtungen ausgesetzt werden können, wenn das Grundrecht auf akademische Freiheit nicht gewahrt wird.
Entsprechend den Empfehlungen des jährlichen Berichts über die Rechtsstaatlichkeit werden aus dem EU-Haushalt auch Reformen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten unterstützt. So erhalten alle Mitgliedstaaten positive Anreize, ihre Fähigkeiten zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit zu stärken, indem offene, auf Rechten beruhende, demokratische, gleichberechtigte und inklusive Gesellschaften gestützt und weiterentwickelt werden, die Rechtsstaatlichkeit durch eine Stärkung der Justizsysteme, der Korruptionsbekämpfung und des Medienpluralismus sowie eine wirksame Gewaltenteilung gefördert und gewahrt wird, und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung und institutionelle Kapazitäten gestärkt werden.
Die Haushaltsordnung stellt den Schutz der finanziellen Interessen der Union sicher, und die Mitgliedstaaten werden darin dazu verpflichtet, bei der Ausführung des Haushaltsplans für die Einhaltung der Charta der Grundrechte zu sorgen und die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Werte der Union zu achten. Darüber hinaus wird die Konditionalitätsverordnung, die nicht zeitlich befristet ist, den EU-Haushalt weiterhin vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit schützen. Sie ist unser Bollwerk, das sämtliche EU-Programme schützt.
Die Transparenz in Bezug auf die Begünstigten des EU-Haushalts wird gestärkt. Ab 2028 werden Angaben zu den Begünstigten von EU-Mitteln in einer zentralen Datenbank auf der Website der Kommission veröffentlicht. Um den EU-Haushalt – insbesondere vor Missbrauch zur Verbreitung radikalen oder extremistischen Gedankenguts in den Mitgliedstaaten – zu schützen, ist die Kommission bereit, neue Verfahren oder Maßnahmen zu prüfen, um Begünstigte von EU-Mitteln einer gründlichen risikobasierten Prüfung auf Sicherheitsrisiken und Unvereinbarkeit mit den Werten der EU zu unterziehen. Mit der Änderung der Haushaltsordnung 2024 wurde eine Verurteilung wegen Aufstachelung zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt als neuer Grund für den Ausschluss von EU-Mitteln aufgenommen, und dieser wird konsequent angewandt werden. Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem, das den EU-Haushalt vor Betrug und Unregelmäßigkeiten schützt, wird auf Fonds mit geteilter Mittelverwaltung ausgeweitet.
Der EU-Haushalt muss sich auf eine solide Prüf- und Kontrollstrategie stützen, die eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof umfasst, um sicherzustellen, dass die EU-Mittel im Einklang mit den geltenden Vorschriften ausgegeben werden. Bei den nationalen und regionalen Partnerschaften wird sich die Kommission auf die von den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen stützen und diese durch eigene Kontrollen ergänzen, wobei der Schwerpunkt auf den Systemen liegt, die von den Mitgliedstaaten eingerichtet wurden, um den zuverlässigen Schutz der finanziellen Interessen der EU sicherzustellen. Außerdem werden Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen, d. h. der zufriedenstellenden Erreichung der Etappenziele und Zielwerte, kombiniert, beginnend mit der Analyse der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Pläne, worauf Kontrollen der eingereichten Zahlungsanträge und schließlich Ex-post-Prüfungen folgen.
Mit der laufenden Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur wird sichergestellt, dass alle beteiligten Akteure – einschließlich OLAF, der Europäischen Staatsanwaltschaft und Europol – beim Vorgehen gegen Unregelmäßigkeiten, Betrug und Korruption zulasten des EU-Haushalts enger zusammenarbeiten. Diese umfassende Überprüfung, an der alle einschlägigen Akteure der Betrugsbekämpfungsarchitektur der EU beteiligt sind, wird stärkere Synergien schaffen und durch die Vermeidung von Doppelarbeit in den verschiedenen Phasen des Betrugsbekämpfungszyklus – Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Behebung von Betrug und Einziehung der betroffenen Beträge, einschließlich jener, die den EU-Haushalt betreffen – Effizienzgewinne herbeiführen.
6.EIN EHRGEIZIGER EU-HAUSHALT MIT EINER MODERNISIERTEN EINNAHMENSEITE
Die finanzielle Schlagkraft des EU-Haushalts muss den Ambitionen der Union gerecht werden. Angesichts des Ausmaßes der internen Herausforderungen, mit denen die Union konfrontiert ist, und der erhöhten geopolitischen Unsicherheit sowie des zunehmenden Wettbewerbs muss die EU mit einem ausreichend großen Haushalt ausgestattet werden, um in den in dieser Mitteilung genannten vorrangigen Bereichen wirklich etwas bewegen zu können. Gleichzeitig müssen die Verpflichtungen der Union zur Rückzahlung der im Rahmen von NextGenerationEU aufgenommenen Mittel ab 2028 erfüllt werden.
Die Kommission schlägt einen langfristigen EU-Haushalt in Höhe von 1,98 Bio. EUR vor, was 1,26 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU entspricht. Die Ausgaben- und die Einnahmenseite des EU-Haushalts sind zwei Seiten derselben Medaille. Das beispiellose Zusammenfallen von drängenden Herausforderungen und einer angespannten Haushaltslage bietet die einzigartige Gelegenheit, die Ausgaben- und Einnahmenseite des Haushalts der dringend erforderlichen Modernisierung zu unterziehen.
Um einen ehrgeizigeren mehrjährigen Finanzrahmen, der den strategischen Prioritäten der Union gerecht wird, und die Rückzahlung von NextGenerationEU sicherzustellen, sind neue Eigenmittel unerlässlich. Es bedarf einer gemeinsamen finanziellen Anstrengung für die Union, die nicht allein durch die nationalen Beiträge getragen werden kann. Neue Eigenmittel werden die Belastung der Mitgliedstaaten verringern und die nachhaltige Finanzierung der gemeinsamen EU-Politik gewährleisten, während gleichzeitig die nationalen Beiträge insgesamt stabil bleiben. Der EU-Haushalt soll einen europäischen Mehrwert für alle schaffen, was auch eine gemeinschaftlich getragene Finanzierung der gemeinsamen Prioritäten erfordert.
Daher wird die Kommission im Rahmen des Vorschlags für den neuen langfristigen Haushalt einen neuen Eigenmittelbeschluss vorlegen. Darin wird die Modernisierung und Diversifizierung der Einnahmequellen des EU-Haushalts vorgeschlagen. Gleichzeitig schlägt die Kommission vor, die Eigenmittelobergrenzen für Zahlungen auf 1,75 % des Bruttonationaleinkommens der EU-27 anzuheben, um einem höheren Finanzierungsbedarf gerecht zu werden und den Spielraum zu bieten, der erforderlich ist, damit die Union unter allen Umständen in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Die Interinstitutionelle Vereinbarung zielte darauf ab, den Verhandlungen über neue Eigenmittel nach 2020 einen Rahmen und eine Richtung zu geben. Diese Verhandlungen sind jedoch ins Stocken geraten. Um ihnen neuen Schwung zu verleihen, hat die Kommission die gesamte Einnahmenseite des EU-Haushalts überarbeitet. Dies umfasst die Einführung neuer Kategorien von Eigenmitteln und Vorschläge für gezielte Anpassungen der bestehenden Eigenmittel. Die Finanzierung des EU-Haushalts kann auch durch weitere neue Einnahmequellen gestärkt werden. Das vorgeschlagene Paket steht im Einklang mit den politischen Prioritäten der EU, beruht auf den bestehenden Rechtsvorschriften oder dem Eigenmittelbeschluss selbst und ließe sich mit einem akzeptablen Verwaltungsaufwand umsetzen.
Neue Eigenmittel zur Finanzierung der Prioritäten der EU
Die Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems sind eng mit den Klimazielen der Union verknüpft und verfügen über ein maßgebliches Einnahmenpotenzial. Die Möglichkeit von Eigenmitteln auf der Grundlage des Emissionshandelssystems bietet einzigartige Vorteile aufgrund der sofortigen Verfügbarkeit in ausreichendem Umfang. Während 30 % der Einnahmen dem EU-Haushalt zugutekommen würden, würden die meisten Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten weiterhin in die nationalen Haushalte fließen.
Die Eigenmittel auf der Grundlage des CO2-Grenzausgleichssystems können als „externe Dimension“ des Emissionshandelssystems betrachtet werden, und die entsprechenden Eigenmittel bleiben daher ein integraler Bestandteil des Pakets. Mit dem CO2-Grenzausgleichssystem wird sichergestellt, dass Einfuhren in die EU einem CO2-Preis unterliegen, der den Kosten der Herstellung dieser Waren in der EU entspricht.
Neue Eigenmittel auf der Grundlage der Menge nicht gesammelter E-Abfälle würden sich positiv auf die Umwelt auswirken und gleichzeitig zur strategischen Autonomie der Union in Bezug auf kritische Rohstoffe beitragen. Elektro- und Elektronik-Altgeräte, oder E-Abfälle, gehören zu den am schnellsten wachsenden Abfallströmen. Da E-Abfälle wichtige kritische Rohstoffe enthalten, können Recycling und Wiederverwendung einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Abhängigkeit von ausländischen Lieferanten leisten. Trotz eindeutiger Fortschritte beim Recycling liegt die Sammelquote nach wie vor deutlich unter den Unionszielen. Die Einführung eines nationalen Beitrags auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten gemeldeten nicht gesammelten Abfälle wird Anreize für die Abfallminderung und die getrennte Sammlung bieten.
Im Rahmen des vorgeschlagenen Unternehmensbeitrags für Europa werden Unternehmen zur Finanzierung des EU-Haushalts beitragen. Unternehmen werden über mehrere EU-Finanzierungsprogramme bei der Modernisierung, Innovation und Expansion unterstützt. Der neue langfristige EU-Haushalt wird die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum fördern und die Rahmenbedingungen für Unternehmen durch langfristige Investitionen, insbesondere über den Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, verbessern. Diese Eigenmittel werden grundsätzlich nicht für KMU gelten.
Eigenmittel auf der Grundlage der Verbrauchsteuer auf Tabak würden die gesundheitspolitischen Ziele der EU unterstützen und gleichzeitig Einnahmen für den EU-Haushalt generieren. Die unterschiedliche Besteuerung innerhalb der Union wirkt sich negativ auf die Politik der Mitgliedstaaten zur Abschreckung vom Tabakkonsum durch Besteuerung aus. Der Vorschlag für Eigenmittel auf der Grundlage der Verbrauchsteuer auf Tabak ergänzt die anstehende Neufassung der Richtlinie über die Verbrauchsteuer auf Tabak, mit der die Mindestverbrauchsteuern in der EU und bestimmte Kategorien traditioneller Tabakerzeugnisse angepasst werden sollen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten.
Anpassung der bestehenden Eigenmittel
Es werden gezielte Anpassungen der bestehenden Eigenmittel vorgeschlagen, um die einnahmenseitige Grundlage des EU-Haushalts zu erhalten. Die traditionellen Eigenmittel, die in erster Linie aus Zöllen bestehen, werden von den Mitgliedstaaten im Namen der Union erhoben. Darüber hinaus soll nun der Abrufsatz für die auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel, die zu Beginn des derzeitigen Finanzrahmens eingeführt wurden, erhöht werden, um der Inflationsentwicklung Rechnung zu tragen.
Übrige Einnahmen
Der EU-Haushalt kann auch mit den übrigen Einnahmen finanziert werden. Die übrigen Einnahmen ergänzen die Eigenmittel. Sie fließen direkt in den EU-Haushalt und verringern so den Druck auf die nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten. Zusätzliche übrige Einnahmen werden z. B. durch eine Erhöhung der bestehenden ETIAS-Gebühr zur Angleichung an andere Länder erzielt. Die Kommission wird auch weiterhin auf die Einführung neuer Gebühren im Zusammenhang mit der Unionspolitik hinarbeiten.
7.SCHLUSSFOLGERUNG
Die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 bieten der Union die Gelegenheit, Einigkeit bei den Zielsetzungen zu zeigen und die Union in die Lage zu versetzen, die gemeinsamen Ambitionen verwirklichen zu können.
Die Kommission schlägt einen ehrgeizigen, flexiblen und zukunftsorientierten langfristigen EU-Haushalt vor. Er beruht auf denselben Stärken und Grundprinzipien wie der aktuelle Rahmen, wird aber einfacher, flexibler und wirkungsvoller sein. Die Erwartungen an die Union, die eigenen Ziele zu erreichen und gleichzeitig die finanziellen Verpflichtungen im Rahmen von NextGenerationEU zu erfüllen, sind riesig, und schrittweise Änderungen werden nicht reichen, diese komplexe Aufgabe zu lösen. Wir müssen es wagen, neue Wege einzuschlagen, und sicherstellen, dass jeder eingesetzte Euro Europa voranbringt.
Jeder Bestandteil dieser Vorschläge bedarf solider Steuerung, Transparenz und einer starken politischen Kontrolle. Die Kommission wird eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenarbeiten, um rasch eine ehrgeizige und ausgewogene Einigung über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen und die sektorspezifischen Programme zu erzielen. Als Haushaltsbehörde werden das Europäische Parlament und der Rat den langfristigen Haushalt steuern und sicherstellen, dass er während seiner gesamten Laufzeit vollständig auf unsere gemeinsamen Prioritäten abgestimmt bleibt.
Ein unabhängigeres Europa muss bereit sein, sein Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. Die Union darf sich bei der Verteidigung ihrer Interessen und Werte nicht allein auf andere verlassen. Wir müssen alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um unsere gemeinsame Agenda umzusetzen und unsere Ambitionen zu verwirklichen. Mit dem EU-Haushalt können die Investitionen und Reformen angestoßen werden, die für den künftigen Wohlstand, den Zusammenhalt, die Sicherheit und die Nachhaltigkeit der Union unerlässlich sind.
Es ist an der Zeit, an einem Strang zu ziehen, um dies in die Tat umzusetzen.
Anhang Der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 – Tabellen
