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Document C2020/301/10

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen 2020/C 301/10

PUB/2020/633

ABl. C 301 vom 11.9.2020, p. 14–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.9.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 301/14


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2020/C 301/10)

Image 1

Nationale Seite der vom Staat Vatikanstadt neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten neuen 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Staat Vatikanstadt

Anlass: 500. Jahrestag des Todes von Raphael Sanzio

Beschreibung des Münzmotivs: Das Motiv enthält ein Porträt von Raphael und zwei Engeln. Rechts, halbkreisförmig, steht die Aufschrift „RAFFAELLO Sanzio“. Über den beiden Engeln sind die Jahreszahlen „1520“ und „2020“ zu sehen und darunter der Name des Ausgabestaates „CITTA’DEL VATICANO“. Unten befindet sich das Münzzeichen „R“ und der Name des Künstlers „D. LONGO“.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage: 101 000

Ausgabedatum: 5. Oktober 2020


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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