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Document C2020/049/12

    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen2020/C 49/12

    PUB/2020/92

    ABl. C 49 vom 13.2.2020, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.2.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 49/13


    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    (2020/C 49/12)

    Image 1

    Nationale Seite der von Spanien neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

    Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

    Ausgabestaat: Spanien

    Anlass: UNESCO-Weltkulturerbe – Aragón und seine Mudéjar-Architektur

    Beschreibung des Münzmotivs: Das Münzmotiv zeigt den Turm El Salvador von Teruel. Auf der linken Seite ist in Großbuchstaben „ESPAÑA“ und rechts das Münzzeichen sowie darunter das Ausgabejahr 2020 zu sehen. Der obere Rand des Münzinneren trägt den in Großbuchstaben gehaltenen halbkreisförmigen Schriftzug „ARQUITECTURA MUDEJAR DE ARAGÓN“.

    Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

    Voraussichtliche Prägeauflage: 4 000 000

    Ausgabedatum: 1. Februar 2020


    (1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

    (2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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