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Document 52019DC0640

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Der europäische Grüne Deal

    COM/2019/640 final

    Brüssel, den 11.12.2019

    COM(2019) 640 final

    MITTEILUNG DER KOMMISSION

    Der europäische Grüne Deal


    1.Einführung – Eine dringende Herausforderung als einzigartige Chance nutzen

    In dieser Mitteilung wird der europäische Grüne Deal für die Europäische Union (EU) und ihre Bürgerinnen und Bürger vorgestellt. Der Grüne Deal bekräftigt das Engagement der Kommission für die Bewältigung klima- und umweltbedingter Herausforderungen, die die entscheidende Aufgabe dieser Generation ist. Mit jedem Jahr steigt die Temperatur der Atmosphäre und verändert sich das Klima. Eine Million der acht Millionen Arten auf dem Planeten droht zu verschwinden. Wälder und Ozeane werden verschmutzt und zerstört. 1  

    Der europäische Grüne Deal ist eine Antwort darauf. Es handelt sich um eine neue Wachstumsstrategie, mit der die EU zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft werden soll, in der im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist. 

    Außerdem sollen das Naturkapital der EU geschützt, bewahrt und verbessert und die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen vor umweltbedingten Risiken und Auswirkungen geschützt werden. Gleichzeitig muss dieser Übergang gerecht und inklusiv sein. Dabei müssen die Menschen an erster Stelle stehen, und den Regionen, der Industrie und den Arbeitnehmern, die vor den größten Herausforderungen stehen werden, muss Aufmerksamkeit geschenkt werden. Da der Übergang wesentliche Veränderungen mit sich bringen wird, ist eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit und das Vertrauen in den Übergang von entscheidender Bedeutung, damit die politischen Maßnahmen funktionieren und angenommen werden. Es ist ein neuer Pakt nötig, der die Bürgerinnen und Bürger in all ihrer Vielfalt eint und in dessen Rahmen die nationalen, regionalen und lokalen Behörden, die Zivilgesellschaft und die Industrie eng mit den Organen und beratenden Einrichtungen der EU zusammenarbeiten.

    Die EU als Ganze ist in der Lage, ihre Wirtschaft und Gesellschaft umzugestalten, um sie auf einen nachhaltigeren Weg zu bringen. Sie kann auf ihren Stärken als Vorkämpfer in den Bereichen Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, Verbraucherschutz und Arbeitnehmerrechte aufbauen. Zusätzliche Emissionsminderungen stellen eine Herausforderung dar und erfordern massive öffentliche Investitionen und verstärkte Bemühungen, um privates Kapital in Klima- und Umweltmaßnahmen zu lenken und gleichzeitig die Abhängigkeit von nicht nachhaltigen Praktiken zu vermeiden. Die EU muss bei der Koordinierung der internationalen Bemühungen um den Aufbau eines Finanzsystems, das weltweit nachhaltige Lösungen fördert, eine führende Rolle übernehmen. Diese anfänglichen Investitionen bieten auch die Chance, Europa auf einen neuen Weg hin zu nachhaltigem und integrativem Wachstum zu bringen. Mit dem europäischen Grünen Deal wird der in allen Sektoren erforderliche Übergang beschleunigt und gefördert.

    Europa kann die Umweltziele des Grünen Deals nicht alleine erreichen. Die Ursachen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlusts sind globaler Natur und machen nicht an Landesgrenzen Halt. Die EU kann ihren Einfluss, ihr Fachwissen und ihre finanziellen Ressourcen nutzen, um ihre Nachbarn und Partner zu mobilisieren, damit diese ihr auf einen nachhaltigen Weg folgen. Die EU wird weiterhin eine Führungsrolle bei den internationalen Bemühungen übernehmen und möchte Bündnisse mit gleich gesinnten Partnern schließen. Sie erkennt auch die Notwendigkeit an, ihre Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit auch dann aufrechtzuerhalten, wenn andere nicht bereit sind zu handeln.

    Diese Mitteilung enthält einen ersten Fahrplan für die wichtigsten Strategien und Maßnahmen, die zur Verwirklichung des europäischen Grünen Deals erforderlich sind. Er wird entsprechend der Entwicklung des Bedarfs und der Formulierung der politischen Maßnahmen aktualisiert. Alle Maßnahmen und Strategien der EU müssen zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals beitragen. Die Herausforderungen sind komplex und miteinander verknüpft. Die politischen Maßnahmen müssen beherzt und umfassend sein und darauf abzielen, den größtmöglichen Nutzen in Bezug auf Gesundheit, Lebensqualität, Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit zu erzielen. Um die verfügbaren Synergien zwischen allen Politikbereichen zu nutzen, ist eine intensive Koordinierung notwendig. 2  

    Der Grüne Deal ist integraler Bestandteil der Strategie dieser Kommission zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der Ziele für nachhaltige Entwicklung 3 sowie anderer Prioritäten, die in den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen angekündigt wurden 4 . Im Rahmen des Grünen Deals wird die Kommission den Prozess der makroökonomischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters darauf ausrichten, die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung darin einzubinden, um Nachhaltigkeit und die Wohlfahrt der Menschen ins Zentrum der Wirtschaftspolitik zu rücken und die Nachhaltigkeitsziele zum Hauptthema der Politikgestaltung und des politischen Handelns in der EU zu machen.

    In der nachstehenden Abbildung werden die verschiedenen Elemente des Grünen Deals veranschaulicht.

    Abbildung 1: Der europäische Grüne Deal

    2.Umgestaltung der EU-Wirtschaft für eine nachhaltige Zukunft

    2.1.Gestaltung einer Reihe von Maßnahmen, die tief greifende Veränderungen bewirken

    Um den europäischen Grünen Deal umzusetzen, muss die Politik in Bezug auf die Versorgung der gesamten Wirtschaft mit sauberer Energie sowie in den Bereichen Industrie, Produktion und Verbrauch, großräumige Infrastruktur, Verkehr, Ernährung und Landwirtschaft, Bauwesen, Besteuerung und Sozialleistungen überdacht werden. Zur Verwirklichung dieser Ziele muss dem Schutz und der Wiederherstellung der natürlichen Ökosysteme, der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen und der Verbesserung der menschlichen Gesundheit ein höherer Stellenwert beigemessen werden. Hier ist ein Wandel am dringendsten nötig und potenziell von größtem Nutzen für die Wirtschaft, Gesellschaft und die natürliche Umwelt. Die EU sollte Unterstützung und Finanzmittel für den notwendigen digitalen Wandel und die erforderlichen digitalen Instrumente bereitstellen, da sie wesentliche Voraussetzungen für die Veränderungen sind.

    Auch wenn all diese Aktionsbereiche eng miteinander verknüpft sind und sich gegenseitig verstärken, muss doch genau auf mögliche Konflikte zwischen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zielen geachtet werden. Im Rahmen des Grünen Deals werden alle politischen Hebel konsequent genutzt: Regulierung und Normung, Investitionen und Innovation, nationale Reformen, Dialog mit den Sozialpartnern und internationale Zusammenarbeit. Damit niemand auf der Strecke bleibt, werden die Maßnahmen an der europäischen Säule sozialer Rechte ausgerichtet sein.

    Neue Maßnahmen allein werden nicht ausreichen, um die Ziele des europäischen Grünen Deals zu verwirklichen. Neben der Einleitung neuer Initiativen wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Bemühungen der EU zu verstärken und sicherzustellen, dass die geltenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen, die für den Grünen Deal relevant sind, durchgesetzt und wirksam umgesetzt werden.

    2.1.1.Ambitioniertere Klimaschutzziele der EU für 2030 und 2050

    Die Kommission hat bereits eine klare Vision dazu präsentiert, wie bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität erreicht werden soll. 5 Diese Vision sollte die Grundlage für die langfristige Strategie bilden, die die EU dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen Anfang 2020 vorlegen wird. Die Kommission will bis März 2020 das erste europäische „Klimagesetz“ vorschlagen, um die Bedingungen für einen wirksamen und fairen Übergang klar festzulegen, für Vorhersagbarkeit für Investoren zu sorgen und sicherzustellen, dass der Übergang unumkehrbar ist. Damit wird das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in Rechtsvorschriften verankert. Mit dem Klimagesetz wird auch sichergestellt, dass alle politischen Maßnahmen der EU zum Ziel der Klimaneutralität beitragen und alle Sektoren ihren Beitrag leisten.

    Die EU hat bereits damit begonnen, ihre Wirtschaft zu modernisieren und umzugestalten, um Klimaneutralität zu erreichen. Im Zeitraum 1990 bis 2018 konnte sie die Treibhausgasemissionen um 23 % senken, während ihre Wirtschaft um 61 % wuchs. Mit den bestehenden politischen Maßnahmen würden die Treibhausgasemissionen bis 2050 jedoch nur um 60 % zurückgehen. Es besteht weiterhin großer Handlungsbedarf, beginnend mit ambitionierteren Klimaschutzmaßnahmen im kommenden Jahrzehnt.

    Bis zum Sommer 2020 wird die Kommission einen auf Umweltauswirkungen geprüften Plan vorlegen, mit dem die Reduktionsvorgabe der EU für die Treibhausgasemissionen bis 2030 auf verantwortungsvolle Weise auf mindestens 50 % und angestrebte 55 % gegenüber 1990 angehoben werden soll. Um diese zusätzliche Verringerung der Treibhausgasemissionen zu erreichen, wird die Kommission bis Juni 2021 alle einschlägigen klimabezogenen Politikinstrumente überprüfen und gegebenenfalls eine Überarbeitung vorschlagen. Dazu gehören das Emissionshandelssystem 6 ‚ einschließlich einer möglichen Ausweitung des europäischen Emissionshandels auf neue Sektoren, die Zielvorgaben der Mitgliedstaaten für die Verringerung der Emissionen in Sektoren, die nicht unter das Emissionshandelssystem fallen 7 ‚ und die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft 8 . Die Kommission wird vorschlagen, das Klimagesetz entsprechend zu aktualisieren.

    Diese politischen Reformen werden dazu beitragen, eine effektive CO2-Bepreisung in der gesamten Wirtschaft zu gewährleisten. Dies wird Veränderungen im Verhalten der Verbraucher und Unternehmen fördern und die Steigerung nachhaltiger öffentlicher und privater Investitionen erleichtern. Die verschiedenen Instrumente zur Bepreisung müssen einander ergänzen und zusammen einen kohärenten politischen Rahmen bieten. Ebenso wichtig ist es sicherzustellen, dass die Besteuerung an die Klimaziele angepasst ist. Die Kommission wird vorschlagen‚ die Energiebesteuerungsrichtlinie 9 unter besonderer Berücksichtigung von Umweltfragen zu überarbeiten und dabei die Bestimmungen der Verträge heranzuziehen, die es dem Europäischen Parlament und dem Rat ermöglichen, Vorschläge in diesem Bereich im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens mit qualifizierter Mehrheit statt einstimmig anzunehmen.

    Solange viele internationale Partner weniger ambitionierte Ziele verfolgen als die EU, besteht das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen, entweder weil die Produktion von der EU in andere Länder mit weniger strengen Emissionsreduktionszielen verlagert wird, oder weil EU-Produkte durch eingeführte CO2-intensivere Produkte ersetzt werden. Wenn dieses Risiko eintritt, werden die weltweiten Emissionen nicht verringert, was die Bemühungen der EU und ihrer Industrie, die globalen Klimaziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen, untergräbt.

    Sollten weltweit weiterhin unterschiedliche Zielvorgaben gelten, während die EU ihre Klimaambitionen erhöht, wird die Kommission für ausgewählte Sektoren ein CO2-Grenzausgleichssystem vorschlagen‚ um das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu mindern. Dadurch würde sichergestellt, dass der Preis von Einfuhren ihren CO2-Gehalt besser widerspiegelt. Diese Maßnahme wird so konzipiert, dass sie mit den Regeln der Welthandelsorganisation und anderen internationalen Verpflichtungen der EU in Einklang steht. Sie wäre eine Alternative zu den Maßnahmen 10 ‚ mit denen das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems gemindert wird.

    Die Kommission wird eine neue, ehrgeizigere EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel verabschieden. Dies ist unerlässlich, da der Klimawandel trotz der Klimaschutzmaßnahmen weiterhin zu erheblichen Belastungen in Europa führen wird. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Bemühungen in den Bereichen Sicherung der Klimaverträglichkeit, Resilienzaufbau, Prävention und Vorsorge zu verstärken. Die Arbeiten zur Anpassung an den Klimawandel sollten sich weiterhin auf öffentliche und private Investitionen‚ einschließlich Investitionen in naturbasierte Lösungen, auswirken. Es muss sichergestellt werden, dass Investoren, Versicherungsunternehmen, Städte sowie Bürgerinnen und Bürger in der gesamten EU Zugang zu Daten haben und Instrumente zur Einbeziehung des Klimawandels in ihr Risikomanagement entwickeln können.

    2.1.2.Versorgung mit sauberer, erschwinglicher und sicherer Energie    

    Die weitere Dekarbonisierung des Energiesystems ist entscheidend, um die Klimaziele in den Jahren 2030 und 2050 zu erreichen. 75 % der Treibhausgasemissionen der EU entstehen durch die Erzeugung und den Verbrauch von Energie in allen Wirtschaftszweigen. Energieeffizienz muss im Mittelpunkt stehen. Ein Energiesektor muss entwickelt werden, der sich weitgehend auf erneuerbare Energiequellen stützt; dies muss durch den raschen Ausstieg aus der Kohle und die Dekarbonisierung von Gas ergänzt werden. Gleichzeitig muss die Energieversorgung der EU für Verbraucher und Unternehmen sicher und erschwinglich sein. Zu diesem Zweck muss sichergestellt werden, dass der europäische Energiemarkt vollständig integriert, vernetzt und digitalisiert ist, wobei die Technologieneutralität gewahrt werden muss.

    Die Mitgliedstaaten legen ihre überarbeiteten Energie- und Klimapläne bis Ende 2019 vor. Gemäß der Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz 11 sollten diese Pläne ehrgeizige nationale Beiträge zu den EU-weiten Zielen enthalten. Die Kommission wird das Ambitionsniveau der Pläne und, sollte das Ambitionsniveau unzureichend sein, den Bedarf an zusätzlichen Maßnahmen bewerten. Diese Bewertung wird in den Prozess zur Anhebung der Klimaambitionen bis 2030 einfließen, im Zuge dessen die Kommission die einschlägigen Rechtsvorschriften im Energiebereich bis Juni 2021 überprüfen und gegebenenfalls eine Überarbeitung vorschlagen wird. Wenn die Mitgliedstaaten 2023 mit der Aktualisierung ihrer nationalen Energie- und Klimapläne beginnen, sollten diese den neuen Klimaambitionen Rechnung tragen. Die Kommission wird weiterhin sicherstellen, dass alle einschlägigen Rechtsvorschriften konsequent durchgesetzt werden.

    Die Energiewende sollte die Verbraucher einbeziehen und ihnen zugutekommen. Erneuerbare Energiequellen werden eine wesentliche Rolle spielen. Der Ausbau der Offshore-Windenergieerzeugung wird von entscheidender Bedeutung sein und auf der regionalen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten aufbauen. Die intelligente Integration von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und anderen nachhaltigen Lösungen in allen Sektoren wird dazu beitragen, die Dekarbonisierung zu den geringstmöglichen Kosten zu erreichen. Durch die rasch sinkenden Kosten erneuerbarer Energien und die verbesserte Gestaltung von Fördermaßnahmen konnten die Auswirkungen des Einsatzes erneuerbarer Energien auf die Energiekosten der Haushalte bereits verringert werden. Die Kommission wird bis Mitte 2020 Maßnahmen zur Verwirklichung einer intelligenten Integration vorlegen. Parallel dazu wird die Dekarbonisierung des Gassektors erleichtert, indem unter anderem die Entwicklung dekarbonisierter Gase verstärkt unterstützt, ein zukunftsorientiertes Konzept für einen wettbewerbsfähigen dekarbonisierten Gasmarkt entwickelt und das Problem der energiebezogenen Methanemissionen angegangen wird.

    Für Haushalte, die sich für die Sicherung des Mindestlebensstandards wichtige Energiedienstleistungen nicht leisten können, muss das Risiko der Energiearmut eingedämmt werden. Wirksame Programme wie Finanzierungsprogramme für Haushalte zur Renovierung von Wohnhäusern können die Energiekosten senken und die Umwelt schützen. Im Jahr 2020 wird die Kommission Leitlinien veröffentlichen, um den Mitgliedstaaten zu helfen, Energiearmut zu bekämpfen.

    Der Übergang zur Klimaneutralität erfordert auch eine intelligente Infrastruktur. Eine engere Zusammenarbeit über Landes- und Regionalgrenzen hinweg wird dabei helfen, die Vorteile der Energiewende zu erschwinglichen Preisen voll auszuschöpfen. Der Rechtsrahmen für die Energieinfrastruktur, einschließlich der TEN-E-Verordnung 12 , muss überprüft werden, um zu gewährleisten, dass er mit dem Ziel der Klimaneutralität im Einklang steht. Dieser Rahmen sollte die Einführung innovativer Technologien und Infrastrukturen (intelligente Netze, Wasserstoffnetze oder CO2-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung sowie Energiespeicherung) fördern und außerdem Sektorenintegration ermöglichen. Einige vorhandene Infrastrukturen und Vermögenswerte müssen modernisiert werden, damit sie weiterhin ihren Zweck erfüllen und klimaresilient sind.

    2.1.3.Mobilisierung der Industrie für eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft

    Zur Verwirklichung einer klimaneutralen und kreislauforientierten Wirtschaft muss die gesamte Industrie mobilisiert werden. Es dauert 25 Jahre, also eine ganze Generation, um einen Industriesektor und alle Wertschöpfungsketten umzugestalten. Um dies bis 2050 zu erreichen, müssen in den nächsten fünf Jahren Beschlüsse gefasst und Maßnahmen ergriffen werden.

    Die jährliche Rohstoffgewinnung hat sich im Zeitraum 1970 bis 2017 weltweit verdreifacht und nimmt weiter zu 13 ‚was ein großes globales Risiko darstellt. Etwa die Hälfte der gesamten Treibhausgasemissionen und mehr als 90 % des Biodiversitätsverlusts und der Wasserknappheit sind auf die Rohstoffgewinnung und die Verarbeitung von Materialien, Brennstoffen und Lebensmitteln zurückzuführen. Die EU-Industrie hat den Wandel zwar eingeleitet, ist jedoch noch immer für 20 % der Treibhausgasemissionen der EU verantwortlich. Sie ist nach wie vor zu „linear“ und abhängig von einem Durchsatz neuer Werkstoffe, die abgebaut, gehandelt, zu Waren verarbeitet und schließlich als Abfall entsorgt oder als Emissionen ausgestoßen werden. Nur 12 % der verwendeten Werkstoffe stammen aus dem Recycling. 14

    Der Übergang bietet die Möglichkeit, nachhaltige und beschäftigungsintensive Wirtschaftstätigkeiten auszubauen. Auf den Weltmärkten besteht erhebliches Potenzial für emissionsarme Technologien und nachhaltige Produkte und Dienstleistungen. Ebenso weist die Kreislaufwirtschaft ein großes Potenzial für neue Tätigkeiten und Arbeitsplätze auf. Der Wandel vollzieht sich jedoch zu langsam und die Fortschritte sind weder umfassend noch einheitlich. Der europäische Grüne Deal wird den Übergang der Industrie in der EU zu einem nachhaltigen Modell für integratives Wachstum unterstützen und beschleunigen.

    Im März 2020 wird die Kommission eine EU-Industriestrategie annehmen‚ um die doppelte Herausforderung des ökologischen und des digitalen Wandels anzugehen. Europa muss das Potenzial des digitalen Wandels ausschöpfen, der ein wesentlicher Faktor für die Verwirklichung der Ziele des Grünen Deals ist. Zusammen mit der Industriestrategie wird ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft dazu beitragen, die Wirtschaft der EU zu modernisieren und die Möglichkeiten im Bereich der Kreislaufwirtschaft auf nationaler und globaler Ebene zu nutzen. Ein zentrales Ziel des neuen politischen Rahmens wird darin bestehen, die Entwicklung von Leitmärkten für klimaneutrale und kreislauforientierte Produkte in und außerhalb der EU voranzutreiben.

    Energieintensive Industriezweige wie die Stahl-, die Chemikalien- und die Zementindustrie sind für die europäische Wirtschaft unverzichtbar, da sie mehrere wichtige Wertschöpfungsketten bieten. Die Dekarbonisierung und Modernisierung dieser Sektoren sind von entscheidender Bedeutung. Die von der Hochrangigen Gruppe für energieintensive Industrien veröffentlichten Empfehlungen zeigen, dass sich die Industrie für diese Ziele einsetzt. 15

    Der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft wird eine Strategie für „nachhaltige Produkte“ umfassen‚ die ein kreislauforientiertes Design aller Produkte unterstützen soll, das auf gemeinsamen Methoden und Grundsätzen basiert. Dabei sollen dem geringeren Einsatz und der Wiederverwendung von Werkstoffen Vorrang gegenüber dem Recycling eingeräumt werden. Mit dem Aktionsplan werden neue Geschäftsmodelle gefördert und Mindestanforderungen festgelegt, um zu verhindern, dass umweltschädliche Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden. Die erweiterte Herstellerverantwortung wird ebenfalls verstärkt.

    Während der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als Richtschnur für den Übergang in allen Sektoren dienen wird, wird der Schwerpunkt der Maßnahmen vor allem auf ressourcenintensiven Sektoren wie dem Textil-, Bau-, Elektronik- und Kunststoffsektor liegen. Die Kommission wird die Kunststoffstrategie 2018 weiterverfolgen und sich unter anderem auf Maßnahmen zur Bekämpfung des gezielten Zusatzes von Mikroplastik und der unbeabsichtigten Freisetzung von Kunststoffen, z. B. aus Textilien und durch Reifenabrieb, konzentrieren. Die Kommission wird Anforderungen ausarbeiten, um sicherzustellen, dass alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen bis 2030 in wirtschaftlich tragfähiger Weise wiederverwendbar oder recycelbar sind, einen Rechtsrahmen für biologisch abbaubare und biobasierte Kunststoffe entwickeln und Maßnahmen gegen Einwegkunststoffe durchführen.

    Der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft wird auch Maßnahmen umfassen, mit denen Unternehmen ermutigt werden sollen, wiederverwendbare, langlebige und reparierbare Produkte anzubieten, und die es den Verbrauchern ermöglichen sollen, sich für solche Produkte zu entscheiden. Im Rahmen des Aktionsplans wird untersucht, ob das Recht, Reparaturen durchzuführen, garantiert werden muss, und die geplante Obsoleszenz von Geräten, vor allem Elektronikgeräten, angegangen. Die Verbraucherpolitik wird dazu beitragen, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, bewusste Entscheidungen zu treffen und aktiv am ökologischen Wandel mitzuwirken. Neue Geschäftsmodelle, die auf der Anmietung und gemeinsamen Nutzung von Waren und Dienstleistungen basieren, werden ebenfalls eine Rolle spielen, solange sie wirklich nachhaltig und erschwinglich sind.

    Verlässliche, vergleichbare und überprüfbare Informationen sind wichtig, um Verbraucher in die Lage zu versetzen, nachhaltigere Entscheidungen zu treffen, und verringern das Risiko der „Grünfärberei“ („Greenwashing“). Unternehmen, die umweltbezogene Angaben machen, sollten diese anhand einer Standardmethode zur Bewertung der Umweltauswirkungen belegen. Die Kommission wird ihre regulatorischen und nicht regulatorischen Bemühungen verstärken, um gegen unzutreffende umweltbezogene Angaben vorzugehen. Auch die Digitalisierung kann dazu beitragen, die Verfügbarkeit von Informationen über die Merkmale von in der EU verkauften Produkten zu verbessern. Beispielsweise könnte ein elektronischer Produktpass Informationen über Herkunft, Zusammensetzung, Reparatur- und Demontagemöglichkeiten eines Produkts sowie über die Handhabung am Ende seiner Lebensdauer liefern. Die Behörden, einschließlich der EU-Organe, sollten mit gutem Beispiel vorangehen und sicherstellen, dass ihr Beschaffungswesen umweltfreundlich ist. Die Kommission wird weitere Rechtsvorschriften und Leitlinien für ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen vorschlagen.

    Eine nachhaltige Produktpolitik birgt auch das Potenzial, die Abfallmenge erheblich zu verringern. Können Abfälle nicht vermieden werden, muss ihr wirtschaftlicher Wert rückgewonnen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel müssen vermieden oder minimiert werden. Dafür sind neue Rechtsvorschriften notwendig, einschließlich Zielvorgaben und Maßnahmen zur Bekämpfung überflüssiger Verpackung und Abfallerzeugung. Parallel dazu dürften EU-Unternehmen von einem robusten und integrierten Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe und Nebenprodukte profitieren. Dies erfordert eine engere Zusammenarbeit über Wertschöpfungsketten hinweg, wie beispielsweise im Rahmen der Allianz für die Kunststoffkreislaufwirtschaft. Die Kommission wird rechtliche Anforderungen in Erwägung ziehen, um den Markt für Sekundärrohstoffe mithilfe eines vorgeschriebenen Recyclinganteils (z. B. für Verpackungen, Fahrzeuge, Baustoffe und Batterien) zu fördern. Um für die Bürgerinnen und Bürger die Abfallentsorgung einfacher zu gestalten und saubere Sekundärmaterialien für Unternehmen sicherzustellen, wird die Kommission auch ein EU-Modell für die getrennte Abfallsammlung vorschlagen. Die Kommission ist der Auffassung, dass die EU ihre Abfälle nicht mehr ausführen sollte, und wird daher die Vorschriften über die Verbringung von Abfällen und illegale Ausfuhren überprüfen.

    Auch der Zugang zu Ressourcen ist von strategischer Bedeutung für das Ziel Europas, den Grünen Deal zu verwirklichen. Daher ist eine der Grundvoraussetzungen für den Übergang die Gewährleistung der Versorgung mit nachhaltigen Rohstoffen, insbesondere kritischen Rohstoffen, die für saubere Technologien sowie für digitale, Raumfahrt- und Verteidigungsanwendungen benötigt werden, durch eine Diversifizierung der Versorgung sowohl aus primären als auch aus sekundären Quellen.

    Die Industrie in der EU braucht Vorreiter in den Bereichen Klima und Ressourcen, die bis 2030 die ersten kommerziellen Anwendungen bahnbrechender Technologien in Schlüsselbranchen entwickeln. Die Schwerpunktbereiche umfassen sauberen Wasserstoff, Brennstoffzellen und andere alternative Kraftstoffe, Energiespeicherung sowie CO2-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung. So wird die Kommission beispielsweise bahnbrechende saubere Stahltechnologien fördern, die bis 2030 zu einer CO2-freien Stahlerzeugung führen sollen, und prüfen, ob ein Teil der im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl freigesetzten Mittel verwendet werden kann. Der Innovationsfonds des Emissionshandelssystems der EU wird in größerem Maßstab dazu beitragen, solche groß angelegten innovativen Projekte durchzuführen.

    Die Förderung neuer Formen der Zusammenarbeit mit der Industrie und Investitionen in strategische Wertschöpfungsketten sind unerlässlich. Die Kommission wird den Strategischen Aktionsplan für Batterien weiter umsetzen und die Europäische Batterie-Allianz unterstützen. Sie wird im Jahr 2020 Rechtsvorschriften vorschlagen, um eine sichere, kreislauforientierte und nachhaltige Wertschöpfungskette für alle Batterien zu gewährleisten, unter anderem zur Versorgung des wachsenden Marktes für Elektrofahrzeuge. Die Kommission wird auch andere Initiativen unterstützen, die zu Bündnissen und einer groß angelegten Bündelung von Ressourcen führen, beispielsweise in Form wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse, bei denen gezielte, zeitlich befristete staatliche Beihilfen zum Aufbau neuer innovativer Wertschöpfungsketten beitragen können.

    Digitale Technologien sind eine entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele des Grünen Deals in vielen verschiedenen Sektoren. Die Kommission wird Maßnahmen prüfen, mit denen sichergestellt werden soll, dass digitale Technologien wie künstliche Intelligenz, 5G, Cloud, modernste Rechner und das Internet der Dinge die Wirkung der Politiken zur Bewältigung des Klimawandels und zum Umweltschutz beschleunigen und optimieren können. Durch die Digitalisierung erschließen sich auch neue Möglichkeiten für die Fernüberwachung der Luft- und Wasserverschmutzung oder für die Überwachung und Optimierung der Nutzung von Energie und natürlichen Ressourcen. Gleichzeitig braucht Europa einen digitalen Sektor, in dem Nachhaltigkeit im Mittelpunkt steht. Die Kommission wird auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Kreislauforientierung des Sektors selbst – von Breitbandnetzen bis hin zu Rechenzentren und IKT-Geräten – prüfen. Die Kommission wird bewerten, ob mehr Transparenz in Bezug auf die Umweltauswirkungen elektronischer Kommunikationsdienste und strengere Maßnahmen beim Aufbau neuer Netze erforderlich sind, sowie die Vorteile von Rücknahmesystemen prüfen, die Anreize schaffen sollen, damit die Menschen ihre nicht mehr gewünschten Geräte wie Mobiltelefone, Tablets und Ladegeräte zurückgeben.

    2.1.4.Energie- und ressourcenschonendes Bauen und Renovieren

    Für den Bau, die Nutzung und die Renovierung von Gebäuden sind erhebliche Mengen an Energie und mineralischen Ressourcen (z. B. Sand, Kies, Zement) erforderlich. Auf Gebäude entfallen 40 % des Energieverbrauchs. Die jährliche Renovierungsquote des Gebäudebestands in den Mitgliedstaaten liegt derzeit bei zwischen 0,4 und 1,2 %. Diese Quote muss sich mindestens verdoppeln, damit die Energieeffizienz- und Klimaziele der EU erreicht werden. Gleichzeitig haben 50 Millionen Verbraucher Schwierigkeiten, ihre Wohnungen ausreichend zu heizen.

    Um die doppelte Herausforderung von Energieeffizienz und Erschwinglichkeit zu bewältigen, sollten sich die EU und die Mitgliedstaaten an einer „Renovierungswelle“ für öffentliche und private Gebäude beteiligen. Die Steigerung der Renovierungsquoten stellt zwar eine Herausforderung dar, Renovierungen senken jedoch Energiekosten und können die Energiearmut verringern. Ferner können sie den Bausektor ankurbeln und eine Möglichkeit bieten, KMU zu unterstützen und lokale Arbeitsplätze zu sichern.

    Die Kommission wird die Rechtsvorschriften über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden rigoros durchsetzen, beginnend mit einer Bewertung der langfristigen nationalen Renovierungsstrategien der Mitgliedstaaten im Jahr 2020 16 . Im Rahmen umfassenderer Bemühungen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die relativen Preise verschiedener Energiequellen die richtigen Signale für Energieeffizienz geben, wird die Kommission außerdem an der Möglichkeit arbeiten, Emissionen von Gebäuden in den europäischen Emissionshandel einzubeziehen. Außerdem wird die Kommission die Bauprodukteverordnung 17 überarbeiten. Sie sollte sicherstellen, dass die Gestaltung neuer und renovierter Gebäude in allen Phasen den Erfordernissen der Kreislaufwirtschaft entspricht und zu einer verstärkten Digitalisierung und Sicherung der Klimaverträglichkeit des Gebäudebestands führt.

    Parallel dazu schlägt die Kommission vor, im Jahr 2020 mit den Interessenträgern an einer neuen Initiative zu Renovierungen zu arbeiten. Dazu gehört auch eine offene Plattform, die den Gebäude- und Bausektor, Architekten und Ingenieure sowie die lokalen Behörden zusammenbringt, um die Hindernisse für Renovierungen zu beseitigen. Diese Initiative wird auch innovative Finanzierungssysteme im Rahmen von InvestEU umfassen. Diese könnten sich an Wohnungsbaugesellschaften oder Energiedienstleistungsunternehmen richten, die Renovierungen unter anderem über Energieleistungsverträge durchführen könnten. Ein wesentliches Ziel bestünde darin, die Renovierungsbemühungen in größeren Blöcken zu organisieren, um von besseren Finanzierungsbedingungen und Größenvorteilen zu profitieren. Die Kommission wird auch nationale regulatorische Hindernisse abbauen, die Investitionen in die Energieeffizienz von gemieteten Gebäuden und Gebäuden mit mehreren Eigentümern erschweren. Besondere Aufmerksamkeit wird der Renovierung von Sozialwohnungen gewidmet, um Haushalten zu helfen, die Schwierigkeiten haben, ihre Energierechnungen zu bezahlen. Ein Schwerpunkt sollte auch auf die Renovierung von Schulen und Krankenhäusern gelegt werden, da die durch Gebäudeenergieeffizienz eingesparten Mittel den Bereichen Bildung und öffentliche Gesundheit zugutekommen werden.  

    2.1.5.Raschere Umstellung auf eine nachhaltige und intelligente Mobilität

    Ein Viertel der Treibhausgasemissionen in der EU entfällt auf den Verkehrssektor und dieser Anteil steigt weiter. Um Klimaneutralität zu erreichen, müssen die verkehrsbedingten Emissionen bis 2050 um 90 % gesenkt werden. Alle Verkehrsträger (Straße, Schiene, Luft- und Schifffahrt) werden zu dieser Verringerung beitragen müssen. Die Verwirklichung einer nachhaltigen Mobilität bedeutet, den Nutzern Vorrang einzuräumen und ihnen erschwinglichere, besser zugängliche, gesündere und sauberere Alternativen zu ihren derzeitigen Mobilitätsgewohnheiten zu bieten. Die Kommission wird 2020 eine Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität verabschieden, mit der diese Herausforderung in Bezug auf alle Emissionsquellen angegangen wird.

    Der multimodale Verkehr muss kräftig angekurbelt werden, sodass das Verkehrssystem effizienter wird. Vorrangig sollte ein wesentlicher Teil des Anteils von 75 % des Güterbinnenverkehrs, der derzeit auf der Straße abgewickelt wird, auf die Schiene und auf Binnenwasserstraßen verlagert werden. Dies erfordert Maßnahmen zur besseren Verwaltung und zur Erhöhung der Kapazität des Schienenverkehrs und der Binnenwasserstraßen, die die Kommission bis 2021 vorschlagen wird. Die Kommission wird ferner erwägen, den Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Regeln für den kombinierten Güterverkehr 18 zurückzuziehen und einen neuen Vorschlag vorzulegen, um die Richtlinie zu einem wirksamen Instrument zur Unterstützung des multimodalen Güterverkehrs auf der Schiene und mit dem Schiff, einschließlich Kurzstreckenseeverkehr, zu machen. Im Bereich Luftverkehr müssen die Arbeiten an der Annahme des Kommissionsvorschlags für einen wirklich einheitlichen europäischen Luftraum wieder aufgenommen werden, da dieser zu einer erheblichen Senkung der Emissionen aus dem Luftverkehr beitragen wird.

    Die automatisierte und vernetzte multimodale Mobilität wird zusammen mit intelligenten Verkehrsmanagementsystemen, die durch die Digitalisierung ermöglicht werden, eine immer wichtigere Rolle spielen. Das Verkehrssystem und die Verkehrsinfrastruktur der EU werden auf neue nachhaltige Mobilitätsdienste eingestellt, die Staus und Umweltverschmutzung, insbesondere in städtischen Gebieten, verringern können. Die Kommission wird durch ihre Finanzierungsinstrumente wie die Fazilität „Connecting Europe“ dazu beitragen, intelligente Systeme für das Verkehrsmanagement und Lösungen für „Mobilität als Dienstleistung“ zu entwickeln.

    Der Preis für Verkehrsdienstleistungen muss die Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt und die Gesundheit widerspiegeln. Subventionen für fossile Brennstoffe sollten abgeschafft werden, und die Kommission wird – im Rahmen der Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie – die derzeitigen Steuerbefreiungen, auch für Luft- und Seeverkehrskraftstoffe, genau prüfen und überlegen, wie etwaige Schlupflöcher am besten geschlossen werden können. Ebenso wird die Kommission vorschlagen, den europäischen Emissionshandel auf den Seeverkehr auszuweiten und den Luftfahrtunternehmen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems weniger Zertifikate kostenlos zuzuteilen. Dies wird mit Maßnahmen auf globaler Ebene abgestimmt, insbesondere im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation. Darüber hinaus wird die Kommission neue politische Überlegungen dazu anstellen, wie wirksame Straßenbenutzungsgebühren in der EU erreicht werden können. Sie ersucht das Europäische Parlament und den Rat, das hohe Ambitionsniveau des ursprünglichen Vorschlags der Kommission zur Änderung der Eurovignetten-Richtlinie 19  beizubehalten‚ und ist bereit, ihn erforderlichenfalls zurückzuziehen und alternative Maßnahmen vorzuschlagen. 

    Parallel dazu sollte die EU die Produktion und Verbreitung nachhaltiger alternativer Kraftstoffe vorantreiben. Bis 2025 werden etwa 1 Million öffentliche Ladestationen und Tankstellen für die 13 Millionen emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeuge benötigt, die voraussichtlich auf europäischen Straßen fahren werden. Die Kommission wird die Einrichtung öffentlicher Ladestationen und Tankstellen dort unterstützen, wo nach wie vor Lücken bestehen, insbesondere im Langstreckenverkehr und in weniger dicht besiedelten Gebieten. Hierzu wird sie so schnell wie möglich eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlichen. Diese Schritte werden die auf nationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen ergänzen. Die Kommission wird legislative Optionen prüfen, um die Produktion und Nutzung nachhaltiger alternativer Kraftstoffe für die verschiedenen Verkehrsträger zu fördern. Die Kommission wird auch die Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe 20 und die TEN-V-Verordnung überprüfen, um die Einführung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge und Schiffe zu beschleunigen.

    Der Verkehr sollte vor allem in Städten drastisch weniger umweltschädlich werden. Die Emissionen, die Verkehrsüberlastung in den Städten und die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs sollten mit einer Kombination von Maßnahmen angegangen werden. Die Kommission wird strengere Grenzwerte für Luftschadstoffemissionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor vorschlagen. Die Kommission wird ferner vorschlagen, bis Juni 2021 die Rechtsvorschriften über CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge zu überarbeiten, um ab 2025 den Weg hin zu emissionsfreier Mobilität zu ebnen. Parallel dazu wird die Kommission ergänzend zu bestehenden und künftigen CO2-Emissionsnormen für Fahrzeuge die Anwendung des europäischen Emissionshandels auf den Straßenverkehr in Erwägung ziehen. Sie wird Maßnahmen in Bezug auf den Seeverkehr ergreifen, unter anderem zur Regulierung des Zugangs der umweltschädlichsten Schiffe zu den Häfen der EU und zur Verpflichtung von im Hafen liegenden Schiffen, die landseitige Stromversorgung zu nutzen. Ebenso sollte die Luftqualität in der Nähe von Flughäfen verbessert werden, indem die Schadstoffemissionen von Flugzeugen und im Flughafenbetrieb bekämpft werden.

    2.1.6. „Vom Hof auf den Tisch“: Entwicklung eines fairen, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmittelsystems

    Europäische Lebensmittel sind bekannt dafür, dass sie sicher, nahrhaft und qualitativ hochwertig sind. Nun sollten sie auch zum weltweiten Standard für Nachhaltigkeit werden. Obwohl der Übergang zu nachhaltigeren Systemen begonnen hat, bleibt die Ernährung einer rasch wachsenden Weltbevölkerung mit den derzeitigen Erzeugungsmustern eine Herausforderung. Die Lebensmittelerzeugung ist nach wie vor mit Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung verbunden, trägt zum Biodiversitätsverlust und zum Klimawandel bei und verbraucht übermäßige Mengen an natürlichen Ressourcen. Ein bedeutender Teil der Lebensmittel wird zudem verschwendet. Gleichzeitig tragen schlechte Ernährungsgewohnheiten zu Adipositas und Erkrankungen wie Krebs bei.

    Allen an der Lebensmittelwertschöpfungskette Beteiligten bieten sich neue Möglichkeiten. Neue Technologien und wissenschaftliche Entdeckungen in Verbindung mit einer stärkeren Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Nachfrage nach nachhaltigen Lebensmitteln werden allen Interessenträgern zugutekommen. Die Kommission wird im Frühjahr 2020 die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ vorlegen und eine breit angelegte Debatte mit den Interessenträgern anstoßen, die alle Stufen der Lebensmittelkette abdeckt, sodass der Weg für die Aufstellung einer nachhaltigeren Lebensmittelpolitik geebnet wird.

    Die europäischen Landwirte und Fischer sind von entscheidender Bedeutung, um den Übergang zu meistern. Mit der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ werden ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels, zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der Biodiversität gestärkt. Die Gemeinsame Agrarpolitik und die Gemeinsame Fischereipolitik bleiben zentrale Instrumente, um diese Anstrengungen zu unterstützen und gleichzeitig einen angemessenen Lebensunterhalt für Landwirte, Fischer und ihre Familien zu gewährleisten. Die Vorschläge der Kommission für die Gemeinsame Agrarpolitik für den Zeitraum 2021–2027 sehen vor, dass mindestens 40 % der Gesamtmittel für die Gemeinsame Agrarpolitik und mindestens 30 % der Mittel des Meeres- und Fischereifonds zur Klimapolitik beitragen sollen.

    Die Kommission wird mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenarbeiten‚ um in den Vorschlägen zumindest dieses Ambitionsniveau zu erreichen. Da sich die Einführung der überarbeiteten Gemeinsamen Agrarpolitik voraussichtlich bis Anfang 2022 verzögern wird, wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die nationalen Strategiepläne für die Landwirtschaft von Beginn an die Ziele des Grünen Deals und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ in vollem Umfang widerspiegeln. Die Kommission wird dafür sorgen, dass diese Strategiepläne anhand solider Klima- und Umweltkriterien bewertet werden. Diese Pläne sollten zur Nutzung von nachhaltigen Verfahren wie Präzisionslandwirtschaft, ökologischem Landbau, Agrarökologie, Agrarforstwirtschaft und strengeren Tierschutzstandards führen. Indem der Schwerpunkt von der Einhaltung der Vorschriften auf Leistung verlagert wird, sollten Landwirte durch Maßnahmen wie Öko-Regelungen für eine verbesserte Umwelt- und Klimaleistung, einschließlich CO2-Management und -Speicherung im Boden, sowie für eine bessere Nährstoffbewirtschaftung, mit der die Wasserqualität verbessert und Emissionen verringert werden, entlohnt werden. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um das Potenzial von nachhaltigem Fisch und nachhaltigen Meereserzeugnissen als Quelle CO2-armer Lebensmittel auszubauen.

    Die Strategiepläne müssen einem gehobenen Ambitionsniveau entsprechen, damit der Einsatz und das Risiko chemischer Pestizide sowie die Verwendung von Düngemitteln und Antibiotika deutlich verringert werden. Die Kommission wird auf der Grundlage eines Dialogs mit den Interessenträgern ermitteln, welche Maßnahmen, einschließlich solcher legislativer Art, erforderlich sind, um diese Reduktionen zu erreichen. Auch die für ökologischen/biologischen Landbau in Europa genutzte Anbaufläche muss vergrößert werden. Die EU muss innovative Wege zum Schutz der Ernten vor Schädlingen und Krankheiten entwickeln und die mögliche Rolle neuer innovativer Verfahren bei der Verbesserung der Nachhaltigkeit des Lebensmittelsystems prüfen, wobei gleichzeitig gewährleistet werden muss, dass sie sicher sind.

    Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ wird auch zur Verwirklichung einer Kreislaufwirtschaft beitragen. Die Umweltauswirkungen der Lebensmittelverarbeitung und des Einzelhandels sollen durch Maßnahmen in den Bereichen Transport, Lagerung, Verpackung und Lebensmittelverschwendung verringert werden. Dazu gehören Maßnahmen zur Bekämpfung des Lebensmittelbetrugs, einschließlich der Stärkung der Strafverfolgung- und Ermittlungskapazitäten auf EU-Ebene, und die Einleitung eines Verfahrens zur Ermittlung neuer innovativer Lebens- und Futtermittelerzeugnisse wie Erzeugnisse aus dem Meer auf Algenbasis.

    Schließlich wird die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ darauf abzielen‚ einen nachhaltigen Lebensmittelverbrauch sowie erschwingliche und gesunde Lebensmittel für alle zu fördern. Eingeführte Lebensmittel, die nicht den einschlägigen EU-Umweltnormen entsprechen, werden auf den EU-Märkten nicht zugelassen. Die Kommission wird Maßnahmen vorschlagen, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu helfen, eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu wählen und die Verschwendung von Lebensmitteln zu verringern. Die Kommission wird neue Wege ausloten, um die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über Einzelheiten wie den Ursprungsort des Lebensmittels, seinen Nährwert und seinen ökologischen Fußabdruck zu informieren, auch mit digitalen Mitteln. Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ wird auch Vorschläge zur Verbesserung der Stellung der Landwirte in der Wertschöpfungskette enthalten.

    2.1.7.Ökosysteme und Biodiversität erhalten und wiederherstellen    

    Ökosysteme bieten wichtige Leistungen wie die Versorgung mit Lebensmitteln, Trinkwasser und sauberer Luft sowie Schutz. Sie mildern die Folgen von Naturkatastrophen, Schädlingsbefall und Krankheiten und tragen zur Regulierung des Klimas bei. Einige der wichtigsten Umweltziele der EU für 2020, wie die Ziele von Aichi, die im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) vereinbart wurden, werden jedoch nicht erreicht werden. Die EU und ihre Partner auf der ganzen Welt müssen dem Biodiversitätsverlust Einhalt gebieten. Im „Global Assessment Report on Biodiversity and Ecosystem Services“ (globaler Sachstandsbericht über die Biodiversität und Ökosystemleistungen) 21 des Weltbiodiversitätsrats von 2019 wurde die weltweite Erosion der Biodiversität aufgezeigt, die hauptsächlich auf Veränderungen bei der Nutzung von Land und Meer, die direkte Nutzung natürlicher Ressourcen und den Klimawandel – der drittwichtigste Faktor für den Biodiversitätsverlust – zurückzuführen ist.

    Die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt‚ die im Oktober 2020 in Kunming (China) stattfindet, bietet der Welt die Gelegenheit, einen soliden globalen Rahmen zu schaffen, mit dem dem Biodiversitätsverlust Einhalt geboten wird. Um sicherzustellen, dass die EU eine Schlüsselrolle spielt, wird die Kommission bis März 2020 eine Biodiversitätsstrategie vorlegen‚ auf die 2021 spezifische Maßnahmen folgen sollen. In der Strategie wird der Standpunkt der EU für die Konferenz der Vertragsparteien dargelegt, der globale Ziele zum Schutz der Biodiversität sowie Verpflichtungen zur Bekämpfung der Hauptursachen des Biodiversitätsverlusts in der EU umfasst. Sie stützt sich auf messbare Zielvorgaben in Bezug auf die Hauptursachen des Biodiversitätsverlusts.

    In der Biodiversitätsstrategie werden die spezifischen Maßnahmen zur Erreichung dieser Zielvorgaben festgelegt. Dazu könnten quantifizierte Zielvorgaben gehören, wie die Ausweitung der Fläche biodiversitätsreicher Schutzgebiete an Land und auf See auf der Grundlage des Natura-2000-Netzes. Die Mitgliedstaaten sollten auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verstärken, um die unter das Natura-2000-Netz fallenden Gebiete wirksamer zu schützen und wiederherzustellen. Die Kommission wird ermitteln, welche Maßnahmen, einschließlich Rechtsvorschriften, den Mitgliedstaaten helfen würden, den Zustand geschädigter Ökosysteme, einschließlich kohlenstoffreicher Ökosysteme, zu verbessern und sie wieder in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Darüber hinaus wird die Biodiversitätsstrategie Vorschläge enthalten, um europäische Städte umweltfreundlicher zu gestalten und die Biodiversität in städtischen Gebieten zu steigern. Die Kommission wird die Ausarbeitung eines Renaturierungsplans in Erwägung ziehen und prüfen, wie Mittel bereitgestellt werden können, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieses Ziels zu unterstützen.

    Alle politischen Maßnahmen der EU sollten zur Erhaltung und Wiederherstellung des europäischen Naturkapitals beitragen 22 . Die in Abschnitt 2.1.6 skizzierte Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ wird sich mit dem Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln in der Landwirtschaft befassen. Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik wird weiter daran gearbeitet, die negativen Auswirkungen der Fischerei auf die Ökosysteme, insbesondere in empfindlichen Gebieten, zu verringern. Die Kommission wird auch mehr vernetzte und gut verwaltete Meeresschutzgebiete unterstützen.

    Waldökosysteme stehen infolge des Klimawandels zunehmend unter Druck. Die Waldgebiete in der EU müssen sowohl qualitäts- als auch flächenmäßig verbessert werden, damit die EU Klimaneutralität und eine gesunde Umwelt erreichen kann. Eine nachhaltige Wiederaufforstung und Aufforstung sowie die Wiederherstellung geschädigter Wälder können die Absorption von CO2 erhöhen und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit der Wälder verbessern und die kreislauforientierte Bioökonomie fördern. Aufbauend auf der Biodiversitätsstrategie für 2030 wird die Kommission eine neue EU-Forststrategie ausarbeiten, die sich auf den gesamten Waldzyklus erstreckt und die zahlreichen Leistungen der Wälder fördert.

    Hauptziele der neuen EU-Forststrategie werden die wirksame Aufforstung sowie die Erhaltung und Wiederherstellung der Wälder in Europa sein‚ um die Absorption von CO2 zu erhöhen, das Auftreten und das Ausmaß von Waldbränden einzudämmen und die Bioökonomie unter uneingeschränkter Achtung der ökologischen Grundsätze für die Förderung von Biodiversität voranzubringen. Die nationalen Strategiepläne im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik sollten den Forstwirten Anreize für die nachhaltige Erhaltung und Bewirtschaftung der Wälder sowie ihr nachhaltiges Wachstum bieten. Aufbauend auf der Mitteilung „Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt“ 23 wird die Kommission sowohl regulatorische als auch sonstige Maßnahmen ergreifen, um eingeführte Erzeugnisse und Wertschöpfungsketten zu fördern, die nicht mit Entwaldung und Waldschädigung verbunden sind.

    Einer nachhaltigen „blauen Wirtschaft“ wird eine zentrale Rolle bei der Verringerung der vielfältigen Ansprüche an die Landressourcen der EU und bei der Bekämpfung des Klimawandels zukommen. Die Bedeutung der Ozeane beim Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel wird zunehmend anerkannt. Der Sektor kann einen Beitrag leisten, indem die Nutzung der aquatischen und marinen Ressourcen verbessert und beispielsweise die Erzeugung und Nutzung neuer Proteinquellen gefördert wird, sodass sich der Druck auf landwirtschaftliche Flächen verringert. Generell erfordern dauerhafte Lösungen für den Klimawandel eine stärkere Berücksichtigung naturbasierter Lösungen, einschließlich gesunder und widerstandsfähiger Meere und Ozeane. Die Kommission wird die Ergebnisse des Sonderberichts des Weltklimarats über Ozeane 24 analysieren und meerespolitische Maßnahmen vorschlagen, darunter auch Möglichkeiten zur nachhaltigeren Bewirtschaftung des Meeresraums, insbesondere zur Nutzung des wachsenden Potenzials Offshore gewonnener Energie aus erneuerbaren Quellen. Darüber hinaus wird die Kommission eine Nulltoleranzpolitik gegen die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei verfolgen. Die Ozean-Konferenz der Vereinten Nationen 2020 in Portugal wird der EU Gelegenheit bieten, die Bedeutung von Maßnahmen in Meeresfragen hervorzuheben.

    2.1.8.Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt

    Für eine schadstofffreie Umwelt sind zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung neuer Umweltverschmutzung sowie zur Bereinigung und Beseitigung bestehender Verschmutzung erforderlich. Um die Bürgerinnen und Bürger sowie die Ökosysteme Europas zu schützen, muss die EU die Schadstoffbelastung von Luft, Wasser und Boden sowie Konsumgütern besser überwachen, melden, verhindern und beseitigen. Hierzu müssen die EU und die Mitgliedstaaten alle politischen Maßnahmen und Vorschriften systematischer prüfen. Um diesen miteinander verbundenen Herausforderungen zu begegnen, wird die Kommission 2021 einen Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Boden annehmen.

    Die natürlichen Funktionen von Grundwasser und Oberflächengewässern müssen wiederhergestellt werden. Dies ist unerlässlich, um die Biodiversität in Seen, Flüssen, Feucht- und Mündungsgebieten zu erhalten und wiederherzustellen sowie Hochwasserschäden zu vermeiden und zu begrenzen. Die Umsetzung der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ wird die Verschmutzung durch überschüssige Nährstoffe verringern. Darüber hinaus wird die Kommission Maßnahmen vorschlagen, mit denen die Verschmutzung durch städtischen Regenabfluss und neue oder besonders schädliche Verschmutzungsquellen wie Mikroplastik und Chemikalien, einschließlich Arzneimittel, bekämpft werden sollen. Auch die kombinierten Auswirkungen verschiedener Schadstoffe müssen angegangen werden.

    Die Kommission wird sich auf die Erkenntnisse aus der Bewertung der geltenden Rechtsvorschriften zur Luftqualität 25 stützen. Außerdem wird sie vorschlagen, die Bestimmungen für Überwachung 26 ‚ Modellierung und Luftqualitätspläne zu verschärfen, um die lokalen Behörden dabei zu unterstützen, die Vorgaben für sauberere Luft zu erreichen. Die Kommission wird insbesondere eine Überarbeitung der Luftqualitätsnormen vorschlagen, um sie stärker an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation anzupassen.

    Die Kommission wird die EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Verschmutzung durch große Industrieanlagen überprüfen. Sie wird sich mit dem sektoralen Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften sowie der Frage befassen, wie sie vollständig mit der Klima-, Energie- und Kreislaufwirtschaftspolitik in Einklang gebracht werden können. Die Kommission wird außerdem mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um industrielle Schadensfälle besser zu verhüten.

    Um für eine schadstofffreie Umwelt zu sorgen, wird die Kommission eine Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien vorlegen. Dies wird zum besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt vor gefährlichen Chemikalien beitragen und die Innovation zur Entwicklung sicherer und nachhaltiger Alternativen fördern. Alle Beteiligten, einschließlich der Industrie, sollten zusammenarbeiten, um einen besseren Gesundheits- und Umweltschutz mit einer gesteigerten globalen Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden. Dies kann durch eine Vereinfachung und Stärkung des Rechtsrahmens erreicht werden. Die Kommission wird prüfen, wie die Agenturen und wissenschaftlichen Gremien der EU besser genutzt werden können, um zu einem Verfahren zu gelangen, bei dem ein einzelner Stoff nur einmal beurteilt wird („one substance – one assessment“), und wie für mehr Transparenz bei der Priorisierung von Maßnahmen zum Umgang mit Chemikalien gesorgt werden kann. Parallel dazu müssen wissenschaftliche Erkenntnisse über das Risiko, das von endokrinen Disruptoren, gefährlichen Chemikalien in Produkten einschließlich eingeführten Produkten, Kombinationseffekten verschiedener Chemikalien und sehr persistenten Chemikalien ausgeht, rasch in den Rechtsrahmen übertragen werden.

    2.2.Einbeziehung der Nachhaltigkeit in alle Politikbereiche der EU

    2.2.1.Grüne Finanzierungen und Investitionen fördern und einen fairen Übergang gewährleisten

    Um das mit dem europäischen Grünen Deal gesteckte Ziel zu erreichen, muss eine erhebliche Investitionslücke geschlossen werden. Die Kommission schätzt, dass zur Erreichung der derzeitigen Klima- und Energieziele bis 2030 jährlich zusätzliche Investitionen in Höhe von 260 Mrd. EUR erforderlich sein werden 27 , was etwa 1,5 % des BIP von 2018 entspricht. 28  Dieser Investitionsstrom muss auf Dauer aufrechterhalten werden. Angesichts des Umfangs der benötigten Investitionen müssen sowohl der öffentliche als auch der private Sektor mobilisiert werden.

    Die Kommission wird einen Investitionsplan für ein nachhaltiges Europa vorlegen, um zur Deckung des zusätzlichen Investitionsbedarfs beizutragen. Sie wird zweckgebundene Finanzierungen zur Unterstützung nachhaltiger Investitionen mit Vorschlägen für verbesserte Rahmenbedingungen kombinieren, die „grüne Investitionen“ begünstigen. Gleichzeitig muss unbedingt eine Auswahl nachhaltiger Projekte vorbereitet werden. Technische Hilfe und Beratungsdienste werden den Projektträgern helfen, Projekte auszuwählen und vorzubereiten und Zugang zu Finanzierungsquellen zu erhalten.

    Der EU-Haushalt wird dabei eine Schlüsselrolle spielen. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass 25 % der Ausgaben im Rahmen aller EU-Programme zur Verwirklichung der Klimaziele beitragen sollen. Auch auf der Einnahmenseite wird der EU-Haushalt einen Beitrag dazu leisten. Die Kommission hat neue Einnahmenströme („Eigenmittel“) vorgeschlagen, von denen ein Teil auf Zahlungen für nicht recycelte Verpackungsabfälle aus Kunststoff beruht. Ein zweiter Einnahmenstrom könnte darin bestehen, 20 % der Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten im Rahmen des EU-EHS dem EU-Haushalt zuzuweisen. 

    Mindestens 30 % der Mittel aus dem Fonds „InvestEU“ werden auch künftig in die Bekämpfung des Klimawandels fließen. Darüber hinaus werden Projekte einer Nachhaltigkeitsprüfung unterzogen, um ihren Beitrag zu klima-, umwelt- und sozialpolitischen Zielen zu bestätigen. Im Rahmen von „InvestEU“ können die Mitgliedstaaten auch die EU-Haushaltsgarantie nutzen, um z. B. klimabezogene kohäsionspolitische Ziele in ihren Gebieten und Regionen zu verwirklichen. „InvestEU“ stärkt ferner die Zusammenarbeit mit nationalen Förderbanken und instituten, was eine generelle Ökologisierung ihrer Tätigkeiten zur Verwirklichung der politischen Ziele der EU fördern kann. Darüber hinaus wird die Kommission im Rahmen der Überarbeitung des EU-EHS die Rolle des Innovations- und des Modernisierungsfonds überprüfen, die nicht aus dem langfristigen EU-Haushalt finanziert werden. Ziel ist es, ihre Rolle zu stärken und ihre Wirksamkeit bei der Einführung innovativer und klimaneutraler Lösungen in der gesamten EU zu steigern. Bei der Überarbeitung des EU-EHS wird auch die Zuweisung von Einnahmen aus Zertifikaten an den EU-Haushalt erwogen werden, um die Finanzierung des gerechten Übergangs zu stärken.

    Die Kommission wird außerdem mit der Europäischen Investitionsbank (EIB-Gruppe), nationalen Förderbanken und instituten sowie mit anderen internationalen Finanzinstituten zusammenarbeiten. Die EIB beabsichtigt, ihr Klimaziel bis 2025 von 25 % auf 50 % zu verdoppeln und damit zur Klimabank Europas zu werden.

    Im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa wird die Kommission einen Mechanismus für einen gerechten Übergang, einschließlich eines Fonds für einen gerechten Übergang, vorschlagen, sodass niemand auf der Strecke bleibt. Der Übergang kann nur gelingen, wenn er fair und inklusiv erfolgt. Die schwächsten Bevölkerungskreise sind den schädlichen Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung am stärksten ausgesetzt. Gleichzeitig wird die Bewältigung des Übergangs zu erheblichen strukturellen Veränderungen bei Geschäftsmodellen, Qualifikationsanforderungen und relativen Preisen führen. Für die Bürgerinnen und Bürger werden die Auswirkungen je nach sozialem Stand und Wohnort unterschiedlich ausfallen. Der Startpunkt für den Übergang ist nicht für alle Mitgliedstaaten, Regionen und Städte gleich, und diese können nicht alle in gleichem Maße reagieren. Diese Herausforderungen erfordern eine entschlossene politische Reaktion auf allen Ebenen.

    Der Mechanismus für einen gerechten Übergang wird den Schwerpunkt auf die Regionen und Sektoren legen, die den Übergang am stärksten spüren werden‚weil sie von fossilen Brennstoffen oder CO2-intensiven Prozessen abhängig sind. Er wird auf Finanzierungsquellen aus dem EU-Haushalt und der EIB-Gruppe zurückgreifen, um die erforderlichen privaten und öffentlichen Mittel zu mobilisieren. Die Mittel werden an die Förderung des Übergangs zu CO2-armen und klimaresilienten Tätigkeiten geknüpft. Der Mechanismus soll ferner dazu dienen, die am stärksten vom Übergang betroffenen Bürgerinnen, Bürger und Erwerbstätigen zu schützen, indem er Zugang zu Umschulungsprogrammen, Beschäftigungsmöglichkeiten in neuen Wirtschaftszweigen oder energieeffizienten Wohnungen ermöglicht. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten und Regionen zusammenarbeiten, um sie bei der Aufstellung gebietsspezifischer Pläne für den Übergang zu unterstützen.

    Der Mechanismus wird den erheblichen Beitrag, den der EU-Haushalt durch alle Programme, die für den Übergang unmittelbar von Bedeutung sind, sowie durch andere Fonds wie den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Europäischen Sozialfonds Plus leistet, ergänzen.

    Um dem langfristigen Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit dem Übergang gerecht zu werden‚ wird die Kommission mit den einschlägigen Partnern im Rahmen des Investitionsplans für ein nachhaltiges Europa weiter nach zusätzlichen Quellen und innovativen Möglichkeiten suchen, wie diese mobilisiert werden könnten.

    Die Notwendigkeit eines sozial gerechten Übergangs muss sich auch in den politischen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene widerspiegeln. Dazu gehören Investitionen, um erschwingliche Lösungen für diejenigen zu bieten, auf die sich die Maßnahmen zur Bepreisung von CO2 besonders stark auswirken, z. B. durch öffentliche Verkehrsmittel, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut und zur Förderung von Umschulungsangeboten. Die Kohärenz von Klima- und Umweltpolitik und ein ganzheitlicher Ansatz sind häufig eine Voraussetzung dafür, dass sie als fair wahrgenommen werden, wie die Debatte über die Besteuerung verschiedener Verkehrsträger zeigt. Unternehmen und ihren Beschäftigten hilft ein aktiver sozialer Dialog, den Wandel zu antizipieren und erfolgreich zu bewältigen. Der Prozess der makroökonomischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters wird die nationalen Politiken in diesen Bereichen unterstützen.

    Der Privatsektor wird bei der Finanzierung der grünen Wende jedoch eine Schlüsselrolle spielen. Langfristige Signale sind erforderlich, um Finanz- und Kapitalströme auf grüne Investitionen zu lenken und verlorene Vermögenswerte zu vermeiden. Die Kommission wird im dritten Quartal 2020 eine neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen vorlegen, die sich auf eine Auswahl von Maßnahmen konzentrieren wird.

    Erstens wird die Strategie die Grundlagen für nachhaltige Investitionen stärken. Dies erfordert insbesondere, dass das Europäische Parlament und der Rat die Taxonomie für die Klassifizierung ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten annehmen. Nachhaltigkeit sollte stärker in den Corporate-Governance-Rahmen integriert werden, da sich zahlreiche Unternehmen noch immer zu stark auf kurzfristigen finanziellen Ertrag anstelle ihrer langfristigen Entwicklung und von Nachhaltigkeitsaspekten konzentrieren. Gleichzeitig werden Unternehmen und Finanzinstitute mit ihren Klima- und Umweltdaten offener umgehen müssen, damit die Anleger umfassend über die Nachhaltigkeit ihrer Investitionen informiert sind. In diesem Zusammenhang wird die Kommission die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen überprüfen. Um einen angemessenen Umgang mit Umweltrisiken und Klimaschutzmöglichkeiten zu gewährleisten und die damit verbundenen Transaktionskosten zu senken, wird die Kommission auch Unternehmen und andere Interessenträger bei der Entwicklung standardisierter Verfahren für die Naturkapitalbilanzierung in der EU und auf internationaler Ebene unterstützen.

    Zweitens werden Investoren und Unternehmen mehr Möglichkeiten geboten, indem es ihnen erleichtert wird, nachhaltige Investitionen zu finden und ihre Glaubwürdigkeit zu prüfen. Dies könnte durch klare Kennzeichnungen für Anlageprodukte für Kleinanleger und durch die Entwicklung einer EU-Norm für grüne Anleihen geschehen, durch die nachhaltige Investitionen möglichst einfach gestaltet werden.

    Drittens werden Klima- und Umweltrisiken bewältigt und in das Finanzsystem integriert. Dies bedeutet, dass solche Risiken besser in den EU-Aufsichtsrahmen integriert werden und die Eignung der bestehenden Eigenkapitalanforderungen für grüne Vermögenswerte bewertet wird. Wir werden ferner prüfen, wie unser Finanzsystem dazu beitragen kann, die Resilienz gegenüber Klima- und Umweltrisiken zu erhöhen, insbesondere im Hinblick auf physische Risiken und Schäden infolge von Naturkatastrophen.

    2.2.2.Berücksichtigung von Umweltbelangen in den nationalen Haushalten und Vermittlung der richtigen Preissignale

    Die nationalen Haushalte spielen bei der Wende eine zentrale Rolle. Durch einen verstärkten Einsatz von Instrumenten für die umweltgerechte Haushaltsplanung lassen sich öffentliche Investitionen, Verbrauch und Besteuerung leichter auf grüne Prioritäten umlenken und schädliche Subventionen abschaffen. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Verfahren der umweltgerechten Haushaltsplanung zu überprüfen und zu bewerten. So lässt sich leichter beurteilen, inwieweit die jährlichen Haushaltspläne und mittelfristigen Finanzplanungen Umweltbelangen und -risiken Rechnung tragen, und aus bewährten Verfahren lernen. Bei der Überprüfung des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung wird im Zusammenhang mit der Qualität der öffentlichen Finanzen eine Bezugnahme auf umweltfreundliche Investitionen der öffentlichen Hand aufgenommen. Diese Überprüfung fließt in eine Debatte darüber ein, wie die haushaltspolitische Steuerung der EU verbessert werden kann. Die Ergebnisse dieser Debatte bilden die Grundlage für mögliche künftige Maßnahmen, wie die Behandlung umweltgerechter Investitionen im Rahmen der haushaltspolitischen Vorschriften der EU, während gleichzeitig Schutzvorkehrungen gegen Risiken in Bezug auf die Finanzierbarkeit der Schuldenlast aufrechterhalten werden.

    Gut konzipierte Steuerreformen können das Wirtschaftswachstum und die Resilienz gegenüber Klimaschocks fördern und zu einer faireren Gesellschaft und einem gerechten Übergang beitragen. Sie spielen eine direkte Rolle, indem sie die richtigen Preissignale senden und die richtigen Anreize für nachhaltiges Verhalten von Herstellern, Nutzern und Verbrauchern bieten. Auf nationaler Ebene wird der europäische Grüne Deal den Rahmen für breit angelegte Steuerreformen bilden, bei denen Subventionen für fossile Brennstoffe abgeschafft werden sowie die Steuerlast von Arbeit auf Umweltverschmutzung verlagert und sozialen Belangen Rechnung getragen wird. Der Vorschlag der Kommission über Mehrwertsteuersätze, der gegenwärtig dem Rat vorliegt, muss zügig angenommen werden, damit die Mitgliedstaaten die Mehrwertsteuersätze gezielter einsetzen können, um höheren Umweltambitionen Rechnung zu tragen, beispielsweise zur Förderung von biologisch/ökologisch erzeugtem Obst und Gemüse.

    Derzeit werden die einschlägigen Leitlinien für staatliche Beihilfen, darunter auch die Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen, bewertet. Die Überarbeitung der Leitlinien wird bis 2021 abgeschlossen, damit sie den politischen Zielen des europäischen Grünen Deals Rechnung tragen, einen kostenwirksamen Übergang zur Klimaneutralität bis 2050 unterstützen, den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, allen voran den umweltschädlichsten, erleichtern und gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt gewährleisten. Diese Überarbeitung ist zudem eine Gelegenheit, Marktbarrieren für die größere Verbreitung von sauberen Produkten zu beseitigen.

    2.2.3.Mobilisierung von Forschung und Förderung von Innovation

    Neue Technologien, nachhaltige Lösungen und bahnbrechende Innovationen sind für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals von entscheidender Bedeutung. Damit die EU ihren Wettbewerbsvorteil bei sauberen Technologien wahren kann, muss die großmaßstäbliche Einführung und Demonstration neuer Technologien in allen Sektoren und im gesamten Binnenmarkt erheblich verstärkt werden und müssen neue innovative Wertschöpfungsketten geschaffen werden. Diese Herausforderung überschreitet die Möglichkeiten einzelner Mitgliedstaaten. Das Programm „Horizont Europa“ wird in Synergie mit anderen EU-Programmen eine zentrale Rolle bei der Mobilisierung nationaler öffentlicher und privater Investitionen spielen. Mindestens 35 % der Mittelausstattung von „Horizont Europa“ dienen der Finanzierung neuer Klimaschutzlösungen, die für die Umsetzung des Grünen Deals relevant sind.

    Die erforderlichen Forschungs- und Innovationsanstrengungen werden durch das gesamte Spektrum der im Rahmen von „Horizont Europa“ verfügbaren Instrumente unterstützt. Vier Aufgaben im Rahmen des Green Deals („Green-Deal-Missions“) werden dazu beitragen, umfassende Veränderungen in Bereichen wie Anpassung an den Klimawandel, Ozeane, Städte und Böden herbeizuführen. An diesen Aufgaben wirkt ein breites Spektrum von Interessenträgern mit, darunter Regionen und die Zivilgesellschaft. Forschung und Innovation in den Bereichen Verkehr, einschließlich Batterien, sauberer Wasserstoff, CO2-arme Stahlerzeugung, kreislauforientierte biobasierte Sektoren und bauliche Umwelt werden von Partnerschaften mit der Industrie und den Mitgliedstaaten unterstützt. Die Wissens- und Innovationsgemeinschaften des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts werden auch künftig die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen in den Bereichen Klimawandel, nachhaltige Energie, Lebensmittel für die Zukunft sowie intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Stadtverkehr fördern. Der Europäische Innovationsrat wird Finanzmittel, Beteiligungsinvestitionen und Dienstleistungen für die beschleunigte Unternehmensentwicklung für Start-ups und KMU mit hohem Potenzial bereitstellen, damit sie bahnbrechende Innovationen im Rahmen des Grünen Deals erzielen können, deren Dimension auf den Weltmärkten rasch ausgebaut werden kann.

    Konventionelle Ansätze reichen nicht aus. Die Forschungs- und Innovationsagenda der EU wird dem systemischen Ansatz folgen, der für die Verwirklichung der Ziele des Grünen Deals erforderlich ist, wobei experimentelle sowie sektor- und fachübergreifende Arbeiten einen größeren Schwerpunkt bilden werden. Das Programm „Horizont Europa“ wird im Rahmen von Initiativen, in denen gesellschaftliche „Pull“-Anreize mit technologischen „Push“-Impulsen kombiniert werden sollen, auch lokale Gemeinschaften in die Bemühungen um eine nachhaltigere Zukunft einbeziehen.

    Zugängliche und interoperable Daten stehen im Mittelpunkt datengesteuerter Innovation. Diese Daten erleichtern in Verbindung mit digitaler Infrastruktur (z. B. Supercomputer, Cloud, ultraschnelle Netze) und Lösungen für künstliche Intelligenz faktengestützte Entscheidungen und stärken die Fähigkeit, ökologische Herausforderungen zu verstehen und zu bewältigen. Die Kommission wird Arbeiten unterstützen, die darauf abzielen, die Vorteile des digitalen Wandels voll auszuschöpfen, um den ökologischen Wandel zu unterstützen. Eine vordringliche Priorität ist es, die Fähigkeit der EU zur Vorhersage und Bewältigung von Umweltkatastrophen zu verbessern. Hierfür wird die Kommission europäische wissenschaftliche und industrielle Spitzenleistungen zusammenführen, um ein äußerst präzises digitales Modell der Erde zu entwickeln.

    2.2.4.Schul- und Berufsbildung aktivieren

    Schulen, Berufsbildungseinrichtungen und Hochschulen eignen sich besonders, um mit Lernenden, Eltern und der Gemeinschaft insgesamt über die Veränderungen zu diskutieren, die für einen erfolgreichen Übergang erforderlich sind. Die Kommission wird einen europäischen Kompetenzrahmen erarbeiten, der dazu beitragen soll, Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in den Bereichen Klimawandel und nachhaltige Entwicklung zu entwickeln und zu bewerten. Außerdem wird sie Hilfsmaterialien bereitstellen und den Austausch bewährter Verfahren in EU-weit vernetzten Ausbildungsprogrammen für Lehrkräfte erleichtern.

    Die Kommission hat daran gearbeitet, den Mitgliedstaaten neue Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um Schulgebäude und den Schulbetrieb nachhaltiger zu gestalten. Sie hat die Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank verstärkt und engere Verbindungen zwischen den Strukturfonds und den neuen Finanzierungsinstrumenten geknüpft, damit im Jahr 2020 Investitionen in die Schulinfrastruktur in Höhe von 3 Mrd. EUR mobilisiert werden können.

    Eine proaktive Umschulung und Weiterqualifizierung ist notwendig, um die Vorteile des ökologischen Wandels zu nutzen. Dem vorgeschlagenen Europäischen Sozialfonds+ fällt eine wichtige Rolle dabei zu, den Arbeitskräften in Europa zu helfen, die Kompetenzen zu erwerben, die erforderlich sind, um von schrumpfenden Sektoren in Wachstumssektoren zu wechseln und sich an neue Verfahren anzupassen. Die Agenda für Kompetenzen und die Jugendgarantie werden aktualisiert, um die Beschäftigungsfähigkeit in der grünen Wirtschaft zu stärken.

    2.2.5.Ein grünes Gebot: „Verursache keine Schäden“

    Alle Maßnahmen und Strategien der EU sollten auf dasselbe Ziel ausgerichtet sein, damit der EU ein gerechter Übergang zu einer nachhaltigen Zukunft gelingen kann. Die Instrumente der Kommission für eine bessere Rechtsetzung bieten hierfür eine solide Grundlage. Folgenabschätzungen, die auf öffentlichen Konsultationen, der Ermittlung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen und der Analyse der Folgen für KMU sowie für die Förderung bzw. Behinderung von Innovationen beruhen, tragen dazu bei, im Einklang mit den Zielen des Grünen Deals effiziente politische Entscheidungen zu möglichst geringen Kosten zu treffen. Außerdem wird durch Evaluierungen systematisch die Kohärenz zwischen den geltenden Rechtsvorschriften und den neuen Prioritäten bewertet.

    Zur Unterstützung ihrer Arbeit, mit der Unstimmigkeiten in geltenden Rechtsvorschriften ermittelt und beseitigt werden sollen, fordert die Kommission Interessenträger auf, die verfügbaren Plattformen 29 zu nutzen‚ um die Rechtsvorschriften zu vereinfachen und problematische Fälle zu ermitteln. Die Kommission wird die entsprechenden Vorschläge bei den Vorarbeiten zu Evaluierungen, Folgenabschätzungen und Legislativvorschlägen für den Europäischen Grünen Deal berücksichtigen.

    Auf der Grundlage der Ergebnisse ihrer jüngsten Bestandsaufnahme der Politik für eine bessere Rechtsetzung wird die Kommission außerdem die Art und Weise verbessern, in der ihre Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung und deren unterstützende Instrumente die Themen Nachhaltigkeit und Innovation behandeln. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass alle Initiativen im Rahmen des Grünen Deals ihre Ziele möglichst wirksam und mit dem geringsten Aufwand erreichen und dass alle anderen EU-Initiativen mit dem grünen Gebot „Verursache keine Schäden“ vereinbar sind. Zu diesem Zweck wird die Begründung zu allen Legislativvorschlägen und delegierten Rechtsakten einen gesonderten Abschnitt enthalten, in dem erläutert wird, wie jede einzelne Initiative diesem Grundsatz gerecht wird.

    3.Die EU als globaler Vorreiter

    Für die globalen Herausforderungen Klimawandel und Umweltzerstörung bedarf es einer globalen Antwort. Die EU wird weiterhin weltweit ambitionierte Umwelt-, Klima- und Energiestrategien fördern und umsetzen. Sie wird eine energische „Diplomatie des Grünen Deals“ entwickeln, die darauf fokussiert ist, andere zu überzeugen, ihren Teil zur Förderung einer nachhaltigeren Entwicklung beizutragen, und sie dabei zu unterstützen. Indem die EU ein glaubwürdiges Beispiel setzt und eine entsprechende Diplomatie, Handelspolitik, Entwicklungshilfe und sonstige außenpolitische Strategie verfolgt, kann sie sich wirksamer für ein globales Vorgehen einsetzen. Die Kommission und der Hohe Vertreter werden eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um alle – bilateralen und multilateralen – diplomatischen Kanäle zu mobilisieren‚ einschließlich der Vereinten Nationen, der G7, der G20, der Welthandelsorganisation und anderer einschlägiger internationaler Foren.

    Die EU wird nach wie vor dafür sorgen, dass das Übereinkommen von Paris der unverzichtbare multilaterale Rahmen für die Bekämpfung des Klimawandels bleibt. Der Anteil der EU an den weltweiten Emissionen geht zurück. Es ist somit von entscheidender Bedeutung, dass andere Regionen vergleichbare Maßnahmen ergreifen und verstärkte Anstrengungen unternehmen, wenn die globale Klimaproblematik wirkungsvoll angegangen werden soll. Angesichts der Bestimmungen des Übereinkommens von Paris über regelmäßige Bestandsaufnahmen und Aktualisierungen wird die Debatte über Klimaambitionen in den kommenden Monaten an Intensität gewinnen. Die Konferenz der Vertragsparteien in Glasgow im Jahr 2020 wird ein wichtiger Meilenstein vor der weltweiten Bestandsaufnahme im Jahr 2023 sein. Sie wird die Fortschritte bei der Verwirklichung der langfristigen Ziele bewerten. Das derzeitige globale Ambitionsniveau ist eindeutig nicht hoch genug. 30 Die EU wird intensiver mit allen Partnern zusammenarbeiten, um die gemeinsamen Anstrengungen zu verstärken und ihnen dabei zu helfen, ihre national festgelegten Beiträge zu überprüfen und zu verwirklichen und ehrgeizige langfristige Strategien zu entwickeln. Die Grundlage dafür bilden die höher gesteckten Zielvorgaben EU selbst, die in Abschnitt 2 dargelegt sind.  

    Parallel dazu wird die EU die bilaterale Zusammenarbeit mit den Partnerländern intensivieren und erforderlichenfalls innovative Formen des Engagements einrichten. Die EU wird weiterhin mit den in der G20 vertretenen Wirtschaftsnationen zusammenarbeiten, die für 80 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Verstärkte Klimaschutzmaßnahmen seitens der internationalen Partner machen maßgeschneiderte geografische Strategien erforderlich, die unterschiedlichen Gegebenheiten und lokalen Bedürfnissen gerecht werden – beispielsweise für derzeitige und künftige Großemittenten, für die am wenigsten entwickelten Länder und für kleine Inselentwicklungsländer. Darüber hinaus arbeitet die EU mit globalen Partnern am Aufbau internationaler CO2-Märkte, die ein Schlüsselinstrument sind, um wirtschaftliche Anreize für Klimaschutzmaßnahmen zu schaffen.

    Die EU wird schwerpunktmäßig ihre unmittelbaren Nachbarn unterstützen. Die ökologische Wende kann für Europa nur dann wirklich funktionieren, wenn auch die unmittelbaren Nachbarn der EU wirksame Maßnahmen treffen. Derzeit wird an einer grünen Agenda für den Westbalkan gearbeitet. Die Kommission und der Hohe Vertreter planen ferner eine Reihe enger Umwelt-, Energie- und Klimapartnerschaften mit den südlichen Nachbarländern und im Rahmen der Östlichen Partnerschaft.

    Die Gipfeltreffen EU-China 2020 in Beijing und Leipzig sind Gelegenheiten, um die Partnerschaft zwischen der EU und China in Klima- und Umweltfragen zu stärken, insbesondere im Vorfeld der Biodiversitätskonferenz in Kunming und der Konferenz der Vertragsparteien in Glasgow.

    Ebenso sollte die anstehende umfassende Strategie für Afrika wie auch das Gipfeltreffen zwischen der Afrikanischen Union und der Europäischen Union im Jahr 2020 Klima- und Umweltaspekte zu zentralen Themen der Beziehungen zwischen den beiden Kontinenten machen. Insbesondere mit der Allianz Afrika-Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze soll das Potenzial Afrikas erschlossen werden, um rasche Fortschritte auf dem Weg zu einer grünen Kreislaufwirtschaft zu erzielen, die nachhaltige Energie- und Lebensmittelsysteme und intelligente Städte umfasst. Die EU wird ihre Zusammenarbeit mit Afrika im Hinblick auf den breiteren Einsatz von und den Handel mit nachhaltiger und sauberer Energie verstärken. Erneuerbare Energien und Energieeffizienz, beispielsweise mit Blick auf umweltfreundliches Kochen, sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, in Afrika die Kluft beim Zugang zu Energie zu schließen und gleichzeitig die erforderliche Verringerung des CO2-Ausstoßes zu erreichen. Die EU wird eine Initiative „NaturAfrica“ auf den Weg bringen, um durch die Einrichtung eines Netzes von Schutzgebieten für wildlebende Arten dem Biodiversitätsverlust entgegenzuwirken und der lokalen Bevölkerung Beschäftigungsmöglichen in grünen Sektoren zu bieten. 

    Ganz allgemein wird die EU ihre diplomatischen und finanziellen Instrumente nutzen, um sicherzustellen, dass grüne Bündnisse Teil ihrer Beziehungen zu anderen Partnerländern und -regionen sind, insbesondere in Lateinamerika, dem karibischen Raum, Asien und dem Pazifikraum.

    Die EU sollte auch laufende Initiativen verstärken und bei Querschnittsfragen im Klima- und Umweltbereich mit Drittländern zusammenarbeiten. Dies könnte Folgendes umfassen: weltweite Abschaffung der Subventionen für fossile Brennstoffe im Einklang mit den Verpflichtungen der G20, Ausstieg aus der Finanzierung von Infrastruktur für fossile Brennstoffe seitens multilateraler Einrichtungen, Stärkung eines nachhaltigen Finanzwesens, Einstellung aller Neubauten von Kohlekraftwerken und Maßnahmen zur Verringerung der Methanemissionen.

    Die EU erkennt ferner an, dass die globalen Klima- und Umweltprobleme einen erheblichen Bedrohungsmultiplikator und eine Quelle für Instabilität darstellen. Der ökologische Wandel wird die Geopolitik, d. h. globale wirtschaftliche, handelspolitische und sicherheitspolitische Interessen, neu gestalten, was für eine Reihe von Staaten und Gesellschaften mit Herausforderungen verbunden sein wird. Die EU wird mit allen Partnern zusammenarbeiten, um die Resilienz in den Bereichen Klima und Umwelt zu steigern, damit diese Herausforderungen keine Konflikte, Ernährungsunsicherheit, die Vertreibung der Bevölkerung und Zwangsmigration verursachen, und sie wird sich weltweit für einen gerechten Übergang einsetzen. Die Auswirkungen der Klimapolitik sollten zu einem integralen Bestandteil der Überlegungen und Maßnahmen der EU in Bezug auf externe Angelegenheiten werden, auch im Kontext der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

    Die Handelspolitik kann den ökologischen Wandel in der EU unterstützen. Sie dient als Plattform für die Zusammenarbeit mit Handelspartnern bei Klima- und Umweltmaßnahmen. In den EU-Handelsabkommen wurden die Nachhaltigkeitsverpflichtungen kontinuierlich verstärkt, insbesondere mit dem Ziel, mehr Klimaschutzmaßnahmen zu erwirken. Darüber hinaus hat sich Kommission vermehrt bemüht, die Verpflichtungen zu nachhaltiger Entwicklung in EU-Handelsabkommen um- und durchzusetzen. Diese Bemühungen wurden mit der Ernennung eines Kommissionsbeauftragten für die Durchsetzung von Handelsregeln weiter verstärkt. Speziell zum Thema Klimawandel werden die Parteien in den jüngsten Abkommen der EU verbindlich verpflichtet, das Übereinkommen von Paris zu ratifizieren und wirksam umzusetzen. Die Kommission wird vorschlagen, die Einhaltung des Übereinkommens von Paris zu einem wesentlichen Bestandteil aller künftigen umfassenden Handelsabkommen zu machen. Die Handelspolitik der EU erleichtert den Handel mit umweltfreundlichen Waren und Dienstleistungen und entsprechende Investitionen und fördert die klimafreundliche Vergabe öffentlicher Aufträge. Darüber hinaus muss sie dafür sorgen, dass der Handel mit Rohstoffen und Investitionen in Rohstoffe, auf die die EU-Wirtschaft für die grüne Wende angewiesen ist, fair sind und es keine Marktverzerrungen gibt. Die Handelspolitik kann schädlichen Praktiken wie dem illegalen Holzeinschlag entgegenwirken, für eine engere Zusammenarbeit bei Regulierungsfragen sorgen, EU-Standards vorwärtsbringen und nichttarifäre Hemmnisse im Sektor erneuerbare Energien ausräumen. Alle Chemikalien, Werkstoffe, Lebensmittel und sonstigen Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen vollständig mit den einschlägigen EU-Vorschriften und -Standards vereinbar sein. Die EU sollte ihre Erfahrung mit „grüner“ Rechtsetzung nutzen, um ihre Partner dazu zu ermutigen, vergleichbare Vorschriften mit demselben Ambitionsniveau wie die EU-Vorschriften zu konzipieren, was den Handel erleichtern und den Umwelt- und Klimaschutz in diesen Ländern verbessern würde.

    Als weltweit größter Binnenmarkt kann die EU Standards festlegen, die für globale Wertschöpfungsketten in ihrer Gesamtheit gelten. Die Kommission wird weiter an neuen Standards für nachhaltiges Wachstum arbeiten und ihr wirtschaftliches Gewicht nutzen, um internationale Standards so zu gestalten, dass sie mit den Umwelt- und Klimazielen der EU im Einklang stehen. Sie wird in bilateralen und multilateralen Foren darauf hinarbeiten‚ den Handel mit Umweltgütern und -dienstleistungen zu erleichtern und offene und attraktive EU- und globale Märkte für nachhaltige Produkte zu unterstützen. Sie wird mit globalen Partnern zusammenarbeiten, um für die EU Ressourcensicherheit und einen zuverlässigen Zugang zu strategischen Rohstoffen sicherzustellen.

    Die internationale Kooperations- und Partnerschaftspolitik der EU sollte auch künftig dazu beitragen, öffentliche und private Mittel in die Verwirklichung des Wandels zu lenken. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind nach wie vor die weltweit führenden Geber von Entwicklungshilfe und stellen mehr als 40 % der weltweiten öffentlichen Klimafinanzierung bereit. Da öffentliche Mittel nicht ausreichen werden, werden die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Unterstützung koordinieren, um Partner zu gewinnen, mit denen die Finanzierungslücke durch Mobilisierung privater Mittel geschlossen werden kann. Der Vorschlag der Kommission für ein Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit sieht vor, 25 % der Gesamtfinanzausstattung des Instruments für die Verwirklichung von Klimazielen bereitzustellen. Die Kommission wird auch die im Rahmen der nationalen öffentlichen Finanzmittel eingegangene Verpflichtung unterstützen, das Investitionsklima zu verbessern und Beiträge des Privatsektors zu erwirken. Diese Arbeiten müssen von Möglichkeiten begleitet sein, die Risiken für Investitionen in nachhaltige Entwicklung durch Instrumente wie Finanzierungsgarantien und Mischfinanzierungen zu mindern.

    Um internationale Investoren zu mobilisieren, wird die EU auch weiterhin eine Vorreiterrolle bei den Bemühungen einnehmen, ein Finanzsystem zu schaffen, das weltweit nachhaltiges Wachstum unterstützt. Die EU wird sich auf die Internationale Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen stützen, die kürzlich eingerichtet wurde, um die Bemühungen zur Förderung von Initiativen für ökologisch nachhaltige Finanzierungen wie Taxonomien, Offenlegungspflichten, Standards und Kennzeichnungen zu koordinieren. Darüber hinaus wird die Kommission Diskussionen in anderen internationalen Foren, insbesondere der G7 und der G20, anregen.

    4.Der richtige Zeitpunkt, um gemeinsam zu handeln: ein Europäischer Klimapakt    

    Die Mitwirkung und das Engagement der Öffentlichkeit und aller Interessenträger sind für den Erfolg des europäischen Grünen Deals von entscheidender Bedeutung. Die jüngsten politischen Ereignisse zeigen, dass revolutionäre politische Maßnahmen nur dann etwas erreichen, wenn die Bürgerinnen und Bürger umfassend in ihre Konzeption einbezogen werden. Die Menschen machen sich Sorgen darüber, ob sie ihren Arbeitsplatz behalten, ihre Wohnung heizen oder mit ihrem Geld auskommen können, und die EU-Organe sollten auf sie zugehen, wenn der Grüne Deal erfolgreich sein und dauerhafte Veränderungen bewirken soll. Die Bürgerinnen und Bürger sind eine treibende Kraft für den ökologischen Wandel, und das sollte so bleiben.

    Die Kommission wird bis März 2020 einen Europäischen Klimapakt ins Leben rufen, um sich beim Klimaschutz auf drei Arten der Zusammenarbeit mit der Öffentlichkeit zu konzentrieren. Zum einen wird sie den Informationsaustausch und neue Ideen fördern sowie die Öffentlichkeit dafür sensibilisieren, welche Bedrohungen und Herausforderungen mit Klimawandel und Umweltzerstörung verbunden sind und wie dem entgegengewirkt werden kann. Hierzu wird sie nach dem Vorbild der laufenden Bürgerdialoge der Kommission unterschiedliche Kanäle und Instrumente nutzen, einschließlich Veranstaltungen in den Mitgliedstaaten. Zum zweiten sollte es reale und virtuelle Räume geben, in denen die Menschen sowohl auf individueller als auch auf kollektiver Ebene ihre Ideen und ihre Kreativität zum Ausdruck bringen und gemeinsam an ehrgeizigen Maßnahmen arbeiten können. Die Teilnehmer würden ermutigt, sich zu spezifischen Klimaschutzzielen zu verpflichten. Zum dritten wird die Kommission auf den Aufbau von Kapazitäten hinarbeiten, um Basisinitiativen in den Bereichen Klimawandel und Umweltschutz zu erleichtern. Informations-, Orientierungs- und Bildungsmodule könnten zum Austausch bewährter Verfahren beitragen. Die Kommission wird dafür sorgen, dass die grüne Wende in der Debatte über die Zukunft Europas breiten Raum einnimmt.

    Der Klimapakt wird auf den laufenden Bürgerdialogen und Bürgerversammlungen der Kommission in der gesamten EU sowie auf der Rolle der Ausschüsse für den sozialen Dialog aufbauen. Die Kommission wird weiter daran arbeiten, regionale und lokale Gemeinschaften, einschließlich Energiegemeinschaften, zur Selbstbestimmung zu befähigen. Die städtische Dimension der Kohäsionspolitik wird gestärkt, und die vorgeschlagene europäische Stadtinitiative wird Städten dabei helfen, die Möglichkeiten zur Entwicklung nachhaltiger Stadtentwicklungsstrategien optimal auszuschöpfen. Der EU-Bürgermeisterkonvent wird auch künftig eine zentrale Kraft sein. Die Kommission wird mit ihm zusammenarbeiten, um weiterhin Städten und Regionen, die ambitionierte klima- und energiepolitische Verpflichtungen eingehen wollen, Hilfestellung zu leisten. Er wird auch künftig eine wichtige Plattform für den Austausch bewährter Verfahren zur Verwirklichung von lokalen Veränderungen sein.

    Darüber hinaus ist die Kommission bestrebt, ihre Umweltauswirkung als Organ und als Arbeitgeber zu verringern. Sie wird 2020 einen umfassenden Aktionsplan dazu vorlegen, wie sie selbst die Ziele des Grünen Deals umsetzen und bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden will. Sie appelliert an alle anderen Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU, mit ihr zusammenzuarbeiten und ähnlich ambitionierte Maßnahmen vorzuschlagen.

    Zusätzlich zum Klimapakt sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten, dass alle verfügbaren Planungsinstrumente für den europäischen Grünen Deal kohärent eingesetzt werden. Die wichtigsten davon sind die nationalen Energie- und Klimapläne und die vorgeschlagenen nationalen Strategiepläne zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Kommission wird dafür sorgen, dass diese Instrumente zweckmäßig sind und von den Mitgliedstaaten wirksam genutzt werden, und wird gegebenenfalls Instrumente wie das Europäische Semester heranziehen.

    Die europäischen Fonds, einschließlich des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, werden den ländlichen Gebieten helfen, die Chancen der Kreislauf- und der Biowirtschaft zu nutzen. Die Kommission wird dies in ihrer langfristigen Vision für den ländlichen Raum berücksichtigen. Sie wird im europäischen Grünen Deal der Rolle der Gebiete in äußerster Randlage besondere Aufmerksamkeit widmen und dabei ihrer Anfälligkeit für den Klimawandel und für Naturkatastrophen sowie ihren einzigartigen Reichtümern – Biodiversität und Quellen erneuerbarer Energien – Rechnung tragen. Die Kommission wird die Arbeit an der Initiative „Saubere Energie für EU-Inseln“ vorantreiben, um einen langfristigen Rahmen zur Beschleunigung der Energiewende auf allen EU-Inseln zu entwickeln.

    Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen außerdem dafür sorgen, dass die Politik und die Rechtsvorschriften wirksam durch- und umgesetzt werden. Die Überprüfung der Umsetzung des Umweltrechts wird eine entscheidende Rolle bei der systematischen Erfassung des Sachstands in jedem Mitgliedstaat spielen. Die Kommission wird außerdem ein neues Umweltaktionsprogramm vorlegen, das den europäischen Grünen Deal ergänzt und einen neuen Überwachungsmechanismus enthält, der sicherstellen soll, dass Europa auch künftig auf Kurs zur Verwirklichung seiner Umweltziele bleibt. Darüber hinaus wird die Kommission ein Dashboard für die Überwachung der Fortschritte bei allen Zielen des europäischen Grünen Deals einrichten.

    Die Kommission wird eine Überarbeitung der Århus-Verordnung ins Auge fassen, um Bürgerinnen und Bürgern sowie nichtstaatlichen Organisationen‚ die Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Umwelt haben, den Zugang zur administrativen und gerichtlichen Überprüfung auf EU-Ebene zu erleichtern. Darüber hinaus wird die Kommission Maßnahmen ergreifen, um deren Zugang zur Justiz vor nationalen Gerichten in allen Mitgliedstaaten zu verbessern. Die Kommission wird außerdem Maßnahmen der EU, ihrer Mitgliedstaaten und der internationalen Gemeinschaft unterstützen, mit denen mehr gegen Umweltkriminalität getan wird.

    Mit dem europäischen Grünen Deal wird eine neue Wachstumsstrategie für die EU eingeleitet. Er unterstützt den Übergang der EU zu einer fairen, wohlhabenden Gesellschaft, die die mit Klimawandel und Umweltzerstörung einhergehenden Herausforderungen in Angriff nimmt und die Lebensqualität heutiger und künftiger Generationen verbessert. Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Europäischen Rat, den europäischen Grünen Deal zu billigen und den darin vorgesehenen Maßnahmen ihr volles Gewicht zu verleihen.

    (1)      Quellen: i) Weltklimarat (IPCC): Special Report on the impacts of global warming of 1.5°C; ii) Weltbiodiversitätsrat (IPBES): 2019 Global assessment report on biodiversity and ecosystem services; iii) The International Resource Panel: Global Resources Outlook 2019: Natural Resources for the Future We Want; iv) Europäische Umweltagentur: The European environment — state and outlook 2020: knowledge for transition to a sustainable Europe.
    (2)      Im Einklang mit den Ergebnissen des Berichts der Europäischen Umweltagentur (EEA) „European environment — state and outlook 2020: knowledge for transition to a sustainable Europe“.
    (3)       https://sustainabledevelopment.un.org/post2015/transformingourworld
    (4)      Siehe die politischen Leitlinien von Präsidentin Ursula von der Leyen: Politische Leitlinien für die nächste Kommission (2019-2024) – „Eine Union, die mehr erreichen will: Meine Agenda für Europa“ .
    (5)      Ein sauberer Planet für alle – Eine Europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft (COM(2018) 773).
    (6)      Konsolidierte Fassung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates.
    (7)      Verordnung (EU) 2018/842 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis 2030 als Beitrag zu Klimaschutzmaßnahmen zwecks Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013.
    (8)      Verordnung (EU) 2018/841 über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 und des Beschlusses Nr. 529/2013/EU.
    (9)      Richtlinie 2003/96/EG des Rates zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom.
    (10)      Z. B. die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten oder der Ausgleich für den Anstieg der Stromkosten.
    (11)      Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz.
    (12)      Verordnung über die transeuropäische Energieinfrastruktur.
    (13)       Global Resources Outlook 2019 : Natural Resources for the Future We Want: The International Resource Panel.
    (14)       https://ec.europa.eu/eurostat/tgm/table.do?tab=table&init=1&language=de&pcode=cei_srm030&plugin=1   
    (15)       https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_19_6353  
    (16)      Als Teil der Anforderungen der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
    (17)      Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates.
    (18)      Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten (COM(2017) 648).
    (19)      Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (COM(2017) 275).
    (20)      Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.
    (21)       https://ipbes.net/news/ipbes-global-assessment-preview  
    (22)      Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „EU guidance on integrating ecosystems and their services into decision-making“ (SWD(2019) 305 final).
    (23)      COM(2019) 352 final.
    (24)      „Special Report on the Ocean and Cryosphere in a Changing Climate“.
    (25)      Eignungsprüfung der Luftqualitätsrichtlinien (SWD(2019) 427).
    (26)      Unter anderem durch Nutzung neuer Überwachungsmöglichkeiten, die die Digitalisierung bietet.
    (27)      Mitteilung „Vereint für Energieunion und Klimaschutz – die Grundlage für eine erfolgreiche Energiewende schaffen“ (COM(2019) 285).
    (28)      Diese Schätzungen sind konservativ, da sie beispielsweise den Investitionsbedarf für die Anpassung an den Klimawandel oder andere ökologische Herausforderungen wie die Biodiversität nicht berücksichtigen. Ebenso wenig berücksichtigt sind die öffentlichen Investitionen, die zur Deckung der sozialen Kosten des Übergangs und der Kosten der Untätigkeit erforderlich sind.
    (29)    Website „Ihre Meinung zählt“ – „Bürokratieabbau“: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/lighten-load  
    (30)    United Nations Environment emissions gap report 2019.
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    Brüssel, den 11.12.2019

    COM(2019) 640 final

    ANHANG

    der

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Der europäische Grüne Deal


    Anhang der Mitteilung über den europäischen Grünen Deal

    Fahrplan – wichtigste Maßnahmen

    Maßnahmen

    Vorläufiger Zeitplan 1

    Klimaambitionen

    Vorschlag für ein europäisches „Klimagesetz“ zur Verankerung des Ziels der Klimaneutralität bis 2050

    März 2020

    Umfassender Plan zur Anhebung des Klimaziels der EU für 2030 auf mindestens 50 % mit Tendenz zu 55 % in verantwortungsvoller Weise

    Sommer 2020

    Vorschläge für die Überarbeitung der einschlägigen Legislativmaßnahmen zur Erreichung der ambitionierteren Klimaschutzziele im Anschluss an die Überprüfung der Richtlinie über das Emissionshandelssystem, der Lastenteilungsverordnung, Der Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft, der Energieeffizienz-Richtlinie, der erneuerbare-Energien-Richtlinie und der CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge

    Juni 2021

    Vorschlag für eine Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie

    Juni 2021

    Vorschlag für ein CO2-Grenzausgleichssystem für ausgewählte Sektoren

    2021

    Neue EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel

    2020/2021

    Saubere, erschwingliche und sichere Energie

    Bewertung der endgültigen nationalen Energie- und Klimapläne

    Juni 2020

    Strategie für eine intelligente Sektorenintegration

    2020

    Initiative „Renovierungswelle“ für den Bausektor

    2020

    Bewertung und Überprüfung der Verordnung über die transeuropäische Energieinfrastruktur

    2020

    Strategie für Offshore-Windenergie

    2020

    Industriestrategie für eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft

    EU-Industriestrategie

    März 2020

    Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, einschließlich einer Initiative für nachhaltige Produkte, mit besonderem Schwerpunkt auf ressourcenintensiven Sektoren wie dem Textil-, Bau-, Elektronik- und Kunststoffsektor

    März 2020

    Initiativen zur Förderung von Leitmärkten für klimaneutrale und kreislauforientierte Produkte in energieintensiven Industriezweigen

    ab 2020

    Vorschlag zur Förderung der CO2-freien Stahlerzeugung bis 2030

    2020

    Rechtsvorschriften für Batterien zur Unterstützung des Strategischen Aktionsplans für Batterien und der Kreislaufwirtschaft

    Oktober 2020

    Vorschläge für Rechtsreformen im Bereich Abfallwirtschaft

    ab 2020

    Nachhaltige und intelligente Mobilität

    Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität

    2020

    Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung der Einrichtung öffentlicher Ladestationen und Tankstellen als Teil der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

    ab 2020

    Prüfung legislativer Optionen, um die Produktion und Bereitstellung nachhaltiger alternativer Kraftstoffe für die verschiedenen Verkehrsträger zu fördern

    ab 2020

    Überarbeiteter Vorschlag für eine Richtlinie über den kombinierten Güterverkehr

    2021

    Überprüfung der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und der Verordnung über das transeuropäische Verkehrsnetz

    2021

    Initiativen zur Erhöhung und besseren Verwaltung der Kapazitäten des Schienenverkehrs und der Binnenwasserstraßen

    ab 2021

    Vorschlag für strengere Grenzwerte für Luftschadstoffemissionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor

    2021

    Berücksichtigung von Umweltbelangen in der Gemeinsamen Agrarpolitik / Strategie „Vom Hof auf den Tisch“

    Prüfung der Entwürfe der nationalen Strategiepläne unter Berücksichtigung der Ziele des europäischen Grünen Deals und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“

    2020-2021

    Strategie „Vom Hof auf den Tisch“

    Maßnahmen, einschließlich legislativer Maßnahmen, zur deutlichen Verringerung des Einsatzes und des Risikos chemischer Pestizide sowie des Einsatzes von Düngemitteln und Antibiotika

    Frühjahr 2020

    2021

    Erhaltung und Schutz der Biodiversität

    EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030

    März 2020

    Maßnahmen gegen die Hauptursachen des Biodiversitätsverlusts

    ab 2021

    Neue EU-Forststrategie

    2020

    Maßnahmen zur Förderung entwaldungsfreier Wertschöpfungsketten

    ab 2020

    Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt

    Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien

    Sommer 2020

    Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Boden

    2021

    Überprüfung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Verschmutzung durch große Industrieanlagen

    2021

    Einbeziehung der Nachhaltigkeit in alle Politikbereiche der EU

    Vorschlag für einen Mechanismus für einen gerechten Übergang, einschließlich eines Fonds für einen gerechten Übergang, sowie für einen Investitionsplan für ein nachhaltiges Europa

    Januar 2020

    Neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen

    Herbst 2020

    Überprüfung der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen

    2020

    Initiativen zur Überprüfung und Bewertung der Verfahren der Mitgliedstaaten und der EU für eine umweltgerechte Haushaltsplanung

    ab 2020

    Überprüfung der einschlägigen Leitlinien für staatliche Beihilfen, darunter auch die Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen

    2021

    Ausrichtung aller neuen Initiativen der Kommission an den Zielen des Grünen Deals sowie Innovationsförderung

    ab 2020

    Ermittlung von Unstimmigkeiten in Rechtsvorschriften durch die Interessenträger und Beseitigung dieser Unstimmigkeiten, die die Wirksamkeit der Umsetzung des europäischen Grünen Deals beeinträchtigen

    ab 2020

    Einbindung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in das Europäische Semester

    ab 2020

    Die EU als globaler Vorreiter

    Aufrechterhaltung der Führungsrolle der EU bei internationalen Verhandlungen über Klima und Biodiversität und weitere Stärkung des internationalen politischen Rahmens

    ab 2019

    Stärkung der „Diplomatie des Grünen Deals“ der EU in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

    ab 2020

    Bilaterale Bemühungen, um die Partner zum Handeln zu bewegen und die Vergleichbarkeit von Maßnahmen und Strategien zu gewährleisten

    ab 2020

    Grüne Agenda für den Westbalkan

    ab 2020

    Gemeinsam handeln – ein Europäischer Klimapakt

    Start des Europäischen Klimapakts

    März 2020

    Vorschlag für ein 8. Umweltaktionsprogramm

    2020

    (1)

       Das Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 wird genauere Angaben zum Zeitplan für die einschlägigen für 2020 angekündigten Maßnahmen enthalten.

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