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Document C2019/373/06
Call for proposals 2020 — EAC/A02/2019 Erasmus+ Programme2019/C 373/06
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN 2020 — EAC/A02/2019 Programm Erasmus+2019/C 373/06
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN 2020 — EAC/A02/2019 Programm Erasmus+2019/C 373/06
ABl. C 373 vom 5.11.2019, p. 12–15
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
5.11.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 373/12 |
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN 2020 — EAC/A02/2019
Programm Erasmus+
(2019/C 373/06)
1. Einleitung und Beschreibung der Ziele
Grundlage für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (1), sowie die Jahresarbeitsprogramme 2019 und 2020 für Erasmus+. Das Programm Erasmus+ erstreckt sich auf den Zeitraum 2014-2020. Die allgemeinen und spezifischen Ziele des Programms sind in den Artikeln 4, 5, 11 und 16 der Verordnung beschrieben.
2. Maßnahmen
Diese Aufforderung betrifft folgende Maßnahmen des Programms Erasmus+:
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Leitaktion 1 — Lernmobilität von Einzelpersonen
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Leitaktion 2 — Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
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Leitaktion 3 — Unterstützung politischer Reformen
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Jean-Monnet-Aktivitäten
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Sport
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3. Förderfähigkeit
Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind, können im Rahmen des Programms Erasmus+ Finanzierungsanträge stellen. Auch Gruppen junger Menschen, die in der Jugendarbeit, aber nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation tätig sind, können Mittel für die Lernmobilität von jungen Menschen und Jugendbetreuern sowie für strategische Partnerschaften im Bereich Jugend beantragen.
Die folgenden Programmländer können in vollem Umfang an allen Maßnahmen des Programms Erasmus+ teilnehmen (2):
— |
die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, |
— |
die EFTA-/EWR-Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen, |
— |
die EU-Kandidatenländer: Türkei, Nordmazedonien und Serbien. |
Bestimmte Maßnahmen des Programms Erasmus+ stehen zudem Organisationen aus Partnerländern offen.
Nähere Angaben zu den Teilnahmemodalitäten sind dem Erasmus+-Programmleitfaden zu entnehmen.
Für britische Bewerber: Bitte beachten Sie, dass die Förderkriterien während des gesamten Förderzeitraums erfüllt sein müssen. Sollte das Vereinigte Königreich während dieser Laufzeit aus der EU austreten und keine Vereinbarung mit der EU geschlossen haben, die die weitere Förderfähigkeit britischer Antragsteller gewährleistet, erhalten Sie keine weiteren EU-Finanzhilfen mehr (wobei Sie, soweit möglich, weiter am Projekt beteiligt sind) oder müssen sich gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung aus dem Projekt zurückziehen.
4. Budget und Projektlaufzeit
Die vorliegende Aufforderung gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der im Haushaltsentwurf 2020 vorgesehenen Mittel nach Feststellung des Haushaltsplans 2020 durch die Haushaltsbehörde oder, wenn der Haushaltsplan nicht festgestellt wird, im Rahmen der Regelung der vorläufigen Zwölftel.
Das für diese Aufforderung vorgesehene Gesamtbudget beträgt rund 3 207,4 Mio. EUR:
Allgemeine und berufliche Bildung: |
EUR |
2 943,3 Mio. EUR (3) |
Jugend: |
EUR |
191,9 Mio. |
Jean Monnet: |
EUR |
14,6 Mio. |
Sport: |
EUR |
57,6 Mio. |
Der für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtetat und seine Aufteilung sind vorläufig und können durch eine Änderung der Jahresarbeitsprogramme für Erasmus+ geändert werden. Potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die Jahresarbeitsprogramme für Erasmus+ und ihre Änderungen regelmäßig aufzurufen, um zu sehen, wie viele Mittel für die einzelnen von der Aufforderung betroffenen Maßnahmen zur Verfügung stehen:
https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/annual-work-programmes_de
Die Höhe der gewährten Finanzhilfen und die Laufzeit der Projekte variieren; maßgeblich sind Faktoren wie die Art des Projekts und die Anzahl der beteiligten Partner.
5. Frist für die Einreichung von Anträgen
Für alle unten angegebenen Fristen gilt MEZ.
Leitaktion 1 |
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Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend |
5. Februar 2020, 12.00 Uhr |
Mobilität von Einzelpersonen im Bereich im Bereich Hochschulbildung |
5. Februar 2020, 12.00 Uhr |
Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Erwachsenenbildung |
5. Februar 2020, 12.00 Uhr |
Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend |
30. April 2020, 12.00 Uhr |
Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend |
1. Oktober 2020, 12.00 Uhr |
Gemeinsame Masterabschlüsse im Rahmen von Erasmus Mundus |
13. Februar 2020, 17.00 Uhr |
Leitaktion 2 |
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Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend |
5. Februar 2020, 12.00 Uhr |
Strategische Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung |
24. März 2020, 12.00 Uhr |
Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend |
30. April 2020, 12.00 Uhr |
Strategische Partnerschaften im Bereich Jugend |
1. Oktober 2020, 12.00 Uhr |
Europäische Hochschulen |
26. Februar 2020, 17.00 Uhr |
Wissensallianzen |
26. Februar 2020, 17.00 Uhr |
Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten |
26. Februar 2020, 17.00 Uhr |
Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung |
5. Februar 2020, 17.00 Uhr |
Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend |
5. Februar 2020, 17.00 Uhr |
Leitaktion 3 |
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Projekte im Rahmen des Jugenddialogs |
5. Februar 2020, 12.00 Uhr 30. April 2020, 12.00 Uhr 1. Oktober 2020, 12.00 Uhr |
Aktion Jean Monnet |
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Lehrstühle, Module, Spitzenforschungszentren, Unterstützung von Vereinen, Netze, Projekte |
20. Februar 2020, 17.00 Uhr |
Sport |
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Kooperationspartnerschaften |
2. April 2020, 17.00 Uhr |
Kleine Kooperationspartnerschaften |
2. April 2020, 17.00 Uhr |
Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen |
2. April 2020, 17.00 Uhr |
Nähere Angaben zur Einreichung der Anträge sind dem Programmleitfaden zu entnehmen.
6. Ausführliche Informationen
Die genauen Bestimmungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, einschließlich der Prioritäten, sind dem Programmleitfaden zu entnehmen, abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/programme-guide_de
Der Programmleitfaden ist fester Bestandteil dieser Aufforderung, und die darin enthaltenen Teilnahme- und Finanzierungsbestimmungen sind uneingeschränkt auf diese Aufforderung anwendbar.
(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50.
(2) Für Jean-Monnet-Aktivitäten können sich Einrichtungen aus der ganzen Welt bewerben.
(3) Dieser Betrag umfasst die Mittel für die Internationale Dimension der Hochschulbildung (insgesamt 395 Mio. EUR).