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Document C2016/409/05
New national side of euro coins intended for circulation
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
ABl. C 409 vom 5.11.2016, p. 4–4
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
5.11.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 409/4 |
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2016/C 409/05)
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat : Andorra
Anlass : 150-jähriges Jubiläum der Neuen Reform von 1866
Beschreibung des Münzmotivs : Das Münzmotiv zeigt den Hauptsaal der „Casa de la Vall“ (Sitz des andorranischen Parlaments) mit dem Schriftzug „150 ANYS DE LA NOVA REFORMA DE 1866“, dem Ausgabejahr „2016“ und dem Ausgabestaat „ANDORRA“. Mit dieser Gedenkmünze wird das 150. Jubiläum des Neuen Reformdekrets begangen — einer der bedeutendsten Meilensteine in der Geschichte des Landes und des andorranischen Parlaments („Consell General“), der einen gesellschaftlichen und politischen Wandel im Fürstentum Andorra einläutete.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Prägeauflage :
Prägedatum : Dezember 2016
(1) Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.
(2) Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).