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Document C2018/466/08

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

OJ C 466, 28.12.2018, p. 17–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 466/17


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2018/C 466/08)

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Nationale Seite der von Deutschland neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat : Deutschland

Anlass : 70. Jahrestag der Gründung des Bundesrates

Beschreibung des Münzmotivs : Das Münzmotiv zeigt eine sehr detaillierte und feine plastisch durchgearbeitete Ansicht des Bundesratsgebäudes. In der oberen Hälfte des Münzinneren befinden sich das Münzzeichen der jeweiligen Münzprägeanstalt („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“), die Initialen des Künstlers und die Jahreszahl „2019“. Die untere Hälfte des Münzinneren enthält die Inschrift „BUNDESRAT“ und den deutschen Ländercode „D“.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Voraussichtliche Prägeauflage :

30 000 000

Ausgabedatum : Januar/Februar 2019


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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