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Document 32002D0365

2002/365/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Juli 2001 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2314 — BASF/Eurodiol/Pantochim) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1856)

OJ L 132, 17.5.2002, p. 45–64 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2002/365/oj

32002D0365

2002/365/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Juli 2001 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2314 — BASF/Eurodiol/Pantochim) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1856)

Amtsblatt Nr. L 132 vom 17/05/2002 S. 0045 - 0064


Entscheidung der Kommission

vom 11. Juli 2001

über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen

(Sache COMP/M.2314 - BASF/Eurodiol/Pantochim)

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1856)

(Nur der englische Text ist verbindlich)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2002/365/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97(2), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss der Kommission vom 27. März 2001 in dieser Sache das Verfahren einzuleiten,

nach Aufforderung der beteiligten Unternehmen, sich zu den Beschwerdepunkten der Kommission zu äußern,

nach Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 12. Februar 2001 wurde der Kommission gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 ("Fusionskontrollverordnung") ein Zusammenschlussvorhaben gemeldet. Danach erwirbt das deutsche Unternehmen BASF AG (BASF) aufgrund eines verbindlichen Übernahmeangebots vom 29. Dezember 2000 die Kontrolle über die Gesamtheit der belgischen Unternehmen Pantochim SA (Pantochim) und Eurodiol SA (Eurodiol).

(2) Nach Prüfung der Anmeldung kam die Kommission zu dem Schluss, dass das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Fusionskontrollverordnung fällt. In der Anfangsphase der von der Kommission durchgeführten Marktuntersuchung wurden von den Parteien gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung Verpflichtungszusagen gemacht, um in der ersten Phase eine Freigabeentscheidung zu erwirken. Die Zusagen reichten jedoch nicht aus, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen die Fusion auszuräumen. Die Kommission vertrat daher die Auffassung, dass das Vorhaben Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt gibt, und beschloss daher am 27. März 2001, das Verfahren nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Fusionskontrollverordnung einzuleiten.

I. DIE PARTEIEN

(3) Die BASF AG ist ein in der Herstellung und im Vertrieb von Spezialchemikalien und sonstigen chemischen Erzeugnissen, Nahrungsergänzungsprodukten und Zusatzstoffen für die Nahrungsmittelindustrie sowie in der Förderung und im Vertrieb von Erdöl und Erdgas tätiges Unternehmen mit weltweiten Geschäftstätigkeiten.

(4) Die belgischen Unternehmen Eurodiol und Pantochim sind Tochtergesellschaften des in Italien und Luxemburg niedergelassenen SISAS-Konzerns. Pantochim stellt neben verschiedenen anderen Chemikalien hauptsächlich Phthalsäureanhydrid (PA) und Phthalate her. Eurodiol stellt 1,4-Butandiol (BDO) und die verwandten Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL), N-Methylpyrrolidon (NMP) und Tetrahydrofuran (THF) her.

(5) Am 18. September 2000 wurde vom Handelsgericht Charleroi ein Vergleichsverfahren gegen Eurodiol und Pantochim eröffnet. Gleichzeitig bestellte das Gericht vier Vergleichsverwalter, die während des Vergleichsverfahrens die Geschäftsführung von Eurodiol und Pantochim beaufsichtigen. Auch gegen die italienische Muttergesellschaft SISAS SPA Milano läuft ein Konkursverfahren.

II. VORHABEN UND ZUSAMMENSCHLUSS

(6) Die BASF plant den Erwerb von Eurodiol und Pantochim aufgrund eines verbindlichen Übernahmeangebots, das die BASF Antwerpen NV (eine 100%ige Tochter der BASF AG) am 29. Dezember 2000 an die Vergleichsverwalter von Pantochim und Eurodiol richtete.

(7) Das angemeldete Vorhaben betrifft den Erwerb der alleinigen Kontrolle durch die BASF über die Unternehmen Eurodiol und Pantochim und stellt daher einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung dar.

III. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG

(8) Die fraglichen Unternehmen haben zusammen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Mrd. EUR(4). 1999 erwirtschaftete die BASF einen weltweiten Gesamtumsatz von 29,5 Mrd. EUR, während sich der gemeinsame Umsatz von Eurodiol und Pantochim auf 202 Mio. EUR belief. Die BASF, Eurodiol und Pantochim erzielten in zwölf Mitgliedstaaten zusammen einen Gesamtumsatz von über 100 Mio. EUR. In drei Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland und Italien) beläuft sich der Umsatz von BASF und von Pantochim und Eurodiol jeweils auf mehr als 25 Mio. EUR. Keines der beteiligten Unternehmen erzielt mehr als zwei Drittel seines gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. Das gemeldete Vorhaben hat folglich gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne von Artikel 1 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1

Umsatz BASF und Pantochim & Eurodiol 1999

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

IV. WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG

A. SACHLICH RELEVANTE MÄRKTE

1. PHTHALSÄUREANHYDRID (PA)

(9) PA ist ein Rohstoff, der hauptsächlich zur Herstellung von Phthalaten sowie von Alkydharzen und ungesättigten Polyesterharzen (UP-Harze) eingesetzt wird. PA kann in geschmolzener oder Blättchenform bezogen werden.

(10) Die Parteien haben anhand von Daten zu belegen versucht, dass PA einen relevanten Produktmarkt darstellt. Diese Marktdefinition wurde durch die Marktuntersuchung der Kommission weitgehend bestätigt.

2. PHTHALATE

(11) Phthalate sind Diester, die aus dem jeweiligen Alkohol und dem jeweiligen PA gebildet werden. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Eigenschaften können Phthalate nochmals in Standard-Phthalate und kurzkettige Phthalate unterteilt werden. Die anmeldenden Parteien machen jedoch geltend, dass es sich hierbei um ein und denselben Produktmarkt handelt, da zumindest ein Teil der europäischen Hersteller in der Lage sei, die Produktion umzustellen und anstatt Standard-Phthalate kurzkettige Phthalate herzustellen.

(12) Den Parteien zufolge hängt das Ausmaß der erforderlichen Anpassungen von der Konstruktion der jeweiligen Produktionsanlage ab. Eine für die Herstellung von Standard-Phthalaten ausgelegte und verwendete Veresterungsanlage müsste nur in dem Abschnitt, in dem der Substanz der Alkohol entzogen wird und der Reinigungsprozess erfolgt, verändert werden. In dem Teil, in dem die Reinigung erfolgt, müssten nur an den Rohrleitungen einige kleinere Veränderungen vorgenommen werden. Nach einer zwei- bis dreitägigen Unterbrechung der Produktion könnten mit der Veresterungsanlage, so die Parteien, die verschiedenen Arten von Phthalaten hergestellt werden. Die Kosten dieser Anpassung würden ca. 5 % der Kosten für eine neue Anlage betragen.

(13) Die Stellungnahmen, die die Kommission im Verlauf ihrer Nachforschungen erhielt, deuten jedoch darauf hin, dass eine Marktdefinition, bei der Standard-Phthalate und kurzkettige Phthalate zu ein und demselben Produktmarkt gezählt werden, zu weit gefasst wäre. Wettbewerbern der BASF zufolge sind die Möglichkeiten, abwechselnd Standard-Phthalate und kurzkettige Phthalate herzustellen, wegen der Kosten, die die Umstellung ihrer Anlagen auf kurzkettige Phthalate verursacht, äußerst begrenzt. Außerdem haben Standard-Phthalate und kurzkettige Phthalate völlig verschiedene Anwendungsgebiete. Die Parteien selbst erklären, dass Löslichkeit und Verträglichkeit der jeweiligen Phthalate mit bestimmten Polymeren je nach der Balance zwischen den polarisierbaren und den polaren Teilen der Moleküle und je nach der Länge ihrer Alkylkette variieren und dass sich deshalb nur kurzkettige Phthalate (d. h. C1- bis C4-Alkohole) für Anwendungen wie die Herstellung von Nitrocellulose oder die Phlegmatisierung von Peroxiden eignen.

(14) Standard-Phthalate und kurzkettige Phthalate haben aufgrund ihrer unterschiedlichen chemischen Struktur andere Anwendungen. Standard-Phthalate (d. h. Phthalate mit C4- oder längeren Alkylketten) werden oft auch als Weichmacher bezeichnet, da ca. 95 % des Gesamtverbrauchs als Weichmacher in Kunststoffen verwendet werden. Die restlichen 5 % werden als Weichmacher in Klebstoffen, Lacken und Farben, als Inhibitoren für Peroxide sowie zur Herstellung von Nitrocellulose eingesetzt. Die so genannten kurzkettigen Phthalate DMP und DEP (Phthalate auf der Basis eines C1- bzw. C2-Alkohols) werden als Weichmacher bei der Herstellung von Zelluloseestern, als Inhibitor/Stabilisator für Peroxide, als Bindemittel in Kosmetika und als Verdünnungsmittel in Duftstoffen verwendet.

(15) Ob Standard-Phthalate und kurzkettige Phthalate ein und denselben Produktmarkt oder zwei eigenständige Produktmärkte bilden, kann im vorliegenden Fall offen bleiben, da in beiden Fällen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestehen.

3. 1,4-BUTANEDIOL (BDO)

(16) Nach Angaben der BASF wird BDO als Rohstoff zur Herstellung von BDO-verwandten Chemikalien, namentlich der Lösungsmittel Gamma-Butyrolacton (GBL), N-Methylpyrrolidon (NMP) und Tetrahydrofuran (THF) sowie N-Vinylpyrrolidon (NVP), Polyvinylpyrrolidon (PVP), Polytetramethylenetherglycol (PTMEG), Polybutylenterephthalat (PBT) und Polyurethanen (PUR), verwendet. Laut BASF gibt es derzeit vier verschiedene gewerbliche Herstellungsverfahren von BDO: auf der Basis von Actylen, Butadin, Propylenoxid und Butan. Nach Ansicht der BASF bildet BDO jedoch einen einzigen Produktmarkt.

(17) Von Dritten wurde die Marktdefinition der BASF bestätigt. Nach deren Aussage ist BDO wegen seiner chemischen Eigenschaften und Merkmale ein eigenes Produkt, das nicht durch andere Produkte ersetzt werden kann. Die grundlegenden Eigenschaften von BDO bleiben auch bei den anderen Herstellungsverfahren erhalten - das Endprodukt bleibt dasselbe.

(18) Die Kommission betrachtet BDO daher als einen sachlich relevanten Markt.

4. BDO-VERWANDTE PRODUKTE (GBL, NMP UND THF)

(19) Den Angaben der BASF in der Anmeldung zufolge gehören die Produkte GBL, NMP und THF zum größeren Markt der Speziallösungsmittel. Nach der BASF-Definition zählen zu diesem Markt auch bestimmte sauerstoffhaltige Lösungsmittel (Propylenglykolmonomethylätheracetat (PGMEA), Dimethylformamid (DMF), Dimethylacetamid (DMAC), Propylenkarbonat (PC), Dimethylsulfoxid (DMSO)) sowie Methylenchlorid.

(20) 1999 machten Speziallösungsmittel lediglich einen kleinen Teil des gesamten EU-Marktes für organische Lösungsmittel aus. Den Markt für Speziallösungsmittel teilen sich, so BASF, eine Vielzahl von Anbietern auf. Ihr zufolge gibt es mehr als 20 verschiedene Unternehmen auf dem Markt, von denen keines die gesamte Produktpalette in diesem Bereich anbieten kann. Dennoch bilden diese Produkte nach Auffassung von BASF einen einzigen Markt, da unterschiedliche Lösungsmittel durchaus Konkurrenzprodukte sein können, weil sie für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden können.

(21) Speziallösungsmittel kommen nach Angaben der BASF als Stripper in der Elektronikindustrie, als Farbablösungsmittel, in der verarbeitenden Industrie, in Reinigungsmitteln und in der agrochemischen und pharmazeutischen Industrie zum Einsatz.

(22) Für jedes dieser Haupteinsatzgebiete hat die BASF eine Reihe von Alternativprodukten aufgeführt. In der Elektronikindustrie würden NMP-Photoresist-Stripper beispielsweise mit anderen Strippern konkurrieren, bei denen mit DMSO, Hydroxylamin, Ethylacetat, PGMEA u. a. gearbeitet wird. Außerdem werde, so BASF, derzeit an neuen Technologien gearbeitet, bei denen auf GBL, NMP und THF zugunsten anderer Substanzen völlig verzichtet werden kann.

(23) Bei Lack- und Farbablösern konkurriert NMP nach Aussagen von BASF beispielsweise mit [...]*.

(24) Bei den Chemikalien für die verarbeitende Industrie ist NMP nach Ansicht von BASF durch eine ganze Reihe alternativer Methoden und Produkte zu ersetzen (z. B. [...]*). Bei Anwendungen in der Reinigungsmittelindustrie steht, so BASF, je nach Art des zu reinigenden Materials eine breite Palette von Produkten wie beispielsweise [...]* usw. zur Verfügung. Bei pharmazeutischen und agrochemischen Anwendungen konkurrierten die Produkte mit verschiedenen anderen Technologien und neuen Zusammensetzungen. Als Beispiel führt BASF die Ersetzung von THF durch [...]* an.

(25) Laut BASF zeigen diese Beispiele, dass Lösungsmittel der genannten Art (Speziallösungsmittel, sonstige oxygenierte und organische Lösungsmittel sowie anorganische Lösungsmittel) bis zu einem gewissen Grad austauschbar sind und daher als zu ein und demselben Produktmarkt gehörig betrachtet werden können. Soweit es um die Anmeldung gehe, sei jedoch die Untergruppe "Speziallösungsmittel" als sachlich relevanter Markt anzusehen.

(26) In der Anmeldung geht es jedoch vor allem um BDO-verwandte Lösungsmittel (GBL, NMP und THF), weil dies die Produkte sind, die sowohl von Eurodiol als auch von BASF hergestellt werden. BDO-verwandte Lösungsmittel werden nur von einer Hand voll Unternehmen hergestellt, wobei die meisten das ganze Sortiment herstellen. BASF, Eurodiol und die meisten anderen Unternehmen, die BDO-verwandte Lösungsmittel herstellen, stellen alle drei BDO-verwandte Produkte wie auch BDO selbst in einem einzigen Produktionsprozess her. Grafik 1 und 2 zeigen in vereinfachter Form die je nach eingesetzter Technologie unterschiedlichen Produktionsprozesse. Einige andere Hersteller verwenden noch wieder andere Technologien als die unten gezeigten; in der BASF-Anmeldung ist die Rede von vier verschiedenen Technologien, doch lässt sich mit allen in der Regel die vollständige Produktpalette herstellen.

Grafik 1

BASF-Herstellungsverfahren

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Grafik 2

Eurodiol-Herstellungsverfahren

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(27) Das Herstellungsverfahren von BASF nennt sich "Reppe"-Verfahren - eine schon relativ ausgereifte Technologie, die mit Acetylen und Formaldehyd arbeitet. Der Eurodiol-Prozess beruht auf einer ziemlich neuen Technologie, bei der Butan und Maleinsäureanhydrid (MSA) als Rohstoffe verwendet werden. Nach Aussage Dritter ist diese Verfahrenstechnik als "kostengünstig" einzustufen. Die Grafiken 1 und 2 zeigen, dass bei dem BASF-Herstellungsverfahren GBL und THF BDO-Derivate sind, wohingegen bei dem Eurodiol-Verfahren BDO ein Derivat von GBL ist. Deshalb wird in dieser Entscheidung im Zusammenhang mit GBL, NMP und THF der Begriff "BDO-verwandte Produkte" verwendet.

(28) Die Kommission hat geprüft, ob BDO-verwandte Produkte, wie von der BASF vorgeschlagen, zusammen mit anderen, nicht auf BDO oder verwandten Substanzen basierenden Speziallösungsmitteln als ein einziger Produktmarkt oder unabhängig voneinander als gesonderte Produktmärkte anzusehen sind oder ob jedes für sich einen eigenständigen Produktmarkt bildet.

(29) Im Verlauf der von der Kommission durchgeführten Marktuntersuchung fanden sich keine Belege für die von der BASF vorgeschlagene Marktdefinition. Nach Aussage Dritter unterscheiden sich die drei BDO-verwandten Produkte von anderen Speziallösungsmitteln und bilden daher eigenständige Produktmärkte. Die überwiegende Mehrheit der Kunden widersprach der Behauptung, dass GBL, NMP und THF untereinander oder durch andere Lösungsmittel substituierbar seien. Die besonderen technischen Eigenschaften und verschiedenen Einsatzgebiete machten in der Praxis den Austausch der fraglichen Produkte durch andere Chemikalien unmöglich.

(30) Von dritter Seite wird betont, dass vor allem in der pharmazeutischen Industrie und in der Agrochemie der Substituierbarkeit enge Grenzen gesetzt sind. Ein Großteil der auf dem freien Markt abgesetzten BDO-verwandten Produkte geht jedoch in die pharmazeutische Industrie und die Agrochemie. In Europa fließen etwa [50-70 %]* der GBL-Produktion, [40-60 %]* der THF-Produktion und rd. [10-30 %]* der NMP-Produktion in Handelsprodukte dieser beiden Branchen.

(31) GBL wird überwiegend (zu mehr als [...]*) zur Herstellung von NMP verwendet. Bei diesem Verfahren gibt es keinen Ersatz für GBL. GBL wird auch zur Herstellung von Pharmazeutika und Chemikalien für die Landwirtschaft sowie als Lösungsmittel verwendet. Bei diesen Anwendungen kommt nach Auskunft Dritter an sich nur GBL in Frage, da es im Vergleich zu anderen Lösungsmitteln bessere Eigenschaften aufweist und/oder kostengünstiger ist.

(32) NMP ist ein hochwertiges Lösungsmittel für die meisten industriellen Harze. Aufgrund seines hohen Siedepunktes und hohen Lösevermögens verbessert es die Eigenschaften von Hochtemperatur-Einbrennlacken. In der Elektronikbranche wird NMP als Stripper und Reinigungsmittel verwendet. In der Agrochemie, der Elektronikindustrie und der Petrochemie wird es zudem als reaktives Lösungsmittel verwendet.

(33) Eine wichtige Rolle spielt NMP bei der Herstellung von Drahtlack; [20-30 %]* der weltweiten NMP-Produktion werden als Lösungsmittel für Drahtlack verwendet. Nach Auskunft Dritter kann NMP in diesem speziellen Fall durch Methylphenole ersetzt werden. Es steht jedoch zu erwarten, dass der Einsatz von Methylphenolen bei der Herstellung von Drahtlack in Zukunft aus Umweltschutzgründen deutlich zurückgeht. Grundsätzlich ist zu sagen, dass NMP teurer ist als seine Substitute und daher nur dort verwendet wird, wo es gegenüber den Ersatzstoffen die weitaus besseren Eigenschaften aufweist oder wo Gesundheits- und Sicherheitsfragen im Vordergrund stehen.

(34) Der größte Teil [ > 70 %]* der THF-Produktion wird zur Herstellung von PTMEG benutzt, das sich in Elastomeren und Elasthanfasern findet. Nach Auskunft Dritter kann THF bei dieser Anwendung nicht durch andere Produkte ersetzt werden. Die restliche THF-Produktion [< 25 %]* wird als Lösungsmittel in PVC-Zementen und Lacken sowie als reaktives Lösungsmittel in Pharmazeutika eingesetzt. Bei diesen Anwendungen ist THF nach Aussage Dritter anderen Lösungsmitteln überlegen und kostengünstiger und daher für die Kunden erste Wahl.

(35) Vom Standpunkt der Abnehmer aus gesehen sind GBL, NMP und THF daher, wenn überhaupt, nur in geringem Maße austauschbar. Rein technisch gesehen, so die Auskunft Dritter, sind die Stoffe zwar grundsätzlich substituierbar, doch wäre dies ein zeitaufwändiges und kostspieliges Verfahren, da zunächst einmal aufwändige Forschungsarbeiten durchgeführt werden müssten, um andere geeignete Produkte zu finden und zu testen. Anschließend müssten Probeläufe durchgeführt und die Genehmigung der Behörden abgewartet werden. Außerdem würden BDO-verwandte Produkte in der Regel einzeln geordert, wobei die Nachfragestruktur bei jedem Produkt anders ist. Die Mehrzahl der befragten Kunden benötigten nicht alle drei BDO-verwandten Produkte gleichzeitig. Die BASF verlangt für die einzelnen BDO-verwandten Produkte außerdem unterschiedliche Preise. 1997 beispielsweise waren GBL und NMP noch um 30 % teurer als THF. 1999 lag der Preisunterschied nur noch bei knapp unter 5 %. BDO-verwandte Produkte verzeichneten außerdem im Europäischen Wirtschaftsraum zwischen 1997 und 2000 einen ziemlichen Preiseinbruch, der jedoch nicht bei allen Produkten gleich stark ausfiel. So sank der BASF-Preis für THF beispielsweise nur um 25 %, während bei NMP ein Preiseinbruch um fast 40 % stattfand.

(36) Abgesehen von den Unterschieden bei den Eigenschaften und dem Leistungsvermögen der einzelnen Substanzen wurde in den Stellungnahmen Dritter auch auf die einzelstaatlichen und EU-Gesundheitsvorschriften hingewiesen(5), die die Neuformulierung eines Produkts bzw. den Austausch einer Substanz erschweren.

(37) Keine der außenstehenden Parteien, die im Verlauf der Marktuntersuchung befragt wurden, hatte Kenntnis von irgendwelchen in der Entwicklung befindlichen Technologien, die GBL, THF und NMP in Zukunft austauschbar machen.

(38) Die Kommission kommt daher zu dem Schluss, dass GBL, NMP und THF eigene, voneinander getrennte Produktmärkte bilden.

B. RÄUMLICH RELEVANTE MÄRKTE

1. PA

(39) Die anmeldenden Parteien machen geltend, dass der räumlich relevante Markt für PA zumindest den gesamten EWR umfasst. Des Weiteren sollten ihrer Ansicht nach die osteuropäischen Nachbarländer Polen, Ungarn, Slowenien sowie die Tschechische und die Slowakische Republik dazu gerechnet werden, da zwischen diesen Ländern und dem EWR keine Handelsschranken bestuenden und sich die Preise in etwa an den EWR-Preisen orientierten. Diese Marktdefinition wurde durch die Untersuchung der Kommission weitgehend bestätigt.

(40) Eine genauere Abgrenzung der räumlich relevanten Märkte erübrigt sich, da bei allen sonstigen in Betracht gezogenen Definitionen des räumlichen Marktes wirksamer Wettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben nicht erheblich behindert würde.

2. PHTHALATE

(41) Der räumlich relevante Markt für alle Phthalate umfasst nach Ansicht der Parteien ebenfalls zumindest den gesamten EWR. Nach ihrem Dafürhalten gehören aber auch noch die osteuropäischen Länder Polen, Ungarn, Slowenien sowie die Tschechische und die Slowakische Republik dazu, weil es zwischen diesen Ländern und dem EWR keine Handelsschranken gibt und sich die Preise mehr oder weniger an den EWR-Preisen orientieren. Die Kommission fand diese Definition in ihrer Marktuntersuchung weitgehend bestätigt.

(42) Eine genauere Abgrenzung der räumlich relevanten Märkte erübrigt sich, da bei allen sonstigen in Betracht gezogenen Definitionen des räumlichen Marktes wirksamer Wettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben nicht erheblich behindert würde.

3. BDO UND BDO-VERWANDTE PRODUKTE (GBL, NMP und THF)

(43) Nach Auffassung der BASF umfasst der räumlich relevante Markt für die Herstellung und den Absatz von BDO und Speziallösungsmitteln zumindest Westeuropa (EWR und Schweiz), da die Kunden BDO und Speziallösungsmittel in verschiedenen Mitgliedstaaten einkaufen würden. Da die Transportkosten nach Ansicht der BASF den Handel kaum beeinträchtigen, geht der relevante Markt nach ihrem Dafürhalten noch über Westeuropa hinaus und schließt aufgrund fehlender Handelsschranken und geringer Transportkosten auch Osteuropa mit ein. BDO und Speziallösungsmittel seien zudem unbegrenzt haltbar und ließen sich daher problemlos lagern, so dass auch dadurch der Handel innerhalb Europas nicht beeinträchtigt werde. Schließlich seien die Preise für vergleichbare Mengen innerhalb des räumlich relevanten Marktes mehr oder weniger dieselben.

(44) Von dritter Seite wurden die Angaben der BASF insofern bestätigt, als die Kunden offensichtlich keine besonderen Präferenzen in Bezug auf den Herkunftsort der Produkte haben. Außer in Osteuropa ist die Qualität der Produkte nahezu überall gleich und die Frage der Haltbarkeit ist auf den betreffenden Märkten offenbar so gut wie kein Thema.

a) Die wichtigsten Hersteller und Handelsströme

(45) SISAS stellt BDO, GBL, NMP und THF in Belgien bei Eurodiol her; die BASF-Produktion erfolgt in Deutschland und in den Vereinigten Staaten. BDO wird von der BASF auch in Japan und Korea hergestellt, THF außerdem in Japan. Ihre Konkurrenten kommen entweder aus Europa oder aus den Vereinigten Staaten. International Specialty Products Inc. ("ISP") stellt alle vier Produkte in den Vereinigten Staaten her; BDO und THF werden darüber hinaus auch in Deutschland produziert. Lyondell Chemical Company ("Lyondell") produziert das genannte Sortiment ausschließlich in den USA. DuPont de Nemours International SA ("DuPont") verfügt über Produktionsanlagen in Spanien, in denen THF und GBL (nur für den Eigenbedarf) hergestellt werden, sowie in den USA (BDO und THF).

(46) Laut BASF wurden im Jahr 2000 große Mengen an BDO in die USA ausgeführt [20-40 kt]* und nur geringe Mengen [1-5 kt]* eingeführt. Umgekehrt wurden erhebliche Mengen an GBL [1-10 kt]* und NMP [5-20 kt]* aus Amerika nach Europa importiert, aber nur geringe Mengen in die Vereinigten Staaten exportiert. Bei THF belief sich der Handelsstrom auf rd. [1-5 kt]* in beide Richtungen. Nicht die gesamte importierte Ware wurde jedoch auf dem freien Markt abgesetzt; ein Teil wurde im Rahmen konzerninterner Transfers für den Eigenbedarf genutzt.

(47) Schätzungen der BASF zufolge beliefen sich die Ausfuhren von Europa nach Asien im Jahr 2000 bei BDO auf [1-5 kt]*, bei GBL auf [1-5 kt]*, bei NMP auf [1-10 kt]* und bei THF auf [1-10 kt]*. Umgekehrt gab es im gleichen Zeitraum [...]*. Außerdem war von dritter Seite zu erfahren, dass die Preise der Produkte aus Asien nicht konkurrenzfähig seien, was ebenfalls darauf schließen lässt, dass von diesen Herstellern kein Wettbewerbsdruck ausgeht. Sie wurden daher in den weiteren Überlegungen außer Acht gelassen.

(48) Obwohl es zwischen Osteuropa und dem Europäischen Wirtschaftsraum keine größeren Importschranken gibt, beschränken sich die Importe auf geringe Mengen, wie sowohl von der BASF als auch von der Kommission bei ihrer Marktuntersuchung festgestellt wurde. In Osteuropa werden die Produkte von drei Firmen hergestellt: [...]*. Mehrere Kunden gaben im Verlauf der Marktuntersuchung an, dass die osteuropäischen Produkte qualitativ schlechter seien und die Hersteller die Lieferungen zudem nicht garantieren könnten. Den meisten Kunden waren überhaupt keine osteuropäischen Herstellerfirmen bekannt oder sie erklärten, noch nie ein Angebot von einem osteuropäischen Unternehmen erhalten zu haben. Bis jetzt wurden nur geringe Mengen an GBL und NMP eingeführt [...]*. Die BASF macht geltend, im EWR seien [...]* gewisse Mengen an THF aus Osteuropa abgesetzt worden, doch wurde im Verlauf der Marktuntersuchung nicht ein Kunde ausfindig gemacht, der THF aus Osteuropa verwendet.

(49) Zwar mag es rein formal nur geringfügige Handelsschranken geben, doch hat die Kommission nur wenig Belege dafür, dass von osteuropäischen Herstellern ein Wettbewerbsdruck auf die EWR-Märkte für BDO, GBL, NMP und THF ausgeht. Die Kommission betrachtet daher Osteuropa nicht als einen räumlich relevanten Markt. Angesichts der hohen Einfuhren aus den USA hat sie jedoch stattdessen geprüft, ob der relevante Markt eventuell über den EWR hinausreicht. In diesem Zusammenhang war besonders die Frage interessant, ob die Wettbewerbsbedingungen in den USA deutlich anders sind als im Europäischen Wirtschaftsraum.

(50) In den Jahren 1999 und 2000 wurden die EWR-Märkte für BDO, GBL, NMP und THF von den vier Unternehmen BASF, SISAS, ISP und Lyondell geprägt, die gleichzeitig auch auf den US-amerikanischen Märkten vertreten waren. Ein erheblicher Teil des EWR-Bedarfs an GBL und NMP [ > 30 %]* wird in den USA hergestellt; bei BDO und THF hingegen beträgt der aus den USA stammende Anteil nur [1-10 %]*.

(51) 1999, als die Eurodiol-Produktionsstätte in Feluy voll betriebsbereit wurde und dort alle vier Produkte (BDO, GBL, NMP und THF) hergestellt werden konnten, kam es im EWR zu einem Preissturz. Die Importeure konnten mit den stark gesunkenen Preisen nicht mithalten; ihre Produkte waren nicht mehr so konkurrenzfähig, so dass die Absätze der US-Hersteller 1999 zurückgingen. Im Jahr 2000 lagen die GBL-Importpreise zwischen [1 % und 30 %]* über denen der BASF, THF war um [5-15 %]* und NMP [1-10 %]* teurer. Bei BDO konnte kein nennenswerter Preisunterschied zwischen europäischer und Importware festgestellt werden.

(52) Bei Importen aus den USA und Asien fallen außerdem erhebliche Transportkosten und Zölle an, wodurch die Einfuhren in die Gemeinschaft gebremst werden. Derzeit wird auf BDO ein Zoll von 7,8 % und auf GBL, NMP und THF von 6,5 % erhoben. Der Marktuntersuchung zufolge können sich die transport- und zollbedingten Mehrkosten auf bis zu 20 % des Endpreises summieren (wobei der Preisrückgang in Europa natürlich zu einem weiteren Anstieg der relativen Mehrkosten geführt hat). In letzter Zeit sind die Importe nach Europa darüber hinaus auch durch den höheren Dollarkurs teurer geworden.

(53) Trotz dieser Preisunterschiede nahmen die Einfuhren im Jahr 2000 wieder zu. Nach eigener Aussage ziehen es die Kunden aus Gründen der Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit bei Ausfall einer Lieferung vor, zwei Bezugsquellen zu haben. Dennoch wäre wohl ein noch stärkerer Rückgang der Importe zu erwarten gewesen, wenn auf dem Markt bei BDO und sämtlichen BDO-verwandten Produkten derzeit nicht Engpässe bestuenden und ein Wechsel des Anbieters aufgrund langfristiger Verträge und Geschäftsbeziehungen auf anderen Produktmärkten nicht erschwert würde.

b) Preise

(54) Der Preisrückgang im EWR ist nicht auf den US-amerikanischen Markt durchgeschlagen. Tabelle 2 zeigt den prozentualen Preisrückgang bei BDO, GBL, NMP und THF im Zeitraum 1998 bis 2000.

Tabelle 2

Relativer Preisrückgang im EWR und in den USA im Zeitraum 1998-2000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(55) Tabelle 2 zeigt, dass die Preise in den USA nur wenig von der Preisentwicklung im EWR beeinflusst wurden. Vieles spricht daher dafür, dass die Preise im EWR für BDO und BDO-verwandte Produkte keinem Preisdruck aus den USA ausgesetzt sind.

(56) Bevor der Preisrückgang für BDO und BDO-verwandte Produkte einsetzte, unterschieden sich die Preise für NMP und GBL im EWR und in den USA nur geringfügig; bei THF betrug die Preisdifferenz ca. 10 bis 20 %. Im Jahr 2000 wurde das Preisgefälle größer; die größten Preisunterschiede wurden bei GBL beobachtet [...]*, am geringsten war das Preisgefälle bei BDO [...]* und THF [...]*.

(57) Nach Auffassung der Kommission deutet der Umstand, dass der drastische Preisrückgang im Europäischen Wirtschaftsraum bei keinem der vier Produkte nennenswerte Auswirkungen auf die Preisentwicklung in den USA hatte, darauf hin, dass die genannten Produktmärkte in den USA und im EWR nicht denselben Wettbewerbsbedingungen unterliegen. Deshalb sollten die US-amerikanischen Märkte von den EWR-Märkten räumlich abgegrenzt und im weiteren Verlauf dieser Untersuchung nicht weiter berücksichtigt werden. Für diese Schlussfolgerung sprechen auch das zunehmende Preisgefälle bei allen vier Produkten und die zwischen den USA und dem EWR bestehenden Importschranken.

c) Schlussfolgerung

(58) Dies lässt den Schluss zu, dass für die Produkte BDO, GBL, NMP und THF der EWR der räumlich relevante Markt ist.

C. WÜRDIGUNG DES ZUSAMMENSCHLUSSVORHABENS

(59) Im vorliegenden Fall wurden zur Bewertung der Wettbewerbslage vorwiegend Daten aus dem Jahr 1999 herangezogen, da Eurodiol im zweiten Halbjahr 2000 in finanzielle Schwierigkeiten geriet, wodurch die Produktionsleistung stark beeinträchtigt wurde (siehe Tabelle 3).

Tabelle 3

Eurodiol-Produktion 2000 in Tonnen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(60) Am drastischsten war der Produktionsrückgang im zweiten Halbjahr 2000 gegenüber dem ersten Halbjahr bei NMP, aber auch bei GBL und THF war er immer noch beachtlich. Es wäre daher irreführend, sich auf die Zahlen des Jahres 2000 zu beziehen, da diese die eigentliche Marktposition von Eurodiol nicht richtig widerspiegeln.

1. PA

(61) Die Tätigkeiten der Parteien überschneiden sich bei der Herstellung von PA, das hauptsächlich zur Produktion von Phthalaten sowie für gesättigte und ungesättigte Polyesterharze verwendet wird. Einige große PA-Hersteller sind mit Unternehmen auf nachgeordneten Märkten verflochten. Deshalb sind auch ca. 50 % der Gesamtproduktion im EWR für den Eigenbedarf bestimmt. 1999 benutzte die BASF das von ihr hergestellte PA zu rund 87 % als Ausgangsstoff für die Herstellung anderer Produkte; bei SISAS waren es 36 %, die zu anderen Produkten weiterverarbeitet wurden.

(62) Auf dem freien Markt hätten die Parteien bei PA nach der Fusion einen Marktanteil von 14 % (BASF 4 %, Pantochim 10 %). Die Wettbewerber der Parteien sind Atofina (15 %), Atmosa (11 %) und Lonza (11 %).

(63) Da der Marktanteil der BASF auch nach der Fusion noch relativ gering ausfallen würde und ihr von einigen Herstellern starke Konkurrenz gemacht wird, kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben bei PA keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt gibt.

2. PHTHALATE

a) Phthalat-Markt

(64) Die BASF stellt sowohl kurzkettige als auch Standardphthalate her, Pantochim dagegen nur Standardphthalate. Überschneidungen in den Geschäftstätigkeiten der Parteien gibt es daher nur bei den Standardphthalaten.

(65) Bei kurzkettigen und Standardphthalaten hätte die BASF nach der Fusion im EWR insgesamt einen Marktanteil von 26 % (BASF 19 %, Pantochim 7 %). Die Hauptkonkurrenten sind Exxon (28 %) und Oxeno/Degussa (10 %). Eine Reihe weiterer Hersteller (Atofina, BP, Lonza und Neste) haben Marktanteile zwischen 5 % und 7 %.

(66) Nach der Fusion hätte die BASF auf dem Phthalat-Markt insgesamt einen Marktanteil in mehr oder weniger derselben Größenordnung wie Exxon. Daneben gibt es noch eine Reihe großer weltweit tätiger Konzerne wie Atofina, Degussa, Lonza und Neste, die nach der Fusion auf dem Markt für Wettbewerb sorgen können.

(67) Die Kommission kommt deshalb zu dem Schluss, dass der Phthalatmarkt insgesamt keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

b) Markt für Standardphthalate

(68) Bei den Standardphthalaten überschneiden sich die Tätigkeiten der Parteien. Da ca. 98 % aller Phthalate Standardphthalate sind, ist die Situation auf diesem Markt ähnlich der auf dem Gesamtphthalat-Markt.

(69) Bei den Standardphthalaten allein hätte die BASF nach der Fusion im EWR einen Marktanteil von 26 % (BASF 19 %, Pantochim 7 %). Hauptkonkurrenten sind Exxon (28 %) und Oxeno/Degussa (10 %); eine Reihe weiterer Hersteller (Atofina, BP, Lonza und Neste) haben Marktanteile zwischen 5 % und 7 %. Nach der Fusion wird daher vor allem wegen der starken Stellung von Exxon und Oxenon/Degussa auf dem Markt für ausreichend Wettbewerb gesorgt sein.

(70) Die Kommission gelangt daher zu dem Schluss, dass der Markt für Standardphthalate aus wettbewerbsrechtlicher Sicht keinen Anlass zu Bedenken gibt.

c) Markt für kurzkettige Phthalate

(71) Auf dem kleineren Markt der kurzkettigen Phthalate verfügt die BASF über einen Marktanteil von 18 %. Da in Feluy nur Standardphthalate hergestellt werden, kommt es auf diesem Markt zu keiner Überschneidung der Geschäftstätigkeiten der Parteien.

(72) Die Kommission schließt daraus, dass auf dem Teilmarkt für kurzkettige Standardphthalate kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken besteht.

3. BDO

(73) Nach dem Zusammenschluss würden die Parteien im EWR auf einen Marktanteil von [35-45 %]* kommen (BASF [20-30 %]*, SISAS [15-25 %]*). Marktführer mit dem höchsten Marktanteil [45-55 %]* bleibt jedoch ISP. Daneben sind noch Lyondell ([5-15 %]*) und DuPont ([< 5 %]*) auf dem Markt tätig. Wegen der starken Stellung von ISP dürfte der Zusammenschluss daher nicht zu einer Monopolstellung der BASF führen.

(74) Die Begründung eines Duopols durch den Zusammenschluss dürfte ebenso unwahrscheinlich sein, auch wenn die BASF und ISP zusammen einen Marktanteil von > 80 % hätten und sich die Zahl der namhaften Hersteller durch die Übernahme von SISAS damit von vier auf drei reduzieren würde. Der BDO-Markt weist einige Besonderheiten auf, die gegen die Wahrscheinlichkeit einer kollektiven Marktbeherrschung durch BASF und ISP sprechen.

(75) In den vergangenen drei Jahren haben der harte Preiswettbewerb und der Eintritt von SISAS in den Markt im Jahr 1998 die Preise deutlich gedrückt. Die Marktanteile von BASF und ISP variierten ständig. Während ISP kontinuierlich Marktanteile einbüßte ([...]*), gab es bei den Marktanteilen der BASF starke Schwankungen ([...]*). Aufgrund des Preiswettbewerbs gingen die Gewinnspannen bei BDO erheblich zurück, so dass sich SISAS nach hohen Verlusten vom Markt zurückziehen musste.

(76) Nach Aussagen Dritter hängt das Preisniveau weitgehend von den verfügbaren Mengen ab. Obwohl mit einem deutlichen Wachstum des Marktes gerechnet wird, ist die Anpassung an kurzfristige Veränderungen in der Nachfrage nach BDO für die Hersteller problematisch. Die (neuen) Anlagen haben eine bestimmte Mindestgröße. Da die Produktionskapazitäten in einigen wenigen Anlagen konzentriert sind, hat jede vorübergehende Stilllegung von Kapazitäten, zum Beispiel bei einem Unfall, erhebliche Auswirkungen auf die Preise. Auf der anderen Seite gehen Dritte davon aus, dass die Schaffung neuer Kapazitäten auf dem Markt den Preiswettbewerb verschärfen wird. Sie bestätigten die Angaben der Parteien, wonach Lyondell im ersten Halbjahr 2002 in den Niederlanden eine neue Produktionsanlage mit einer Kapazität von rund 125 kt in Betrieb nehmen will. Der Marktuntersuchung zufolge gehen die Abnehmer aufgrund der Investitionen von Lyondell in neue Produktionsanlagen von einer Fortsetzung des Preiswettbewerbs aus.

(77) Für die gewerbliche Herstellung von BDO werden vier verschiedene Verfahren angewandt. Bei ISP und der BASF (in Ludwigshafen) wird Acetylen mit Formaldehyd verdichtet und anschließend hydriert. In Feluy wird [...]* (ein anderes Verfahren eingesetzt).

(78) Die vorstehenden Ausführungen lassen daher den Schluss zu, dass das angemeldete Vorhaben in Bezug auf BDO keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

4. BDO-VERWANDTE PRODUKTE (GBL, NMP UND THF)

(79) Sowohl die BASF als auch Eurodiol stellen GBL, NMP und THF her und erzielen damit hohe Umsätze. Vor dem geplanten Zusammenschluss war die BASF bei GBL, NMP und THF bereits Marktführer innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes.

(80) Bei BDO bestehen aufgrund der wachsenden Nachfrage, die mit einer hinter den Erwartungen zurückbleibenden Produktionsleistung von Eurodiol [...]* zusammenfällt, Engpässe. Diese Engpässe haben jedoch die Produktion von GBL, NMP oder THF offenbar kaum beeinflusst. Obwohl GBL bei den meisten Herstellungsprozessen ein BDO-Derivat ist, gibt es keine Anzeichen dafür, dass das für die Herstellung von GBL oder THF bestimmte BDO auf den freien Markt umgelenkt wurde.

(81) GBL und NMP sind beides relativ ungiftige und zu nahezu 100 % wiederverwertbare Lösungsmittel. Beide bieten ein hohes Lösevermögen bei Harzen in Verbindung mit einer guten chemischen und thermischen Widerstandsfähigkeit und einer 100 % Wasserlöslichkeit. THF ist ein Lösungsmittel mit hohem Lösevermögen bei PVC und Polyurethan. Wie GBL und NMP ist es zu nahezu 100 % wiederverwertbar.

a) GBL

(82) Nach Schätzungen der BASF wurde GBL 1999 weltweit am häufigsten in Agrochemikalien und Pharmazeutika ([...]*) sowie in der Elektronikindustrie ([...]*) eingesetzt. In Europa ist die Gewichtung etwas anders: hier geht die GBL-Produktion vorwiegend in die pharmazeutische Industrie ([...]*). Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Schwerpunkt der Elektronikindustrie in Asien und in den USA liegt, während bestimmte Pharmazeutika und Agrochemikalien hauptsächlich in Europa hergestellt werden.

(83) GBL wird vornehmlich ([...]*) für die Herstellung von Pyrrolidonen (VP, PVP und vor allem NMP) verwendet. [...]*.(6)(7).

(84) Die BASF geht in der Anmeldung davon aus, dass 1999 auf dem freien Markt im EWR [5-10 kt]* GBL im Wert von [10-20 Mio. EUR]* abgesetzt wurden. Tabelle 4 gibt einen auf den Angaben der BASF beruhenden Überblick über die weltweiten Produktionskapazitäten, den Absatz im EWR und die mengen- und wertmäßigen Marktanteile für GBL im Jahr 1999.

Tabelle 4

Weltweite GBL-Produktionskapazitäten, Absatzmenge im EWR und Marktanteile auf dem freien Markt (Schätzungen der BASF für 1999)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(85) Die BASF schätzt ihren Marktanteil 1999 auf [35-45 %]* (gemessen an der Menge) bzw. [35-45 %]* (gemessen am Verkaufswert). Der Marktanteil von Eurodiol belief sich auf [25-35 %]* (Menge) bzw. [20-30 %]* (Verkaufswert). Dies würde bedeuten, dass bei einer Fusion die beiden führenden Hersteller von GBL mit einem mengen- und wertmäßigen gemeinsamen Marktanteil von [60-70 %]* zusammengingen.

(86) Die von der Kommission durchgeführte Marktuntersuchung hat die in Tabelle 4 gemachten Angaben der BASF zu den Produktionskapazitäten weitgehend bestätigt. Sie zeigte auch, dass die Kapazitäten in den vergangenen drei Jahren nicht gestiegen, sondern gleich geblieben sind. Der Absatz und damit der Marktanteil von Eurodiol ist von der BASF hingegen etwas zu hoch angesetzt worden; den Schätzungen der Kommission zufolge betrug der gemeinsame Marktanteil 1999 (gemessen an der Menge) nur etwa [50-60 %]*. Die Zahlen für 2000 verzeichnen einen leichten Rückgang des gemeinsamen Marktanteils auf ca. [50-60 %]*. Der nächstfolgende Wettbewerber setzt noch nicht einmal halb so viel GBL auf dem freien Markt ab. Laut BASF zeigt sich bei Betrachtung der Absatzzahlen im Zeitraum 1997 bis 2000, dass Eurodiol seinen Marktanteil zulasten von Konkurrenten der BASF hat ausbauen können. Die Kommission fand diesen Trend in ihrer Marktuntersuchung weitgehend bestätigt.

(87) Nach dem Zusammenschluss wäre das fusionierte Unternehmen der einzige GBL-Hersteller im Europäischen Wirtschaftsraum, der das Produkt auch auf dem freien Markt anbietet. Die BASF würde [40-50 %]* der weltweiten GBL-Produktionskapazitäten kontrollieren, wobei ihre Hauptwettbewerber hauptsächlich den Bedarf der US-amerikanischen Märkte decken. Zwar verfügt Osteuropa über einige wenige Produktionskapazitäten ([...]*), doch fehlen bisher die Belege dafür, dass GBL aus Osteuropa in den EWR importiert worden ist. Die BASF konnte keine Verkäufe in Richtung EWR nachweisen und war auch nicht in der Lage anzugeben, inwieweit das dort produzierte GBL zur eigenen Herstellung von NMP verwendet wird. Keiner der befragten Abnehmer hat angegeben, dass er GBL von osteuropäischen Herstellern bezieht. Sie erklärten außerdem, dass die osteuropäischen Produkte qualitativ schlechter seien und die Hersteller keine fristgerechte und zuverlässige Lieferung garantieren könnten.

(88) Die Marktuntersuchung hat außerdem gezeigt, dass die Produktionskapazitäten aller Hersteller mit Ausnahme von Eurodiol vollständig oder nahezu vollständig ausgelastet sind. Eine baldige Aufstockung der GBL-Produktionskapazitäten in Europa zeichnet sich nicht ab. [...]* wo im Jahr 2002 mit der BDO-Produktion begonnen werden soll. Offiziell wurde jedoch verlautbart, dass Lyondell den geplanten Ausbau seiner Anlage zur Herstellung von BDO-verwandten Produkten erst einmal aufgeschoben hat. Lyondells eigenen Aussagen zufolge dürfte, selbst wenn grünes Licht für die Produktion gegeben würde, bis zur Kommerzialisierung der Produkte noch geraume Zeit vergehen. Deshalb kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass sich Lyondell auf dem Markt betätigt und einen Wettbewerbsdruck auf das fusionierte Unternehmen ausüben wird.

(89) Die BASF geht zudem davon aus, dass das Mitsubishi-Werk in Japan Anfang 2002 darangehen wird, seine Produktionsengpässe bei GBL zu beseitigen. Laut BASF sollen die Kapazitäten der Anlage von jährlich [...]* aufgestockt werden. Im Jahr 2000 gab es jedoch keine Einfuhren aus Asien, wohingegen Europa und Amerika im gleichen Zeitraum Nettoexporteure nach Asien waren. Außerdem ist nicht bekannt, ob diese Kapazitäten zur Deckung des Eigenbedarfs genutzt oder auf dem asiatischen Markt abgesetzt werden sollen. Schließlich hat die BASF die Vermutung angestellt, DuPont könnte auf dem GBL-Markt aktiv werden. DuPont stellt jedoch GBL nicht für den Absatz auf dem freien Markt her. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass sich DuPont demnächst auf dem GBL-Markt als Anbieter betätigen könnte.

(90) Bei der Marktuntersuchung war von den Herstellern zu hören, dass eine rasche Steigerung der Produktion nicht ohne erhebliche zusätzliche Investitionskosten möglich sei. Deshalb wurde die Bereitschaft der Hersteller zur Umlenkung ihrer für den Eigenbedarf bestimmten Produktion auf den freien Markt geprüft. Dabei stellte sich heraus, dass auch bei einem dauerhaften 10%igen Anstieg der relativen Preise die Hersteller ihre Eigenproduktion weder auf den freien Markt umlenken noch die Gewichte bei der Produktion verschieben würden (sofern dies angesichts fehlender überschüssiger Kapazitäten überhaupt möglich ist). Deshalb dürfte der Schluss nahe liegend sein, dass Produkte, die derzeit für die eigene Produktion verwendet werden, zukünftig wohl kaum auf dem freien Markt angeboten werden. Die GBL-Marktpreise werden daher durch die für den Eigenbedarf bestimmte Produktion nicht beeinflusst.

(91) Die GBL-Produktionskapazitäten von Eurodiol waren im Februar und März 2001 nur zu etwas mehr als [50-70 %]* ausgelastet. Die BASF prognostiziert für die Produktionsanlagen in Feluy bis zum Jahr 2003 einen Ausstoß von [35-50 kt/p. a.]*, womit die Kapazitäten voll ausgelastet wären. Davon sollen [20-30 kt/p.a.]* intern zur Herstellung von NMP und der Rest in Ludwigshafen zur Herstellung von Pyrrolidon verwendet werden, d. h. die gesamte Produktion ist wohl für den Eigenbedarf bestimmt.

(92) Die Kommission hat im Verlauf der Untersuchung versucht herauszufinden, inwieweit damit zu rechnen ist, dass die BASF im Anschluss an die Fusion die Gewichte bei der Produktion anders verteilt. Mit dem Eurodiol-Herstellungsverfahren müsste bei effizientem Betrieb GBL billiger herzustellen sein als an anderen BASF-Produktionsstandorten, [...]*. Umgekehrt wäre die BDO-Produktion nach dem Eurodiol-Verfahren kostspieliger als in Ludwigshafen. Es kann daher sein, dass die BASF nach der Fusion die Herstellung von BDO-verwandten Produkten in Feluy und die Herstellung von BDO in Ludwigshafen konzentriert. [...]* könnte die BASF jedoch durch den Erwerb einer anderen Technologie besser auf Schwankungen der Nachfrage nach BDO und BDO-verwandten Produkten reagieren.

(93) Die von der Kommission durchgeführte Marktuntersuchung hat gezeigt, dass es den Kunden relativ gleichgültig ist, woher sie das GBL beziehen, soweit es sich nicht um osteuropäische Hersteller handelt. Außerdem sollen bei GBL im EWR derzeit Engpässe bestehen. Nach Ansicht der BASF stammen alle Importe aus Amerika und beliefen sich im Jahr 2000 auf [1-10 kt]*. Auf die BASF entfielen davon allein [1-5 kt]*, die für die eigene NMP- und Pyrrolidon-Herstellung in Ludwigshafen eingesetzt wurden. Die BASF setzte im Jahr 2000 selber [1-5 kt]* auf dem freien Markt ab.

(94) Auf Importe aus den USA und Asien werden jedoch hohe Einfuhrzölle erhoben. Aussagen Dritter zufolge machen die Transportkosten und Zölle bis zu 20 % des Endpreises aus. Die von Importeuren gemachten Preisangaben zeigen jedoch, dass 1999 ihre Produkte höchstens 15 % über dem BASF-Preis für GBL lagen. Im Jahr 2000 bestand praktisch kein Preisunterschied mehr.

(95) Gleichzeitig war den Stellungnahmen Dritter jedoch auch zu entnehmen, dass der Eintritt in den Markt schwierig und zudem mit Risiken verbunden sei und dass der Bau einer neuen Produktionsanlage erhebliche Investitionen sowie das Vorhandensein einer erprobten Technologie, die ebenfalls kostspielig sei, erfordere. Damit sich eine solche Anlage lohne, müssten die Kapazitäten außerdem weitgehend ausgelastet sein. Da die meisten wichtigen Kunden von ihren Lieferanten eine interne Zulassung verlangten, lasse sich jedoch so schnell kein Kundenstamm aufbauen. In den letzten fünf Jahren war Eurodiol innerhalb des EWR der einzige Neuzugang auf dem Markt. Dritten zufolge wurden die Probleme von Eurodiol dadurch verursacht, dass sein Marktanteil letztlich nicht ausreichte, um kostendeckend zu produzieren.

(96) Die BASF führt an, dass das Kundenspektrum bei Speziallösungsmitteln abgesehen von einigen weltweit tätigen Großabnehmern breit gestreut ist. Sie unterteilt ihre Kunden in Kunden der Kategorie A, B und C. Kunden der Kategorie A sind weltweit tätige Unternehmen mit mehreren Produktionsstätten in Europa/in der ganzen Welt, die große Mengen in Form von Massengutlieferungen benötigen. Ein Kunde der Kategorie A verbraucht mehr als [...]* Lösungsmittel jährlich. 1999 gehörten nur [...]* des BASF-Kundenstammes zur Kategorie A. Kunden der Kategorie B haben einen räumlich beschränkteren Aktionsradius, verfügen aber in der Regel über mehr als eine Produktionsstätte und sind ebenfalls Abnehmer von Massengutlieferungen. 1999 entfielen etwa [...]* der BASF-Kunden auf diese Kategorie, deren jährlicher Verbrauch bei [...]* liegt. Die restlichen [...]* waren Kunden vom Typ C mit auf das Inland beschränkten Geschäftstätigkeiten und einem Produktionsstandort sowie einer Abnahmemenge von weniger als [...]*, die als Massengut und/oder in Fässern geliefert wird.

(97) Die GBL-Kundenstruktur ist mit einigen wenigen Großabnehmern (Kategorie A und B), auf die etwa [40-60 %]* des Gesamtabsatzes entfallen, ähnlich. Bei der Marktuntersuchung meinten einige Kunden, sie hätten wegen der Versorgungsengpässe bei GBL und der geringen Auswahl an Lieferanten keine Nachfragemacht. Sollte jedoch wieder mehr GBL auf dem Markt kommen, sehen sich einige Hauptabnehmer in einer starken Verhandlungsposition. Diese Kunden beziehen vor allem sonstige nicht verwandte Produkte von der BASF; verglichen mit den Ausgaben für diese Produkte dürften ihre Ausgaben für GBL eher gering sein.

(98) [...]*. Die Marktuntersuchung der Kommission sieht ein jährliches Wachstum von 3 % bis 5 % voraus. Da die Kapazitäten der meisten Hersteller derzeit vollständig oder nahezu vollständig ausgelastet sind und derzeit kein wirtschaftlicher Anreiz besteht, die für den Eigenbedarf bestimmte Produktion auf dem freien Markt abzusetzen, ist kaum damit zu rechnen, dass der steigende Bedarf von den BASF-Wettbewerbern gedeckt werden kann (siehe Erwägungsgründe 90 und 95).

(99) Deshalb dürfte sich das fusionierte Unternehmen bei der Deckung der gestiegenen Nachfrage gegenüber seinen Wettbewerbern wohl im Vorteil befinden. Obwohl die BASF angibt, [...]*. Die BASF könnte somit bei einem Anstieg der Eurodiol-Produktion GBL dem freien Markt zuführen. Da der Absatzmarkt für GBL im Vergleich zu den vorhandenen Kapazitäten außerdem relativ klein ist, braucht nur ein kleiner Teil der Kapazitäten (weniger als 1 %) auf den freien Markt gelenkt werden, um die steigende Nachfrage zu befriedigen. Trotzdem wäre für Wettbewerber eine weitere Steigerung ihres Absatzes aufgrund ihres augenblicklichen Eigenbedarfs schwierig, zumal für sie kein wirtschaftlicher Anreiz besteht, von der Produktion für den Eigenbedarf zur Produktion für den freien Markt überzugehen. Für die BASF gilt dies hingegen nicht, weil sie aufgrund der neu erworbenen Kapazitäten und der neuen Technologie flexibel agieren kann.

Schlussfolgerung - GBL

(100) Das Vorhaben hätte daher zur Folge, dass sich die beiden einzigen EWR-weiten Hersteller von GBL, die dieses Produkt auch auf dem freien Markt absetzen, zusammentun und sich auf diese Weise eine starke Stellung auf dem Markt verschaffen. Die Kunden werden sich kaum aussuchen können, von wem sie ihren künftigen Mehrbedarf an GBL beziehen. Dies führt zu dem Schluss, dass die Gefahr besteht, dass durch den geplanten Zusammenschluss eine beherrschende Stellung der Parteien auf dem EWR-Markt für GBL begründet wird.

b) NMP

(101) Die BASF schätzt, dass NMP 1999 weltweit hauptsächlich in der Elektronikindustrie [10-30 %]*, in Lacken [10-30 %]*, in Chemikalien für die verarbeitende Industrie [10-30 %]*, in Reinigungsmitteln [10-30 %]* und in Agrochemikalien [10-30 %]* zum Einsatz kam. In Europa waren die Gewichte bei den Anwendungen leicht verschoben; Lacke machten [10-30 %]*, in der verarbeitenden Industrie verwendete Chemikalien und Agrochemikalien knapp [10-30 %]* des Verbrauchs aus. Diese Verschiebung kommt daher, dass der Schwerpunkt der Elektronikindustrie in Asien und in den Vereinigten Staaten liegt, während der Drahtlackmarkt von den europäischen Herstellern beherrscht wird.

(102) NMP wird aus GBL gewonnen. Nach Angaben der BASF können bei allen Verfahren mit 1 t GBL ca. [0,5-2 t]* NMP hergestellt werden.

(103) In der Anmeldung schätzt die BASF den Absatz von NMP auf dem freien Markt auf [20-40 kt]* im Wert von [40-60 Mio. EUR]*. Tabelle 5 weist die weltweiten NMP-Kapazitäten, das Absatzvolumen im EWR und die mengenmäßigen Marktanteile für 1999 aus (Angaben der BASF).,

Tabelle 5

Weltweite NMP-Kapazitäten, Absatzvolumen im EWR und Marktanteile auf dem freien Markt (Schätzungen der BASF für 1999)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(104) Die BASF schätzt ihren eigenen Marktanteil 1999 auf [35-45 %]* (gemessen an der Menge) bzw. [35-45 %]* (gemessen am Verkaufswert). Der Marktanteil von Eurodiol wurde von der BASF auf [10-20 %]* (Menge) bzw. [10-20 %]* (Verkaufswert) veranschlagt. Bei einem Zusammenschluss ergäbe sich bei NMP somit ein gemeinsamer mengen- und wertmäßiger Marktanteil von [50-60 %]*. Die Zahlen in der Rubrik "Sonstige" schließen auch Unternehmen ein, die Gebraucht-NMP aufkaufen und in einem Fraktions- und Destillationsverfahren wieder aufbereiten. Laut BASF wird das aufbereitete NMB anschließend wieder auf dem freien Markt verkauft.

(105) Die von der Kommission durchgeführte Marktuntersuchung hat die obigen Angaben der BASF zu den Produktionskapazitäten weitgehend bestätigt. Sie zeigte auch, dass die Kapazitäten in den vergangenen drei Jahren nicht gestiegen, sondern gleich geblieben sind. Die Größe des Marktes und der Marktanteil von Eurodiol sind von der BASF hingegen etwas überbewertet worden. Nach Ansicht der Kommission wurde auch die Bedeutung der Recycling-Unternehmen überschätzt. Den Ergebnissen der Marktuntersuchung zufolge gelangt in Europa eine kaum nennenswerte Menge an wieder aufbereitetem NMP auf den freien Markt. Die meisten Recycling-Unternehmen bereiten das gebrauchte NMP im Auftrag von Unternehmen wieder auf, so dass es gar nicht erst auf den freien Markt kommt. Ausgehend von den Zahlen des Jahres 1999 schätzt die Kommission den Marktanteil der BASF daher auf [35-45 %]* und den gemeinsamen Marktanteil (gemessen an der Menge) auf [50-60 %]*. Die jüngsten Zahlen für 2000 verzeichnen einen leichten Rückgang des gemeinsamen Marktanteils, der aber immer noch bei [50-60 %]* liegt. Der nächstfolgende Wettbewerber setzt noch nicht einmal halb so viel NMP auf dem freien Markt ab. Laut BASF zeigt sich bei Betrachtung der Absatzzahlen im Zeitraum 1997 bis 2000, dass Eurodiol seinen Marktanteil [...]* hat ausbauen können. Die Kommission fand diesen Trend in ihrer Marktuntersuchung weitgehend bestätigt.

(106) Nach dem Zusammenschluss wäre das fusionierte Unternehmen der einzige NMP-Hersteller im Europäischen Wirtschaftsraum, der das Produkt auch auf dem freien Markt anbietet. Die BASF würde über 50 % der weltweiten NMP-Produktionskapazitäten kontrollieren, während ihre Hauptwettbewerber für die Märkte in den USA produzieren. Zwar verfügt auch Osteuropa über geringfügige Produktionskapazitäten [...]*, doch fehlen bisher die Belege dafür, dass größere Mengen an NMP aus Osteuropa in den EWR importiert worden sind. Die BASF schätzt die Einfuhren aus Osteuropa im Jahr 2000 auf ca. [< 2 kt]*, doch gab keiner der befragten Abnehmer an, NMP von osteuropäischen Herstellern zu beziehen. Viele erklärten außerdem, die osteuropäischen Produkte seien sowohl von der Qualität her schlechter als auch teurer als andere Bezugsquellen und die Hersteller könnten keine fristgerechte und zuverlässige Lieferung garantieren.

(107) Die Marktuntersuchung hat außerdem gezeigt, dass die Produktionskapazitäten aller Hersteller mit Ausnahme von Eurodiol vollständig oder nahezu vollständig ausgelastet sind. Eine baldige Aufstockung der NMP-Produktionskapazitäten in Europa ist nicht in Sicht. [...]*, wo im Jahr 2002 mit der BDO-Produktion begonnen werden soll. Offiziell wurde jedoch verlautbart, dass Lyondell den geplanten Ausbau seiner Anlage zur Herstellung von BDO-verwandten Produkten erst einmal aufgeschoben hat. Lyondells eigenen Aussagen zufolge dürfte jedoch, selbst wenn grünes Licht für die Produktion gegeben würde, bis zur Kommerzialisierung der Produkte einige Zeit vergehen. Deshalb kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass sich Lyondell auf dem Markt betätigen und einen Wettbewerbsdruck auf das fusionierte Unternehmen ausüben wird.

(108) Der BASF zufolge werden auch im Mitsubishi-Werk in Japan neue NMP-Kapazitäten geschaffen, die Anfang 2002 kommerzialisiert werden sollen. Laut BASF würde dies eine Aufstockung der Kapazitäten [...]* bedeuten. Im Jahr 2000 gab es jedoch keine Einfuhren aus Asien, wohingegen Europa und Amerika im gleichen Zeitraum Nettoexporteure nach Asien waren. Außerdem ist nicht bekannt, ob diese Kapazitäten zur Deckung des Eigenbedarfs genutzt oder auf dem asiatischen Markt abgesetzt werden sollen.

(109) Im Verlauf der Marktuntersuchung war von Herstellern zu hören, dass eine rasche Steigerung der Produktion nicht ohne erhebliche zusätzliche Investitionskosten möglich sei. Die Kommission hat deshalb die Bereitschaft der Hersteller zur Änderung ihres Produktmixes geprüft. Dabei gab die Mehrheit an, dass sie auch bei einem dauerhaften 10%igen Anstieg der relativen Preise für NMP im EWR ihren Produktmix nicht ändern würde, zumal sich dies allein schon wegen der fehlenden überschüssigen Kapazitäten als schwierig erweisen dürfte. Auch ist es angesichts eines Preisunterschieds von rund 50 % im Jahr 2000 unwahrscheinlich, dass für den US-amerikanischen Markt bestimmte Produkte auf den EWR-Markt umgelenkt werden.

(110) Die NMP-Produktionskapazitäten von Eurodiol waren im Februar und März 2001 nur zu knapp [20-40 %]* ausgelastet. Die BASF prognostiziert für die Produktionsanlagen in Feluy bis zum Jahr 2003 einen Ausstoß von jährlich [20-35 kt/a]*, womit die Kapazitäten voll ausgelastet wären. Nach der Fusion müsste die BASF mit Hilfe des Eurodiol-Herstellungsverfahren bei effizientem Betrieb NMP billiger herstellen können als an anderen BASF-Produktionsstandorten. [...]*. Es könnte daher sein, dass die BASF nach der Fusion die Herstellung von BDO-verwandten Produkten in Feluy und die Herstellung von BDO in Ludwigshafen konzentriert. Doch [...]* könnte die BASF unabhängig von ihrer zukünftigen Strategie durch den Erwerb einer anderen Technologie besser auf Schwankungen der Nachfrage nach BDO und BDO-verwandten Produkten reagieren.

(111) Die von der Kommission durchgeführte Marktuntersuchung hat gezeigt, dass es den Kunden relativ gleichgültig ist, woher sie das NMP beziehen, sofern es sich nicht um osteuropäische Hersteller handelt. Außerdem bestehen bei NMP im EWR derzeit Engpässe. Nach Ansicht der BASF stammen alle Importe aus Amerika und beliefen sich im Jahr 2000 auf [5-15 kt]*. Auf die BASF entfielen davon nur [< 2 kt]*, die auf dem freien Markt abgesetzt wurden.

(112) Auf Importe aus den USA und Asien werden jedoch hohe Einfuhrzölle erhoben. Aussagen Dritter zufolge machen die Transportkosten und Zölle bis zu 20 % des Endpreises aus. Die von Importeuren gemachten Preisangaben für das Jahr 1999 zeigen jedoch, dass ihre Produkte höchstens 10 % über dem BASF-Preis für NMP lagen.

(113) Den Stellungnahmen Dritter war außerdem zu entnehmen, dass der Eintritt in den Markt nicht einfach und zudem mit Risiken verbunden sei, da der Bau einer neuen Produktionsanlage erhebliche Investitionen sowie das Vorhandensein einer erprobten Technologie erfordere, die ebenfalls kostspielig sei. Damit sich eine solche Anlage lohne, müssten die Kapazitäten außerdem weitgehend ausgelastet sein. Da die meisten größeren Kunden von ihren Lieferanten eine interne Zulassung verlangten, lasse sich jedoch ein Kundenstamm nicht von heute auf morgen aufbauen. In den letzten fünf Jahren war Eurodiol innerhalb des EWR der einzige Neuzugang auf dem Markt. Dritten zufolge wurden die Probleme von Eurodiol dadurch verursacht, dass sein Marktanteil letztlich nicht ausreichte, um kostendeckend zu produzieren.

(114) Die BASF gibt an, dass das Kundenspektrum bei Speziallösungsmitteln abgesehen von einigen weltweit tätigen Großabnehmern breit gestreut ist. Sie unterteilt ihre Kunden in Kunden der Kategorie A, B und C. Kunden der Kategorie A sind weltweit tätige Unternehmen mit mehreren Produktionsstätten in Europa/in der ganzen Welt, die große Mengen in Form von Massengutlieferungen benötigen. Ein Kunde der Kategorie A verbraucht mehr als [...]* Lösungsmittel jährlich. 1999 gehörten nur [...]* des BASF-Kundenstammes zur Kategorie A. Kunden der Kategorie B haben einen räumlich beschränkten Aktionsradius, verfügen aber in der Regel über mehr als eine Produktionsstätte und sind ebenfalls Abnehmer von Massengutlieferungen. 1999 entfielen [...]* der BASF-Kunden auf diese Kategorie, deren Verbrauch bei [...]* liegt. Die restlichen [...]* waren Kunden der Kategorie C mit auf das Inland beschränkten Geschäftstätigkeiten und einem Produktionsstandort sowie einer Abnahmemenge von jährlich weniger als [...]*, die als Massengut und/oder in Fässern geliefert wird.

(115) Die NMP-Kundenstruktur unterscheidet sich von der generellen Kundenstruktur bei Speziallösungsmitteln; es gibt viele kleinere Kunden, die jeweils keine großen Mengen beziehen. Daher dürfte der von der Nachfrageseite ausgehende Druck gering sein. Bei der Marktuntersuchung meinten die Abnehmer, sie hätten wegen der Versorgungsengpässe bei NMP und der geringen Auswahl an Lieferanten keine Nachfragemacht. Sollte jedoch wieder mehr NMP auf den Markt kommen, sehen sich einige Hauptabnehmer in einer starken Verhandlungsposition. Diese Kunden beziehen vor allem andere Produkte von der BASF; verglichen mit den Ausgaben für diese Produkte dürften ihre Ausgaben für NMP eher gering sein.

(116) [...]*. Die Marktuntersuchung der Kommission sieht ein jährliches Wachstum von 3 bis 4 % voraus. Da die Kapazitäten der meisten Hersteller derzeit vollständig oder nahezu vollständig ausgelastet sind, ist kaum damit zu rechnen, dass der steigende Bedarf von BASF-Wettbewerbern gedeckt werden kann.

(117) Infolgedessen dürfte sich das fusionierte Unternehmen bei der Deckung des Nachfragezuwachses gegenüber seinen Wettbewerbern im Vorteil befinden. [...]*. Es wird angenommen, dass diese Mengen bereits auf dem freien Markt verkauft wurden und dass künftige zusätzliche Kapazitäten ebenfalls für den freien Markt bestimmt sind.

Schlussfolgerung - NMP

(118) Das Vorhaben hätte daher zur Folge, dass sich die beiden einzigen EWR-weiten Hersteller von NMP, die dieses Produkt auch auf dem freien Markt absetzen, zusammentun und sich auf diese Weise eine starke Stellung auf dem Markt verschaffen. Die Kunden werden sich kaum aussuchen können, von wem sie ihren künftigen Mehrbedarf an NMP beziehen. Deshalb dürfte die Gefahr bestehen, dass durch den Zusammenschluss eine beherrschende Stellung der Parteien auf dem EWR-Markt für NMP begründet wird.

c) THF

(119) Nach Angaben der BASF kommt das auf dem freien Markt abgesetzte THF vornehmlich in Pharmazeutika [40-60 %]* sowie in industriellen Anwendungen, vor allem als Lösungsmittel in Kunststoffen und Lacken [20-40 %]* und in der elektronischen Industrie [< 20 %]*, zum Einsatz. Das Gros der THF-Produktion ist jedoch für den Eigenbedarf bestimmt und wird insbesondere zur Herstellung von PTMEG verwendet.

(120) Nach Schätzungen der BASF wurden im Jahr 1999 im EWR [25-35 kt]* THF im Wert von [50-60 Mio. EUR]* auf dem freien Markt abgesetzt. Tabelle 6 weist die weltweiten THF-Kapazitäten, das Absatzvolumen im EWR und die mengenmäßigen Marktanteile für 1999 aus.

Tabelle 6

Weltweite THF-Kapazitäten, Absatzvolumen im EWR und Marktanteile auf dem freien Markt (Schätzungen der BASF für 1999)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(121) Die BASF schätzt ihren eigenen Marktanteil 1999 auf [25-35 %]* (gemessen an der Menge) bzw. [25-35 %]* (gemessen am Verkaufswert). Der Marktanteil von Eurodiol wurde von der BASF auf [10-20 %]* (Absatzvolumen) bzw. [10-20 %]* (Verkaufswert) beziffert. Bei einem Zusammenschluss ergäbe sich bei THF somit ein gemeinsamer mengen- und wertmäßiger Marktanteil von [40-50 %]*.

(122) Die von der Kommission durchgeführte Marktuntersuchung hat die Angaben der BASF zu den Produktionskapazitäten, die in Tabelle 6 wiedergegeben sind, weitgehend bestätigt. Sie zeigte auch, dass die Kapazitäten in den vergangenen drei Jahren nicht gestiegen, sondern gleich geblieben sind. Die Angaben zu den Marktanteilen entsprechen ebenfalls dem Ergebnis der Marktuntersuchung. Den Erkenntnissen der Kommission zufolge beliefen sich die Marktanteile der Parteien im Jahr 1999 im EWR auf rund [25-35 %]* (BASF) bzw. [10-20 %]* (Eurodiol), woraus sich im Falle der Fusion ein gemeinsamer Marktanteil von ca. [40-50 %]* ergibt. Die BASF hat die Stellung ihres stärksten Konkurrenten auf dem Markt - ISP - offenbar leicht unterschätzt, wohingegen sich ihre Schätzung der Marktanteile von DuPont und Lyondell in der Marktuntersuchung weitgehend bestätigt fand. Die Herkunft der restlichen auf dem freien Markt im EWR abgesetzten [1-10 kt]* konnte von der BASF nicht bestimmt werden, und auch die Marktuntersuchung brachte diesbezüglich keine weiteren Erkenntnisse. Der Zusammenschluss würde daher die Vereinigung des Marktführers mit dem drittgrößten Hersteller bedeuten, wodurch der Abstand zum nächstgrößten verbleibenden Wettbewerber noch krasser würde.

(123) Im Jahr 2000 ergab sich auf dem THF-Markt eine neue Situation. Der gemeinsame Marktanteil stieg auf rund [45-55 %]* an (BASF ca. [25-35 %]*, Eurodiol [20-30 %]*). In diesem Zeitraum nahm die BASF von Eurodiol größere Mengen an THF (insgesamt [1-5 kt]*) ab, die bei der obigen Berechnung der Marktanteile nicht mit berücksichtigt wurden, da sich hieraus ein verzerrtes Bild der Marktsituation im Anschluss an die Fusion ergeben hätte. Allerdings konnte die BASF auf diese Weise ihren Absatz im Jahr 2000 gegenüber dem Vorjahr um [30-40 %]* von [5-15 kt]* auf [5-15 kt]* steigern, während der nächstgrößte Wettbewerber ISP leichte Einbußen hinnehmen musste. Seit 1999 konnte die BASF ihre Marktposition somit deutlich verbessern; sie wäre nach der Fusion doppelt so stark wie die ihres größten Konkurrenten.

(124) Nach dem Zusammenschluss würde die Zahl der Hersteller, die THF auf dem freien Markt anbieten, von vier auf drei schrumpfen. Die BASF hielte etwas weniger als 50 % der gesamten THF-Produktionskapazitäten im EWR und 45 % der weltweiten Kapazitäten in ihren Händen. Ihre Hauptwettbewerber wären ISP und Lyondell. DuPont produziert zwar auch für den freien Markt, aber nur geringe Mengen; das Gros der Produktion ist für den Eigenverbrauch bestimmt(8). Auch Osteuropa verfügt in kleinerem Umfang über Produktionskapazitäten (zum Beispiel in der Russischen Föderation, ca. 5 kt), doch fehlen bisher die Belege dafür, dass THF aus Osteuropa in den EWR importiert worden ist. Die BASF schätzte die Einfuhren aus Osteuropa auf [1-5 kt]*, da [< 3 kt]* für den Eigenverbrauch bestimmt sein dürften. Allerdings gab keiner der befragten Abnehmer an, THF von osteuropäischen Herstellern zu beziehen. Viele erklärten außerdem, die osteuropäischen Produkte seien sowohl qualitativ schlechter als andere Bezugsquellen und die Hersteller könnten keine fristgerechte und zuverlässige Lieferung garantieren.

(125) Die Marktuntersuchung hat außerdem gezeigt, dass die Produktionskapazitäten aller Hersteller mit Ausnahme von Eurodiol vollständig oder nahezu vollständig ausgelastet sind. Eine baldige Aufstockung der THF-Produktionskapazitäten in Europa ist ebenfalls nicht in Sicht. [...]*, wo im Jahr 2002 mit der BDO-Produktion begonnen werden soll. Offiziell wurde jedoch verlautbart, dass Lyondell den geplanten Ausbau seiner Anlage zur Herstellung von BDO-verwandten Produkten erst einmal auf Eis gelegt hat. Lyondells eigenen Aussagen zufolge dürfte jedoch, selbst wenn grünes Licht für die Produktion gegeben würde, bis zur Kommerzialisierung der Produkte einige Zeit vergehen. Es kann daher nicht fest davon ausgegangen werden, dass sich Lyondell auf dem Markt betätigen und einen Wettbewerbsdruck auf das fusionierte Unternehmen ausüben wird.

(126) Der BASF zufolge werden derzeit von Mitsubishi in Japan neue THF-Produktionskapazitäten ([...]*) geschaffen, die Anfang 2002 auf den Markt kommen sollen. Weitere Angaben betrafen TCC, Taiwan (Aufstockung der Kapazitäten [...]*; Beginn der Kommerzialisierung voraussichtlich 2001), Dairen, Taiwan ([...]* voraussichtliche Kommerzialisierung 2002), Nan Ya, Taiwan (voraussichtliche Kapazität [...]*; Beginn der Kommerzialisierung 2001) und schließlich Quihar Qianjin, China ([...]*, voraussichtliche Kommerzialisierung 2001). Im Jahr 2000 gab es jedoch keine Einfuhren aus Asien, wohingegen Europa und Amerika Nettoexporteure nach Asien waren. Außerdem ist nicht bekannt, ob diese Kapazitäten zur Deckung des Eigenbedarfs genutzt oder auf dem asiatischen Markt abgesetzt werden sollen.

(127) Der von der Kommission durchgeführten Marktuntersuchung zufolge haben die Abnehmer keine Präferenzen in Bezug auf die Herkunft des THF(9). Da in Europa jedoch große Mengen zu niedrigen Preisen produziert werden, hielten sich die Einfuhren in Grenzen. Die BASF schätzt die Einfuhren aus Amerika im Jahr 2000 auf [1-5 kt]* (davon entfallen [1-2 kt]* auf die BASF). Über Importe aus anderen Teilen der Welt ist nichts bekannt. Mit einer Exportmenge von [5-10 kt]* ([...]*) ist Europa Nettoexporteur von THF.

(128) Bei der Marktuntersuchung war von den Herstellern zu hören, dass eine rasche Steigerung der Produktion nicht ohne erhebliche zusätzliche Investitionskosten möglich sei. Die Kommission hat deshalb die Bereitschaft der Hersteller zur Umlenkung ihrer für den Eigenbedarf bestimmten Produktion auf den freien Markt geprüft. Dabei stellte sich heraus, dass auch bei einem dauerhaften 10%igen Anstieg der relativen Preise die Hersteller ihre Eigenproduktion weder auf den freien Markt umlenken noch die Gewichte bei der Produktion verschieben würden (sofern dies angesichts fehlender überschüssiger Kapazitäten überhaupt möglich ist). Deshalb dürfte der Schluss nahe liegend sein, dass Produkte, die derzeit für die eigene Produktion verwendet werden, künftig wohl kaum auf dem freien Markt angeboten werden. Die THF-Marktpreise werden daher durch die für den Eigenverbrauch bestimmte Produktion nicht beeinflusst.

(129) Die THF-Produktionskapazitäten von Eurodiol waren im Februar und März 2001 zu etwa [70-90 %]* ausgelastet. Die BASF prognostiziert für die Produktionsanlagen in Feluy bis zum Jahr 2003 einen Ausstoß von jährlich [35-45 kt]*, was [...]*(10) gemessen an den jetzigen Kapazitäten entspräche. Nach der Fusion müsste die BASF mit Hilfe des Eurodiol-Herstellungsverfahren bei effizientem Betrieb THF am Standort Eurodiol billiger herstellen können als in Ludwigshafen. [...]*.

(130) Den Stellungnahmen Dritter war außerdem zu entnehmen, dass der Eintritt in den Markt nicht einfach und zudem mit Risiken verbunden sei, da der Bau einer neuen Produktionsanlage erhebliche Investitionen sowie das Vorhandensein einer erprobten Technologie erfordere, die ebenfalls kostspielig sei. Damit sich eine solche Anlage lohne, müssten die Kapazitäten außerdem weitgehend ausgelastet sein. Da die meisten größeren Kunden von ihren Lieferanten eine interne Zulassung verlangten, lasse sich jedoch ein Kundenstamm nicht von heute auf morgen aufbauen. In den letzten fünf Jahren war Eurodiol innerhalb des EWR der einzige Neuzugang auf dem Markt. Dritten zufolge wurden die Probleme von Eurodiol dadurch verursacht, dass sein Marktanteil letztlich nicht ausreichte, um kostendeckend zu produzieren.

(131) Die BASF gibt an, dass das Kundenspektrum bei Speziallösungsmitteln abgesehen von einigen weltweit tätigen Großabnehmern breit gestreut ist. Sie unterteilt ihre Kunden in Kunden der Kategorie A, B und C. Kunden der Kategorie A sind weltweit tätige Unternehmen mit mehreren Produktionsstätten in Europa/in der ganzen Welt, die große Mengen in Form von Massengutlieferungen benötigen. Ein Kunde der Kategorie A verbraucht mehr als [...]* Lösungsmittel jährlich. 1999 gehörten nur [...]* des BASF-Kundenstammes zur Kategorie A. Kunden der Kategorie B haben einen räumlich beschränkten Aktionsradius, verfügen aber in der Regel über mehr als eine Produktionsstätte und sind ebenfalls Abnehmer von Massengutlieferungen. 1999 entfielen etwa [...]* der BASF-Kunden auf diese Kategorie, deren Verbrauch bei [...]* jährlich liegt. Die restlichen waren Kunden der Kategorie C mit auf das Inland beschränkten Geschäftstätigkeiten und einem Produktionsstandort sowie einer Abnahmemenge von jährlich weniger als [...]*, die als Massengut und/oder in Fässern geliefert wird.

(132) Die THF-Kundenstruktur unterscheidet sich von der generellen Kundenstruktur bei Speziallösungsmitteln, da es überhaupt keine Kunden der Kategorie A und nur wenige der Kategorie B gibt, dafür aber sehr viele Kleinkunden der Kategorie C. Daher dürfte der von der Nachfrageseite ausgehende Druck gering sein. Bei der Marktuntersuchung meinten die Abnehmer, sie hätten wegen der Versorgungsengpässe bei THF und der geringen Auswahl an Lieferanten keine Nachfragemacht. Sollte jedoch wieder mehr THF auf dem Markt kommen, sehen sich einige Hauptabnehmer in einer starken Verhandlungsposition. Diese Kunden beziehen vor allem andere Produkte von der BASF; verglichen mit den Ausgaben für diese Produkte dürften ihre Ausgaben für THF eher gering sein.

(133) [...]*. Die Marktuntersuchung der Kommission sieht bei THF ein jährliches Wachstum von 3 % bis 7 % voraus. Da die Kapazitäten der meisten Hersteller derzeit vollständig oder nahezu vollständig ausgelastet sind, ist kaum damit zu rechnen, dass der steigende Bedarf von BASF-Wettbewerbern gedeckt werden kann.

Schlussfolgerung - THF

(134) Das Vorhaben hätte daher zur Folge, dass sich zwei der drei THF-Hersteller innerhalb des EWR, die größere Mengen auch auf dem freien Markt absetzen(11), zusammentun und sich auf diese Weise eine starke Stellung auf dem Markt verschaffen. Die Kunden werden sich kaum aussuchen können, von wem sie ihren künftigen Mehrbedarf an NMP beziehen. Deshalb dürfte die Gefahr bestehen, dass durch den Zusammenschluss eine beherrschende Stellung der Parteien auf dem EWR-Markt für THF begründet wird.

D. DAS KONZEPT DER "SANIERUNGSFUSION"

(135) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte argumentierte die BASF, dass im vorliegenden Fall die Voraussetzung der "failing company defence" erfuellt sei, d. h., dass sie auch ohne die Fusion eine vergleichbare Stellung auf dem Markt erreichen würde und die Anlagen der in Frage stehenden Unternehmen in jedem Fall für den Markt verloren wären.

1. DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN DER SACHE KALI+SALZ

(136) Bisher hat die Kommission nur ein einziges Mal bei einer Fusionsentscheidung den Begriff der Sanierungsfusion zu Hilfe genommen, die gemeinhin als "failing company defence" bezeichnet wird. In ihrer Entscheidung in der Sache Kali+Salz/MDK/Treuhand (kurz "Kali+Salz")(12) kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Fusion nicht ursächlich für die Begründung einer beherrschenden Stellung war, da es dem übernehmenden Unternehmen auch ohne die Fusion gelungen wäre, eine marktbeherrschende Stellung einzunehmen. Fehlende Kausalität zwischen der Fusion und der Begründung einer marktbeherrschenden Stellung bedeutet, dass Letztere auf das - auch im Falle eines Verbots des Zusammenschlusses unvermeidbare - Ausscheiden eines Unternehmens als Marktteilnehmer zurückzuführen ist und nicht der Zusammenschluss selbst zur Begründung oder Verstärkung der beherrschenden Stellung führt, durch die der Wettbewerb erheblich beeinträchtigt wird.

(137) In ihrer Entscheidung stützte sich die Kommission bei der Verwendung des Konzepts der Sanierungsfusion auf folgende drei Kriterien(13):

a) das erworbene Unternehmen würde ohne den Erwerb durch ein anderes Unternehmen kurzfristig aus dem Markt ausscheiden,

b) es gibt keine weniger wettbewerbschädliche Erwerbsalternative und

c) die Marktanteile des erworbenen Unternehmens würden im Falle seines Ausscheidens aus dem Markt dem erwerbenden Unternehmen zuwachsen.

(138) Der Gerichtshof bestätigte in seinem Urteil vom 31. März 1998(14) die Argumentation der Kommission zum Begriff der Sanierungsfusion ("Kali+Salz-Urteil").

2. GENERELLES VERSTÄNDNIS DES BEGRIFFS DER SANIERUNGSFUSION

(139) Der Gerichtshof(15) geht in seiner Auslegung der Kriterien weiter als die Kommission in ihrer Kali+Salz-Entscheidung. Laut Gerichtshof kann eine Fusion dann als Sanierungsfusion gelten, wenn die Verschlechterung der Wettbewerbsstruktur, zu der es nach dem Zusammenschluss kommt, auch ohne diesen in gleicher Weise eintreten würde(16) (d. h. selbst bei einem Verbot des Zusammenschlusses).

(140) Generell setzt die Anwendung des Begriffs der "Sanierungsfusion" voraus, dass die zur Übernahme anstehenden Unternehmen vor dem Bankrott stehen ("failing firms") und die Fusion nicht ursächlich für die Verschlechterung der Wettbewerbsstruktur ist. Damit das Konzept der Sanierungsfusion greifen kann, müssen nach Auffassung der Kommission zwei Voraussetzungen erfuellt sein:

a) das erworbene Unternehmen würde ohne den Erwerb durch ein anderes Unternehmen kurzfristig aus dem Markt ausscheiden,

b) es gibt keine weniger wettbewerbschädliche Erwerbsalternative.

(141) Die Anwendung dieser beiden Kriterien schließt jedoch nicht aus, dass die Aktiva der fraglichen Unternehmen durch Dritte auch dann noch übernommen werden können, wenn das Konkursverfahren bereits eröffnet ist. Bei Übernahme der Aktiva durch Wettbewerber im Verlauf des Konkursverfahrens wären die wirtschaftlichen Auswirkungen ähnlich wie im Falle der Übernahme im Stadium der "failing firm" durch einen alternativen Käufer.

Die beiden erstgenannten Kriterien sind somit um ein weiteres zu ergänzen, nämlich dass die zur Übernahme anstehenden Aktiva bei Nichtzustandekommen der Fusion unweigerlich für den Markt verloren gehen würden.

(142) Für die Anwendung des Konzepts der "Sanierungsfusion" hält die Kommission somit folgende Kriterien für einschlägig:

a) das erworbene Unternehmen würde ohne den Erwerb durch ein anderes Unternehmen kurzfristig aus dem Markt ausscheiden,

b) es bietet sich kein Erwerb durch einen alternativen Käufer an, der positivere Folgen für den Wettbewerb hätte,

c) die zur Übernahme anstehenden Vermögenswerte würden ohne Fusion unweigerlich für den Markt verloren gehen.

(143) In jedem Fall setzt die Anwendung des Konzepts der Sanierungsfusion voraus, dass sich die Wettbewerbsstruktur durch die Fusion nicht mehr verschlechtert als ohne die Fusion.

3. ANWENDUNG DES KONZEPTS DER "SANIERUNGSFUSION" AUF DEN VORLIEGENDEN FALL

a) Eurodiol und Pantochim wären ohne die Übernahme durch ein anderes Unternehmen vom Markt verdrängt worden

(144) Die BASF argumentiert, dass Eurodiol und Pantochim ohne die Übernahme vom Markt verdrängt würden. Beide Unternehmen sind hoch verschuldet. Das gleiche gilt auch für deren italienische Muttergesellschaft, SISAS SPA Mailand, die den Konkurs beantragt hat. Gegen Eurodiol und Pantochim läuft ein Vergleichsverfahren nach belgischem Recht(17); bei dem beide Unternehmen der Aufsicht durch vier Vergleichsverwalter (Commissaires au sursis) unterstellt wurden. Der im Rahmen dieses Verfahrens (concordat judiciaire) vorgesehene Beobachtungszeitraum (période d'observation), in dessen Verlauf das Tribunal de commerce einen vorläufigen Zahlungsaufschub (sursis provisoire), d. h. eine vorläufige Aussetzung der Forderungen der Gläubiger, anordnete, endete am 16. Juni 2001(18). Wegen mangelnder Liquidität und in Anbetracht der Höhe der Schulden beider Unternehmen wurde im vorliegenden Fall auf einen Sanierungsplan (plan de redressement) verzichtet, der dem Tribunal de commerce von Charleroi theoretisch die Möglichkeit gegeben hätte, das Vergleichsverfahren (concordat judiciaire) zu verlängern und die Forderungen der Gläubiger im Wege eines sursis définitif auszusetzen(19). Es bestand somit die konkrete Gefahr, dass Eurodiol und Pantochim in Konkurs gehen. Das Tribunal de commerce von Charleroi, bei dem das Vergleichsverfahren anhängig war, hat gegenüber der Kommission bestätigt, dass in beiden Fällen der Konkurs unabwendbar wäre, wenn nicht bis zum 16. Juni 2001 für Eurodiol und Pantochim ein Käufer gefunden würde. Ohne die finanzielle Unterstützung der BASF wären beide Unternehmen mit Sicherheit vom Markt verdrängt worden.

(145) Die erste der drei in der Kali+Salz-Entscheidung genannten Bedingungen ist somit erfuellt.

b) Keine weniger wettbewerbsschädliche Alternative für die Übernahme von Eurodiol und Pantochim

(146) Die BASF macht ferner das Fehlen anderer Kaufinteressenten geltend. Da ein Sanierungsplan im vorliegenden Fall als realistische Alternative ausschied, ermächtigte das Tribunal de commerce von Charleroi die Vergleichsverwalter direkt nach der Eröffnung des Vergleichsverfahrens, nach einem geeigneten Käufer für die Anlagen von Eurodiol und Pantochim Ausschau zu halten(20). Daraufhin wurde mit einigen Wettbewerbern Kontakt aufgenommen; zwar zeigten einige Unternehmen Interesse und nahmen die in einem solchen Fall übliche Bewertung ("due diligence") vor, doch war mit Ausnahme der BASF keines der von den Vergleichsverwaltern angesprochenen Unternehmen bereit, ein akzeptables Angebot für die Unternehmen zu unterbreiten. Allein schon hieraus ließe sich der Schluss ziehen, dass ein anderer Käufer nicht zur Auswahl stand.

(147) Um jeden Zweifel am Fehlen eines alternativen Käufers auszuschließen, beschloss die Kommission nichtsdestotrotz, die Möglichkeit eines Erwerbs durch ein anderes Unternehmen im Detail zu prüfen. So hatte anfangs das südafrikanische Unternehmen Sasol Chemical Industries, das zur Sasol Limited Group ("Sasol") gehört, Interesse an einer Übernahme von Eurodiol und Pantochim bekundet. Nachdem Sasol jedoch die beiden Unternehmen der üblichen Bewertung unterzogen hatte, teilte es der Kommission mit Schreiben vom 25. Mai 2001 mit, dass es kein weiteres Interesse an einer Übernahme habe, weil die hierfür erforderlichen Investitionen den Rahmen seiner internationalen Unternehmensstrategie sprengen würden.

(148) Hieraus folgt, dass sich im Rahmen der bei Vergleichsverfahren nach belgischem Recht vorgeschriebenen gesetzlichen Fristen keine weniger wettbewerbsschädliche Übernahmealternative anbot. Die zweite Bedingung der Kali+Salz-Entscheidung ist somit ebenfalls erfuellt.

c) Unabwendbarer Verlust der zur Übernahme anstehenden Anlagen für den Markt

(149) Nach Auffassung der BASF hat der Gerichtshof die dritte Bedingung der Kali+Salz-Entscheidung (Zuwachs der gesamten Marktanteile des erworbenen Unternehmens zugunsten des erwerbenden Unternehmens) nicht als notwendige Voraussetzung für die Anwendung der "failing company defence"-Theorie erachtet. Es reiche vielmehr aus, dass nur ein Teil des Marktanteils dem erwerbenden Unternehmen zuwachse.

(150) Angesichts der besonderen Umstände des Kali+Salz-Falles erschien der Kommission seinerzeit die Prüfung der Frage, ob das erwerbende Unternehmen im Falle des Ausscheidens des erworbenen Unternehmens aus dem Markt dessen Marktanteil übernehmen würde, als die naheliegendste Methode, um nachzuweisen, dass das Konzept der "Sanierungsfusion" im vorliegenden Fall greifen könnte. Beim Kali+Salz-Fall lagen die Dinge nämlich insofern anders, als überhaupt nur zwei Unternehmen - die erwerbende und die "failing company" - auf dem Markt aktiv waren. In Anbetracht dieser Duopol-Situation war es klar, dass der Erwerber den Marktanteil des erworbenen Unternehmens unabhängig vom Zustandekommen der Fusion absorbieren würde.

(151) Im vorliegenden Fall käme es hingegen nach dem Ausscheiden von Eurodiol als Marktteilnehmer zu keiner Monopolsituation. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass die BASF nahezu den gesamten Marktanteil von Eurodiol absorbieren würde(21), da ein erheblicher Teil wahrscheinlich auch ihren Hauptwettbewerbern zuwachsen wird. Auf der anderen Seite würden jedoch die Anlagen der beiden "failing companies" in diesem Fall definitiv für den Markt verloren gehen. Durch diesen Verlust dürften sich die Marktbedingungen sehr wahrscheinlich erheblich verschlechtern, was zulasten der Abnehmer ginge. Die Kommission ist der Ansicht, dass dieser Sachverhalt für die Anwendung des Konzepts der Sanierungsfusion gleichermaßen relevant ist.

(152) Die Kommission hat folglich geprüft, ob die Möglichkeit besteht, dass die Eurodiol-Kapazitäten zur Herstellung der fraglichen Produkte nach dem Konkurs auf dem Markt erhalten bleiben. Dabei traten einige spezielle wirtschaftliche Aspekte zutage, die mit den Besonderheiten chemischer Anlagen dieser Art sowie den Eigenheiten des belgischen Konkursrechts zusammenhängen.

(153) Zunächst erscheint eine unmittelbare Übernahme von Eurodiol und Pantochim nach dem Konkurs durch eine dritte Partei unwahrscheinlich. Der Betrieb der beiden Anlagen ist nämlich nicht nur mit hohen Kosten verbunden, sondern bringt aufgrund des empfindlichen Produktionsprozesses von Eurodiol und Pantochim auch erhebliche Umweltrisiken mit sich. Ein weiteres Hindernis für eine unmittelbare Wiederinbetriebnahme der Anlagen ist die gesetzliche Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung der gesamten Belegschaft bei Übernahme des Unternehmens innerhalb von sechs Monaten nach dem Konkurs.

(154) Zweitens wäre eine Wiederinbetriebnahme der Anlagen zu einem späteren Zeitpunkt, d. h. nach Ablauf der Sechsmonatsfrist, verglichen mit einer sofortigen Übernahme relativ kostspielig. Wegen der angespannten wirtschaftlichen Situation bei SISAS wurden die erforderlichen Wartungsarbeiten in den letzten Jahren stark vernachlässigt. Eine Stilllegung der Produktion würde zusätzliche Kosten verursachen, weil bei Wiederinbetriebnahme der Anlage neue Katalysatoren eingebaut werden müssten. Die BASF berichtet, Pantochim und Eurodiol seien in der Zeit des Bestehens der Produktionsvereinbarung(22) wegen der zahlreichen technisch bedingten Produktionsstilllegungen nicht in der Lage gewesen, die vereinbarten Mengen herzustellen. [...]*. Abgesehen von den Kosten sind zudem noch die erheblichen Umweltrisiken zu berücksichtigen, die auf den empfindlichen Produktionsprozess zurückzuführen sind(23). Der Betrieb einer chemischen Anlage dieser Art erfordert zudem qualifizierte Arbeitskräfte. Da Teile der Belegschaft bereits abgewandert sind und andere sicherlich folgen werden, sobald die Unternehmen Konkurs angemeldet haben, ist der Anreiz für einen Investor, Eurodiol und Pantochim nach dem Konkurs zu übernehmen, relativ gering.

(155) Schließlich ist kaum davon auszugehen, dass ein Dritter nach der Schließung der Unternehmen im Anschluss an die Konkurseröffnung bestimmte Vermögenswerte herauskauft. Der Betrieb der Eurodiol- und Pantochim-Anlagen lohnt sich nur als Ganzes, da es sich um einen weitgehend geschlossenen Produktionsprozess handelt(24), was den Aufkauf einzelner Anlagen unmöglich macht.

(156) Deshalb ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Anlagen von Eurodiol, wie auch von Pantochim, einschließlich der Kapazitäten zur Herstellung der BDO-verwandten Produkte GBL, NMP und THF definitiv für den Markt verloren gehen.

d) Bewertung der Wettbewerbsstruktur im Falle der Fusion

(157) Die Kommission stellt fest, dass der Verlust der Anlagen und Produktionskapazitäten von Eurodiol und Pantochim zu erheblichen Kapazitätsengpässen bei Produkten führen würde, bei denen die Kapazitäten schon jetzt nicht mehr ausreichen. Diese Kapazitäten könnten so schnell nicht ersetzt werden. Die BASF und Lyondell haben beide gegenüber der Kommission geäußert, sie wollten in Europa neue Anlagen zur Herstellung von BDO-verwandten Produkten bauen. Während sich Lyondell zur Ausweitung ihrer BDO-Produktion in den Niederlanden auf BDO-verwandte Produkte bisher jedoch noch nicht konkret geäußert hat, hat die BASF bereits erklärt, dass sie im Falle eines Scheiterns der Übernahme von Eurodiol und Pantochim unmittelbar mit dem Ausbau ihrer Anlagen in Ludwigshafen (Deutschland) und Geismar (USA) beginnen werde(25). In jedem Fall stuenden zusätzliche Kapazitäten wahrscheinlich nicht vor [2002-2005]* zur Verfügung.

(158) Dieser Rückgang der Kapazitäten, der eine unmittelbare Folge des Wegfalls der Kapazitäten von Eurodiol ist, würde die Marktlage für geraume Zeit verschlechtern. Die auf dem freien Markt erhältlichen Mengen würden bei NMP um [10-15 %]*, bei GBL um [25-35 %]* und bei THF um [20-30 %]* zurückgehen. Sowohl die BASF als auch ihre Wettbewerber (ISP, Lyondell und DuPont) sind bereits heute mit ernsthaften Kapazitätsengpässen konfrontiert. Keiner von ihnen könnte daher - zumindest mittelfristig - die steigende Nachfrage auf diesen Märkten befriedigen. Die Marktuntersuchung der Kommission hat überdies ergeben, dass auch ein 10%iger Preisanstieg für die derzeitigen Marktteilnehmer kein Anreiz wäre, um zusätzliche Mengen der fraglichen Produkte auf den freien Markt im EWR zu bringen; sie deshalb weder die für den Eigenbedarf bestimmte Produktion dem freien Markt zuführen noch größere Mengen aus Drittländern importieren, da die Preise für diese Produkte außerhalb des EWR in der Regel höher liegen.

(159) Trotz des erheblichen Preisrückgangs zwischen 1998 und 2000 gab es - von dem prognostizierten langfristigen Marktwachstum von ca. [2,5-10 %]* abgesehen - keine Anzeichen für eine deutlich gestiegene Nachfrage nach GBL, NMP oder THF. Hieraus lässt sich ableiten, dass die Nachfrage nach diesen Produkten unelastisch ist. Aufgrund der unelastischen Nachfrage und der beschriebenen Kapazitätsengpässe muss damit gerechnet werden, dass auf den Verlust der Eurodiol-Produktionskapazitäten für BDO-verwandte Produkte unmittelbar erhebliche Preissteigerungen folgen werden.

(160) Nach Auffassung der Kommission wären die Marktbedingungen für die Kunden im Falle einer Fusion günstiger.

(161) Der Umstand, dass kein starker Rückgang der Kapazitäten erfolgt, wird sich auf die Verfügbarkeit der fraglichen Produkte positiv auswirken. In ihren Antworten auf die Marktuntersuchung der Kommission wurde von dritter Seite unmissverständlich klargestellt, dass das schlimmste Szenario für die Abnehmer der Wegfall der Eurodiol-Kapazitäten(26) wäre, weil sich hieraus unweigerlich Versorgungsprobleme und Preissteigerungen ergeben würden. In solch einem Fall ist es wahrscheinlich, dass der Preiswettbewerb aufhört und stattdessen eine massive Preissteigerung einsetzt.

(162) Auf der anderen Seite deuten die ökonomischen Aspekte des Falles nicht darauf hin, dass die BASF nach der Fusion größere Preissteigerungen durchzusetzen versucht. Eurodiols Hauptproblem und damit die Ursache seiner finanziellen Schwierigkeiten waren die nicht voll ausgelasteten Kapazitäten für BDO und BDO-verwandte Produkte. Nach dem von der BASF für die Zeit nach der Übernahme von Eurodiol und Pantochim ausgearbeiteten Geschäftsplan müssen die Anlagen nahezu voll ausgelastet sein, wenn sie rentabel sein sollen und wenn der Einsparungseffekt der Technologie voll zum Tragen kommen soll. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die BASF nach der Fusion versuchen wird, die Kosten durch eine Absatzsteigerung bei THF, GBL und NMP zu senken. Unter diesen Umständen dürfen die Kunden nach der Fusion bessere Versorgungsbedingungen und Preise erwarten als bei einem Konkurs, bei dem die Anlagen von Eurodiol dem Markt entzogen würden. Die Kommission vertritt daher die Auffassung, dass unter den gegebenen Umständen die Verschlechterung der Wettbewerbsstruktur im Falle der Fusion geringer ausfällt als ohne die Fusion.

4. SCHLUSSFOLGERUNG

(163) Unter den gegebenen Umständen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass beiden Unternehmen ohne die Fusion der Konkurs droht, es im Rahmen des Konkursverfahrens nach belgischem Recht kein fristgerechtes Alternativangebot gegeben hat und die zu erwerbenden Aktiva ansonsten für den Markt verloren wären, sowie in Anbetracht der erheblichen Kapazitätsengpässe in der Branche und der unelastischen Nachfrage kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Verschlechterung der Wettbewerbsstruktur infolge des notifizierten Zusammenschlussvorhabens geringer ausfällt als ohne die Fusion. Unter Berücksichtigung aller Faktoren in diesem besonderen Fall ist somit davon auszugehen, dass die Marktbedingungen im Falle der Fusion vorteilhafter sind als bei einem völligen Wegfall der zu erwerbenden Anlagen.

V. FAZIT

(164) Aus den oben genannten Gründen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass das Zusammenschlussvorhaben weder zur Begründung noch zur Verstärkung einer beherrschenden Stellung führt, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde. Der Zusammenschluss ist daher gemäß Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 8 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung sowie gemäß Artikel 57 des EWR-Abkommens mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen für vereinbar zu erklären -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das angemeldete Vorhaben, wonach die BASF Aktiengesellschaft die alleinige Kontrolle über die Unternehmen Eurodiol SA und Pantochim SA erwirbt, wird mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen für vereinbar erklärt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist gerichtet an: BASF Aktiengesellschaft Carl-Bosch-Straße 38 D - 67056 Ludwigshafen.

Brüssel, den 11. Juli 2001

Für die Kommission

Mario Monti

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 1; Berichtigung: ABl. L 257 vom 21.9.1990, S. 13.

(2) ABl. L 180 vom 9.7.1997, S. 1, Berichtigung: ABl. L 40 vom 13.2.1998, S. 17.

(3) ABl. C 116 vom 17.5.2002.

(4) Die Berechnung des Umsatzes erfolgte entsprechend Artikel 5 Absatz 1 der Fusionskontrollverordnung sowie der Mitteilung der Kommission über die Berechnung des Umsatzes im Sinne der Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (ABl. C 66 vom 2.3.1998, S. 25). Soweit in den Zahlen der Umsatz vor dem 1.1.1999 berücksichtigt wurde, erfolgte die Berechnung anhand der durchschnittlichen Wechselkurse in ECU, die im Verhältnis 1:1 in Euro umgerechnet wurden.

(5) Siehe beispielsweise Richtlinie 75/319/EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten (ABl. L 147 vom 9.6.1975, S. 13). Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2000/38/EG (ABl. L 139 vom 10.6.2000, S. 28).

(6) [...]*.

(7) [...]*.

(8) DuPont stellt THF in seinem Werk in Asturien (Spanien) her.

(9) Einzige Ausnahme: das von russischen Herstellern produzierte THF stößt in der Regel auf Ablehnung, da es nicht den europäischen Qualitätsnormen entspricht und keine Liefergarantie gegeben werden kann.

(10) [...]*.

(11) DuPont stellt THF in seinem Werk in Asturien (Spanien) größtenteils zur Deckung des Eigenbedarfs und nur in geringem Umfang für den freien Markt her.

(12) Entscheidung der Kommission 94/449/EG in der Sache IV/M.308 - Kali+Salz/MDK/Treuhand.

(13) Paragraph 71.

(14) Verbundene Rechtssachen C-68/94 und C-30/95 - Französische Republik/Kommission und SCPA gegen Kommission, SlG. 1998, I-1375.

(15) Kali+Salz-Urteil, Entscheidungsgründe 112 bis 116.

(16) Kali+Salz-Urteil, Entscheidungsgründe 112 bis 116, insbesondere 115.

(17) "Loi relative au concordat judiciaire/Wet betreffende het gerechtelijk akkoord" vom 17. Juli 1997, Moniteur Belge/Belgisch Staatsblad vom 28.10.1997, S. 28550.

(18) Urteil des Tribunal de Commerce von Charleroi - Sache B/00/00079 - vom 21. Februar 2001.

(19) Artikel 29 und 34 der "Loi relative au concordat judiciaire/Wet betreffende het gerechtelijk akkoord".

(20) Der Beobachtungszeitraum beim "concordat judiciaire" beträgt maximal sechs Monate. Eine einmalige Verlängerung um weitere drei Monate ist möglich. Nach Ablauf dieser Frist muss das Gericht den Konkurs des Unternehmens erklären. Im vorliegenden Fall begann der Beobachtungszeitraum am 16. September 2000 und endete am 16. Juni 2001.

(21) Pantochim ist kein Hersteller von GBL, NMP und THF (siehe Erwägungsgrund 4).

(22) Während des Vergleichsverfahrens schloss Eurodiol mit der BASF eine Produktionsvereinbarung, in der sich die BASF verpflichtete, einen Teil der überschüssigen Produktion abzunehmen

(23) Die betreffenden Anlagen fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ABl. L 10 vom 14.1.1997, S. 13).

(24) Gemeinsames Energieversorgungssystem (Heizzentrale, zentrale Dampfversorgung), gemeinsame Abwasseraufbereitungsanlage und gemeinsame Logistik.

(25) Im Falle einer Übernahme des Feluy-Werks wird die BASF hingegen ihre Kapazitäten in Ludwigshafen nicht aufstocken.

(26) Pantochim ist kein Hersteller von GBL, NMP und THF (siehe Erwägungsgrund 4).

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