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Document 32017R1515

Verordnung (EU) 2017/1515 der Kommission vom 31. August 2017 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft für das Bezugsjahr 2018 (Text von Bedeutung für den EWR. )

C/2017/5895

OJ L 226, 1.9.2017, p. 6–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/1515/oj

1.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 226/6


VERORDNUNG (EU) 2017/1515 DER KOMMISSION

vom 31. August 2017

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft für das Bezugsjahr 2018

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung europäischer Statistiken zur Informationsgesellschaft geschaffen.

(2)

Es ist erforderlich, mit Durchführungsmaßnahmen festzulegen, welche Daten zur Erstellung der Statistiken im Rahmen von Modul 1: „Unternehmen und die Informationsgesellschaft“ und Modul 2: „Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft“ bereitzustellen sind und welche Fristen für ihre Übermittlung gelten.

(3)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Für die Erstellung der in Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 genannten europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft im Rahmen von Modul 1: „Unternehmen und die Informationsgesellschaft“ und Modul 2: „Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft“ sind die in den Anhängen I und II aufgeführten Daten zu übermitteln.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 31. August 2017

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 49.


ANHANG I

MODUL 1: UNTERNEHMEN UND DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

A.   THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN

1.

Für das Bezugsjahr 2018 sind Daten für folgende, der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 entnommene Themen bereitzustellen:

a)

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen;

b)

Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen;

c)

elektronischer Handel;

d)

e-Business-Prozesse und organisatorische Aspekte;

e)

IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen;

f)

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität).

2.

Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben:

a)

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen

i)

für alle Unternehmen:

Nutzung von Computern;

ii)

für Unternehmen, die Computer nutzen:

(fakultativ) Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigten, die einen Computer für Arbeitszwecke nutzen.

b)

Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

i)

für Unternehmen, die Computer nutzen:

Internetzugang;

ii)

für Unternehmen mit Internetzugang:

Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die Computer mit Internetzugang für Arbeitszwecke nutzen;

Internetanschluss: Jede Art von Festanschluss;

Internetanschluss: Bereitstellung tragbarer Geräte, die eine mobile Verbindung über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglichen;

Vorhandensein einer eigenen Website;

Bezahlung von Werbeinhalten im Internet;

iii)

für Unternehmen, die über eine beliebige Art eines festen Internetanschlusses verfügen:

maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten festen Internetverbindung, in Mbit/s in den Spannen: [0, < 2], [2, < 10], [10, < 30], [30, < 100], [≥ 100];

iv)

für Unternehmen, die ihren Beschäftigten tragbare Geräte zur Verfügung stellen, die eine mobile Verbindung über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglichen:

Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die ein tragbares Gerät vom Unternehmen erhielten, das eine Internetverbindung über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglicht;

Bereitstellung tragbarer Geräte für den Zugriff auf das E-Mail-System des Unternehmens;

Bereitstellung tragbarer Geräte für den Zugriff auf Dokumente des Unternehmens und deren Bearbeitung;

Bereitstellung tragbarer Geräte für die Nutzung von Unternehmens-Softwareanwendungen;

v)

für Unternehmen mit eigener Website Angaben zur Bereitstellung folgender Funktionen:

Beschreibung von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten;

Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung;

Möglichkeit für Nutzer, Waren oder Dienstleistungen online zu gestalten oder an ihren Bedarf anzupassen;

Verfolgungsfunktion oder Statusinformationen für aufgegebene Bestellungen;

personalisierte Website-Inhalte für regelmäßige/wiederkehrende Nutzer;

Links oder Verweise auf die Profile des Unternehmens in sozialen Medien;

vi)

für Unternehmen, die im Internet unter Verwendung einer der folgenden Werbemethoden Werbeinhalte bezahlen:

Werbemethode auf der Grundlage der Webseiteninhalte oder der von Nutzern gesuchten Stichworte;

Werbemethode auf der Grundlage der Verfolgung vergangener Aktivitäten der Nutzer oder ihres Profils;

Werbemethode auf der Grundlage der Geolokalisierung der Nutzer;

andere, oben nicht angegebene Werbemethoden im Internet.

c)

elektronischer Handel

i)

für Unternehmen, die Computer nutzen:

Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps (Web-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme (EDI-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites, Apps oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr;

ii)

für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über Websites oder Apps aufgegebene Bestellungen entgegengenommen haben:

Umsatzwert in absoluten Zahlen oder als Prozentanteil am Gesamtumsatz der Verkäufe im elektronischen Handel, der auf Bestellungen über Websites oder Apps zurückgeht, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Prozentanteil des Umsatzes aus über Websites oder Apps entgegengenommenen Bestellungen, aufgeschlüsselt nach Verkäufen an private Verbraucher (Handel zwischen Unternehmen und Verbrauchern: B2C), und Verkäufe an andere Unternehmen (Handel zwischen Unternehmen: B2B), und Verkäufe an Behörden (Handel mit Behörden B2G), im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen über eigene Websites oder Apps des Unternehmens (auch die von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, Extranets) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps elektronischer Marktplätze, die von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Prozentanteil des Umsatzes aus über Websites oder Apps im vorausgegangenen Kalenderjahr aufgegebenen Bestellungen, aufgeschlüsselt nach Bestellungen, die über eigene Websites oder Apps des Unternehmens (auch die von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, Extranets) entgegengenommen werden, und Bestellungen, die über von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzten Websites oder Apps elektronischer Marktplätze entgegengenommen werden;

iii)

für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über EDI-Systeme aufgegebene Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen entgegengenommen haben:

Umsatzwert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über EDI-Systeme zurückgeht;

iv)

für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen über Websites, Apps oder EDI-Systeme (außer per manuell geschriebener E-Mail) aufgegeben haben;

(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen, deren Wert mindestens 1 % des Gesamteinkaufswertes ausmacht, über Websites, Apps oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr.

d)

e-Business-Prozesse und organisatorische Aspekte

i)

für Unternehmen, die Computer nutzen:

Nutzung der 3D-Drucker des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Nutzung von Druckereidienstleistungen, die von anderen Unternehmen bereitgestellt werden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Nutzung von Industrierobotern;

(fakultativ) Nutzung von Service-Robotern;

(fakultativ) Big-Data-Analyse unter Verwendung der Unternehmensdaten aus intelligenten Geräten oder Sensoren als Datenquelle, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Big-Data-Analyse unter Verwendung von Geolokalisierungsdaten als Datenquelle, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Big-Data-Analyse unter Verwendung aus den sozialen Medien generierter Daten als Datenquelle, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Big-Data-Analyse unter Verwendung anderer, unter dieser Ziffer nicht aufgeführter Daten als Datenquelle, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat (e-Invoices) versendet wurden, ausgenommen die Übermittlung von PDF-Dateien, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung ungeeigneten Standardformat versendet wurden, einschließlich der Übermittlung von PDF-Dateien, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Rechnungen, die in Papierform versendet wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat (e-Invoices) empfangen wurden, ausgenommen die Übermittlung von PDF-Dateien, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung ungeeigneten Standardformat empfangen wurden, einschließlich der Übermittlung von PDF-Dateien, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Rechnungen, die in Papierform empfangen wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

ii)

für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr den 3D-Druck nutzten:

Druck von Prototypen oder Modellen für den Verkauf;

Druck von Prototypen oder Modellen für den internen Gebrauch;

Druck von Waren für den Verkauf, ohne Prototypen oder Modelle;

Druck von Waren für den Gebrauch in den Produktionsprozessen des Unternehmens, ohne Prototypen und Modelle;

iii)

für Unternehmen, die Service-Roboter nutzen:

(fakultativ) Nutzung für Überwachungs-, Sicherheits- oder Inspektionsaufgaben;

(fakultativ) Nutzung für die Beförderung von Personen oder Waren;

(fakultativ) Nutzung für Reinigungs- oder Abfallentsorgungsaufgaben;

(fakultativ) Nutzung für Lagerverwaltungssysteme;

(fakultativ) Nutzung für Montagearbeiten durch Service-Roboter;

(fakultativ) Nutzung für Büro-Roboter-Aufgaben;

(fakultativ) Nutzung für Bauarbeiten oder zur Reparatur von Schäden;

iv)

für Unternehmen, die Big-Data-Analysen durchführen, im vorausgegangenen Kalenderjahr:

(fakultativ) Durchführung der Big-Data-Analyse durch Mitarbeiter des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Durchführung der Big-Data-Analyse durch externe Dienstleister im vorausgegangenen Kalenderjahr;

v)

(fakultativ) für Unternehmen, die elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat (e-Invoices) verschickt haben, ausgenommen die Übermittlung von PDF-Dateien, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) prozentualer Anteil der e-Invoices an allen versandten Rechnungen, oder Prozentsatz der e-Invoices von allen versandten Rechnungen in folgenden Spannen: [0, < 10], [10, < 25], [25, < 50], [50, < 75], [≥ 75], im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) an andere Unternehmen versandte e-Invoices (Business to Business: B2B), im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) an Behörden Unternehmen versandte e-Invoices (Business to Government: B2G), im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) an private Verbraucher versandte e-Invoices (Business to Consumers: B2C), im vorausgegangenen Kalenderjahr;

vi)

für Unternehmen, die elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat (e-Invoices) erhalten haben, ausgenommen die Übermittlung von PDF-Dateien, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) prozentualer Anteil der e-Invoices an allen eingegangenen Rechnungen, oder Prozentsatz der e-Invoices von allen eingegangenen Rechnungen in folgenden Spannen: [0, < 10], [10, < 25], [25, < 50], [50, < 75], [≥ 75], im vorausgegangenen Kalenderjahr.

e)

IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen

i)

für Unternehmen, die Computer nutzen:

Beschäftigung von IKT-Fachleuten;

Durchführung beliebiger Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung IKT-bezogener Kompetenzen für IKT-Fachleute im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Durchführung beliebiger Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung IKT-bezogener Kompetenzen für sonstige Beschäftigte im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Einstellung oder versuchte Einstellung von IKT-Fachleuten im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Durchführung nachfolgender IKT-Funktionen im vorausgegangenen Kalenderjahr (untergliedert in „hauptsächlich durch eigene Beschäftigte, einschließlich der Beschäftigten von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen“; „hauptsächlich durch externe Dienstleister“; „nicht zutreffend“):

Wartung der IKT-Infrastruktur (Server, Computer, Drucker, Netzwerke);

Unterstützung für Bürosoftware;

Entwicklung von ERP-Software/-Systemen;

Unterstützung für ERP-Software/-Systeme;

Entwicklung von Weblösungen;

Unterstützung für Weblösungen;

IKT-Sicherheit und Datenschutz:;

ii)

für Unternehmen, die Computer nutzen und im vorausgegangen Kalenderjahr IKT-Fachleute eingestellt oder einzustellen versucht haben:

schwer zu besetzende offene Stellen für IKT-Fachleute.

f)

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

i)

für Unternehmen mit Internetzugang:

Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen, ausgenommen kostenlose Dienstleistungen;

ii)

für Unternehmen mit Internetzugang, die Cloud-Computing-Dienstleistungen erwerben:

Nutzung von E-Mail als Cloud-Computing-Dienstleistung;

Nutzung von Bürosoftware als Cloud-Computing-Dienstleistung;

Hosting der Unternehmensdatenbank(en) als Cloud-Computing-Dienstleistung;

Speichern von Dateien als Cloud-Computing-Dienstleistung;

Nutzung von Software-Anwendungen für Finanzen oder Buchhaltung als Cloud-Computing-Dienstleistung;

Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (CRM-Software zur Verwaltung von Informationen über Kunden) als Cloud-Computing-Dienstleistung;

Nutzung von Rechenkapazität zum Betrieb der unternehmenseigenen Software als Cloud-Computing-Dienstleistung;

Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen aus gemeinsam genutzten Servern von Dienstleistern;

Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen aus Servern von Dienstleistern, die ausschließlich für das Unternehmen bestimmt sind.

3.

Folgende Hintergrundinformationen sind von allen Unternehmen zu erheben oder aus alternativen Quellen zu gewinnen:

Hauptwirtschaftszweig des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr;

durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Gesamtwert des Umsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr (ohne Umsatzsteuer).

B.   GELTUNGSBEREICH

Die Variablen nach Teil A Absätze 2 und 3 sind für folgende Kategorien von Unternehmen zu erheben:

1.

Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen:

Kategorie der NACE Rev. 2

Bezeichnung

Abschnitt C

Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Abschnitte D, E

Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Abschnitt F

Baugewerbe/Bau

Abschnitt G

Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Abschnitt H

Verkehr und Lagerei

Abschnitt I

Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie;

Abschnitt J

Information und Kommunikation

Abschnitt L

Grundstücks- und Wohnungswesen

Abteilungen 69-74

Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Abschnitt N

Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Gruppe 95.1

Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

2.

Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.

3.

Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats.

C.   BEZUGSZEITRÄUME

Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist 2017. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum 2018.

D.   UNTERGLIEDERUNGEN DER DATEN

Für die in Teil A Absatz 2 genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu erheben:

1.

Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen: gemäß den folgenden Aggregaten der NACE Rev. 2:

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

für eventuelle Berechnung nationaler Aggregate

10 + 11 + 12 + 13 + 14 + 15 + 16 + 17 + 18

19 + 20 + 21 + 22 + 23

24 + 25

26 + 27 + 28 + 29 + 30 + 31 + 32 + 33

35 + 36 + 37 + 38 + 39

41 + 42 + 43

45 + 46 + 47

47

49 + 50 + 51 + 52 + 53

55

58 + 59 + 60 + 61 + 62 + 63

68

69 + 70 + 71 + 72 + 73 + 74

77 + 78 + 79 + 80 + 81 + 82

26.1 + 26.2 + 26.3 + 26.4 + 26.8 + 46.5 + 58.2 + 61 + 62 + 63.1 + 95.1

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

für eventuelle Berechnung europäischer Aggregate

10 + 11 + 12

13 + 14 + 15

16 + 17 + 18

26

27 + 28

29 + 30

31 + 32 + 33

45

46

55 + 56

58 + 59 + 60

61

62 + 63

77 + 78 + 80 + 81 + 82

79

95.1

2.

Aufschlüsselung nach Größenklassen: Die Daten sind nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufzuschlüsseln:

Größenklasse

10 oder mehr Beschäftigte

10 bis 49 Beschäftigte

50 bis 249 Beschäftigte

250 oder mehr Beschäftigte

Wenn eine Erfassung vorgenommen wird, sind die Daten gemäß folgender Tabelle aufzuschlüsseln:

Größenklasse

0 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

2 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

0 bis 1 Beschäftigte (fakultativ)

E.   PERIODIZITÄT

Die in diesem Anhang festgelegten Daten sind einmalig für 2018 vorzulegen.

F.   FRISTEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ERGEBNISSE

1.

Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten — aggregierten Daten im Sinne des Artikels 6 und des Anhangs I Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind bis zum 5. Oktober 2018 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen.

2.

Die Metadaten im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind vor dem 31. Mai 2018 an Eurostat zu übermitteln.

3.

Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne des Artikels 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist bis zum 5. November 2018 an Eurostat zu übermitteln.

4.

Die Daten und Metadaten sind gemäß dem von Eurostat vorgegebenen Standardaustauschformat über die zentrale Kontaktstelle an Eurostat zu übermitteln. Bei der Bereitstellung der Metadaten und des Qualitätsberichts ist die von Eurostat definierte Metadatenstruktur zu verwenden.


ANHANG II

MODUL 2: EINZELPERSONEN, HAUSHALTE UND DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

A.   THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN

1.

Für das Bezugsjahr 2018 sind Daten für folgende, der Aufstellung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 entnommene Themen bereitzustellen:

a)

Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;

b)

Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;

c)

IKT-Sicherheit und Vertrauen in IKT;

d)

IKT-Kompetenz und -Kenntnisse;

e)

Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (e-Government);

f)

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität).

2.

Folgende Variablen sind zu erheben:

a)

Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

i)

für alle Haushalte:

Internetzugang zu Hause (mit einem beliebigen passenden Gerät: Computer, aber auch Smartphone, Spielkonsole oder e-Book-Lesegerät);

ii)

für Haushalte mit Internetzugang:

Internetanschluss: fester Breitbandanschluss;

Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss (über Mobilfunknetz — mindestens 3G);

(fakultativ) Internetanschluss: Einwählanschluss über normale Telefonverbindung oder ISDN;

(fakultativ) Internetanschluss: mobiler Schmalbandanschluss (über Mobilfunknetz — niedriger als 3G);

iii)

für Arbeitnehmer oder Selbständige, einschließlich mithelfende Familienangehörige, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

Nutzung von Computern, Laptops, Smartphones, Tablets oder anderen Mobilgeräten bei der Haupterwerbstätigkeit;

Nutzung anderer rechnergestützter Geräte oder Maschinen, etwa in Produktionsanlagen, Beförderungs- oder anderen Dienstleistungen, einschließlich tragbare Geräte, z. B. zur Bestandsüberwachung, bei der Haupterwerbstätigkeit;

iv)

für Arbeitnehmer oder Selbständige, einschließlich mithelfende Familienangehörige, die Computer, Laptops, Smartphones, Tablets oder andere Mobilgeräte bei der Haupterwerbstätigkeit benutzen und in den letzten zwölf Monaten das Internet genutzt haben:

Austausch von E-Mails oder Eingabe von Daten in Datenbanken, bei der Haupterwerbstätigkeit, mindestens einmal pro Woche;

Erstellung oder Bearbeitung elektronischer Dokumente, bei der Haupterwerbstätigkeit, mindestens einmal pro Woche;

Nutzung sozialer Medien für die Arbeit, bei der Haupterwerbstätigkeit, mindestens einmal pro Woche;

Nutzung von Anwendungen für die Entgegennahme von Aufgaben oder Anweisungen, außer E-Mails, bei der Haupterwerbstätigkeit, mindestens einmal pro Woche;

Nutzung von berufsspezifischer Software (etwa für Gestaltung, Datenanalyse, Verarbeitung), bei der Haupterwerbstätigkeit, mindestens einmal pro Woche;

Entwicklung oder Wartung von IT-Systemen oder Software, bei der Haupterwerbstätigkeit, mindestens einmal pro Woche;

hat keine der genannten Tätigkeiten mindestens einmal pro Woche bei der Haupterwerbstätigkeit ausgeübt;

v)

für Arbeitnehmer oder Selbständige, einschließlich mithelfende Familienangehörige, die Computer, Laptops, Smartphones, Tablets, andere Mobilgeräte oder andere rechnergestützte Geräte oder Maschinen (etwa in Produktionsanlagen, Beförderungs- oder anderen Dienstleistungen) bei der Haupterwerbstätigkeit benutzen und in den letzten zwölf Monaten das Internet genutzt haben:

Änderung der Aufgaben bei der Haupterwerbstätigkeit aufgrund der Einführung neuer Software oder rechnergestützter Geräte, in den letzten zwölf Monaten;

(fakultativ) Beteiligung bei der Auswahl, Änderung oder Prüfung der Software oder der rechnergestützten Geräte bei der Arbeit, bei der Haupterwerbstätigkeit, in den letzten zwölf Monaten;

(fakultativ) Änderungen bei der Zeit, die mit repetitiven Aufgaben verbracht wird, bei der Haupterwerbstätigkeit, in den letzten zwölf Monaten; Zunahme, Abnahme, keine bedeutenden Änderungen;

(fakultativ) Änderungen bei der selbständigen Organisation der eigenen Aufgaben, bei der Haupterwerbstätigkeit, in den letzten zwölf Monaten; Zunahme, Abnahme, keine bedeutenden Änderungen;

(fakultativ) Änderungen bei der Überwachung der eigenen Leistung, bei der Haupterwerbstätigkeit, in den letzten zwölf Monaten; Zunahme, Abnahme, keine bedeutenden Änderungen;

(fakultativ) Änderungen bei der Zeit, die mit dem Erwerb neuer, für die Arbeit benötigter Kompetenzen verbracht wird, bei der Haupterwerbstätigkeit, in den letzten zwölf Monaten; Zunahme, Abnahme, keine bedeutenden Änderungen;

(fakultativ) Änderungen bei der Reibungslosigkeit der Zusammenarbeit mit Kollegen oder Geschäftspartnern, bei der Haupterwerbstätigkeit, in den letzten zwölf Monaten; Zunahme, Abnahme, keine bedeutenden Änderungen;

(fakultativ) Änderungen beim Umfang der unregelmäßigen Arbeitszeiten (Nacht, Wochenende, Schichtarbeit), bei der Haupterwerbstätigkeit, in den letzten zwölf Monaten; Zunahme, Abnahme, keine bedeutenden Änderungen;

durchschnittliche Häufigkeit des Arbeitens von zu Hause aus, in den letzten zwölf Monaten: täglich oder fast täglich, mindestens einmal pro Woche (aber nicht täglich), weniger als einmal pro Woche, nie.

b)

Nutzung des Internets für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

i)

für alle Einzelpersonen:

letzte Nutzung des Internets an einem beliebigen Ort mit einem beliebigen passenden Gerät: in den letzten drei Monaten, vor drei bis zwölf Monaten, vor mehr als einem Jahr, Internet wurde noch nie genutzt;

ii)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

durchschnittliche Häufigkeit der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: täglich oder fast täglich, mindestens einmal pro Woche (aber nicht täglich), weniger als einmal pro Woche;

Nutzung eines Desktop-Computers für den Internetzugang in den letzten drei Monaten

Nutzung eines Laptop- Computers für den Internetzugang in den letzten drei Monaten

Nutzung eines Tablets für den Internetzugang in den letzten drei Monaten

Nutzung eines Mobiltelefons oder Smartphones für den Internetzugang in den letzten drei Monaten

Nutzung anderer Mobilgeräte (z. B. Medien- oder Spielkonsole, E-Book-Lesegerät, intelligente Armbanduhr) für den Internetzugang in den letzten drei Monaten

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um E-Mails zu senden und/oder zu empfangen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internettelefonie, Internet-Videoanrufe (über Webcam) (unter Nutzung von Anwendungen);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um an sozialen Netzwerken teilzunehmen (Erstellen eines Benutzerprofils, Absetzen von Mitteilungen oder anderen Beiträgen);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über Waren oder Dienstleistungen zu finden;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Musik zu hören (z. B. Web-Radio, Musik-Streaming)

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Streaming-Fernsehsendungen von Fernsehsendern zu schauen (live oder zeitversetzt)

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Video-on-Demand von kommerziellen Anbietern zu schauen

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Video-Inhalte aus Sharing-Diensten zu schauen

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Spiele zu spielen oder herunterzuladen

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Gesundheitsinformationen zu suchen (z. B. über Verletzungen, Krankheiten, Ernährungsfragen, gesünderes Leben usw.);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um einen Termin mit einem Arzt über eine Website oder App (z. B. eines Krankenhauses oder eines Gesundheitszentrums) zu vereinbaren,

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen (z. B. über Auktionen);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internetbanking;

Nutzung von Internet-Speicherplatz (Cloud-Computing) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Dokumente, Bilder, Musik-, Video- oder andere Dateien zu speichern;

Nutzung des Internets (außer E-Mail) in den letzten drei Monaten für den Kauf oder Verkauf von Aktien, Anleihen, Fonds oder anderen Investitionsdienstleistungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets (außer E-Mail) in den letzten drei Monaten für den Abschluss oder die Verlängerung von Versicherungen, einschließlich solcher, die als Paket mit einer anderen Dienstleistung angeboten werden zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets (außer E-Mail) in den letzten drei Monaten zur Inanspruchnahme eines Darlehens oder Hypothekenkredits von Banken oder anderen Finanzdienstleistern zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

iii)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten täglich oder fast täglich genutzt haben:

Nutzung des Internets mehrmals täglich in den letzten drei Monaten

iv)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

Nutzung einer Website oder App in den letzten zwölf Monaten zur Vereinbarung einer Unterkunft (z. B. Zimmer, Wohnung, Haus, Ferienhaus) bei einer anderen Privatperson zu Privatzwecken: Vermittlungs-Websites oder -Apps für die Vermittlung von Unterkünften, andere Websites oder Apps (auch soziale Netze), nicht genutzt;

Nutzung einer Website oder App in den letzten zwölf Monaten zur Vereinbarung von Beförderungsdienstleistungen (z. B. per Pkw) mit einer anderen Privatperson zu Privatzwecken: Vermittlungs-Websites oder -Apps für die Vereinbarung von Beförderungsdienstleistungen, andere Websites oder Apps (auch soziale Netze), nicht genutzt;

Nutzung einer Vermittlungs-Website oder -App zur Suche nach bezahlter Arbeit in den letzten zwölf Monaten: als Haupteinkommensquelle, als zusätzliche Einkommensquelle, nicht genutzt;

letzter Kauf von Waren oder Dienstleistungen über das Internet (über Websites oder Apps, außer per manuell geschriebener E-Mail, SMS oder MMS aufgegebenen Bestellungen) zu Privatzwecken mit einem beliebigen Gerät: in den letzten drei Monaten, vor drei bis zwölf Monaten, vor mehr als einem Jahr, es wurde noch nie über Internet gekauft oder bestellt;

Nutzung eines Smartphones für Privatzwecke;

v)

für Einzelpersonen, die in den letzten drei Monaten das Internet zu Privatzwecken für Internet-Geschäfte (Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen) genutzt haben:

Anzahl der Fälle, in denen in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken über das Internet Waren oder Dienstleistungen gekauft oder bestellt wurden: nach Anzahl der Bestellungen/Käufe oder nach Kategorien: 1–2–mal, 3–5–mal, 6–10–mal, > 10–mal;

Gesamtwert der Waren oder Dienstleistungen (außer Aktien oder anderen Finanzdienstleistungen), die in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken über das Internet gekauft oder bestellt wurden: Betrag in Euro oder nach Kategorien: unter 50 EUR, 50 bis 100 EUR, 100 bis 500 EUR, 500 bis 1 000 EUR, 1 000 EUR und darüber, unbekannt;

vi)

für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten das Internet für Internet-Geschäfte (Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen) genutzt haben:

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Lebensmitteln zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Gebrauchsgütern (z. B. Möbel, Spielzeug, aber keine Unterhaltungselektronik) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Arzneimitteln zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Bekleidung oder Sportartikeln zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Computerhardware zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen elektronischer Geräte (einschließlich Kameras) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Telekommunikationsdienstleistungen (z. B. Fernsehen, Breitbandanschlüsse, Festnetz- oder Mobilfunkanschlüsse, Geldeinzahlung für Telefonguthabenkarten usw.) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Ferienunterkünften (z. B. Hotels) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen anderer Reisedienstleistungen (z. B. Fahrkarten, Autovermietung) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Eintrittskarten für Veranstaltungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Filmen oder Musik zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Büchern, Zeitschriften oder Zeitungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von E-Learning-Material zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Videospielen, sonstiger Computersoftware und Software-Aktualisierungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen anderer Waren oder Dienstleistungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten, nach Herkunft: inländische Anbieter;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten, nach Herkunft: Anbieter aus anderen EU-Ländern;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten, nach Herkunft: Anbieter aus der übrigen Welt;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten, nach Herkunft: Herkunftsland der Anbieter unbekannt;

vii)

für Arbeitnehmer oder Selbständige, einschließlich mithelfende Familienangehörige, die Computer, Laptops, Smartphones, Tablets, andere Mobilgeräte oder andere rechnergestützte Geräte oder Maschinen (etwa in Produktionsanlagen, Beförderungs- oder anderen Dienstleistungen) bei der Haupterwerbstätigkeit benutzen, das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt und von zu Hause aus gearbeitet haben:

Nutzung des Internets für die Haupterwerbstätigkeit in den letzten zwölf Monaten.

c)

IKT-Sicherheit und Vertrauen in IKT

i)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

Nutzung eines einfachen Logins mit Benutzernamen und Passwort als Identifizierungsverfahren für Online-Dienste (z. B. Online-Banking, öffentliche Dienste, Online-Kauf oder -Bestellung von Waren oder Dienstleistungen) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung eines Logins über soziale Medien, das für andere Dienste als Identifizierungsverfahren für Online-Dienste (z. B. Online-Banking, öffentliche Dienste, Online-Kauf oder -Bestellung von Waren oder Dienstleistungen) genutzt wird, zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung eines Sicherheits-Tokens als Identifizierungsverfahren für Online-Dienste (z. B. Online-Banking, öffentliche Dienste, Online-Kauf oder -Bestellung von Waren oder Dienstleistungen) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung einer elektronischen Identifizerungsbescheinigung oder -karte, die mit einem Kartenleser verwendet wird, als Identifizierungsverfahren für Online-Dienste (z. B. Online-Banking, öffentliche Dienste, Online-Kauf oder -Bestellung von Waren oder Dienstleistungen) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung eines Verfahrens, bei dem das eigene Mobiltelefon verwendet wird (z. B. ein Code, der per Nachricht empfangen wird) als Identifizierungsverfahren für Online-Dienste (z. B. Online-Banking, öffentliche Dienste, Online-Kauf oder -Bestellung von Waren oder Dienstleistungen) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung einer PIN-Code-Liste (z. B. einer Plastikkarte mit Codes, Rubbelcodes) oder einer nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Zeichenfolge eines Passworts als Identifizierungsverfahren für Online-Dienste (z. B. Online-Banking, öffentliche Dienste, Online-Kauf oder -Bestellung von Waren oder Dienstleistungen) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung anderer elektronischer Identifizierungsverfahren für Online-Dienste (z. B. Online-Banking, öffentliche Dienste, Online-Kauf oder -Bestellung von Waren oder Dienstleistungen) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

(fakultativ) keine elektronischen Identifizierungsverfahren für Online-Dienste (z. B. Online-Banking, öffentliche Dienste, Online-Kauf oder -Bestellung von Waren oder Dienstleistungen) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten genutzt;

ii)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten und ein Smartphone zu Privatzwecken genutzt haben:

Nutzung von Sicherheitssoftware oder -programmen (wie Antivirenprogramme, Anti-Spam-Software oder eine Firewall) jeglicher Art, die automatisch mit dem Betriebssystem auf dem für Privatzwecke genutzten Smartphone installiert werden;

Nutzung von Sicherheitssoftware oder -programmen (wie Antivirenprogramme, Anti-Spam-Software oder eine Firewall) jeglicher Art, die von der auskunftgebenden Einzelperson oder einer anderen Person auf dem für Privatzwecke genutzten Smartphone installiert oder abonniert wurden;

keine Sicherheitssoftware oder -programme (wie Antivirenprogramme, Anti-Spam-Software oder eine Firewall) jeglicher Art auf dem für Privatzwecke genutzten Smartphone installiert;

nicht bekannt, ob Sicherheitssoftware oder -programme (wie Antivirenprogramme, Anti-Spam-Software oder eine Firewall) jeglicher Art auf dem für Privatzwecke genutzten Smartphone installiert sind;

Verlust von Informationen, Dokumenten, Bildern oder anderen Daten aufgrund eines Virus oder anderer Schadprogramme auf dem für Privatzwecke genutzten Smartphone;

kein Verlust von Informationen, Dokumenten, Bildern oder anderen Daten aufgrund eines Virus oder anderer Schadprogramme auf dem für Privatzwecke genutzten Smartphone;

Verlust von Informationen, Dokumenten, Bildern oder anderen Daten aufgrund eines Virus oder anderer Schadprogramme auf dem für Privatzwecke genutzten Smartphone, nicht bekannt;

Beschränkung oder Verweigerung des Zugangs zu den personenbezogenen Daten (z. B. Ort, Liste der Kontaktpersonen), mindestens einmal, bei der Nutzung oder Installierung einer Anwendung auf dem für Privatzwecke genutzten Smartphone;

keine Beschränkung oder Verweigerung des Zugangs zu den personenbezogenen Daten (z. B. Ort, Liste der Kontaktpersonen) bei der Nutzung oder Installierung einer Anwendung auf dem für Privatzwecke genutzten Smartphone;

keine Kenntnis von der möglichen Beschränkung oder Verweigerung des Zugangs zu den personenbezogenen Daten (z. B. Ort, Liste der Kontaktpersonen) bei der Nutzung oder Installierung einer Anwendung auf dem für Privatzwecke genutzten Smartphone;

keine Nutzung von Anwendungen auf dem für Privatzwecke genutzten Smartphone;

iii)

für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten keine ausgefüllten Formulare zu Privatzwecken online an Behörden-Websites oder -Apps übermittelt haben, obwohl amtliche Formulare zu übermitteln waren, Gründe für die Nichtübermittlung:

Bedenken bezüglich Schutz und Sicherheit personenbezogener Daten in den letzten zwölf Monaten.

d)

IKT-Kompetenz und -Kenntnisse

i)

für Arbeitnehmer oder Selbständige, einschließlich mithelfende Familienangehörige, die Computer, Laptops, Smartphones, Tablets, andere Mobilgeräte oder andere rechnergestützte Geräte oder Maschinen (etwa in Produktionsanlagen, Beförderungs- oder anderen Dienstleistungen) bei der Haupterwerbstätigkeit benutzen und das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

hat die Nutzung neuer Software oder rechnergestützter Geräte für die Haupterwerbstätigkeit in den letzten zwölf Monaten erlernt;

Wahrnehmung der Kompetenzen im Zusammenhang mit der Nutzung von Computern, Software und Anwendungen bei der Haupterwerbstätigkeit: weitere Ausbildungsmaßnahmen erforderlich, um gut mit den eigenen Aufgaben zurechtzukommen, Kompetenzen entsprechen den eigenen Aufgaben, Kompetenzen befähigen zu anspruchsvolleren Aufgaben;

ii)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben, durchgeführte Lernmaßnahmen zur Verbesserung der Kompetenzen im Zusammenhang mit der Nutzung von Computern, Software oder Anwendungen:

kostenlose Online-Schulungen oder Selbststudium, in den letzten zwölf Monaten;

selbst bezahlte Schulungen, in den letzten zwölf Monaten;

kostenlose Schulungen, die von öffentlichen Programmen oder Organisationen außer dem eigenen Arbeitgeber angeboten werden, in den letzten zwölf Monaten;

vom eigenen Arbeitgeber bezahlte Schulungen, in den letzten zwölf Monaten;

Ausbildung am Arbeitsplatz (z. B. durch Kollegen, Vorgesetzte) in den letzten zwölf Monaten;

iii)

für Einzelpersonen, die das Internet genutzt und an Lernmaßnahmen teilgenommen haben, um mit der Nutzung von Computern, Software oder Anwendungen zusammenhängende Kompetenzen zu verbessern, in den letzten zwölf Monaten, Schulungsgebiet:

(fakultativ) Online-Vermarktung oder elektronischer Handel, in den letzten zwölf Monaten;

(fakultativ) soziale Medien, in den letzten zwölf Monaten;

(fakultativ) Programmiersprachen, einschließlich Gestaltung oder Verwaltung von Websites, in den letzten zwölf Monaten;

(fakultativ) Datenanalyse oder Verwaltung von Datenbanken, einschließlich Gestaltung oder Verwaltung von Websites, in den letzten zwölf Monaten;

(fakultativ) Wartung von Computernetzen, Servern usw., in den letzten zwölf Monaten;

(fakultativ) IT-Sicherheit oder Datenschutzmanagement, in den letzten zwölf Monaten;

(fakultativ) spezifische Software-Anwendungen für die Arbeit, in den letzten zwölf Monaten;

(fakultativ) andere Schulungsgebiete im Zusammenhang mit der Nutzung von Computern, Software oder Anwendungen, in den letzten zwölf Monaten.

e)

Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (e-Government)

i)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um Informationen von Websites oder Apps der Behörden oder öffentlicher Einrichtungen abzurufen (außer per manuell geschriebener E-Mail);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um amtliche Formulare von Websites der Behörden oder öffentlicher Einrichtungen herunterzuladen/auszudrucken (außer per manuell geschriebener E-Mail);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um ausgefüllte Online-Formulare an Behörden oder öffentliche Einrichtungen zurückzusenden (außer per manuell geschriebener E-Mail);

ii)

für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten keine ausgefüllten Formulare zu Privatzwecken online an Behörden-Websites oder -Apps übermittelt haben:

keine ausgefüllten Formulare übermittelt, weil die Übermittlung amtlicher Formulare zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten nicht nötig war;

iii)

für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten keine ausgefüllten Formulare zu Privatzwecken online an Behörden-Websites oder -Apps übermittelt haben, obwohl amtliche Formulare zu übermitteln waren, Gründe für die Nichtübermittlung:

kein entsprechender Online-Dienst verfügbar;

fehlende Kenntnisse oder fehlendes Wissen (z. B. konnte Website nicht benutzen oder Nutzung war zu kompliziert);

Übermittlung ausgefüllter Formulare erfolgte online durch eine andere Person im Namen des Befragten (z. B. Berater, Steuerberater, Verwandte oder Bekannte);

anderer Grund, warum keine ausgefüllten Formulare online an Behörden übermittelt werden.

f)

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

i)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

Nutzung von Mobiltelefon oder Smartphone für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten;

Nutzung eines Laptops für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten;

Nutzung eines Tablets für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten;

Nutzung anderer Mobilgeräte (z. B. Medien- oder Spielkonsole, E-Book-Lesegerät, intelligente Armbanduhren) für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten;

keine Nutzung von Mobilgeräten für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten;

ii)

für Arbeitnehmer oder Selbständige, einschließlich mithelfende Familienangehörige, die Computer, Laptops, Smartphones, Tablets, andere Mobilgeräte oder andere rechnergestützte Geräte oder Maschinen (etwa in Produktionsanlagen, Beförderungs- oder anderen Dienstleistungen) bei der Haupterwerbstätigkeit benutzen und das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

(fakultativ) Häufigkeit der Arbeit an anderen Orten (z. B. Baustelle, landwirtschaftliche Fläche oder andere öffentliche/private Orte) oder in Bewegung (z. B. in einem Fahrzeug), in den letzten zwölf Monaten; täglich oder fast täglich, mindestens einmal pro Woche (aber nicht täglich), weniger als einmal pro Woche, nie;

iii)

für Arbeitnehmer oder Selbständige, einschließlich mithelfende Familienangehörige, die Computer, Laptops, Smartphones, Tablets, andere Mobilgeräte oder andere rechnergestützte Geräte oder Maschinen (etwa in Produktionsanlagen, Beförderungs- oder anderen Dienstleistungen) bei der Haupterwerbstätigkeit benutzen, an einem anderen Ort (z. B. Baustelle, landwirtschaftliche Fläche oder andere öffentliche/private Orte) oder in Bewegung (z. B. einem Fahrzeug) gearbeitet und das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

(fakultativ) Nutzung von Laptops, Smartphones, Tablets oder anderen Mobilgeräten für die eigene Arbeit bei der Arbeit an anderen Orten (z. B. Baustelle, landwirtschaftliche Fläche oder andere öffentliche/private Orte) oder in Bewegung (z. B. in einem Fahrzeug), in den letzten zwölf Monaten.

B.   GELTUNGSBEREICH

1.

Die statistischen Einheiten für die unter Teil A Absatz 2 dieses Anhangs aufgeführten, auf Haushalte bezogenen Variablen sind Haushalte mit mindestens einem Angehörigen der Altersgruppe von 16 bis 74 Jahren.

2.

Die statistischen Einheiten für die unter Teil A Absatz 2 dieses Anhangs aufgeführten, auf Einzelpersonen bezogenen Variablen sind Einzelpersonen von 16 bis 74 Jahren.

3.

Der geografische Erfassungsbereich erstreckt sich auf Haushalte, Einzelpersonen oder beides im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats.

C.   BEZUGSZEITRAUM

Der Hauptbezugszeitraum für die Erhebung der Statistiken ist das erste Quartal 2018.

D.   SOZIOÖKONOMISCHE HINTERGRUNDVARIABLEN

1.

Für die in Teil A Absatz 2 dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen auf Haushalte bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

a)

Wohnsitzregion (nach NUTS-1-Regionen);

b)

(fakultativ) Wohnsitzregion nach NUTS 2;

c)

Lage des Wohnorts, d. h. in einer weniger entwickelten Region, in einer Übergangsregion oder in einer stärker entwickelten Region;

d)

Verstädterungsgrad, d. h. in einem dicht besiedelten Gebiet, in einem mäßig besiedelten Gebiet oder in einem dünn besiedelten Gebiet lebend;

e)

Art des Haushalts und Anzahl der Haushaltsangehörigen: (fakultativ) Zahl der Personen von 16 bis 24 Jahren, (fakultativ) Zahl der Schüler und Studenten von 16 bis 24 Jahren, (fakultativ) Zahl der Personen von 25 bis 64 Jahren, (fakultativ) Zahl der Personen im Alter von 65 Jahren oder älter; gesondert zu erfassen: Zahl der Kinder unter 16 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder von 14 bis 15 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder von 5 bis 13 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder im Alter unter 4 Jahren;

f)

(fakultativ) monatliches Nettoeinkommen des Haushalts (als Wert oder als mit Einkommensquartilen kompatible Größenklassen zu erheben);

g)

(fakultativ) monatliches Netto-Äquivalenzhaushaltseinkommen in Quintilen.

2.

Für die in Teil A Absatz 2 dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen auf Einzelpersonen bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

a)

Geschlecht;

b)

Geburtsland mit Angabe, ob im Inland oder im Ausland geboren; in letzterem Fall auch, ob in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Land außerhalb der EU geboren;

c)

Staatsangehörigkeit und Angabe, ob Staatsangehöriger des Wohnsitzstaates oder Nichtstaatsangehöriger; in letzterem Fall auch, ob Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaats oder eines Lands außerhalb der EU;

d)

Alter (in vollendeten Jahren); (fakultativ) unter 16 oder über 74, oder beides;

e)

Bildungsgrad (Angabe des höchsten Bildungsabschlusses) gemäß der internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 2011): höchstens Sekundarbereich I (ISCED 0, 1 oder 2), Sekundarbereich II und nichttertiäre Bildung nach dem Sekundarbereich II — Bereiche 2-3 (ISCED 3 oder 4), tertiäre Bildung (ISCED 5, 6, 7 oder 8), niedriger als Primarbereich (ISCED 0), Primarbereich (ISCED 1), Sekundarbereich I (ISCED 2), Sekundarbereich II (ISCED 3), nichttertiäre Bildung nach dem Sekundarbereich (ISCED 4), Kurzstudiengänge nach dem Sekundarbereich (ISCED 5), Bachelor oder gleichwertiger Abschluss (ISCED 6), Master oder gleichwertiger Abschluss (ISCED 7), Promotion oder gleichwertiger Abschluss (ISCED 8);

f)

Erwerbsstatus: Arbeitnehmer oder Selbstständiger, einschließlich mithelfende Familienangehörige (Arbeitnehmer oder Selbstständiger mit Vollzeittätigkeit, Arbeitnehmer oder Selbstständiger mit Teilzeittätigkeit, Arbeitnehmer mit dauerhafter oder unbefristeter Tätigkeit, Arbeitnehmer mit befristeter Tätigkeit oder befristetem Arbeitsvertrag, Selbstständiger, einschließlich mithelfende Familienangehörige);

g)

Wirtschaftszweig der Beschäftigung:

Abschnitt der NACE Rev. 2

Bezeichnung

A

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

B, C, D und E

Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, sonstige Industrie

F

Baugewerbe/Bau

G, H und I

Handel, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

J

Information und Kommunikation

K

Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

L

Grundstücks- und Wohnungswesen

M und N

Dienstleistungen für Unternehmen

O, P und Q

Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen

R, S, T und U

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

h)

Erwerbsstatus: Arbeitsloser oder nicht im Erwerbsleben stehender Schüler oder Student oder aus anderem Grund nicht im Erwerbsleben stehend (fakultative Angabe: im Ruhestand oder Vorruhestand oder Aufgabe der selbständigen Tätigkeit, dauerhafte Behinderung, Pflichtwehrdienst oder Zivildienst, Erfüllung häuslicher Verpflichtungen oder aus anderem Grund Nichterwerbsperson);

i)

Beschäftigung nach der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08): Arbeiter, Angestellter, IKT-Kraft, Nicht-IKT-Kraft; außerdem fakultativ: alle Berufe nach der ISCO-08 auf der 2-stelligen Ebene.

E.   PERIODIZITÄT

Die in diesem Anhang festgelegten Daten sind einmalig für 2018 vorzulegen.

F.   FRISTEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ERGEBNISSE

1.

Die Einzeldatensätze im Sinne des Artikels 6 und des Anhangs II Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004, die keine direkte Identifizierung der betreffenden statistischen Einheiten gestatten, sind bis zum 5. Oktober 2018 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen.

2.

Die Metadaten im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind vor dem 31. Mai 2018 an Eurostat zu übermitteln.

3.

Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne des Artikels 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist bis zum 5. November 2018 an Eurostat zu übermitteln.

4.

Die Daten und Metadaten sind gemäß dem von Eurostat vorgegebenen Standardaustauschformat über die zentrale Kontaktstelle an Eurostat zu übermitteln. Bei der Bereitstellung der Metadaten und des Qualitätsberichts ist die von Eurostat definierte Metadatenstruktur zu verwenden.


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